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Aufgrund der Ergebnisse der Analyse zur Milieuschutzsatzung Bockenheim zusätzliche Maßnahmen beschließen, um die kalte Verdrängung im Gebiet der Frankfurter Milieuschutzsatzungen zu verhindern

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

zur Milieuschutzsatzung Bockenheim zusätzliche Maßnahmen beschließen, um die kalte Verdrängung im Gebiet der Frankfurter Milieuschutzsatzungen zu verhindern Vorgang: M 217/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Der Zuschlag im Mietspiegel für die Innenstadtlagen wird bei Fortschreibung des Mietspiegels abgeschafft.
  2. Das dringend notwendige Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll in Verhandlungen mit dem Land Hessen eingeführt und umgesetzt werden.
  3. Der Magistrat soll auf die ABG Frankfurt Holding einwirken, dass in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten 3 Jahren pro Wohnung um einen Euro symbolisch erhöht werden. Damit können die für die meisten Mieter unverträglichen Mieterhöhungen des Mietspiegels vermieden werden.
  4. In Verhandlungen mit den Wohnungsgesellschaften ABG Frankfurt Holding und GWH soll erreicht werden, dass bei den aus der Bindung gefallenen ehemaligen Sozialwohnungen nur bei Mieterwechsel modernisiert werden, so dass die Mieten durch Nichtanwedung der 11 % Klausel bei Modernisierungen zukünftig relativ günstig bleiben könnten.
  5. Für die Gebiete mit bestehender Innenstadtzulage im Mietspiegel ist die Einführung von Städtebauförderungsgebieten und die Bezuschussung bei energetischen Sanierungen in diesen Gebieten notwendig, um eine weitere "kalte Verdrängung" der bisherigen Mieter zu verhindern. Begründung: Als Begründung Auszüge aus: " Sozialstrukturelle Analyse und Anwendungsleitlinie zur Erhaltungssatzung NR.47 - Bockenheim I - vom 26.11.2014" Dies ist auf die Erhaltungssatzungsgebiete der M 217/2014 vom 12.12.2014 zu übertragen. Zu den Punkten 1. und 2. die jeweiligen Zitate aus Seite 12 Abschnitt: 4.2 Dynamik der sozialstrukturellen Entwicklung "Wie die Entwicklung der Miethöhen nach Mietspiegel (und insbesondere nach der neu erhobenen City-Zulage II) und die Entwicklung der Preise für Wohneigentum dokumentieren, steht das Satzungsgebiet unter einem großen Aufwertungsdruck. Sowohl auf dem Wege der "kalten Verdrängung" (also allein bewirkt durch den Anstieg der marktüblichen Mieten) wie auch durch den Umwandlungsdruck zu Eigentumswohnungen verändert sich die soziale Struktur" Zu Punkt 3.: 3 Wohnsituation und Wohnungsmarktstruktur Seite 9 3.1 Sozialer Wohnungsbau "Für knapp zwei Drittel der früher unter öffentlicher Förderung errichteten Wohnungen besteht keine Mietpreisbindung und kein Belegungs(vorschlags)recht mehr. Der Anteil der Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen, ist im Satzungsgebiet von knapp 14 auf 6 Prozent gesunken. Mietanpassungen der früheren Sozialwohnungen an die marktübliche Miete führen zwangsläufig zu einer Verdrängung der wohnberechtigten einkommensschwächeren Altmieter. Erst recht geschieht eine solche Verdrängung, wenn umfangreiche Moder-nisierungen erfolgen, sei es, weil die mietrechtlich zulässige Umlage der Kosten der Modernisierung und der energetischen Sanierung von Altmietern nicht aufgebracht werden kann, sei es weil in Vorbereitung der Modernisierung die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus frei gezogen werden. Zu Punkten
  6. Und 5. die jeweiligen Zitate aus Seite 12 Abschnitt: 4.2 Dynamik der sozialstrukturellen Entwicklung.: "Es besteht die Gefahr, dass durch das Freiziehen dieser früheren Sozialwohnungen in Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen und Energieeinsparmaßnahmen die bestehende soziale Struktur gestört wird und zwar in der Form, . dass die gegenwärtigen, zum Teil einkommensschwächeren Mieter, aus Bockenheim verdrängt werden, . dass einkommensschwächere Mieter mit Wohnberechtigungsschein in preisgünstige Ersatzwohnungen in anderen Stadtteilen vermittelt werden müssen, . dass Ersatzwohnraum für diese Bevölkerungsgruppen in anderen Stadtgebieten neu geschaffen werden muss, . dass die Neubelegung dieser Wohnungen durch Haushalte erfolgt, die in Einkommen, Haushaltsstruktur, Wohnansprüchen und Infrastrukturanforderungen stark von der bisherigen Wohnbevölkerung abweichen."

