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Verlängerung des bereits bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Betreff: Verlängerung des bereits bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über das Grundstück Gemarkung Fechenheim, Flur 18, Flurstück 16/120, hält 7.552 m2, Ferdinand-Porsche-Straße 47 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6658 (M 152) - NR 523/18 CDU/SPD/GRÜNE, M 76/19 - Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021 wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt: Mieter: Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Mietfläche: Grundstück Gemarkung Fechenheim, Flur 18, Flurstück 16/120, hält 7.552 m2, Ferdinand-Porsche-Straße 47 Mietzweck: Gewerblich genutzte Fläche zur Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge. Laufzeit: Verlängerung und Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040 Mietzins: Der Mietzins wird auf der Grundlage eines Mietwertgutachtes berechnet und ist wertgesichert. Mietzins monatlich: 7.552,00 € Verwaltungsgebühr 3%: 264,32 € Nebenkostenvorauszahlung: 630,00 € Gesamt monatlich: 8.443,32 € Abschluss des Vertrages: Monatserster nach Beschluss Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen. Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird. Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern. B. Alternativen keine C. Lösung Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens. Die übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert. D. Kosten Beauftragenden Ämtern der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den im Zuge des Bieterverfahrens bereits geforderten Abschluss des Nachtragsvertrages möglicherweise (geringfügig) angepasste Kosten. Geringfügig höhere Mieteinnahmen werden generiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 17 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1505, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 91 2

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

9
9. Sitzung Ortsbeirat 11
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU SPD GRÜNE
9
9. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen