Verlängerung der bereits bestehenden Vereinbarung mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über diverse Betriebshöfe
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat, im Zuge des europaweiten Vergabeverfahrens "Neuvergabe strategische Partnerschaft FES" (vgl. ABI.-EU Nr. 2019/S 125-305946 vom 02.07.2019) auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 27.06.2019, § 4212 (M 76), sowie des darauf aufbauenden Magistratsbeschluss vom 20.09.2019 die mit der FES bestehenden Dienstleistungsverträge im Bereich der Abfallwirtschaft (Leistungsverträge über Abfallsammlung und -entsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst sowie Bioabfallverwertung) mit Wirkung zum 01.01.2021 bis zum Ablauf des Jahres 2040 neu abgeschlossen. Die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung durch die FES setzt voraus, dass die Nutzung der angemieteten Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin rechtlich und tatsächlich sichergestellt wird. Auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 05.11.2020, § 6658 (M 152), wurde mit der FES ein Immobilien-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die bestehenden gewerblichen Verträge mit der FES bis zum 31.12.2040 zu verlängern.
B. Finanzielle Auswirkungen
keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Verlängerung des gewerblichen Mietvertrages auf der Grundlage des Immobilien-Rahmenvertrages vom 16.06.2021 bis zum 31.12.2040. Festsetzung der Miethöhe auf der Grundlage eines Mietwertgutachtens bzw. bestehender vertraglicher Regelungen. Die übrigen Konditionen des bestehenden Vertrages bleiben unverändert.
D. Klimaschutz
Der Stadt Frankfurt am Main entstehen durch den Abschluss des Nachtragsvertrages keine Kosten. Mieteinnahmen werden generiert.