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Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Friedhofsgebühren neu überdenken Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen, die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend auszusetzen und neu zu überdenken. Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird. Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind. Es geht nicht an, daß diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2013, OF 514/3 Betreff: Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen, die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend auszusetzen und neu zu überdenken. Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird. Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind. Es geht nicht an, daß diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3000 2014 Anregung an den Magistrat OM 3001 2014 1. Die Vorlage M 212 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 514/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Erhöhung der Friedhofsgebühren, insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend, auszusetzen und neu zu überdenken." 3. Die Vorlage OF 531/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme