Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unteranmietung der Liegenschaft Aschaffenburger Straße 19, 60599 Frankfurt am Main vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) für das Jugend- und Sozialamt für das dritte Haus des Jugendrechts (HdJR) in Frankfurt-Süd

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Im Zuge der erfolgreichen Arbeit der Häuser des Jugendrechts in Frankfurt Höchst und im Frankfurter Merton Viertel ist die Errichtung eines weiteren Haus des Jugendrechts im Frankfurter Süden vorgesehen. In diesem dritten Haus des Jugendrechts werden, wie auch in den anderen Häusern, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Polizei, Evangelischer Regionalverband (Täter-Opfer-Ausgleich) und der Verein Kinder- und Jugendhilfe e.V. unter einem Dach zusammenarbeiten. Ziel des Projektes ist, schneller und effektiver auf Jugendkriminalität zu reagieren und junge Menschen frühzeitig, möglichst vor der Schwelle zur Straffälligkeit durch einen verstärkten präventiven Ansatz zu erreichen. Das neue Haus des Jugendrechts soll die Sozialrathausbezirke Sachsenhausen und Teile von Gallus und Gutleutviertel umfassen. Ein entsprechender Beschluss zur weiteren Verwirklichung der Häuser des Jugendrechts wurde bereits im Koalitionsvertrag 2016-2021 getroffen. Federführend für die Anmietung ist das Land Hessen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Unter der Federführung des Land Hessen wurde eine den Anforderungen entsprechende Immobilie mit U-Bahn Anschluss in Sachsenhausen, Aschaffenburger Straße 19, gefunden, in der alle Institutionen (Staatanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, sowie freie Träger wie der Evangelische Regionalverband und der Verein Kinder- und Jugendhilfe e.V.) räumlich optimal untergebracht und die sicherheitsrelevanten Erfordernisse erfüllt werden können. Die Liegenschaft befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Jugendjobcenter, zu U- und S- Bahn und hat zusätzlich eine Busverbindung in der Nähe, so dass eine gute Anbindung gegeben ist. Der Hauptmietvertrag wird durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) abgeschlossen. Über die anteilige Nutzung von Räumen für die Jugendgerichtshilfe des Jugend- und Sozialamtes schließt die Stadt Frankfurt am Main einen Untermietvertrag mit dem LBIH ab. Das Land Hessen hat mit dem Eigentümer der Liegenschaft eine Beteiligung an den Kosten für den notwendigen Umbau ausgehandelt. Dieser wird anteilig an die jeweiligen Nutzer weitergegeben. Für die Stadt Frankfurt am Main beträgt dieser 246.016,38 € und ist in drei Raten - 30 % bei Vertragsunterzeichnung; 40 % mit Nachweis des Vermieters über den Baufortschritt, jedoch nicht vor 01.07.2020; 30 % bei Übergabe der Mietsache - an das Land zu zahlen.

D. Klimaschutz

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushalt des Jugend- und Sozialamtes für a) die Miete und die Mietnebenkosten bei den Sachkonten 67000000 und 6700100 b) den Baukostenzuschuss bei Sachkonto 61610000, in der Produktgruppe 18.01, ab 2019 in erforderlicher Höhe zur Verfügung.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 5
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 40
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL