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Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen

Vorlagentyp: B

Bericht

Wie bereits im Magistratsbericht B 427 vom 22.11.2019 erwähnt, sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat zu überprüfen (§ 5643 vom 26.02.2015, M 217). Mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB ("sogenannte Milieuschutzsatzung") soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden. Ziel ist es, negative städtebauliche Folgewirkungen zu vermeiden, z. B. im Hinblick auf eine gebietsspezifische Infrastruktur (bspw. Kindertagesstätte). Der Magistrat hat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen. Die Datenbasis wird regelmäßig fortgeschrieben. Die Ergebnisse tragen zur Entscheidung über den Einsatz städtebaulicher Instrumente bei, auch für den Erlass von Milieuschutzsatzungen. Die Daten zum Monitoring wurden 2019 aktualisiert. Die Ergebnisse bestätigen die bisherigen Einschätzungen für das Gebiet. Änderungen oder Erweiterungen der Abgrenzungen ergeben sich dadurch derzeit nicht. Da der Satzungsbeschluss für die Erhaltungssatzung E50 Nordend-Mitte (zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB) am 08.11.2018 erfolgte, werden die Anwendungsvoraussetzungen rechtzeitig innerhalb des 5 Jahres Zeitraumes nochmals überprüft. Über die Arbeitsergebnisse wird der Magistrat unaufgefordert berichten und sieht deshalb von einem Zwischenbericht ab. Die Beauftragung von externen Leistungen erfolgt nach städtischer Vergabe- und Beschaffungsordnung. Die Leistungsfähigkeit sowie Fach- und Ortskenntnisse werden dabei überprüft.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 3
TO II, TOP 54
Angenommen
Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU Linke FDP BFF
Ablehnung:
SPD ÖkoLinX-ARL
Sitzung 43
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 32
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 472 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke FDP Frankfurter