Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verlängerung des Mietvertrages vom 24.02.2008 zur Anmietung der Liegenschaft Brückenstraße 3 für das Kulturamt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 141 Betreff: Verlängerung des Mietvertrages vom 24.02.2008 zur Anmietung der Liegenschaft Brückenstraße 3 für das Kulturamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Der Mietvertrag vom 24.01.2008 zur Anmietung der Liegenschaft Brückenstr. 3 wird zu folgenden Konditionen verlängert: Vermieter: Deutschherrenbund Gesellschaft der Freunde und Förderer des Deutschen Ordens St. Mariens in Jerusalem e.V. Brückenstr. 3 - 7, 60594 Frankfurt am Main Verlängerungszeitraum: 01.02.2019 bis 31.01.2029 Option: 2 x um je 5 Jahre Sonderkündigungsrecht: zum 31.12.2021 Miete: 33.720,91 €/mtl. (404.650,92 €/jährl.) Nebenkostenvorauszahlungen: 5.000,00 €/mtl. (60.000,00 €/jährl.) Mietanpassung: Indexierung gem. Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) bei einer Veränderung von +/- 5 Punkten Begründung: Die Liegenschaft Brückenstr. 3 wird seit 1972 vom Kulturamt genutzt. Neben den Verwaltungseinrichtungen ist hier auch das Ikonenmuseum untergebracht. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde der Ursprungsvertrag vom 05.07.1972 über Nachträge angepasst und mit dem Abschluss des Mietvertrages vom 24.01.2008 den zwischenzeitlichen rechtlichen Entwicklungen im Mietrecht Rechnung getragen. Die Festlaufzeit endet zum 31.01.2019. Mit der erneuten Verlängerung des Mietvertrages vom 24.01.2008 um weitere 10 Jahre mit dem Recht der zusätzlichen Verlängerungen um zweimal je 5 Jahre ist der Standort des Kulturamtes sowie des Ikonenmuseums für die nächsten Jahre gesichert. Die Anpassung der Miete auf 12,80 €/m2 Büro- und Ausstellungsfläche sowie 6,40 €/m2 Kellerfläche entspricht für Lage und Ausstattung einem durchschnittlichen Mietpreis. Zusätzlich hat der Vermieter sich verpflichtet, während der Vertragslaufzeit 600.000,00 € für Aus- und Umbauten zur Verfügung zu stellen. Diese können von der Stadt innerhalb der ersten 10 Jahre jährlich in Höhe von 60.000,00 € abgerufen werden. Dem Vermieter ist bekannt, dass die Stadt mittelfristig einen weiteren Flächenbedarf für das Kul- turamt von bis zu rd. 250 m2 hat. Es wird von Seiten des Vermieters geprüft, ob dieser zusätzliche Flächenbedarf von ihm abgedeckt werden kann. Sollte bis zum 31.12.2019 kein entsprechendes Angebot vom Vermieter vorliegen, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2021. Die Mittel zur Mietzahlung stehen unter den Sachkonten 67000000 (Miete) sowie 67001000 (Nebenkostenvorauszahlungen), Kostenstellen 410094 Kulturamt und 45057 Ikonenmuseum zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 141 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 141 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3178, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 23 20