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Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.07.2013, B 373 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2382 Ziff. I.4. - NR 452/12 CDU, l. B 82/13, M 22/12 - Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 696 ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Anregungen und Stellungnahmen, die sich aus dieser ergeben haben, führen zu Planänderungen. Gemäß Baugesetzbuch muss hierfür ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden (vereinfachte Planänderung oder erneute öffentliche Auslegung). Der Magistrat wird vor dem Planänderungsverfahren unaufgefordert zu den Punkten aus Ziff. I.4 im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau mündlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Antrag vom 08.11.2012, NR 452 Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 82 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 31.07.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 373 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 373 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3692, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 00

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