Neuvergabe der strategischen Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Betreff: Neuvergabe der strategischen
Partnerschaft an der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
1. Es dient zur
Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit einem Verfahrensvorschlag auf
die Europäische Kommission zugegangen ist. Dieser Verfahrensvorschlag sieht die
Neuvergabe des 49 % Minderheitsgesellschaftsanteils an der Frankfurter
Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch die Stadt an einen strategischen
Partner vor. Die Vergabe soll zum 01.01.2021 erfolgen. Als Laufzeit für die
neue Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Gegenstand der angestrebten
europaweiten Ausschreibung ist damit die Veräußerung eines
Gesellschaftsanteils. Es
dient ferner zur Kenntnis, dass die EU-Kommission diesen Verfahrensvorschlag
geprüft und mit einer sogenannten Ex-Ante-Notifizierung (Anlage) für
vergaberechtlich zulässig erklärt hat. Ebenso hat die EU-Kommission anerkannt,
dass mit dieser Strukturierungsvariante eine Ausschreibung der drei
wesentlichen Einzelleistungsverträge zwischen Stadt und FES über Abfallsammlung
und -entsorgung, Straßenreinigung und Bioabfallverwertung nicht erforderlich
ist. Diese sind vor der Einleitung der Ausschreibung des Gesellschaftsanteils
von Seiten der Stadt Frankfurt am Main mit der FES neu zu verhandeln und
abzuschließen. Wirksam werden diese mit Eintritt des erfolgreich aus dem
Wettbewerb hervorgegangenen privaten Partners in die FES zum 01.01.2021.
Der aktuelle
Minderheitsgesellschafter der FES, die Remondis GmbH & Co. KG (Remondis),
hat sich bereit erklärt, dieses Verfahren mitzutragen und - sollte ein anderer
Dritter die Ausschreibung gewinnen - die Gesellschaftsanteile an diesen zu
übertragen. Die entsprechende kaufmännisch vereinbarte, aber notariell noch zu
beurkundende Vereinbarung zwischen Remondis und der Stadt Frankfurt am Main
liegt ebenso vor wie ein Vertrag über die Anteilsübertragung. 2. Dem beschriebenen Verfahrensvorschlag wird
zugestimmt und der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beauftragt, gemäß den
Rahmenbedingungen des bei der EU eingereichten verfahrensrechtlichen und
zeitlichen Eckpunktepapiers über die Neuvergabe einer strategischen
Partnerschaft FES ein europaweites Ausschreibungsverfahren unter der Maßgabe
der Sicherstellung eines transparenten und fairen Wettbewerbs und unter Wahrung
der notwendigen Fristen umgehend zu veranlassen.
Begründung: A. Zielsetzung Langfristig sollen die Daseinsvorsorge in den
Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung gesichert, eine weitgehende
Gebührenstabilität für die Bürgerschaft erreicht und der Erhalt der FES als
Unternehmen und zentraler Dienstleister der Stadt mit mehr als 1800
Arbeitsplätzen sowie die Fortführung des erfolgreichen Konstrukts einer
strategischen Partnerschaft zwischen Stadt und einem Privatunternehmen
gewährleistet werden. Darüber hinaus soll vertraglich sichergestellt werden,
dass die notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der FES -
insbesondere in Logistik und Infrastruktur, in Digitalisierung, zum Zweck der
Emissions- und Lärmreduzierung, der sogenannten nachhaltigen Beschaffung sowie
in Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung - getätigt werden können.
Mit dem vorliegenden
Verfahrensvorschlag wird die Umsetzung dieser Ziele sichergestellt. B. Lösung Ausgangssituation: Die Stadt Frankfurt am Main führt die
Abfallwirtschaft sowie Straßenreinigung auf der Grundlage einer mit der
Remondis im Jahr 1998 gegründeten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP)
durch. Die Aufnahme des privaten Gesellschafters Remondis hat dazu geführt,
dass die Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main seitdem nach höchsten
technischen, ökologischen und sozialen Standards organisiert ist und den hohen
Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität gerecht wird. Die FES hat seit ihrer Umwandlung von
einem städtischen Amt in ein wirtschaftliches Unternehmen im Jahre 1996 bereits
mehr als 265 Millionen Euro in die Modernisierung des Betriebes investiert. Die
jährliche Dividende für den Gesellschafter Stadt liegt durchschnittlich bei ca.
