Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz
Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE
Begründung
Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.
Inhalt
Antrag vom 17.01.2018, NR 523
Betreff: Grundstücksgeschäfte und Mietverträge der Stadt: Transparenz und Effizienz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, Mietverträge mit einer Jahresmiete größer 500.000,- Euro und/oder einer Laufzeit länger als 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, Grundstücksgeschäfte bis 100.000,- Euro Kaufpreis oder dem Erbpachtzins zugrunde gelegtem Bodenrichtwert künftig in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Hiervon ausgenommen sind bei Erbpacht oder Verkauf Grundstücke im öffentlichen Straßenraum, auf denen Bäume stehen, die durch die Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main) geschützt sind. Begründung: Nach derzeitiger Beschlusslage unterliegen bei Grundstücksgeschäften der Stadt sämtliche Verträge über Kauf oder Verkauf und über die Einräumung von Erbbaurechten, unabhängig von ihrem Wert, einer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Andererseits sind Verträge über die Anmietung oder Vermietung von Liegenschaften, die oft erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und die Stadt über lange Laufzeiten binden können, bisher im allgemeinen nicht den Stadtverordneten vorgelegt worden, sondern nur in einigen Einzelfällen. Dies scheint einerseits im Sinne einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung, andererseits auch im Interesse einer noch besseren Transparenz der Verwaltung unbefriedigend. Um schnelle, verbindliche Zusagen der Verwaltung zu ermöglichen, soll der Abschluss von Erbbauverträgen und - wenn ausnahmsweise angezeigt - der Abschluss von Kaufverträgen erleichtert werden. Gerade im Bereich der kleineren Transaktionssummen finden sich Geschäfte mit Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern, denen nur schwer zu vermitteln ist, dass sie teilweise auf eine städtische Entscheidung bis zu zwölf Monate warten müssen. Damit wird effektives Verwaltungshandeln unterstützt. Unabhängig vom Verkaufspreis oder Erbpachtzins sollen solche Grundstücksgeschäfte weiterhin eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wenn es sich um öffentlichen Straßenraum handelt und sich durch die Baumschutzsatzung geschützte Bäume auf dem Grundstück befinden. Hier erscheint es angebracht, auch politisch über den Wert des Grüns auf dem Grundstück zu entscheiden. Mietverträge mit hohen Volumina und langen Laufzeiten führen zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Stadt. Daher sollten die Stadtverordneten hierüber entscheiden. Da im Immobiliengeschäft schnelle, verbindliche Zusagen wichtig sind, sollte dies jedoch nur bei großen Mietverträgen geschehen.Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2018, OF 175/16
Beratungsverlauf 23 Sitzungen
Sitzung
19
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 7
Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
21
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 4
1. Die Beratung der Vorlage NR 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
20
OBR 4
TO I, TOP 4
Die Vorlage NR 523 wird nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder nicht erreicht wurde.
Sitzung
20
OBR 8
TO I, TOP 21
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP REP Freie Wähler
Sitzung
20
OBR
15
TO I, TOP 8
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 2
TO II, TOP 21
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR
11
TO I, TOP 10
a) Ziffer 1. des Tenors dient zur Kenntnis b) Ziffer 2. des Tenors wird zurückgewiesen
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR
14
TO I, TOP 11
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR
13
TO I, TOP 6
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 1
TO I, TOP 34
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne FDP Partei U.B
Ablehnung:
Linke
Sitzung
20
OBR
10
TO I, TOP 19
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF
Ablehnung:
Linke FDP
Sitzung
20
OBR 6
TO I, TOP 30
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung
20
OBR 7
TO I, TOP 19
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 9
TO II, TOP 8
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
FDP Linke BFF
Sitzung
20
OBR 3
TO I, TOP 33
Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 5
TO I, TOP 44
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung
20
OBR
12
TO I, TOP 21
1. Der mündliche Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
FDP BFF Alle
Ablehnung:
SPD Linke
Sitzung
20
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 7
Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung
22
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
1. a) Die Vorlage NR 413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Yilmaz, Baier, Tschierschke, zu Löwenstein, Dr. Dr. Rahn und Zieran sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL AFD
Ablehnung:
BFF
Sitzung
19
OBR
16
TO I, TOP 19
Anregung OA 242 2018 1. Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 175/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2478, vom 22.03.2018 wird insofern geändert, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 523 ersatzlos gestrichen wird. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Ortsbeirat 16 auch weiterhin auf die Einhaltung des Grenzänderungsvertrages besteht."
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
WBE BFF Linke
Sitzung
21
OBR 4
TO II, TOP 10
Der Vorlage NR 523 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung
21
OBR 3
TO I, TOP 22
Die Vorlage NR 523 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
22
OBR 3
TO I, TOP 15
Die Vorlage NR 523 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
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