Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84
Betreff: Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44)
- Der Veränderung der Anzahl der Sozialrathäuser von 9 auf 7 (schrittweise Umsetzung bis einschließlich 2016) wird zugestimmt. Die Zuständigkeitsbereiche von 5 Sozialrathäusern werden neu aufgeteilt. 4 Sozialrathäuser (Höchst, Sachsenhausen, Gallus, Am Dornbusch) behalten ihre bisherige Zuständigkeit. Die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel werden (ab 2016) organisatorisch und räumlich zusammengelegt. Die Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim werden unter Beibehaltung der derzeitigen Standorte und Zuständigkeiten in der Eulengasse 64 (Bornheim) und in der Voltenseestraße 2 (Bergen-Enkheim) organisatorisch unter einem Sozialrathaus Ost mit einer Sozialrathausleitung zusammengefasst.
- Es dient zur Kenntnis, dass ab 2016 eine Neufestlegung der Zuständigkeitsbereiche der Sozialrathäuser Am Bügel, Nordweststadt und Bockenheim erforderlich ist. Um dies zu erreichen, werden die bisher durch das Sozialrathaus Am Bügel betreuten Stadtbezirke 491, 492, 500, 640, 650, 651, 660, 670 mit den bisher durch das Sozialrathaus Nordweststadt betreuten Stadtbezirken 431, 432, 441, 481, 482, 483, 484, 426 zusammengelegt und in einem Sozialrathaus Nord betreut. Außerdem werden die bisher durch das Sozialrathaus Nordweststadt betreuten Stadtbezirke 410, 422, 423, 424, 425 zum Sozialrathaus Bockenheim neu zugeordnet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich für die Bürgerinnen und Bürger in den Zuständigkeitsbereichen der derzeitigen Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Bornheim keine Änderungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und Leistungserbringung ergeben. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme Einsparungen in Höhe von rd. 500T € jährlich erzielt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung Ziel ist es, die Standorte und Zuschnitte der Sozialrathäuser möglichst wirtschaftlich zu organisieren und dabei durch Synergieeffekte Einsparungen zu erzielen. Die Fragen der Kundenorientierung, Erreichbarkeit, organisatorischen Erfordernisse, Realisierbarkeit, Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Berücksichtigung. Die Sozialrathäuser Am Bügel und Bergen-Enkheim sind aufgrund ihrer derzeitigen Größe und personellen Ausstattung langfristig nicht in der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang aufrecht zu halten. Diesbezüglich ist es Ziel, die Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken langfristig sicherzustellen und zugleich Einsparungen zu erzielen. B. Alternativen - keine - C. Lösung Die Strukturen und Zuschnitte der Sozialrathäuser wurden unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Bürgerfreundlichkeit und tatsächlicher Realisierbarkeit überprüft. Dabei wurden Parameter wie soziale Infrastruktur und Situation in den Stadtteilen, Anbindung an den ÖPNV und Mietvertragsverpflichtungen bereits genutzter Liegenschaften berücksichtigt. Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim Die räumliche Zusammenlegung der beiden Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Bornheim wurde im Rahmen der Überprüfung erörtert. Aufgrund der langfristigen Mietvertragsverpflichtungen für die Liegenschaft in Bergen-Enkheim (Mietvertrag bis 30.06.2020) kommt eine räumliche Zusammenlegung beider Sozialrathäuser derzeit nicht in Betracht. Daher bleiben die Standorte in Bornheim und Bergen-Enkheim erhalten. Beide Sozialrathäuser werden unter der Leitung des Sozialrathauses Bornheim organisatorisch zusammengefasst. Es entsteht ein Sozialrathaus Ost unter Beibehaltung der beiden Standorte in Bornheim (Eulengasse 64) und Bergen-Enkheim (Voltenseestraße 2). Im Sozialrathaus Bergen-Enkheim kommt es aufgrund der geringen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Vertretungssituationen regelmäßig zu Problemen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gefährden. Bereits heute besteht die Vereinbarung, dass in Vertretungssituationen in Bergen-Enkheim eine Unterstützung durch das Sozialrathaus Bornheim erfolgt. Durch das Direktionsrecht einer gemeinsamen Rathausleitung gegenüber beiden Sozialrathäusern wird die Koordination im Vertretungsfall erheblich vereinfacht und somit die Aufgabenwahrnehmung in Bergen-Enkheim nachhaltig sichergestellt. Die Zusammenlegung hat positive Auswirkungen auf eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und unterstreicht die Stärkung der Fachlichkeit und Verbesserung des Services im Frankfurter Osten. Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Stadtbezirke bleiben im Zuge dieser Maßnahme unberührt. Da an beiden Standorten die Leistungen des Jugend- und Sozialamtes unverändert angeboten werden, ergeben sich für die Klienten keine Änderungen. Die Stelle der Sozialrathausleitung Bergen-Enkheim (A14 BBO) ist derzeit unbesetzt. Eine organisatorische Zusammenlegung beider Sozialrathäuser unter einer Sozialrathausleitung leistet daher einen unmittelbaren Beitrag zur Konsolidierung des ohnehin angespannten Personalkostenbudgets des Amtes. Sozialrathäuser Nordweststadt, Am Bügel und Bockenheim Für die beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel werden jährlich die höchsten Mietpreise pro m2 im Vergleich aller Sozialrathäuser gezahlt. Die Mietverträge der beiden Liegenschaften enden im Jahr
- Wie das Sozialrathaus Bergen-Enkheim ist das Sozialrathaus Am Bügel aufgrund der derzeitigen Größe und personellen Ausstattung langfristig nicht in der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang aufrecht zu halten. Derzeit fallen für die beiden Sozialrathäuser folgende Mietkosten an: Sozialrathaus Mietpreis pro Jahr in € Größe in m2 Nordweststadt 642.818,61 2.327,55 Am Bügel 591.547,94 1.804,38 Summe 1.234.366,55 4.131,93 Es ist beabsichtigt, die Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt ab 2016 organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. Die derzeitigen Standorte im Nordwestzentrum und im Ben-Gurion-Ring sollen zugunsten eines neuen gemeinsamen Standorts aufgegeben werden. Als neuer Standort mit guter Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den nördlichen Stadtteilen käme eine Liegenschaft im Mertonviertel in Betracht. Erreichbar ist das Mertonviertel mit der U-Bahn über die Haltestellen "Sandelmühle", "Riedwiese" (U2) und "Zeilweg" (U1, U3, U8) sowie "Heddernheimer Landstraße" (U1, U9), die alle 10 Minuten verkehren. Zudem ist das Mertonviertel an verschiedene Bus-Linien angeschlossen. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das nur 1,5 Kilometer entfernte Nordwestzentrum. Sowohl das Nordwestzentrum als auch der bisherige Standort des Sozialrathauses Am Bügel sind maximal drei U-Bahnstationen vom Mertonviertel entfernt. Für das Gros der Betroffenen erhöhen sich die Wegzeiten durch die gute Anbindung des Mertonviertel durch U-Bahnen und Buslinien nicht oder verringern sich sogar. Nur für einen Teil der Betroffenen erhöhen sich die Wegzeiten um maximal 5 - 10 Minuten. Die Aufgaben des Sozialrathauses Nordweststadt werden in zwei verschiedenen Liegenschaften im Nordwestzentrum wahrgenommen, was zu Reibungsverlusten in der arbeitsbereichübergreifenden Kommunikation und Aufgabenwahrnehmung führt. Eine Zusammenführung aller Aufgabenbereiche des Sozialrathauses Nordweststadt mit dem Sozialrathaus Am Bügel bündelt die Fachlichkeit im Frankfurter Norden an einem zentralen Ort und stärkt eine reibungslose Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Stadtteilen. Für die Ortsbeiräte bietet die Zusammenlegung dahingehend eine Verbesserung, dass mehr Ortsbeiräte als bisher nur ein Sozialrathaus als Kooperationspartner haben. Es kann von einem Mietpreis von 14,00 € pro m2 für eine neue Liegenschaft im Mertonviertel ausgegangen werden. Bei einem Raumbedarf von 3.900 m2 ergibt sich eine kalkulierte Jahresmiete in Höhe von 655.200 € für eine gemeinsame Liegenschaft. Die Sozialrathäuser in Frankfurt am Main betreuen traditionell unabhängig vom Standort mehrere Stadtteile bzw. Stadtbezirke. Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für einen Stadtbezirk oder Stadtteil zuständig. Diese bewährte Organisation wird auch im neuen Sozialrathaus Nord angewandt. Im Rahmen der Zusammenlegung soll aber in einem Pilotprojekt erprobt werden, wie unter Nutzung moderner IT-Technologien in den bisherigen Stadtteilen der beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur Verfügung stehen können. Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsenz vor Ort, unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur sozialer Einrichtungen (wie z. B Kinder- und Jugendhaus, Quartiersbüro, Seniorenbegegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden. Das Sozialrathaus Bockenheim ist zuständig für die Stadtteile Westend-Süd, Rödelheim und Bockenheim. Es ist vorgesehen, die Stadtteile Hausen und Praunheim (derzeit Sozialrathaus Nordwest) in den Zuständigkeitsbereich des Sozialrathauses Bockenheim zu verlagern. Durch diese Maßnahme wird die Arbeitsfähigkeit des Sozialrathauses Bockenheim langfristig gestärkt und an die Größe anderer Sozialrathäuser angeglichen. Das durch die Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel entstehende Sozialrathaus Nord wird durch diese Maßnahme entlastet. Eine Verlagerung führt aufgrund sehr guter ÖPNV-Anbindung an das Sozialrathaus Bockenheim zu kürzeren Wegzeiten (bis zu 10 Minuten) für die Bürger und Bürgerinnen in Hausen und Praunheim. Die Möglichkeit der Erweiterung des Büroraums in der Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim ist gegeben. Hierfür sind zusätzlich 74.000 € Mietkosten zu veranschlagen. Zur Konsolidierung des Personalkostenbudgets werden hier eine Sozialrathausleitung und eine Teamleitung im Servicebereich Verwaltung ab 2016 eingespart. Bei den Mietkosten kann ab 2016 von einer jährlichen Einsparung von ca. 500.000 € ausgegangen werden. Die Einsparungen in den Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen: Mietkosten Beträge in € Aktuelle Mietkosten Nordweststadt / Am Bügel 1.234.366,55 abzüglich Mietkosten für eine gemeinsame neue Liegenschaft - 655.200,00 abzüglich Mietkosten für eine Erweiterung der Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim - 74.000,00 Rechnerische Einsparsumme 505.166,55 D. Kosten Wie zuvor dargestellt, fallen im Haushaltsjahr 2016 Einsparungen von rd. 500T € bei den Mietkosten an. Für die beabsichtigte Neuanmietung einer Liegenschaft im Mertonviertel sind im Jahr 2016 einmalige Kosten i.H.v. 150.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Anforderungen, wie z.B. bauliche Umgestaltung von Räumen, zusätzliche sicherheitsrelevante Maßnahmen, Umsetzung besonderer IT Standards, sonstiger technischen Anforderungen oder notwendiger Neueinrichtungen. Für die beabsichtigte Aufgabe der Liegenschaften für die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel sind im Jahr 2016 einmalige Kosten i.H.v. 325.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus mietvertraglichen Rückbauverpflichtungen und setzen sich aus Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Erneuerung von Sanitärobjekten, Elektroinstallationen, etc. zusammen. Durch die Zusammenlegung der beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel entstehen nach heutigem Stand voraussichtlich Umzugskosten in Höhe von 40.000 €. Es ist beabsichtigt, die Umzugskosten aus dem Budget des laufenden Haushaltsjahres zu finanzieren, wenn die in 2016 entstehenden Einsparungen hierfür nicht mehr ausreichen. Die kalkulierten Einsparungen betragen somit ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich rd. 500T €. Anlage 1 (ca. 166 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 21.08.2013, NR 685 Anregung vom 24.05.2013, OA 387 Anregung vom 17.06.2013, OA 394 Anregung vom 21.06.2013, OA 399 Anregung vom 25.06.2013, OA 400 Anregung vom 25.06.2013, OA 401 Antrag vom 10.06.2013, OF 151/13 Antrag vom 25.05.2013, OF 152/13 Antrag vom 04.06.2013, OF 185/16 Antrag vom 04.06.2013, OF 338/8 Antrag vom 06.06.2013, OF 339/8 Antrag vom 08.06.2013, OF 477/10