Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die m

Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL

Begründung

Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:

  1. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird; 2. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von 3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden; 3. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen zu entwickeln.
  2. Besetzungen leer stehender städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden zunächst für 6 Jahre geduldet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2015, OF 837/3 Betreff: Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird; 2. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von 3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden; 3. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen zu entwickeln. 4. Besetzungen leer stehender städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden zunächst für 6 Jahre geduldet. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Der Antragsteller ändert die Vorlage OF 816/3 vor der Abstimmung dahin gehend ab, dass der Betreff "Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen" lautet und die Ziffern 1., 2., 4., 7. sowie 10. bis 16. folgende Fassung erhalten: "1. städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 4. sich weiterhin beim Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 7. die undifferenzierte Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 10. auf die ABG Frankfurt Holding und die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit, elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihres Gründungsauftrags zu verpflichten, vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten, und die ABG Frankfurt Holding in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überführen; 12. die Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung so zu ändern, dass die Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht bzw. innerhalb dieser beendet wird, das heißt: - die Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu beenden, also ständige, sofortige Überprüfung der Wirksamkeit der Milieuschutzsatzung (nicht erst alle 5 Jahre, siehe Punkt 2. der Vorlage M 217); - die Stadtentwicklung nicht weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen zu gestalten, sondern stattdessen eine soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und alle Teile sowie die Leitlinien der Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung, die dem entgegenstehen, so zu ändern, dass sie die Interessen der Armen und der nicht wohlhabenden Teile der Bevölkerung fördern, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung; - auch die offen angestrebte Aufwertung der Stadtteile, wie unter Punkt 4. der verabschiedeten Vorlage M 217 beschlossen, außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen zu beenden; 13. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern, dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch Bebauungspläne abzusichern; 15. für eine zügige Bearbeitung das erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 16. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen." Es besteht Einvernehmen, dass die Vorlagen OF 816/3 und OF 837/3 ziffernweise abgestimmt werden. Über die Begründung der Vorlage OF 816/3 wird ebenfalls gesondert abgestimmt. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Beschluss: Anregung OA 677 2015 Anregung OA 678 2015 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Den Ziffern 1., 2., 4., 7., 10. sowie 13. bis 16. der Vorlage OF 816/3 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 816/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. d) Die Ziffern 5., 6., 8., 9., 11. und 12. sowie die Begründung der Vorlage OF 816/3 werden abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 837/3 wird zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 837/3 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme) zu b) Ziffer 1.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffern 4., 7., 10. sowie 13. bis 16.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu c) 1 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung) und 2 GRÜNE Nichtteilnahme an der Abstimmung d) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 6. und 12. sowie Begründung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 8.: 6 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung) zu 2. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 4.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Verknüpfte Vorlagen