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Bebauungsplan Nr. 696

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Unabhängig vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Magistrat gebeten abweichend von der Ausweisung als Gewerbegebiet für die vorgesehenen Gebäudekörper parallel zur "Steinbacher Hohl" die Wohnnutzung zu prüfen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Bauherrn für die og. Gebäude folgenden Punkt verbindlich zu vereinbaren: Durch die Raumaufteilung der Gebäude und/oder eine selektive Ansiedlung von Gewerbe wird sichergestellt, dass der Schallpegel auf den Grundstücken am "Steinbacher Hohl" minimiert wird und im Regelfall 50-dB nicht überschreitet.

Inhalt

Antrag vom 26.09.2012, OF 206/7

Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 Unabhängig vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Magistrat gebeten abweichend von der Ausweisung als Gewerbegebiet für die vorgesehenen Gebäudekörper parallel zur "Steinbacher Hohl" die Wohnnutzung zu prüfen. Zudem wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen mit einem potenziellen Bauherrn für die og. Gebäude folgenden Punkt verbindlich zu vereinbaren: Durch die Raumaufteilung der Gebäude und/oder eine selektive Ansiedlung von Gewerbe wird sichergestellt, dass der Schallpegel auf den Grundstücken am "Steinbacher Hohl" minimiert wird und im Regelfall 50-dB nicht überschreitet.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7