Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM
3000 entstanden aus
Vorlage: OF 514/3 vom
21.11.2013 Betreff: Erhöhung der Friedhofsgebühren neu
überdenken Vorgang: M 212/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erhöhung der
Friedhofsgebühren, insbesondere auch für den Hauptfriedhof im Nordend, auszusetzen und neu zu überdenken. Begründung: Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen der Stadt
zu dem Betrieb der Frankfurter Friedhöfe sind grundsätzlich angebracht. Diese
Überlegungen sind aber unvollständig, da die Funktion der Friedhöfe als
wichtige und große Grünflächen in der Stadt nicht genügend berücksichtigt wird.
Die Gesamtkosten der Friedhöfe setzen
sich aus den eigentlichen Kosten des Friedhofbetriebes und den Kosten der
Grünflächenunterhaltung zusammen. Die Kosten der Grünflächenunterhaltung der
Friedhöfe dürfen nicht komplett oder überwiegend dem Friedhofsbetrieb als
Kostengrundlage für Friedhofsgebühren zugerechnet werden. Die Grünflächen der
Friedhöfe verdienen wegen ihrer großen Bedeutung für die Menschen und das
Stadtklima den gleichen finanziellen Aufwand der Stadt wie andere Grünflächen
oder Parks. Das bedeutet, dass auch Friedhöfe hinsichtlich ihres
Grünflächenanteils finanziell wie andere Grünflächen oder Parks zu behandeln
sind. Es geht nicht an, dass diejenigen
Menschen, die ihre Verstorbenen auf städtischen Friedhöfen begraben haben oder
begraben wollen, mit deutlich erhöhten Friedhofsgebühren die allen
Stadtbewohnern dienende Grünflächenfunktion der Friedhöfe allein bezahlen
sollen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 212
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 755
Aktenzeichen: 67 41