Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Betreff: Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der
Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit
einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10
Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ermächtigt,
Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins
zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu
beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im
öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die
Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen
Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind.
Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei
Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und
über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge
über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche
finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden
können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden,
sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer
effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse
einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu
ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise
angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im
Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter
Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise
auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird
effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen
solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum
handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem
Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert
des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten
führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die
Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle,
verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen
Mietverträgen geschehen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.04.2018, OF
175/16 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.04.2018, OA 242
Vortrag des
Magistrats vom 10.08.2018, M 141
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 145
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 183
Vortrag des
Magistrats vom 21.12.2018, M 238
Vortrag des
Magistrats vom 22.02.2019, M 31
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2019, M 51
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2019, M 53
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2019, M 185
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2020, M 14
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2020, M 16
Vortrag des
Magistrats vom 11.09.2020, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Anregung vom
26.10.2020, OA 622
Vortrag des
Magistrats vom 30.10.2020, M 176 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2020, M 206
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2021, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 37
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2021, M 162
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 14
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 15
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 16
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 17
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2022, M 28
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2023, M 186
Vortrag des
Magistrats vom 22.10.2023, M 185
Vortrag des
Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 08.12.2023, M 225
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 523
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 4
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage NR 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 4
am 06.03.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird nicht in die Tagesordnung
aufgenommen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder nicht erreicht wurde. Abstimmung:
20. Sitzung des OBR 8
am 08.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Ablehnung) bei 3 Enthaltungen CDU
20. Sitzung des OBR
15 am 09.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2
am 12.03.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
11 am 12.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Ziffer 1. des Tenors dient zur Kenntnis b)
Ziffer 2. des Tenors wird zurückgewiesen Abstimmung:
Zu a) und b) Einstimmige Annahme
20. Sitzung des OBR
14 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
13 am 13.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1
am 13.03.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und U.B. gegen LINKE.
(= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR
10 am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 6
am 13.03.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen
LINKE. (= Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 7
am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die
Ziffern 1 und 2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD,
CDU, GRÜNE, 1 FDP und BFF gegen FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei
Enthaltung REP 20. Sitzung des OBR 9
am 15.03.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (=
Zurückweisung) 20. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5
am 16.03.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) 20. Sitzung des OBR
12 am 16.03.2018, TO I, TOP 21 Die SPD-Fraktion stellt zur Vorlage NR 523 folgenden
mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 wird abgelehnt,
damit künftig der jeweilige Ortsbeirat weiter über jedes Grundstücksgeschäft
informiert wird." Auf Wunsch der SPD-Fraktion werden die
Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 523 getrennt abgestimmt.
Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion wird
abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1.: CDU, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (=
Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme
Ziffer 2.: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 2
GRÜNE (= Enthaltung) 20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 7
Der Geschäftsordnungsantrag der FRANKFURTER, die Beratung
der Vorlage NR 523 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
die Stimmen von LINKE. und FRANKFURTER abgelehnt.
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 523 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme im
Rahmen NR 413) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO I, TOP 9
Beschluss: 1. a) Die
Vorlage NR 413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und
Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
2. a) Der
Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu
Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. zu b) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen
LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) 19. Sitzung des OBR
16 am 10.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 242 2018
1. Die Vorlage
NR 523 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 175/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung, § 2478, vom 22.03.2018 wird insofern
geändert, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 ersatzlos gestrichen wird.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 16 auch weiterhin
auf die Einhaltung des Grenzänderungsvertrages besteht."
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen WBE, BFF, LINKE. und FDP
(= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, SPD, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen
1 GRÜNE (= Ablehnung) 21. Sitzung des OBR 4
am 10.04.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
21. Sitzung des OBR 3
am 19.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3
am 17.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2375, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 § 2478, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 23 1