Geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Friedhofsgebühren neu überdenken Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen, die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend auszusetzen und neu zu überdenken. Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird. Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln sind. Es geht nicht an, daß diejenigen Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen sollen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2013, OF 514/3
Betreff: Geplante Erhöhung der
Friedhofsgebühren neu überdenken Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge
beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert,
die Stadtverordnetenversammlung zu ersuchen, die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren
insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend auszusetzen und neu zu
überdenken. Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt
zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese
Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als
wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird.
Die Gesamtkosten der Friedhöfe
setzen sich zusammen aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den
Kosten der Grünflächenunterhaltung. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung in
Friedhöfen dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als
Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der
Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das
Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie bei anderen
Grünflächen oder Parks. Das bedeutet, daß auch Friedhöfe hinsichtlich ihres
Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln
sind. Es geht nicht an, daß diejenigen
Menschen, die ihre Verstorbenen in städtischen Friedhöfen begraben haben oder
begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen
Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen
sollen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
531/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3000 2014
Anregung an den
Magistrat OM 3001
2014 1. Die Vorlage M 212 wird abgelehnt.
2.
Die Vorlage OF 514/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert,
die Erhöhung der Friedhofsgebühren, insbesondere auch für den Hauptfriedhof
im Nordend, auszusetzen und neu zu überdenken."
3.
Die
Vorlage OF 531/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, LINKE.
und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu
2. CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE
und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3.
Einstimmige Annahme