Verlängerung des Mietvertrages vom 24.02.2008 zur Anmietung der Liegenschaft Brückenstraße 3 für das Kulturamt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M
141 Betreff:
Verlängerung des
Mietvertrages vom 24.02.2008 zur Anmietung der Liegenschaft Brückenstraße 3 für
das Kulturamt Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
22.03.2018, § 2478 (NR 523) Der Mietvertrag vom 24.01.2008 zur Anmietung der
Liegenschaft Brückenstr. 3 wird zu folgenden Konditionen verlängert:
Vermieter: Deutschherrenbund Gesellschaft der Freunde
und
Förderer des Deutschen Ordens St. Mariens in
Jerusalem e.V.
Brückenstr. 3 - 7, 60594 Frankfurt am Main
Verlängerungszeitraum: 01.02.2019 bis 31.01.2029 Option:
2 x um je 5 Jahre Sonderkündigungsrecht:
zum 31.12.2021 Miete: 33.720,91 €/mtl. (404.650,92 €/jährl.)
Nebenkostenvorauszahlungen:
5.000,00 €/mtl. (60.000,00 €/jährl.)
Mietanpassung:
Indexierung gem. Verbraucherpreisindex
für
Deutschland (VPI) bei einer Veränderung
von
+/- 5 Punkten Begründung: Die Liegenschaft Brückenstr. 3 wird seit 1972 vom
Kulturamt genutzt. Neben den Verwaltungseinrichtungen ist hier auch das
Ikonenmuseum untergebracht. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde der
Ursprungsvertrag vom 05.07.1972 über Nachträge angepasst und mit dem Abschluss
des Mietvertrages vom 24.01.2008 den zwischenzeitlichen rechtlichen
Entwicklungen im Mietrecht Rechnung getragen. Die Festlaufzeit endet zum
31.01.2019. Mit der erneuten Verlängerung des
Mietvertrages vom 24.01.2008 um weitere 10 Jahre mit dem Recht der zusätzlichen
Verlängerungen um zweimal je 5 Jahre ist der Standort des Kulturamtes sowie des
Ikonenmuseums für die nächsten Jahre gesichert. Die Anpassung der Miete auf 12,80 €/m2 Büro-
und Ausstellungsfläche sowie 6,40 €/m2 Kellerfläche entspricht für Lage
und Ausstattung einem durchschnittlichen Mietpreis. Zusätzlich hat der Vermieter sich verpflichtet,
während der Vertragslaufzeit 600.000,00 € für Aus- und Umbauten zur
Verfügung zu stellen. Diese können von der Stadt innerhalb der ersten 10 Jahre
jährlich in Höhe von 60.000,00 € abgerufen werden. Dem Vermieter ist bekannt, dass die Stadt
mittelfristig einen weiteren Flächenbedarf für das Kul- turamt von bis zu rd. 250 m2 hat. Es wird von Seiten
des Vermieters geprüft, ob dieser zusätzliche Flächenbedarf von ihm abgedeckt
werden kann. Sollte bis zum 31.12.2019 kein entsprechendes Angebot vom
Vermieter vorliegen, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2021. Die Mittel zur Mietzahlung stehen unter den
Sachkonten 67000000 (Miete) sowie 67001000 (Nebenkostenvorauszahlungen),
Kostenstellen 410094 Kulturamt und 45057 Ikonenmuseum zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 141
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 141
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 141
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3178, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 23 20