Vorzeitige Verlängerung des Mietvertrages über die Anmietung der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 für das Jugend- und Sozialamt
Begründung
A. Allgemeines
Seit 01.10.2009 ist das Objekt Mainzer Landstraße 315-321, 60326 Frankfurt am Main angemietet. Anfangs waren in dem Gebäude der Besondere Dienst 3 und 4, seit Anfang 2017 ausschließlich der Besondere Dienst 3 verortet. Die Liegenschaft hat sich in den vergangenen Jahren zur Erfüllung der Aufgaben (Hilfen wie Wohnungslosigkeit und Sucht) in vollem Umfang bewährt. Das Gebäude soll auch über das bisherige Mietvertragsende, den 30.09.2024, weiterhin publikumsgerecht genutzt werden. Im Rahmen bevorstehender Brandschutzertüchtigungen seitens des Vermieters wurde dem Jugend- und Sozialamt die Möglichkeit geboten, das Publikumsleitsystem barrierefrei zu gestalten. Die Stabsstelle Inklusion hat diese Barrierefreiheit in vollem Umfang gefördert (Kostenrahmen ca. 190.000, -- €). Die Umbaumaßnahmen wurden bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Vermieter die Vereinbarung getroffen, dass er die gesamte Toilettenanlage im EG nach den Wünschen des Jugend- und Sozialamtes modernisiert und eine Behinderten-Toilette nach DIN 18040-1 ertüchtigt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der derzeitige Mietvertrag läuft zum 30.09.2024 aus. Vor dem Hintergrund des bewährten Standortes, der benannten Ertüchtigungen mit den damit verbundenen Kosten, ist eine langfristige Anmietung der Liegenschaft wirtschaftlich und zielführend. Mit den Maßnahmen, die bereits 2020 umgesetzt werden, kann eine verbesserte Publikumssteuerung und eine besucherfreundliche Nutzung langfristig sichergestellt werden. Eine Mietvertragsverlängerung um vorerst 10 Jahre, ab 01.01.2021 bis einschließlich 31.12.2030 mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre wird deshalb angestrebt.
D. Klimaschutz
Trotz der anstehenden Umbauarbeiten der Toilettenanlage im EG verändert sich die monatlich zu zahlende Miete nur unwesentlich.