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Verlängerung des Mietvertrages der Kindertagesstätte am Pfarrer-Perabo-Platz 1 um weitere 25 Jahre

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 14 Betreff: Verlängerung des Mietvertrages der Kindertagesstätte am Pfarrer-Perabo-Platz 1 um weitere 25 Jahre Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Die Laufzeit des bisherigen Mietvertrages wird um weitere 25 Jahre verlängert. Vermieter: Wohnanlage Gallus-Park Verwaltungs GmbH Co. KG vertreten durch: DI Wohnen GmbH, Kölnstraße 89, 52351 Düren vertreten durch den Prokuristen, Herrn Michael Sadecki Mietbeginn: 01.08.2019 Laufzeit: 25 Jahre - bis 31.07.2044 Optionsrecht: Weitere 5 Jahre Mietzins: Mietzins Fläche m2 Miete/m2 Summe/Monat Jahresmiete Kaltmiete Bürofläche 585,19 ca. 19,95 € 11.676,39 € 140.116,68 € Nebenkostenvorauszahlungen ca. 2,53 € 1.478,10 € 17.737,20 € Gesamtsumme 13.154,49 € 157.853,88 € Mietanpassung: Indexierung nach Verbraucherpreisindex (VPI) bei einer Abweichung von mindestens +/- 10% wird die Miete analog VPI angepasst. Begründung: A Zielsetzung Die Einrichtung Internationale Kita Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1 liegt im Kita-Planungsbezirk Gallus, Schulbezirk Ackermannschule und bietet 60 Kindergartenplätze an. Die Einrichtung ist zurzeit voll belegt (100%). Der Versorgungsgrad im Schulbezirk beträgt im Kindergartenbereich aktuell 100%; damit wird das städtische Versorgungsziel, welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (zuletzt Bericht des Magistrats vom 25.11.2016 (B 310) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1004) erreicht. Sollte das Angebot von 60 Kindergartenplätzen wegfallen, würde der Versorgungsgrad hier auf 82% absinken. Dadurch wäre aus Sicht der Jugendhilfeplanung der Bedarf nicht mehr ausreichend gedeckt; der seit 1996 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Tageseinrichtungen für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) könnte nicht mehr umgesetzt werden. Die Stadt Frankfurt hat in ihrer Funktion als öffentlicher Träger der Jugendhilfe per Gesetz den Auftrag "...darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot..." vorzuhalten ist (vgl. § 24 Abs. 3 SGB VIII). Eltern können den individuellen Anspruch ihres Kindes gegenüber der Stadt Frankfurt bei Gericht einklagen. Der Träger ASB-Lehrerkooperative betreibt als freier Träger der Jugendhilfe die o.g. Kita im Auftrag der Stadt Frankfurt um die beschriebenen Ziele (bedarfsgerechtes Angebot, Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz) umzusetzen. Der Erhalt dieser Einrichtung ist daher zwingend erforderlich. Insbesondere, da es im Stadtteil Gallus zunehmend Wohnungsneubebauung und Nachverdichtung gibt und weiter geben wird, der Bedarf an Kindergartenplätzen also eher zunimmt. B Alternativen keine C Lösung Durch die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages um weitere 25 Jahre kann der Bedarf an Kindergartenplätzen in diesem Schulbezirk längerfristig gedeckt und das städtische Versorgungsziel eingehalten werden. D Kosten Für Miete und Mietnebenkosten stehen Mittel im Budget des Amtes für Bau und Immobilien zur Verfügung. Die Kosten sollen unter der Kostenstelle 400145 verbucht werden, wobei die Mietzahlungen auf das Sachkonto 67000000, die Mietnebenkosten auf das Sachkonto 67001000 zu buchen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5402, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 § 5484, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 40 4

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

38
38. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU SPD GRÜNE FDP Linke AfD Volt BFF
40
40. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
⏸ Zurückgestellt

CDU, SPD, GRÜNE, LINKEN, FDP und BFF

Alle:
CDU SPD GRÜNE Linke FDP BFF
42
42. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, LINKEN, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ablehnung:
AfD
Annahme:
CDU SPD GRÜNE Linke FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL