Organisation der Sozialrathäuser
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B
252 Betreff:
Organisation der Sozialrathäuser Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013,
§ 2927 - E 11/12 CDU und
GRÜNE, B 404/12 - Ausgangslage Die Leistungen des Jugend- und Sozialamtes werden
derzeit in neun Sozialrathäusern und drei Besonderen Diensten erbracht.
In den Sozialrathäusern (SRH) werden geordnet nach
Einzugsbereichen flächendeckend die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und
der Sozialen Hilfen erbracht. Die Aufgabenwahrnehmung gliedert sich in die
Arbeitsbereiche Kinder- und Jugendhilfe-Sozialdienst (KJS), Kinder- und
Jugendhilfe-Wirtschaftsdienst (KJW) und Soziale Hilfen (SH). Darüber hinaus
unterhalten alle Sozialrathäuser einen Servicebereich Verwaltung (Betrieb der
Info- und Geschäftsstellen der Sozialrathäuser) und es werden in einigen
Sozialrathäusern zentralisierte Aufgaben als Querschnittsaufgaben wahrgenommen.
Hierzu gehören - Fachdienst ambulante Hilfe zur
Pflege, SRH Bornheim - Hilfen
zur Wohnungssicherung, SRH Gallus - Hilfen zur Gesundheit und Beförderungsdienst, SRH
Bockenheim - Schuldner- und
Insolvenzberatung, SRH Dornbusch - Bildung und Teilhabe, SRH Sachsenhausen. Hinsichtlich der Anzahl von Klienten, für die ein
Sozialrathaus zuständig ist, und der jeweiligen personellen Ausstattung
unterscheiden sich die Sozialrathäuser zum Teil erheblich. Die Einzugsbereiche
der Sozialrathäuser unterscheiden sich durch die flächenmäßige Größe sowie die
Bevölkerungsstruktur und somit auch in der personellen Ausstattung. So haben
bspw. die Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Am Bügel zwar einen flächenmäßig
großen Einzugsbereich, dieser korreliert aber nicht mit der Anzahl von
Leistungsempfängern. Entsprechend ist die Personalausstattung geringer als in
anderen Häusern und es kommt dadurch zu Kapazitätsproblemen in
Vertretungssituationen. Beide Sozialrathäuser sind in ihrer aktuellen Struktur
dauerhaft nicht in der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die
Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang aufrecht zu halten. Die Strukturen und Zuschnitte der
Sozialrathäuser wurden unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Effizienz,
Bürgerfreundlichkeit und tatsächlicher Realisierbarkeit (Mietverträge)
überprüft. Dabei wurde Parameter wie soziale Infrastruktur und Situation in den
Stadtteilen, Anbindung an den ÖPNV, Mietvertragsverpflichtungen bereits
genutzter Liegenschaften berücksichtigt. Sozialrathäuser Sachsenhausen, Höchst, Gallus und
Am Dornbusch Die Sozialrathäuser Sachsenhausen, Höchst, Gallus und
Am Dornbusch mit ihren bestehenden Standorten und Zuständigkeiten bleiben
unverändert erhalten. Der Einzugsbereich des Sozialrathauses Sachsenhausen
umfasst die Stadtteile südlich des Mains (Niederrad, Oberrad,
Schwanheim/Goldstein und Sachsenhausen). Die Zuständigkeit des Sozialrathauses
Höchst umfasst die westlichen Stadtteile (Sossenheim, Nied, Sindlingen,
Zeilsheim, Unterliederbach und Höchst). Die Liegenschaften beider
Sozialrathäuser befinden sich in städtischem Eigentum. Eine Veränderung der
Zuschnitte erscheint nicht angezeigt, zumal die Einzugsbereiche identisch der
Zuschnitte der Jobcenter Süd und West sind und im Rahmen einer
Zuschnittsveränderung die stadteigenen Liegenschaften nicht weiter genutzt
werden können. Die Zuständigkeit des Sozialrathauses Gallus für die Stadtteile
Griesheim, Gutleutviertel, Bahnhofsviertel und Gallus zu belassen, erscheint
aufgrund der Wahrnehmung der zentralisierten Aufgabe "Hilfe zur
Wohnraumsicherung" (seit Mitte 2012) und der damit verbundenen Fallzahlen und
Vorsprachen als angemessen. Das Sozialrathaus Dornbusch (zuständig für die
Stadtteile Eschersheim, Eckenheim, Preungesheim, Westend-Nord, Nordend-West und
Dornbusch) unterliegt langfristigen Mietvertragsverpflichtungen bis 31.12.2023
und wird daher nicht in die weiteren Überlegungen einbezogen. Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim
Die räumliche Zusammenlegung der
beiden Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Bornheim wurde im Rahmen der
Überprüfung erörtert. Aufgrund der langfristigen Mietvertragsverpflichtungen
für die Liegenschaft in Bergen-Enkheim (Mietvertrag bis 30.06.2020) kommt eine
räumliche Zusammenlegung beider Sozialrathäuser derzeit nicht in Betracht.
