Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
427 Betreff:
Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen
neu prüfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3785 - OA 344/18 OBR 3 - Entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die
Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom
Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere
Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig
erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist
die Stadt Frankfurt am Main nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter
sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4)
Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb
die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die
Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer
stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring
"Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main"
aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen
(Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012).
Die Analyse wird gesamtstädtisch für alle
Stadtbezirke durchgeführt und schließt auch die Siedlungsbestände der 50-er/
60-er Jahre mit ein. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die
Ergebnisse dieser Untersuchungen unterrichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.11.2018, OA 344
Antrag vom
02.01.2020, OF
775/3
Anregung vom 20.02.2020, OA 535
Bericht des
Magistrats vom 21.09.2020, B 472
Auskunftsersuchen
vom 04.07.2024, V 987
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 427 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Kenntnis); BFF (= Enthaltung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 5064, 36. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 60 10