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Sozialrathaus Am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 17.06.2013, OA 394 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 02.06.2013

Betreff: Sozialrathaus Am Bügel am optimalen Standort preiswert weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84 Vorgang: B 252/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Vermieterin des Sozialrathauses Am Bügel eine deutlich niedrigere ortsübliche Anschlussmiete ab 2016 zu verhandeln. Zusätzlich sollen marktübliche Vergleichsangebote im nahe gelegenen Gewerbegebiet eingeholt werden mit dem Ziel, eine Kosteneinsparung von 260.000 Euro p. a. zu erzielen. Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Kalbach, Riedberg, Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim. Das Sozialrathaus Am Bügel ist somit auch das Sozialrathaus für Harheim, die Anlaufstelle für Hilfen und Beratung für Harheimer Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinstehende, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Einrichtung wurde Anfang der Neunzigerjahre gezielt und bewusst am jetzigen Standort errichtet, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Das Gebäude wurde damals genau für diese Bestimmung zweckmäßig geplant und errichtet. Der Standort wurde angesichts des erwarteten höheren Betreuungsbedarfs aufgrund der sozialen Struktur Am Bügel gezielt gewählt, um nahe an der Bevölkerung die Leistungen und Hilfen vor Ort anzubieten. Auch die Entfernung von knapp 2,6 Kilometern von Harheim aus gibt Gelegenheit, das Haus zu Fuß oder per Fahrrad einfach zu erreichen. Inhaltlich und fachlich sprechen auch z. B. die negativen Daten aus dem Bereich des Kinderschutzes gegen eine Verlegung weg von diesem zentralen Standort. Das spricht zudem gegen eine organisatorische Zusammenlegung. Es ist nur untersucht worden, ob eine organisatorische Zusammenlegung mit dem Sozialrathaus in der Nordweststadt Kosten einspart, nicht jedoch, ob bei steigender Bevölkerungszahl durch die Neubaugebiete im Frankfurter Norden auch die erforderlichen Leistungen weiterhin erbracht werden können. Immerhin berichtet die zuständige Dezernentin, Frau Prof. Dr. Birkenfeld, noch im Jahresbericht 2010 über geplante Umstrukturierungen: "Die neun Sozialrathäuser und die drei besonderen Dienste bleiben dabei erhalten. All diese Veränderungen werden in den nächsten Monaten und Jahren ihre Wirkung entfalten." Ohne die Auswirkungen überhaupt abzuwarten und zu bewerten, wird ohne Grundlage erneut umstrukturiert. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass die Eigentümerin des jetzigen Gebäudes die Saalbau GmbH ist, eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding. Die Mietkosten des Sozialrathauses Am Bügel verbleiben also als Mieteinnahmen letztlich im Bereich der Stadt Frankfurt. In der Gesamtbetrachtung der Geldströme ergibt sich für die Kommune nur ein Gewinn, wenn die bislang genutzten Räume nach der Renovierung an ein Wirtschaftsunternehmen für mindestens 27,30 Euro pro Quadratmeter vermietet werden können. Damit ist nach aktueller Marktlage nicht zu rechnen. Die Vermieterin wird daher schon aus eigenem Interesse an einem Gespräch über die Neuverhandlung einer standortüblichen Miete bei Weiterführung des Mietvertrags interessiert sein; so man sie dazu bittet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84

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