8 Millionen Euro und trägt zur Gebührenstabilität bei. Zwischen der Stadt und der FES bestehen drei
wesentliche Einzelleistungsverträge in den Bereichen Abfallsammlung und
-entsorgung (Sammlung Restabfall, Altpapier, Bioabfall, Sperrmüll und
Schadstoffkleinmengen, Transport und Behandlung (ohne Restabfall) in den
Anlagen, Kofferraumservice, Abfallberatung), Straßenreinigung (inkl.
Winterdienst) sowie Bioabfallverwertung über die RMB Rhein-Main Biokompost
GmbH. Daneben existieren kleinere Aufträge von städtischen Ämtern und Betrieben
an die FES oder deren Tochterunternehmen FFR GmbH. Einzelleistungsvertrag Wertmäßiges Volumen p.a. mit MwSt. (2017)
Vertragsende Bioabfallverwertung EUR 5.332.762,00 14.09.2019 Straßenreinigung EUR 40.728.127,00 31.12.2020 Abfallsammlung (und -entsorgung) EUR 60.838.457,00 31.12.2025 Der Vertrag über die Abfallsammlung und -entsorgung
war Gegenstand eines Prüfverfahrens der EU-Kommission über die städtische
Vergabepraxis in diesem Bereich. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass
die aktuelle gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit nicht dazu führen darf,
dass der Abfallsammlungs- und Entsorgungsvertrag für die Zukunft auf
unbestimmte Zeit von jeglichen wettbewerblichen Verfahren ausgeschlossen ist.
Längstens bis zu dessen Ablauf im Jahr 2025 ist noch eine Zusammenarbeit auf
Grundlage des bisherigen Vertrages möglich. Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat 2015 auf
die Feststellung der EU-Kommission reagiert und beschlossen, spätestens zum
31.12.2025 die Zusammenarbeit der Stadt mit der FES und dem privaten
Mitgesellschafter Remondis auf der bisherigen Vertragsbasis zu beenden und eine
Ausschreibung durchzuführen. (§ 5785, M 30 vom 02.02.2015) Aufgrund der zeitlich aufwändigen
Ausschreibungsverfahren müsste unverzüglich mit der Ausschreibung von zwei der
drei Einzelleistungsverträge begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt
jedoch erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand
gefährden können, wenn auch nur eine dieser Ausschreibungen nicht von der FES
gewonnen würde.
Verfahrensvorschlag und Zeitabläufe: Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Frankfurt am
Main bereits im Sommer 2018 auf die EU-Kommission zugegangen und hat einen
Vorschlag für die europarechtskonforme Neuvergabe der Gesellschaftsanteile
unterbreitet (Notifizierungsverfahren). Gemäß Beschluss des Magistrats der
Stadt Frankfurt am Main ist eine solche Vorgehensweise in der
"Endschaftsregelung" als mögliche Option per Gesellschafterbeschluss
vorgesehen. Im Vorfeld der
Verfahrensprüfung wurden von Seiten der Stadt sowohl das
Bundeswirtschaftsministerium als auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung eingebunden. Die EU-Kommission hat den Verfahrensvorschlag der
Stadt Frankfurt am Main antragsgemäß geprüft und per sogenannter
Ex-Ante-Notifikation am 04.02.2019 für vergaberechtlich zulässig erklärt.
Bei einer Ex-Ante-Notifikation
handelt es sich um ein Verfahren, welches die EU-Kommission 2015 eingeführt und
2017 mit der Mitteilung zur "freiwilligen ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte
von Infrastrukturgroßprojekten" präzisiert hat. Demnach hat die öffentliche
Hand die Möglichkeit, der EU-Kommission im Vorfeld eines großvolumigen
Beschaffungsverfahrens den sogenannten Vergabeplan (hier: Eckpunktepapier) von
Infrastrukturprojekten, deren geschätzter Gesamtwert EUR 500 Mio.
