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Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Begründung

Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.

Inhalt

Antrag vom 17.01.2018, NR 523

Betreff: Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  2. Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2018, OF 175/16

Beratungsverlauf 23 Sitzungen

Sitzung 19
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 7
Zurückgestellt / Beraten
Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 21
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 20
OBR 4
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 523 wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder nicht erreicht wurde.
Sitzung 20
OBR 8
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP REP Freie Wähler
Sitzung 20
OBR 15
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 2
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 11
TO I, TOP 10
Angenommen
a) Ziffer 1. des Tenors dient zur Kenntnis b) Ziffer 2. des Tenors wird zurückgewiesen
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 14
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 13
TO I, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 1
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP Partei U.B
Ablehnung:
Linke
Sitzung 20
OBR 10
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF
Ablehnung:
Linke FDP
Sitzung 20
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 20
OBR 7
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 9
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
FDP Linke BFF
Sitzung 20
OBR 3
TO I, TOP 33
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 5
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 20
OBR 12
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
FDP BFF Alle
Ablehnung:
SPD Linke
Sitzung 20
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. a) Die Vorlage NR 413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL AFD
Ablehnung:
BFF
Sitzung 19
OBR 16
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 242 2018 1. Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 175/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2478, vom 22.03.2018 wird insofern geändert, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 ersatzlos gestrichen wird. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 16 auch weiterhin auf die Einhaltung des Grenzänderungsvertrages besteht."
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
WBE BFF Linke
Sitzung 21
OBR 4
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung 21
OBR 3
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 3
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL

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