Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die m
Begründung
Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:
- sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird; 2. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von 3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden; 3. bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen zu entwickeln.
- Besetzungen leer stehender städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden zunächst für 6 Jahre geduldet.
Inhalt
Antrag vom 01.07.2015, OF 837/3
Betreff: Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die mittlere Mittelschicht, denn: Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:
- sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass die Schutzfrist für Mieter*innen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre verlängert wird;
- bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass ab 2018, nach einem dreijährigen Mietenstopp, innerhalb von 3 Jahren die Mieten maximal um 5 Prozent erhöht werden;
- bei der Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt durchzusetzen, dass Entscheidungen zukünftig nur mit Zustimmung eines von den Mieter*innen zu wählenden Mieter*innenrats getroffen werden können. Ein entsprechendes Modell ist zusammen mit den Mieter*innen bzw. deren Vertretungen zu entwickeln.
- Besetzungen leer stehender städtischer Häuser oder Häuser städtischer Wohnungsbaugesellschaften werden zunächst für 6 Jahre geduldet.Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3 Beratung im Ortsbeirat: 3