Verlängerung des bereits bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 17 Betreff: Verlängerung des bereits
bestehenden Mietvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
(FES) über das Grundstück Gemarkung Fechenheim, Flur 18, Flurstück 16/120, hält
7.552 m2, Ferdinand-Porsche-Straße 47 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020,
§ 6658 (M 152) - NR 523/18
CDU/SPD/GRÜNE, M 76/19 - Dem Abschluss eines
Nachtragsvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf
der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021 wird zu
nachfolgenden Konditionen zugestimmt:
Mieter: Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389
Frankfurt am Main Mietfläche:
Grundstück Gemarkung Fechenheim,
Flur 18, Flurstück 16/120, hält 7.552 m2, Ferdinand-Porsche-Straße 47
Mietzweck:
Gewerblich genutzte Fläche zur Erfüllung der
Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der Stadt Frankfurt am Main
bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge.
Laufzeit:
Verlängerung und
Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040
Mietzins:
Der Mietzins wird
auf der Grundlage eines Mietwertgutachtes berechnet und ist
wertgesichert.
Mietzins monatlich:
7.552,00 €
Verwaltungsgebühr 3%:
264,32 €
Nebenkostenvorauszahlung:
630,00 €
Gesamt monatlich:
8.443,32 €
Abschluss
des
Vertrages:
Monatserster nach
Beschluss Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des
europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES"
(vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf
aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden
Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über
Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie
Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040
neu abgeschlossen.
Die Erbringung der geschuldeten
Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten
Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich
sichergestellt wird. Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom
05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag
abgeschlossen. Dieser sieht vor die bestehenden gewerblichen Verträge mit der
FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern. B. Alternativen keine C. Lösung Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der
Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040.
Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens. Die
übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert. D. Kosten Beauftragenden Ämtern der Stadt Frankfurt am Main
entstehen durch den im Zuge des Bieterverfahrens bereits geforderten Abschluss
des Nachtragsvertrages möglicherweise (geringfügig) angepasste Kosten.
Geringfügig höhere Mieteinnahmen werden generiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 76
Vortrag des
Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
09.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11
am 14.03.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 17 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 17 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen
ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 39
Beschluss: Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und
FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1505, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 91 2
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
9
9. Sitzung Ortsbeirat 11
TO II
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE
9
9. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei