Keine Erweiterung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Nördlich Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) wird eingestellt.
- Für die Trasse der Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße ist nicht notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet ist auch abzulehnen, da es erhebliche Nachteile und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen wird: Die Verkehrserschließung nördlich der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20). "Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem zynischen Motto: wer in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen zumuten! Der größte Teil des zukünftigen Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S. 37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt. Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan bringt auch unzumutbare Belastungen für die Bewohner des Steinbacher Hohl. Entlang der dortigen Wohnhäuser ist eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vorgesehen. Dies bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60 dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt, mit dem neue Märkte auf der grünen Wiese verhindert werden sollen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.03.2012, NR 268 Betreff: Keine Erweiterung des Gewerbegebiets
Nördlich Heerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Das Bebauungsplan-Verfahren Nr.
696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) wird eingestellt. 2. Für die Trasse der
Regionaltangente West wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Begründung: Eine Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der
Heerstraße ist nicht notwendig. In Frankfurt gibt es genügend brachliegende
Gewerbeflächen. In der Nähe befinden sich die bestehenden Gewerbegebiete Am
Seedamm, südlich der Rödelheimer Landstraße und Wilhelm-Fay-Straße, die
weitgehend ungenutzt sind. Dieses neue Gewerbegebiet ist auch abzulehnen, da es
erhebliche Nachteile und Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen
wird: Die Verkehrserschließung nördlich
der Heerstraße für den motorisierten Individualverkehr ist unzureichend. Die
Anbindung an das überörtliche Straßennetz kann, da es keine andere
Straßenanbindung gibt, nur über die westliche Heerstraße und die
Ludwig-Landmann-Straße erfolgen. Der neu erzeugte PKW- und LKW-Verkehr belastet
in jedem Fall die Wohngebiete entlang dieser Straßen in Praunheim und
Westhausen. In diesen Gebieten werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig, da die
Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten werden (Begründung S. 20).
"Die Wohnnutzungen müssen höhere Immissionen in Kauf nehmen als z.B. in
vergleichbaren Wohngebieten im Stadtrandbereich". "Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen und
gegebenenfalls durch gewerblich bedingte Emissionen ist eine Zunahme der
Luftschadstoffe zu erwarten" (Begründung S. 64). Nicht akzeptabel ist die
Behauptung, dass diese Zusatzbelastungen aufgrund der schon vorhandenen
Belastungen unerheblich seien. Die Stadt verfährt nach dem zynischen Motto: wer
in einem hoch belasteten Gebiet lebt, dem kann man noch mehr Belastungen
zumuten! Der größte Teil des zukünftigen
Gewerbegebietes ist bisher landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um ein
Trinkwasserschutzgebiet und teilweise um ein Landschaftsschutzgebiet. Bei
Durchführung dieser Planungen muss der östliche der Trinkwasserbrunnen
aufgegeben werden. Es sollen ca. 24 ha Grünflächen versiegelt werden. Es
handelt sich auch um ein von Fußgängern und Radfahrern gern genutztes
Naherholungsgebiet (Begründung S. 55). In dem Gebiet siedelt die nach Anhang IV der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie besonders geschützte Zauneidechse (Begründung S.
37), deren dortige Population zu den bedeutenden Vorkommen in Frankfurt zählt.
Ein Teil der Population müsste umgesiedelt werden. Weiterhin sind 32 Vogelarten
betroffen, darunter der streng geschützte Mäusebussard. Als Ausgleichsmaßnahme für die großflächige
Versiegelung von Grünflächen werden der Umbau des Hausener Wehres und dreier
Nidda-Altarme sowie die naturnahe Umgestaltung einer Fläche Am Treutengraben
vorgesehen (Begründung S. 28). Diese Maßnahmen sind sowieso schon seit langem
geplant und stellen in keinster Weise einen Ausgleich für die vorgesehene
Vernichtung von Freiflächen dar. Das geplante Gewerbegebiet wird auch das Klima
nachteilig beeinflussen. Es gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Der hohe
Versiegelungsgrad kann zu einer starken Überwärmung im Sommer führen. "Für das
Klima ist somit mit negativen Auswirkungen zu rechnen, die einen Eingriff im
Sinne des § 14 BNatSchG darstellen" (Begründung S. 53). Der Bebauungsplan bringt auch unzumutbare
Belastungen für die Bewohner des Steinbacher Hohl. Entlang der dortigen
Wohnhäuser ist eine Bebauungshöhe von 15 m (also 5 Geschosse) vorgesehen. Dies
bedeutet, dass den Bewohnern dieser Häuser eine massive Mauer vor die Nase
gesetzt wird. Für diesen Bereich wird ein Schallleistungspegel von 59 - 60
dB(A) erwartet (Begründung S. 74). In dem Gewerbegebiet sollen Einzelhandelsbetriebe
ausnahmsweise zulässig sein. Dies widerspricht dem Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt, mit dem neue Märkte auf der grünen Wiese
verhindert werden sollen. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Peter
Gärtner
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Carmen
Thiele
Stadtv. Merve Ayyildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.03.2012, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
10. Sitzung des OBR 7
am 20.03.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 22 wird bis zur Sitzung am 22.05.1012 zurückgestellt. b)
Die Pläne sollen in einer Gesamtbetrachtung des Themas erneut vorgestellt
werden. 2. Die Vorlage NR 268 wird bis zur Sitzung am
22.05.2012 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.03.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
14.
Sitzung der KAV am 16.04.2012, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage NR
268 wird zugestimmt. 9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP
35 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 268 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
14. Sitzung des OBR 7
am 26.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage NR 268 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7
am 21.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 22 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage NR 268 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage OF 175/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 186/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
CDU, SPD, 3 GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 GRÜNE
und FARBECHTE (= Annahme) zu 3. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP
11 Der
Geschäftsordnungsantrag der LINKE., die Beratung der Vorlagen M 22 und NR 268
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen
der CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der LINKE. und
Piraten abgelehnt. Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 268 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
Piraten (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
RÖMER (NR 268 = Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: 1.
Die
Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Vorlage NR 268 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 2033, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 61 0