Erhöhung der Friedhofsgebühren neu überdenken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST
755
Betreff: Erhöhung der
Friedhofsgebühren neu überdenken Bei der Ermittlung der Gebühren für das Friedhofs-
und Bestattungswesen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. In erster Linie ist der Grundsatz der Kostendeckung
zu beachten. Das Gesetz über kommunale Abgaben sieht vor, dass Gebührensätze in
der Regel so zu bemessen sind, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
Die Gebühren sind von den Nutzern nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zu
tragen. Der Magistrat teilt die Auffassung,
dass die 37 Frankfurter Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von etwa 256 Hektar
und einem Bestand von rd. 20.000 Bäumen eine wichtige Funktion für das
ökologische Klima Frankfurts einnehmen. Als grüne Oasen in der Stadt sind sie
für alle Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung. Deshalb wird die Pflege der
Grünflächen auf den Friedhöfen mit dem sogenannten grünpolitischen Wert
berücksichtigt, indem rund 30 % der im Friedhofsbereich anfallenden Kosten dem
nicht-gebührenrelevanten Haushalt zugerechnet werden, also aus allgemeinen
Steuermitteln finanziert werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die derzeit
stattfindende Organisationsuntersuchung der Friedhöfe möglicherweise Anlass
gibt, den grünpolitischen Wert anzupassen. Die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung gilt
für sämtliche Bestattungen und Beisetzungen auf den Friedhöfen der Stadt
Frankfurt am Main. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation für alle
Friedhöfe. Es ist nicht zulässig, die Gebühren für einzelne Friedhöfe, zum
Beispiel den Hauptfriedhof, zu variieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2014, OM 3000