Änderungen am Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
- Gewerbegebiet nördlich Heerstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter Maßgabe der folgenden Veränderungen zuzustimmen:
- Der Abstand zwischen der bestehenden Wohnbebauung "Steinbacher Hohl" und den geplanten Querriegeln zum Gewerbegebiet wird signifikant erhöht. Falls notwendig wird das Gewerbegebiet nach Westen verschoben, um den Flächenverlust zu kompensieren.
- Es wird sichergestellt, dass die Anbindung des Gewerbegebiets ausschließlich über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Anbindung über die Straßen "Steinbacher Hohl", "Schönberger Weg" und "Stierstädter Straße" erfolgt nicht bzw. ausschließlich für Rettungsfahrzeuge. Begründung: Ergibt sich aus der Bürgeranhörung am
- Juni 2012.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2012, OF 175/7
Betreff: Änderungen am Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter Maßgabe der folgenden Veränderungen zuzustimmen:
- Der Abstand zwischen der bestehenden Wohnbebauung "Steinbacher Hohl" und den geplanten Querriegeln zum Gewerbegebiet wird signifikant erhöht. Falls notwendig wird das Gewerbegebiet nach Westen verschoben, um den Flächenverlust zu kompensieren.
- Es wird sichergestellt, dass die Anbindung des Gewerbegebiets ausschließlich über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Anbindung über die Straßen "Steinbacher Hohl", "Schönberger Weg" und "Stierstädter Straße" erfolgt nicht bzw. ausschließlich für Rettungsfahrzeuge. Begründung: Ergibt sich aus der Bürgeranhörung am
- Juni 2012.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7