Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2
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Bericht des Magistrats vom 22.07.2013, B 373
Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, Teilbereich 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2382 Ziff. I.4. - NR 452/12 CDU, l. B 82/13, M 22/12 - Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 696 ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Anregungen und Stellungnahmen, die sich aus dieser ergeben haben, führen zu Planänderungen. Gemäß Baugesetzbuch muss hierfür ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden (vereinfachte Planänderung oder erneute öffentliche Auslegung). Der Magistrat wird vor dem Planänderungsverfahren unaufgefordert zu den Punkten aus Ziff. I.4 im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau mündlich berichten.