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Bebauungsplan Nr. 696

Vorlagentyp: OF CDU SPD GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.

Inhalt

Antrag vom 26.09.2012, OF 205/7

Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter den folgenden Bedingungen zuzustimmen und diese Bedingungen bei der Offenlage nach § 3 (2) BauGB zu berücksichtigen: - Der Bebauungsplan 696 tritt erst in Kraft, wenn sichergestellt ist, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlunng § 9489 vom 16.06.2005 umgesetzt wird. Dieser Beschluss sieht die zeitgleiche Fertigstellung der Ortsumfahrung Praunheim vor, was auch die Teile der Ortsumfahrung östlich des Steinbachs beinhaltet. - Im Bebauungsplan werden keine Verkehrsflächen vorgesehen, die eine Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Straßen "Steinbacher Hohl" und "Schönberger Weg" ermöglichen. - Die parallel zur Straße "Steinbacher Hohl" geplanten Baukörper haben einen Mindestabstand von 60 Metern zu den Wohngebäuden dieser Straße. - Die genannten Baukörper werden in Staffelbauweise vorgesehen, die zum "Steinbacher Hohl" eine maximale Höhe von 8 Metern und ansonsten eine Traufhöhe von max. 12 Metern bei einer max. Gebäudehöhe von 15 Metern zulassen. - Entlang der Ortsumfahrung Praunheim ist ein einseitiger Lärmschutz nach Süden bzw. Südosten vorzusehen. - Die Reservefläche zum Bau der Regionaltangente-West soll bei Nichtrealisierung der Ortsumfahrung als Grünfläche erhalten bleiben. Begründung: Die genannten Ergänzungen sind nötig um die Anlieger weitestgehend vor den negativen Folgen des Gewerbegebiets zu schützen und die Entwicklung des Gewerbegebiets ohne eine nutzbare Ortsumfahrung Praunheim nicht akzeptabel ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7