Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.07.2013, B
373 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 696 -
Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2382 Ziff.
I.4. - NR 452/12 CDU, l. B
82/13, M 22/12 -
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 696 ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Anregungen und
Stellungnahmen, die sich aus dieser ergeben haben, führen zu Planänderungen.
Gemäß Baugesetzbuch muss hierfür ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden
(vereinfachte Planänderung oder erneute öffentliche Auslegung). Der Magistrat
wird vor dem Planänderungsverfahren unaufgefordert zu den Punkten aus Ziff. I.4
im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau mündlich berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 22
Antrag vom
08.11.2012, NR 452
Bericht des
Magistrats vom 11.02.2013, B 82 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 31.07.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7
am 27.08.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 373
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 373
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3692, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 00