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Vermietung der städtischen Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Flur 547, Flurstücke 3/3, 3/5 und 5/2, Sportgelände Kennedyallee an den Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forststraße e. V.

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M 139 Betreff: Vermietung der städtischen Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Flur 547, Flurstücke 3/3, 3/5 und 5/2, Sportgelände Kennedyallee an den Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forststraße e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Der Vermietung wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt: Mieter: Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. (SAFO), vertreten durch den Vereinsvorstand. Mietfläche: Gemarkung Frankfurt, Flur 547, Flurstücke 3/3 hält 16.216 m2, 3/5 hält 768 m2 und Flurstück 5/2 hält 9.506 m2, insgesamt 26.490 m2 (in dem beiliegenden Plan rot umrandet) Mietzweck: Flächen zum Sportbetrieb (Hockey und Tennis), Errichtung einer Traglufthalle auf ca. 2000 m2. Mietzins: 8.122,50 € jährlich. Für die Fläche der Traglufthalle wird ein Mietzins in Höhe von 1,00 € pro Quadratmeter und für die Restfläche (24.490 m2) von 0,25 € pro Quadratmeter erhoben, somit insgesamt 8122,50 € jährlich. Mietnebenkosten: keine Mietbeginn: Monatserster nach Beschluss Laufzeit: 25 Jahre Bauunterhaltung: Die Herrichtung der Sportanlagen, der Bau der Traglufthalle sowie die laufende Unterhaltung während der Vertragslaufzeit erfolgen durch den Verein. Begründung: A. Zielsetzung Das Sportgelände des Vereins umfasst, neben den nun mit einem langfristigen Vertrag abzusichernden Grundstücken, auch die Flurstücke 5/1 (Tennishalle) und 3/4 (Geschäftsstelle und Gaststätte), welche im Erbbaurecht an den Verein vergeben sind. Der Verein plant nunmehr umfangreiche Investitionen auf dem Sportgelände, so soll auf einer Teilfläche eine Traglufthalle errichtet werden, welche auch im Winter einen Sport- und Trainingsbetrieb ermöglichen wird. Zudem ist geplant, die Flutlichtanlage unter Berücksichtigung energetischer Einsparungen zu erneuern. Für diese Maßnahmen sollen Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, die nur dann genehmigt werden, wenn der Verein eine hinreichende vertragliche Sicherheit zur Nutzung der Flächen nachweisen kann. Der Sportclub ist einer der ältesten Sportvereine Frankfurts, gegründet 1861. Auf dem Vereinsgelände befinden sich derzeit 17 Tennisplätze sowie drei weitere Plätze in der Tennishalle, sowie ein Hockey-Kunstrasenplatz. Der Verein zählt 1.051 Mitglieder, darunter 622 Kinder und Jugendliche. Mit 24 bzw. 28 Kinder- und Jugendmannschaften im Hockey sowie 22 Jugendmannschaften im Tennis betreibt der Verein Breiten- sowie auch Leistungssport in der Jugendarbeit. Zudem bestehen bereits drei Kooperationen mit Frankfurter Schulen, welche die Sportanlage für den Schulsport und Projektwochen, teilweise mit Unterstützung der Vereinstrainer, nutzen. Weitere Kooperationen sind in Planung. Der Verein beschäftigt drei Vollzeit sowie sieben Teilzeitmitarbeiter. B. Lösung Mit dem Verein soll ein langfristiger Mietvertrag über 25 Jahre geschlossen werden, damit dieser Planungs- und Finanzierungssicherheit für die geplanten Investitionen hat und die Landesfördermittel in Anspruch nehmen kann. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen im Falle einer Vermietung an den Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. keine Kosten. Anlage 1 (ca. 241 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 79 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6646, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 23 1

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

44
44. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

44
44. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

49
49. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme