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Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -

  1. Der Abstand von 50 in zur vorhanden Bebauung im "Steinbacher Hohl" wird auf 60 m erhöht.
  2. Der geplante Schallpegel für die Zulassung der Betriebe wird von 60 dB auf 50 dB gesenkt.
  3. Der erste Baurigel zum "Steinbacher Hohl" hin wird in entsprechende Stufenbauweise durchgeführt: - Erster Block maximale Traufhöhe 8 Meter - Zweiter Block maximale Traufhöhe 10 Meter - Dritter Block maximale Traufhöhe 12 Meter - Vierter Block maximale Traufhöhe 15 Meter
  4. Im ersten Bauriegel wird nur tertiäres (Dienstleistung) Gewerbe angesiedelt. Begründung: Gemäß Bürgeranhörung in der letzten Sitzung des Ortsbeirates 7 vom
  5. Juni 2012 sowie verschiedener Gespräche mit Bürgern und der daraus ergebenden Abwägung zum geplanten Baugebiet, ist der Ortsbeirat zum o.a. Beschluss gekommen. Insbesondere sollen damit der bestehenden Bebauung im "Steinbacher Hohl" Rechnung getragen werden.

Inhalt

Antrag vom 21.08.2012, OF 186/7

Betreff: Bebauungsplan 696 Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße -Teilbereich 2 -

  1. Der Abstand von 50 in zur vorhanden Bebauung im "Steinbacher Hohl" wird auf 60 m erhöht.

  2. Der geplante Schallpegel für die Zulassung der Betriebe wird von 60 dB auf 50 dB gesenkt.

  3. Der erste Baurigel zum "Steinbacher Hohl" hin wird in entsprechende Stufenbauweise durchgeführt: - Erster Block maximale Traufhöhe 8 Meter - Zweiter Block maximale Traufhöhe 10 Meter - Dritter Block maximale Traufhöhe 12 Meter - Vierter Block maximale Traufhöhe 15 Meter

  4. Im ersten Bauriegel wird nur tertiäres (Dienstleistung) Gewerbe angesiedelt. Begründung: Gemäß Bürgeranhörung in der letzten Sitzung des Ortsbeirates 7 vom

  5. Juni 2012 sowie verschiedener Gespräche mit Bürgern und der daraus ergebenden Abwägung zum geplanten Baugebiet, ist der Ortsbeirat zum o.a. Beschluss gekommen. Insbesondere sollen damit der bestehenden Bebauung im "Steinbacher Hohl" Rechnung getragen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 7