Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2022, M 13 Betreff: Verlängerung der bereits
bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
(FES) über diverse Betriebshöfe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.11.2020, § 6658 (M
152) - NR 523/18
CDU/SPD/GRÜNE, M 76/19 - Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages mit der
Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) auf der Grundlage des
Immobilien-Rahmenvertrages vom 01.06.2021wird zu nachfolgenden Konditionen
zugestimmt:
Mieter: Frankfurter Entsorgungs- und
Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Weidenbornstraße 40, 60389
Frankfurt am Main
Mietfläche: Bleichstraße 11
Seehofstraße
48-52 Riederspießstraße 3-9 Mannheimer
Straße 119 Breuerwiesenstraße 2 Barbarossastraße
(Kleinmüllplatz)
Landgraben (Kleinmüllplatz)
Mietzweck:
Gewerblich genutzte Flächen zur
Erfüllung der Aufgaben durch die FES im Rahmen der mit der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Entsorgungs- und
Dienstleistungsverträge.
Laufzeit: Verlängerung und
Harmonisierung der Vertragslaufzeit zum Enddatum 31.12.2040
Mietzins: Der Mietzins wurde
aufgrund der bestehenden Indexierungsklausel letztmalig zum 01.07.2020
angepasst.
Mietzins monatlich: 41.465,01
€
Abschluss
des
Vertrages:
Monatserster nach Beschluss
Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des
europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES"
(vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf
aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden
Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über
Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie
Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040
neu abgeschlossen. Die
Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die
Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin
rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird. Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom
05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag
abgeschlossen. Dieser sieht vor, die bestehenden gewerblichen Verträge mit der
FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern. B. Alternativen keine C. Lösung Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der
Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040.
Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens bzw.
bestehender vertraglicher Regelungen. Die übrigen Konditionen des bestehenden
Vertrages bleiben unverändert. D. Kosten Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den
Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 76
Vortrag des
Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 6, 11, 16
Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11
am 14.03.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6
am 15.03.2022, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
9. Sitzung des OBR 1
am 15.03.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 16
am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
9. Sitzung des OBR 5
am 25.03.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen
ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 35
Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION
und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1501, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 91 2
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
9
9. Sitzung Ortsbeirat 11
TO II
Einstimmige Annahme
9
9. Sitzung Ortsbeirat 6
TO I
Annahme bei Enthaltung BFF
9
9. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Die PARTEI
9
9. Sitzung Ortsbeirat 16
TO I
Annahme bei Enthaltung BFF
9
9. Sitzung Ortsbeirat 5
TO I
Annahme bei Enthaltung BFF
9
9. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt FRAKTION Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG