Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die m
Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL
Begründung
Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:
- sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird; 2. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von 3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden; 3. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen zu entwickeln.
- Besetzungen leer stehender städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden zunächst für 6 Jahre geduldet.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2015, OF 837/3
Betreff: Die kapitalistische
Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich
angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von
Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht,
für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter
Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat: 1. sich beim Land Hessen dafür
einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird; 2. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt
durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von
3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden; 3. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt
durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den
Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein
entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen
zu entwickeln.
4. Besetzungen leer stehender
städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden
zunächst für 6 Jahre geduldet. Antragsteller:
ÖkoLinX-ARL
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
28.05.2015, OF
816/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3
am 02.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Der Antragsteller
ändert die Vorlage OF 816/3 vor der Abstimmung dahin gehend ab, dass der
Betreff "Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik -
die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen" lautet und die Ziffern 1.,
2., 4., 7. sowie 10. bis 16. folgende Fassung erhalten: "1.
städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im
Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen
Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen
insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 4. sich weiterhin beim
Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum
Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 7. die undifferenzierte
Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 10. auf
die ABG Frankfurt Holding und die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im
Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit,
elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für
den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 11. die ABG
Frankfurt Holding entsprechend ihres Gründungsauftrags zu verpflichten,
vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem
Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten, und die ABG Frankfurt Holding
in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überführen; 12. die
Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung so zu ändern, dass die Umverteilung von
der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht bzw. innerhalb
dieser beendet wird, das heißt: - die Behäbigkeit in der praktischen
Umsetzung zu beenden, also ständige, sofortige Überprüfung der Wirksamkeit
der Milieuschutzsatzung (nicht erst alle 5 Jahre, siehe Punkt 2. der Vorlage
M 217); - die Stadtentwicklung nicht weiterhin als
Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen zu gestalten, sondern
stattdessen eine soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und alle Teile sowie
die Leitlinien der Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung, die dem
entgegenstehen, so zu ändern, dass sie die Interessen der Armen und der nicht
wohlhabenden Teile der Bevölkerung fördern, nach deren jahrzehntelanger
Missachtung und Vernachlässigung; - auch die offen angestrebte Aufwertung
der Stadtteile, wie unter Punkt 4. der verabschiedeten Vorlage M 217
beschlossen, außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen zu
beenden; 13. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern,
dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III
aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im
gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch
Bebauungspläne abzusichern; 15. für eine zügige Bearbeitung das
erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 16.
Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser
Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die
ökologischen Aspekte zu vergessen." Es besteht Einvernehmen,
dass die Vorlagen OF 816/3 und OF 837/3 ziffernweise abgestimmt werden. Über
die Begründung der Vorlage OF 816/3 wird ebenfalls gesondert abgestimmt.
Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der
Debatte. Beschluss: Anregung OA 677 2015
Anregung OA 678 2015
1.
a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Den
Ziffern 1., 2., 4., 7., 10. sowie 13. bis 16. der Vorlage OF 816/3 wird
zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 816/3 wird bei
Stimmengleichheit abgelehnt. d) Die Ziffern 5., 6., 8., 9., 11. und 12.
sowie die Begründung der Vorlage OF 816/3 werden abgelehnt.
2.
a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 837/3 wird zugestimmt.
b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 837/3 werden abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. zu a) 5 GRÜNE,
SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme) zu
b) Ziffer 1.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (=
Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Ziffern 4., 7., 10. sowie 13. bis 16.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu c) 1 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD,
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung) und 2 GRÜNE
Nichtteilnahme an der Abstimmung d) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, CDU und FDP
gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 6. und 12. sowie
Begründung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 8.: 6 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
zu 2.
zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen
CDU und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) Ziffern 2. und
3.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 4.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)