Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 22 vom 13. Januar 2012 - Bebauungsplan Nr. 696 -Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: I. Die Bauhöhen in den Baufenstern parallel zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl (südliches GE-2, GE-9 und GE-10) werden gestaffelt: entlang der festgesetzten Baulinien verbleiben auf einer Gebäudetiefe von 14 m die im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten maximalen Trauf- und Gebäudehöhen. Auf den übrigen, zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin orientierten Baufensterflächen (ca. 10 m breit) wird eine Gebäudehöhe von höchstens 8 m festgesetzt. II. Die Gebäudehöhe in den inneren Teilen der Gebiete GE-1, GE-3, GE-5 und GE-7 wird auf höchstens 12 m festgesetzt. III. Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2005, § 9489, wird hingewiesen. Eine verkehrliche Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Steinbacher Hohl und an den Schöneberger Weg wird nicht erfolgen. IV. Der Magistrat wird gebeten, nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs a) zu prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf geplante Erschließungsstraße um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ganz oder zumindest im westlichen Bereich entfallen kann, b) zu prüfen, ob der Abstand der zur Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl hin gelegenen Baufensterflächen auf 60 m erhöht werden kann, c) über die eingegangenen Anregungen und mögliche Schlussfolgerungen im Ausschuss für Planen und Bauen mündlich zu berichten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.11.2012, NR 452 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 -
Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße, Teilbereich 2 Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 22 vom 13. Januar 2012 -
Bebauungsplan Nr. 696 -Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2 wird mit
folgenden Maßgaben zugestimmt: I. Die Bauhöhen in den Baufenstern parallel zur
Wohnbebauung an der Steinbacher Hohl (südliches GE-2, GE-9 und GE-10) werden
gestaffelt: entlang der festgesetzten Baulinien verbleiben auf einer
Gebäudetiefe von 14 m die im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzten maximalen
Trauf- und Gebäudehöhen. Auf den übrigen, zur Wohnbebauung an der Steinbacher
Hohl hin orientierten Baufensterflächen (ca. 10 m breit) wird eine Gebäudehöhe
von höchstens 8 m festgesetzt. II. Die Gebäudehöhe in den inneren Teilen der
Gebiete GE-1, GE-3, GE-5 und GE-7 wird auf höchstens 12 m festgesetzt. III. Auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 2005, § 9489, wird hingewiesen. Eine
verkehrliche Anbindung der Ortsumfahrung Praunheim an die Steinbacher Hohl und
an den Schöneberger Weg wird nicht erfolgen. IV. Der Magistrat wird gebeten, nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs a) zu prüfen, ob die im Bebauungsplanentwurf
geplante Erschließungsstraße um den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb
ganz oder zumindest im westlichen Bereich entfallen kann, b) zu prüfen, ob der Abstand der zur Wohnbebauung an
der Steinbacher Hohl hin gelegenen Baufensterflächen auf 60 m erhöht werden
kann, c) über die eingegangenen Anregungen
und mögliche Schlussfolgerungen im Ausschuss für Planen und Bauen mündlich zu
berichten. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Thomas
Dürbeck
Stadtv. Dr. Nils Kößler
Stadtv. Christiane
Loizides
Stadtv. Michael zu Löwenstein
Stadtv. Jan
Schneider
Stadtv. Lothar Stapf
Stadtv. Dr. Walter
Seubert Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 22
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 11.02.2013, B 82
Bericht des
Magistrats vom 22.07.2013, B 373
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 14.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261
wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6.
der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
4.
Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung: zu 1.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne
Zusatz), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA
261) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung)
zu 3.
a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (=
vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne
Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. CDU, GRÜNE und
SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 452
und OA 261 = Ablehnung), OA 262 = Annahme) NPD (M 22, OA 261 und OA 262 =
Enthaltung) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 22 wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 452 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OA 261
wird im Rahmen der Vorlage NR 452 zugestimmt. b) Die Ziffern 5. und 6.
der Vorlage OA 261 werden im vereinfachten Verfahren erledigt.
4.
Die Vorlage OA 262 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung: zu 1.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne
Zusatz), LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme
im Rahmen OA 261)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 3. a) Ziffer 1.: CDU
und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE
gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 4.
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD
(M 22, OA 261 und OA 262 = Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2382, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00