Verlängerung des Mietvertrages der Kindertagesstätte am Pfarrer-Perabo-Platz 1 um weitere 25 Jahre
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2020, M 14 Betreff: Verlängerung des Mietvertrages der
Kindertagesstätte am Pfarrer-Perabo-Platz 1 um weitere 25 Jahre
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Die Laufzeit des bisherigen Mietvertrages wird um
weitere 25 Jahre verlängert.
Vermieter:
Wohnanlage Gallus-Park
Verwaltungs GmbH Co. KG vertreten durch: DI Wohnen GmbH, Kölnstraße 89,
52351 Düren vertreten durch
den Prokuristen, Herrn Michael Sadecki Mietbeginn:
01.08.2019 Laufzeit:
25 Jahre - bis 31.07.2044
Optionsrecht:
Weitere 5 Jahre
Mietzins:
Mietzins
Fläche m2 Miete/m2 Summe/Monat Jahresmiete Kaltmiete Bürofläche 585,19 ca. 19,95 €
11.676,39 €
140.116,68 €
Nebenkostenvorauszahlungen ca. 2,53 €
1.478,10 €
17.737,20 €
Gesamtsumme
13.154,49
€ 157.853,88
€
Mietanpassung: Indexierung nach
Verbraucherpreisindex (VPI) bei einer Abweichung von mindestens +/- 10%
wird die Miete analog VPI angepasst. Begründung: A Zielsetzung Die Einrichtung Internationale Kita Galluspark,
Pfarrer-Perabo-Platz 1 liegt im Kita-Planungsbezirk Gallus, Schulbezirk
Ackermannschule und bietet 60 Kindergartenplätze an. Die Einrichtung ist
zurzeit voll belegt (100%). Der Versorgungsgrad im Schulbezirk beträgt im
Kindergartenbereich aktuell 100%; damit wird das städtische Versorgungsziel,
welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (zuletzt
Bericht des Magistrats vom 25.11.2016 (B 310) und Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1004) erreicht. Sollte das Angebot von 60 Kindergartenplätzen
wegfallen, würde der Versorgungsgrad hier auf 82% absinken. Dadurch wäre aus
Sicht der Jugendhilfeplanung der Bedarf nicht mehr ausreichend gedeckt; der
seit 1996 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in
Tageseinrichtungen für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB
VIII) könnte nicht mehr umgesetzt werden. Die Stadt Frankfurt hat in ihrer Funktion als
öffentlicher Träger der Jugendhilfe per Gesetz den Auftrag "...darauf
hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot..."
vorzuhalten ist (vgl. § 24 Abs. 3 SGB VIII). Eltern können den individuellen
Anspruch ihres Kindes gegenüber der Stadt Frankfurt bei Gericht einklagen.
Der Träger ASB-Lehrerkooperative betreibt als freier
Träger der Jugendhilfe die o.g. Kita im Auftrag der Stadt Frankfurt um die
beschriebenen Ziele (bedarfsgerechtes Angebot, Umsetzung des Rechtsanspruchs
auf einen Kita-Platz) umzusetzen. Der Erhalt dieser Einrichtung ist daher zwingend
erforderlich. Insbesondere, da es im Stadtteil Gallus zunehmend
Wohnungsneubebauung und Nachverdichtung gibt und weiter geben wird, der Bedarf
an Kindergartenplätzen also eher zunimmt. B Alternativen keine C Lösung Durch die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages
um weitere 25 Jahre kann der Bedarf an Kindergartenplätzen in diesem
Schulbezirk längerfristig gedeckt und das städtische Versorgungsziel
eingehalten werden. D Kosten Für Miete und Mietnebenkosten stehen Mittel im Budget
des Amtes für Bau und Immobilien zur Verfügung. Die Kosten sollen unter der
Kostenstelle 400145 verbucht werden, wobei die Mietzahlungen auf das Sachkonto
67000000, die Mietnebenkosten auf das Sachkonto 67001000 zu buchen sind.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
29.01.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1
am 11.02.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 14 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 35
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 46
Beschluss: Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5402, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 § 5484, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 40 4
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
38
38. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE FDP Linke AfD Volt BFF
40
40. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
CDU, SPD, GRÜNE, LINKEN, FDP und BFF
Alle:
CDU SPD GRÜNE Linke FDP BFF
42
42. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, LINKEN, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ablehnung:
AfD
Annahme:
CDU SPD GRÜNE Linke FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL