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Änderungen am Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

- Gewerbegebiet nördlich Heerstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter Maßgabe der folgenden Veränderungen zuzustimmen:

  1. Der Abstand zwischen der bestehenden Wohnbebauung "Steinbacher Hohl" und den geplanten Querriegeln zum Gewerbegebiet wird signifikant erhöht. Falls notwendig wird das Gewerbegebiet nach Westen verschoben, um den Flächenverlust zu kompensieren.
  2. Es wird sichergestellt, dass die Anbindung des Gewerbegebiets ausschließlich über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Anbindung über die Straßen "Steinbacher Hohl", "Schönberger Weg" und "Stierstädter Straße" erfolgt nicht bzw. ausschließlich für Rettungsfahrzeuge. Begründung: Ergibt sich aus der Bürgeranhörung am
  3. Juni 2012.

Inhalt

Antrag vom 02.08.2012, OF 175/7

Betreff: Änderungen am Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 22 nur unter Maßgabe der folgenden Veränderungen zuzustimmen:

  1. Der Abstand zwischen der bestehenden Wohnbebauung "Steinbacher Hohl" und den geplanten Querriegeln zum Gewerbegebiet wird signifikant erhöht. Falls notwendig wird das Gewerbegebiet nach Westen verschoben, um den Flächenverlust zu kompensieren.

  2. Es wird sichergestellt, dass die Anbindung des Gewerbegebiets ausschließlich über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Anbindung über die Straßen "Steinbacher Hohl", "Schönberger Weg" und "Stierstädter Straße" erfolgt nicht bzw. ausschließlich für Rettungsfahrzeuge. Begründung: Ergibt sich aus der Bürgeranhörung am

  3. Juni 2012.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7