Vermietung der städtischen Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Flur 547, Flurstücke 3/3, 3/5 und 5/2, Sportgelände Kennedyallee an den Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forststraße e. V.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M
139 Betreff:
Vermietung der städtischen Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Flur 547,
Flurstücke 3/3, 3/5 und 5/2, Sportgelände Kennedyallee an den Frankfurter
Sportclub Sachsenhausen Forststraße e. V. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, §
2478 (NR 523) Der Vermietung wird zu
nachfolgenden Konditionen zugestimmt:
Mieter:
Frankfurter Sportclub
Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. (SAFO), vertreten durch den
Vereinsvorstand. Mietfläche: Gemarkung Frankfurt, Flur 547,
Flurstücke 3/3 hält 16.216 m2, 3/5 hält 768 m2 und Flurstück 5/2 hält 9.506
m2, insgesamt 26.490 m2 (in dem beiliegenden Plan rot umrandet)
Mietzweck: Flächen zum Sportbetrieb (Hockey
und Tennis), Errichtung einer Traglufthalle auf ca. 2000 m2.
Mietzins: 8.122,50 € jährlich. Für die
Fläche der Traglufthalle wird ein Mietzins in Höhe von 1,00 € pro
Quadratmeter und für die Restfläche (24.490 m2) von 0,25 € pro
Quadratmeter erhoben, somit insgesamt 8122,50 € jährlich.
Mietnebenkosten: keine Mietbeginn: Monatserster nach Beschluss
Laufzeit:
25 Jahre
Bauunterhaltung: Die Herrichtung der Sportanlagen,
der Bau der Traglufthalle sowie die laufende Unterhaltung während der
Vertragslaufzeit erfolgen durch den Verein.
Begründung: A. Zielsetzung Das Sportgelände des Vereins umfasst, neben den nun
mit einem langfristigen Vertrag abzusichernden Grundstücken, auch die
Flurstücke 5/1 (Tennishalle) und 3/4 (Geschäftsstelle und Gaststätte), welche
im Erbbaurecht an den Verein vergeben sind. Der Verein plant nunmehr
umfangreiche Investitionen auf dem Sportgelände, so soll auf einer Teilfläche
eine Traglufthalle errichtet werden, welche auch im Winter einen Sport- und
Trainingsbetrieb ermöglichen wird. Zudem ist geplant, die Flutlichtanlage unter
Berücksichtigung energetischer Einsparungen zu erneuern. Für diese Maßnahmen
sollen Landesfördermittel in Anspruch genommen werden, die nur dann genehmigt
werden, wenn der Verein eine hinreichende vertragliche Sicherheit zur Nutzung
der Flächen nachweisen kann. Der Sportclub ist einer der ältesten Sportvereine
Frankfurts, gegründet 1861. Auf dem Vereinsgelände befinden sich derzeit 17
Tennisplätze sowie drei weitere Plätze in der Tennishalle, sowie ein
Hockey-Kunstrasenplatz. Der Verein zählt 1.051 Mitglieder, darunter 622 Kinder
und Jugendliche. Mit 24 bzw. 28 Kinder- und Jugendmannschaften im Hockey sowie
22 Jugendmannschaften im Tennis betreibt der Verein Breiten- sowie auch
Leistungssport in der Jugendarbeit. Zudem bestehen bereits drei Kooperationen
mit Frankfurter Schulen, welche die Sportanlage für den Schulsport und
Projektwochen, teilweise mit Unterstützung der Vereinstrainer, nutzen. Weitere
Kooperationen sind in Planung. Der Verein beschäftigt drei Vollzeit sowie sieben
Teilzeitmitarbeiter. B. Lösung Mit dem Verein soll ein langfristiger Mietvertrag
über 25 Jahre geschlossen werden, damit dieser Planungs- und
Finanzierungssicherheit für die geplanten Investitionen hat und die
Landesfördermittel in Anspruch nehmen kann. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen im Falle einer
Vermietung an den Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. keine Kosten.
Anlage 1 (ca.
241 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
16.09.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5
am 30.10.2020, TO I, TOP 79 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6646, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 23 1
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
44
44. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
Einstimmige Annahme
44
44. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
Einstimmige Annahme
49
49. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
Einstimmige Annahme