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Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Betreff: Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2018, OF 175/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.04.2018, OA 242 Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 141 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 145 Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 183 Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 238 Vortrag des Magistrats vom 22.02.2019, M 31 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 53 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 185 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 14 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 16 Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M 139 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Anregung vom 26.10.2020, OA 622 Vortrag des Magistrats vom 30.10.2020, M 176 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 206 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 18 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2021, M 162 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 14 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 15 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 16 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 18 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 28 Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Vortrag des Magistrats vom 22.10.2023, M 185 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 225 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 4 am 06.03.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder nicht erreicht wurde. Abstimmung: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) bei 3 Enthaltungen CDU 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 12.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Ziffer 1. des Tenors dient zur Kenntnis b) Ziffer 2. des Tenors wird zurückgewiesen Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 13 am 13.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und U.B. gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Ziffern 1 und 2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, CDU, GRÜNE, 1 FDP und BFF gegen FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung REP 20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 21 Die SPD-Fraktion stellt zur Vorlage NR 523 folgenden mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 wird abgelehnt, damit künftig der jeweilige Ortsbeirat weiter über jedes Grundstücksgeschäft informiert wird." Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 523 getrennt abgestimmt. Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 7 Der Geschäftsordnungsantrag der FRANKFURTER, die Beratung der Vorlage NR 523 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen die Stimmen von LINKE. und FRANKFURTER abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 413) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu b) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 242 2018 1. Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 175/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2478, vom 22.03.2018 wird insofern geändert, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 ersatzlos gestrichen wird. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 16 auch weiterhin auf die Einhaltung des Grenzänderungsvertrages besteht." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen WBE, BFF, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, SPD, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2375, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 § 2478, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 23 1

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