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Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Betreff: Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6658 (M 152) - NR 523/18 CDU/SPD/GRÜNE, M 76/19 - Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021wird zu nachfolgenden Konditionen zugestimmt: Mieter: Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389 Frankfurt am Main Mietfläche: Bleichstraße 11 Seehofstraße 48-52 Riederspießstraße 3-9 Mannheimer Straße 119 Breuerwiesenstraße 2 Barbarossastraße (Kleinmüllplatz) Landgraben (Kleinmüllplatz) Mietzweck: Gewerblich genutzte Flächen zur Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge. Laufzeit: Verlängerung und Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040 Mietzins: Der Mietzins wurde aufgrund der bestehenden Indexierungsklausel letztmalig zum 01.07.2020 angepasst. Mietzins monatlich: 41.465,01 € Abschluss des Vertrages: Monatserster nach Beschluss Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen. Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird. Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern. B. Alternativen keine C. Lösung Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens bzw. bestehender vertraglicher Regelungen. Die übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1501, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 91 2

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

9
9. Sitzung Ortsbeirat 11
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

9
9. Sitzung Ortsbeirat 6
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung BFF

9
9. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Die PARTEI
9
9. Sitzung Ortsbeirat 16
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung BFF

9
9. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung BFF

9
9. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt FRAKTION Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen