Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich.1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.01.2006, M
23 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 854 -
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - hier:
Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung -
§ 3 (2) BauGB I. Für den
Bereich - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - in Frankfurt am
Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 -
ergibt sich aus dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 21.12.2005. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Vorrangiges Planungsziel ist es, Flächen für das
produzierende Gewerbe zu sichern und zu entwickeln. II. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 19.04.2005 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom
20.09.2005 bis 28.10.2005 durchgeführt worden ist. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach
§ 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main die entsprechende Änderung
des Flächennutzungsplanes zu beantragen. V. Der räumliche Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich
Heerstraße wird im Süden an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 -
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 angepasst. Begründung:
ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur
Information)
Zu I.: Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu,
Flächen für das produzierende Gewerbe planungsrechtlich zu sichern und zu
entwickeln. Abgeleitet ist dieses Ziel aus dem
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (vormals "Industriekarte"), das
als Rahmenplanung für die Stadt Frankfurt a.M. von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Das
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm legt in seiner Zielplanung Gebiete fest, die
zukünftig für den produzierenden Sektor vorrangig geschützt und entwickelt
werden sollen.
Zu III.: Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Die gleichzeitige Beteiligung der Behörden soll
durchgeführt werden, da Stellungnahmen zu erwarten sind, die nicht zu einer
Änderung des Planentwurfs führen und somit eine Beschleunigung des
Planverfahrens erreicht werden kann. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der
Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an
die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am
Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage
für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Der Flächennutzungsplan stellt die
Plangebietsfläche als "Gewerbeflächen, Wohnbaufläche und Grünfläche" dar. Zur
Angleichung der Planungsziele soll daher gemäß § 8 (3) BauGB parallel zum
Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
erfolgen und beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beantragt
werden. Zu V: Die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebiets
Nördlich Heerstraße wird in unterschiedlichen Zeitzonen ablaufen. Daher wird
das Strukturkonzept durch die Teilung des Plangebiets in zwei Planverfahren
umgesetzt, was eine Anpassung der Geltungsbereiche erforderlich macht. Hinweis: Anlagen (Bebauungsplanentwurf vom 21.12.2005
und Bestandsplan zum Bebauungsplanentwurf Nr. 696) wurden vom Hauptamt - Büro
des Magistrats - digital nicht zur Verfügung gestellt. Fehlende Informationen
sind dort anzufordern. Anlage Begruendung
(ca. 719 KB) Anlage Textteil (ca. 20 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
07.02.2006, OA 2229
Antrag vom
07.02.2006, OF
749/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.11.2007, M 260
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planen und Bauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
25.01.2006 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 7
am 07.02.2006, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 2229 2006
1.
Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die OA 2229
zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 749/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. Abstimmung:
zu 1.
SPD, CDU, FDP, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung)
bei Enthaltung FARBECHTE und RÖDELHEIMER zu 2.
Annahme bei Enthaltung GRÜNE, RÖDELHEIMER und FARBECHTE
49. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 13.02.2006, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA
2229 zugestimmt.
2. Der Vorlage OA 2229 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
M 23: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2.
Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP, FAG und REP gegen GRÜNE (= Prüfung
und Berichterstattung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und
REP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die
Linke. und E.L. (M 23 und OA 2229 = Annahme) BFF und ÖkoLinX-ARL (M 23 =
Ablehnung, OA 2229 = Annahme) 50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2006, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA
2229 zugestimmt.
2. Der Vorlage OA 2229 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
M 23: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2.
Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
52. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2006, TO II, TOP 62 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA
2229 zugestimmt.
2. Der Vorlage OA 2229 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
M 23: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und E.L.
gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.
Ziffer 1.: CDU, SPD, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF,
ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffern 2. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF,
ÖkoLinX-ARL und E.L. Beschlussausfertigung(en): § 10938, 52. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2006 Aktenzeichen: 61 00