Verlängerung des Mietvertrages der Kindertagesstätte am Pfarrer-Perabo-Platz 1 um weitere 25 Jahre
Begründung
A. Allgemeines
Die Einrichtung Internationale Kita Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1 liegt im Kita-Planungsbezirk Gallus, Schulbezirk Ackermannschule und bietet 60 Kindergartenplätze an. Die Einrichtung ist zurzeit voll belegt (100%). Der Versorgungsgrad im Schulbezirk beträgt im Kindergartenbereich aktuell 100%; damit wird das städtische Versorgungsziel, welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (zuletzt Bericht des Magistrats vom 25.11.2016 (B 310) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1004) erreicht. Sollte das Angebot von 60 Kindergartenplätzen wegfallen, würde der Versorgungsgrad hier auf 82% absinken. Dadurch wäre aus Sicht der Jugendhilfeplanung der Bedarf nicht mehr ausreichend gedeckt; der seit 1996 geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Tageseinrichtungen für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) könnte nicht mehr umgesetzt werden. Die Stadt Frankfurt hat in ihrer Funktion als öffentlicher Träger der Jugendhilfe per Gesetz den Auftrag "...darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot..." vorzuhalten ist (vgl. § 24 Abs. 3 SGB VIII). Eltern können den individuellen Anspruch ihres Kindes gegenüber der Stadt Frankfurt bei Gericht einklagen. Der Träger ASB-Lehrerkooperative betreibt als freier Träger der Jugendhilfe die o.g. Kita im Auftrag der Stadt Frankfurt um die beschriebenen Ziele (bedarfsgerechtes Angebot, Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz) umzusetzen. Der Erhalt dieser Einrichtung ist daher zwingend erforderlich. Insbesondere, da es im Stadtteil Gallus zunehmend Wohnungsneubebauung und Nachverdichtung gibt und weiter geben wird, der Bedarf an Kindergartenplätzen also eher zunimmt.
B. Finanzielle Auswirkungen
keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages um weitere 25 Jahre kann der Bedarf an Kindergartenplätzen in diesem Schulbezirk längerfristig gedeckt und das städtische Versorgungsziel eingehalten werden.
D. Klimaschutz
Für Miete und Mietnebenkosten stehen Mittel im Budget des Amtes für Bau und Immobilien zur Verfügung. Die Kosten sollen unter der Kostenstelle 400145 verbucht werden, wobei die Mietzahlungen auf das Sachkonto 67000000, die Mietnebenkosten auf das Sachkonto 67001000 zu buchen sind.