überschreitet, mitzuteilen. Die EU-Kommission beurteilt dann kursorisch, ob die
vorgesehene Verfahrensstrukturierung mit dem EU-Vergaberecht vereinbar ist,
unbeschadet jeder späteren rechtlichen Auslegung oder Einschätzung. Dem Verfahrensvorschlag zufolge werden die
Gesellschaftsanteile des bisherigen Minderheitsgesellschafters Remondis in den
Wettbewerb gestellt, d.h. zum Gegenstand der Ausschreibung. Es soll also ein
Anteilsverkauf ausgeschrieben werden und nicht einzelne Leistungsverträge oder
die Gesamtheit der Leistungsverträge (Abfallsammlung und -entsorgung,
Straßenreinigung, Bioabfallverwertung). Um diese drei Verträge zu harmonisieren und deren
Laufzeiten zu synchronisieren, werden sie zunächst bis zur Jahresmitte 2019
zwischen der Stadt und der FES neu verhandelt und abgeschlossen. In den Verträgen sind klare und
präzise Anpassungsklauseln für etwaige notwendige Änderungen während der
Vertragslaufzeit vorzusehen. Diese Anpassungsmodalitäten sollen unter anderem
notwendige Preisänderungen, Mengenanpassungen sowie Qualitätsanpassungen in der
Zukunft berücksichtigen bzw. ermöglichen. Gleiches gilt für den Umgang mit
unzureichender Leistungserbringung. Erst danach erfolgt die Ausschreibung des
Anteilsverkaufs. Dabei wird der Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil
wesentlich durch die drei Verträge bestimmt. Wirksam werden die Verträge mit
dann harmonisierten bzw. synchronisierten Laufzeiten zum 01.01.2021. Als Laufzeit für die Neuvergabe der strategischen
Partnerschaft sind 20 Jahre vorgesehen. Diese lange Laufzeit hat für die Stadt
Frankfurt am Main den Vorteil, dass auf unterschiedlichen Ebenen
Planungssicherheit gewährleistet ist. Das betrifft u.a. die Qualität der
Leistungserbringung, die Sicherheit der Arbeitsplätze und vor allem die
Sicherstellung von notwendigen Investitionen in der Zukunft. Für den privaten Partner ist die
erweiterte Laufzeit ebenfalls von Relevanz: Erfahrungsgemäß bedarf es einer
Zeitspanne von 15-20 Jahren, bis sich der Kaufpreis des Gesellschaftsanteils
amortisiert hat (zur Vertragslaufzeit im Verhältnis zur Amortisationsdauer von
Investitionen siehe z.B. Randziffer 46 des Grünbuchs der EU-Kommission zu
Öffentlich-Privaten Partnerschaften). Was die Marktsituation angeht, so wurde im Zuge des
Notifizierungsverfahrens das Vorhandensein eines entsprechenden Marktes
bestätigt. Die Stadt
Frankfurt am Main wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens die Anforderungen
an die Eignung der Interessenten, insbesondere an deren Referenzen, so
gestalten, dass mehrere Anbieter mit abfallwirtschaftlichen Kompetenzen
realistische Chancen haben, die Kriterien zu erfüllen. Auf diese Weise ist
hinreichender Wettbewerb gewährleistet. Sollte aus der Neuausschreibung der strategischen
Partnerschaft FES dennoch kein geeigneter Partner hervorgehen, verbleibt die
Möglichkeit einer Neuausschreibung der jeweiligen Einzelleistungsverträge.
Bei der gewählten Vergabeverfahrensart handelt es
sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach
§ 17 der Vergabeverordnung des Bundes (VgV). Im Einzelnen sind folgende Verfahrensschritte
vorgesehen: I. Europaweite Auftragsbekanntmachung
im Amtsblatt der EU sowie nationale Bekanntmachung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) (Ende 2. Quartal 2019) II. Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) mit sich
daran anschließender Käufer-Due-Diligence (erste Stufe) (Ende 3. Quartal 2019) III. Eingang der Erstangebote/Verhandlungsrunden mit
sich daran anschließender vertiefender Käufer-Due-Diligence und
Vertragsverhandlungen, finaler Angebotsabgabe (zweite Stufe) (1. Quartal 2020) IV. Interne Auswahlentscheidung; Zuschlagserteilung;
Bekanntmachung der Auftragsvergabe (3. Quartal 2020) Mit dem privaten Partner werden in den
auszuhandelnden Verträgen geeignete Endschaftregelungen getroffen. Diese sollen
sicherstellen, dass auch nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit für die
neuabzuschließende strategische Partnerschaft vergaberechtliche Vorgaben
eingehalten werden. Grundlage wird dabei ein Recht der Stadt Frankfurt am Main
zur Beendigung der gesellschaftsrechtlichen Verbindung nach Ablauf von 20
Jahren sein. Ziel einer solchen Regelung ist, der Stadt alle denkbaren
Handlungsmöglichkeiten offen zu halten - z.B. eine erneute Neuvergabe des
Gesellschaftsanteils im Wettbewerb, Errichtung einer Inhouse-fähigen
Gesellschaft (sogenannte Call-Option für den Minderheitsgesellschaftsanteil),
welche die hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung für die Stadt ausführt, oder wettbewerbliche Ausschreibung der
jeweiligen Einzelleistungsverträge durch die Stadt Frankfurt am Main. C. Alternativen Es sind drei Alternativen zur Neuausschreibung des
privaten Minderheitengesellschaftsanteils denkbar: 1. Neuausschreibung der gegenwärtig mit der FES
bestehenden Einzelleistungsverträge über Bioabfallverwertung, Straßenreinigung
und Abfallsammlung und -entsorgung zu deren jeweiligem Laufzeitende Eine
Alternative wäre die jeweilige Ausschreibung der Einzelleistungsverträge.
