Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 26.09.2012, OA 261 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 26.09.2012
Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 22 wird nur unter den folgenden Bedingungen zugestimmt, die auch als Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen sind:
- Der Bebauungsplan Nr. 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2005, § 9489, umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet.
- Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen Steinbacher Hohl und Schönberger Weg ermöglichen.
- Die parallel zur Straße Steinbacher Hohl geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße.
- Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zur Steinbacher Hohl eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von maximal 12 Metern bei einer maximalen Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen.
- Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen.
- Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig, um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen, und weil die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22