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 664/2 Betreff: Aufgrund der Ergebnisse der Analyse zur Milieuschutzsatzung Bockenheim zusätzliche Maßnahmen beschließen, um die kalte Verdrängung im Gebiet der Frankfurter Milieuschutzsatzungen zu verhindern Vorgang: M 217/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Zuschlag im Mietspiegel für die Innenstadtlagen wird bei Fortschreibung des Mietspiegels abgeschafft. 2. Das dringend notwendige Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll in Verhandlungen mit dem Land Hessen eingeführt und umgesetzt werden. 3. Der Magistrat soll auf die ABG Frankfurt Holding einwirken, dass in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten 3 Jahren pro Wohnung um einen Euro symbolisch erhöht werden. Damit können die für die meisten Mieter unverträglichen Mieterhöhungen des Mietspiegels vermieden werden. 4. In Verhandlungen mit den Wohnungsgesellschaften ABG Frankfurt Holding und GWH soll erreicht werden, dass bei den aus der Bindung gefallenen ehemaligen Sozialwohnungen nur bei Mieterwechsel modernisiert werden, so dass die Mieten durch Nichtanwedung der 11 % Klausel bei Modernisierungen zukünftig relativ günstig bleiben könnten. 5. Für die Gebiete mit bestehender Innenstadtzulage im Mietspiegel ist die Einführung von Städtebauförderungsgebieten und die Bezuschussung bei energetischen Sanierungen in diesen Gebieten notwendig, um eine weitere "kalte Verdrängung" der bisherigen Mieter zu verhindern. Begründung: Als Begründung Auszüge aus: " Sozialstrukturelle Analyse und Anwendungsleitlinie zur Erhaltungssatzung NR.47 - Bockenheim I - vom 26.11.2014" Dies ist auf die Erhaltungssatzungsgebiete der M 217/2014 vom 12.12.2014 zu übertragen. Zu den Punkten 1. und 2. die jeweiligen Zitate aus Seite 12 Abschnitt: 4.2 Dynamik der sozialstrukturellen Entwicklung "Wie die Entwicklung der Miethöhen nach Mietspiegel (und insbesondere nach der neu erhobenen City-Zulage II) und die Entwicklung der Preise für Wohneigentum dokumentieren, steht das Satzungsgebiet unter einem großen Aufwertungsdruck. Sowohl auf dem Wege der "kalten Verdrängung" (also allein bewirkt durch den Anstieg der marktüblichen Mieten) wie auch durch den Umwandlungsdruck zu Eigentumswohnungen verändert sich die soziale Struktur" Zu Punkt 3.: 3 Wohnsituation und Wohnungsmarktstruktur Seite 9 3.1 Sozialer Wohnungsbau "Für knapp zwei Drittel der früher unter öffentlicher Förderung errichteten Wohnungen besteht keine Mietpreisbindung und kein Belegungs(vorschlags)recht mehr. Der Anteil der Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen, ist im Satzungsgebiet von knapp 14 auf 6 Prozent gesunken. Mietanpassungen der früheren Sozialwohnungen an die marktübliche Miete führen zwangsläufig zu einer Verdrängung der wohnberechtigten einkommensschwächeren Altmieter. Erst recht geschieht eine solche Verdrängung, wenn umfangreiche Moder-nisierungen erfolgen, sei es, weil die mietrechtlich zulässige Umlage der Kosten der Modernisierung und der energetischen Sanierung von Altmietern nicht aufgebracht werden kann, sei es weil in Vorbereitung der Modernisierung die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus frei gezogen werden. Zu Punkten 4. Und 5. die jeweiligen Zitate aus Seite 12 Abschnitt: 4.2 Dynamik der sozialstrukturellen Entwicklung.: "Es besteht die Gefahr, dass durch das Freiziehen dieser früheren Sozialwohnungen in Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen und Energieeinsparmaßnahmen die bestehende soziale Struktur gestört wird und zwar in der Form, . dass die gegenwärtigen, zum Teil einkommensschwächeren Mieter, aus Bockenheim verdrängt werden, . dass einkommensschwächere Mieter mit Wohnberechtigungsschein in preisgünstige Ersatzwohnungen in anderen Stadtteilen vermittelt werden müssen, . dass Ersatzwohnraum für diese Bevölkerungsgruppen in anderen Stadtgebieten neu geschaffen werden muss, . dass die Neubelegung dieser Wohnungen durch Haushalte erfolgt, die in Einkommen, Haushaltsstruktur, Wohnansprüchen und Infrastrukturanforderungen stark von der bisherigen Wohnbevölkerung abweichen." Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)