Aufgrund der zeitlich aufwändigen Vergabeverfahren müsste zeitnah mit deren
Ausschreibung begonnen werden. Eine solche Vorgehensweise birgt jedoch
erhebliche Risiken, die die FES in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährden
können. Ein mögliches Szenario wäre zum Beispiel, dass die FES aus den drei
anstehenden Vergabeverfahren um den Neuabschluss der Einzelleistungsverträge
(Bioabfallverwertung in 2019, Straßenreinigung in 2020 und Abfallsammlung und
-entsorgung in 2025) teilweise oder vollständig nicht als erfolgreicher Bieter
hervorgeht. Eine solche Entwicklung ist deshalb ernsthaft in Betracht zu
ziehen, weil die FES aufgrund der Vergütung ihrer Mitarbeiter/innen nach dem
TVöD und der Zugehörigkeit zur ZVK im Wettbewerb gegenüber anderen Anbietern,
die in der Regel mit unterwertiger oder ohne Tarifbindung agieren, einen
deutlichen Wettbewerbsnachteil hat. Der Verlust eines oder mehrerer
Einzelleistungsverträge hätte eine wirtschaftliche Schwächung oder sogar die
Zerschlagung der FES zur Folge, woraus wiederum ein Wertverlust des städtischen
Gesellschaftsanteils und betriebsbedingte Kündigungen vieler der über 1.800
Mitarbeiter/innen der FES sowie deren Tochtergesellschaften resultieren
würden. Sollte die FES
trotzdem eine oder mehrere Ausschreibungen gewinnen, wären dennoch gemäß
europäischem Wettbewerbsrecht mindestens alle sieben Jahre erneute
Ausschreibungen notwendig. Hinzu kommt, dass in kürzeren zeitlichen Abständen
die Gefahr des Verlustes eines Einzelauftrages weiterhin bestünde, da eine
Harmonisierung der Laufzeiten der Verträge bei dieser Variante nicht möglich
ist. 2. Kommunalisierung Die
Variante einer vollständigen Kommunalisierung der FES kann derzeit von Rechts
wegen von der Stadt Frankfurt am Main nicht allein, d.h. nicht ohne die
Zustimmung des jetzigen Mitgesellschafters Remondis herbeigeführt werden.
Auf der Grundlage der bestehenden
ungekündigten Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und
der FES in den Bereichen Straßenreinigung und Abfallsammlung und -entsorgung
sowie aufgrund der zwischen den Gesellschaftern der FES, also Stadt und
Remondis, im Jahr 2012 abgeschlossenen sogenannte Endschaftsregelung besteht
für die Stadt erst nach Ablauf des am längsten laufenden
Einzelleistungsvertrages (Abfallsammlung und -entsorgung mit Enddatum
31.12.2025) die Möglichkeit zur Kommunalisierung in Form eines Ankaufs des
privaten Gesellschaftsanteils an der FES zum 01.01.2026. Die Stadt dürfte ab dann allerdings
aus vergaberechtlichen Gründen zur Herstellung der Inhousefähigkeit nur den
Teil und die Aufgaben der FES kommunalisieren, die wettbewerbsfrei sind, d.h.
