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Keine Erweiterung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

Nördlich Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) wird eingestellt.
  2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist nicht notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet ist auch abzulehnen, da es erhebliche Nachteile und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen wird: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem zynischen Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan bringt auch unzumutbare Belastungen für die Bewohner des Steinbacher Hohl. Entlang der dortigen Wohnhäuser ist eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vorgesehen. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt, mit dem neue Märkte auf der grünen Wiese verhindert werden sollen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, NR 268 Betreff: Keine Erweiterung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) wird eingestellt. 2. Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist nicht notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet ist auch abzulehnen, da es erhebliche Nachteile und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen wird: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem zynischen Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan bringt auch unzumutbare Belastungen für die Bewohner des Steinbacher Hohl. Entlang der dortigen Wohnhäuser ist eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vorgesehen. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt, mit dem neue Märkte auf der grünen Wiese verhindert werden sollen. Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Peter Gärtner Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Carmen Thiele Stadtv. Merve Ayyildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 22 wird bis zur Sitzung am 22.05.1012 zurückgestellt. b) Die Pläne sollen in einer Gesamtbetrachtung des Themas erneut vorgestellt werden. 2. Die Vorlage NR 268 wird bis zur Sitzung am 22.05.2012 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung der KAV am 16.04.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage NR 268 wird zugestimmt. 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung des OBR 7 am 26.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 21.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 22 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 175/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 186/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 11 Der Geschäftsordnungsantrag der LINKE., die Beratung der Vorlagen M 22 und NR 268 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen der CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der LINKE. und Piraten abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 268 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (NR 268 = Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2033, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 61 0