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Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 755 Betreff: Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken Bei der Ermittlung der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. In erster Linie ist der Grundsatz der Kostendeckung zu beachten. Das Gesetz über kommunale Abgaben sieht vor, dass Gebührensätze in der Regel so zu bemessen sind, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Die Gebühren sind von den Nutzern nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Der Magistrat teilt die Auffassung, dass die 37 Frankfurter Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von etwa 256 Hektar und einem Bestand von rd. 20.000 Bäumen eine wichtige Funktion für das ökologische Klima Frankfurts einnehmen. Als grüne Oasen in der Stadt sind sie für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Deshalb wird die Pflege der Grünflächen auf den Friedhöfen mit dem sogenannten grünpolitischen Wert berücksichtigt, indem rund 30 % der im Friedhofsbereich anfallenden Kosten dem nicht-gebührenrelevanten Haushalt zugerechnet werden, also aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die derzeit stattfindende Organisationsuntersuchung der Friedhöfe möglicherweise Anlass gibt, den grünpolitischen Wert anzupassen. Die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung gilt für sämtliche Bestattungen und Beisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt Frankfurt am Main. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation für alle Friedhöfe. Es ist nicht zulässig, die Gebühren für einzelne Friedhöfe, zum Beispiel den Hauptfriedhof, zu variieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3000