den hoheitlichen Teil der Aufgaben umfassen. Dies betrifft ca. 40 Prozent des
heutigen Umsatzes und nur den Kern der Belegschaft, der im sogenannten
Satzungsgeschäft beschäftigt ist. Unter welcher Kostensituation eine solch
kleine Gesellschaft arbeiten würde und welchen Wert zu diesem Zeitpunkt das
Unternehmen FES und die 49 Prozent-Anteile von Remondis haben, lässt sich zum
heutigen Stand nicht voraussagen. Sicher ist allerdings, dass dieses Konstrukt
eine Zerschlagung des FES-Konzerns sowie betriebsbedingte Kündigungen in einem
größeren Umfang nach sich ziehen würden. 3. Gründung einer 100 %igen städtischen
Gesellschaft und Übertragung der drei Einzelleistungsverträge
(Bioabfallverwertung, Straßenreinigung, Abfallsammlung und -entsorgung) an
diese; für die restlichen Aufträge des sogenannten Drittgeschäfts bleibt die
strategische Partnerschaft bestehen Die in einer solchen Modellvariante ins Auge gefasste
Gründung einer 100 % städtischen Gesellschaft mit einer jeweils
vergaberechtsfreien, sukzessiven Übertragung der drei Einzelleistungsverträge
nach deren jeweiligem Vertragsende von der jetzigen FES auf eine neu zu
gründende inhousefähige Gesellschaft "FES-neu" wäre zwar dem Grunde nach
denkbar. Damit würde der regulär bis zum 31.12.2025 bestehenden
Gesellschafterstellung von Remondis an der jetzigen FES jedoch nachhaltig die
Werthaltigkeit entzogen, da die Einzelleistungsverträge nach und nach auf die
FES-neu "wegübertragen" würden. Dies wiederum dürfte zur Folge haben, dass
Remondis sich gegen diesen Entzug der Werthaltigkeit ihres Gesellschaftsanteils
gegenüber der Stadt Frankfurt am Main mittels Ausübung ihrer
gesellschaftsrechtlichen Abwehrrechte - mit überdurchschnittlicher Aussicht auf
Erfolg - zur Wehr setzen wird. Außerdem käme es zu einer sukzessiven
Zersplitterung und Schwächung der bestehenden FES. D. Finanzielle Auswirkungen Die
Neuausschreibung der Minderheitsanteile an der FES und die 20-jährige Laufzeit
des Vertrages beinhalten für die Stadt Frankfurt am Main wie für den
FES-Konzern eine Vielzahl an mittelbaren finanziellen Vorteilen. Das gilt zum
einen im Hinblick auf die Gebührenstabilität und den städtischen Haushalt, zum
zweiten mit Blick auf die langfristige und nachhaltige Sicherung des Konzerns
und dessen Arbeitsplätze sowie drittens hinsichtlich des abgesicherten
Fortbestands des seit 1998 erfolgreich praktizierten Konstrukts einer
strategischen Partnerschaft mit einem Privatunternehmen mit einer regelmäßigen
Dividendenausschüttung. Was mögliche steuerliche Risiken angeht, so wird
einer ersten Vorab-Prüfung zufolge die Transaktion der Gesellschafteranteile im
Ergebnis keine Grunderwerbsteuer auslösen. Auch unterliegt der Verkaufsertrag
nach aktuellem Stand nicht der Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Es dient zur Kenntnis, dass durch das beschriebene
Verfahren (Veräußerung und Rückkauf von Gesellschaftsanteilen nach
Ausschreibung) keine Belastung des städtischen Haushaltes eintreten wird. In
den Doppelhaushalt 2020/2021 können allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine konkreten Beträge eingeplant werden. Anlage
1_Eckpunktepapier (nicht
öffentlich - ca. 179 KB) Anlage
2_EX_ante_FFM (nicht
öffentlich - ca. 441 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.06.2019, NR 884
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Anregung vom
26.10.2020, OA 622
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 14
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 15
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 16
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 17
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 18 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und
Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und
den Sitzungssaal verlassen haben. 2. a) Die
Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die
Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION
(= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 76 = Annahme, NR 884 = Prüfung
und Berichterstattung) BFF (M 76 = Annahme, NR 884 = Ziffern 1. und 3.
Ablehnung, Ziffern 2., 4. und 5. Prüfung und Berichterstattung)
FRANKFURTER (M 76 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 76 = Ablehnung, NR 884 =
Annahme) 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD; GRÜNE,
FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (=
Annahme) Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD; GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. a) Der
Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient
zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
haben. 2. a) Die Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass die Herren Gannoukh und Zengin gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
haben. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Busch, Lange,
Hanisch und Christann sowie von Bürgermeister Becker und Stadträtin Heilig
dienen zur Kenntnis. d) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER
zwei Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und
BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) Ziffern 2., 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und
BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4212, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 91 2