Daher bleiben die Standorte in Bornheim und Bergen-Enkheim erhalten. Es
erscheint angebracht, beide Sozialrathäuser unter der Leitung des
Sozialrathauses Bornheim organisatorisch zusammenzufassen. Im Sozialrathaus Bergen-Enkheim kommt es in
Vertretungssituationen regelmäßig zu Problemen, die eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung gefährden. Bereits heute besteht die Vereinbarung, dass in
Vertretungssituationen in Bergen-Enkheim eine Unterstützung durch das
Sozialrathaus Bornheim erfolgt. Durch das Direktionsrecht einer gemeinsamen
Rathausleitung gegenüber beiden Sozialrathäusern wird die Koordination im
Vertretungsfall erheblich vereinfacht und somit die Aufgabenwahrnehmung in
Bergen-Enkheim nachhaltig sichergestellt. Die Zusammenlegung hat positive
Auswirkungen auf eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und unterstreicht die
Stärkung der Fachlichkeit und Verbesserung des Services im Frankfurter Osten.
Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Stadtbezirke bleiben im Zuge dieser
Maßnahme unberührt. Da an beiden Standorten die Leistungen des Jugend- und
Sozialamtes unverändert angeboten werden, ergeben sich für die Klienten keine
Änderungen. Die Stelle der Sozialrathausleitung
Bergen-Enkheim ist derzeit unbesetzt. Eine organisatorische Zusammenlegung
beider Sozialrathäuser unter einer Sozialrathausleitung leistet daher einen
unmittelbaren Beitrag zur Reduzierung der Personalkosten des Amtes. Sozialrathäuser Nordweststadt, Am Bügel und
Bockenheim Für die beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am
Bügel werden jährlich die höchsten Mietpreise pro m2 im Vergleich aller
Sozialrathäuser gezahlt. Die Mietverträge der beiden Liegenschaften enden im
Jahr 2015. Wie das Sozialrathaus Bergen-Enkheim ist das Sozialrathaus Am Bügel
aufgrund der derzeitigen Größe und personellen Ausstattung langfristig nicht in
der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in
vollem Umfang aufrecht zu halten. Derzeit fallen für die beiden Sozialrathäuser
folgende Mietkosten an: Sozialrathaus Mietpreis pro Jahr in €
Größe in
m2 Nordweststadt 642.818,61
2.327,55
Am Bügel 591.547,94
1.804,38
Summe 1.234.366,55
4.131,93
Es ist deshalb naheliegend, die
Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt ab 2016 organisatorisch und räumlich
zusammenzulegen.
Die derzeitigen Standorte im
Nordwestzentrum (SRH Nordweststadt dort in zwei Gebäuden) und im
Ben-Gurion-Ring sollen zugunsten eines neuen gemeinsamen Standorts aufgegeben
werden. Als neuer Standort mit guter Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und
Bürger aus den nördlichen Stadtteilen käme eine Liegenschaft im Mertonviertel
in Betracht. Erreichbar ist das Mertonviertel mit
der U-Bahn über die Haltestellen "Sandelmühle", "Riedwiese" (U2) und "Zeilweg"
(U1, U3, U8) sowie "Heddernheimer Landstraße" (U1, U9), die alle 10 Minuten
verkehren. Zudem ist das Mertonviertel an verschiedene Bus-Linien
angeschlossen. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das nur 1,5 Kilometer
entfernte Nordwestzentrum. Sowohl das Nordwestzentrum als auch der bisherige
Standort des Sozialrathauses Am Bügel sind maximal drei U-Bahnstationen vom
Mertonviertel entfernt. Für das Gros der Besucherinnen und Besucher erhöhen
sich die Wegzeiten durch die gute Anbindung des Mertonviertel durch U-Bahnen
und Buslinien nicht oder verringern sich sogar. Nur für einen geringen Anteil
der Besucherinnen und Besucher erhöhen sich die Wegzeiten um maximal 5 - 10
Minuten. Die Aufgaben des Sozialrathauses
Nordweststadt werden in zwei verschiedenen Liegenschaften im Nordwestzentrum
wahrgenommen, was zu Reibungsverlusten in der arbeitsbereichübergreifenden
Kommunikation und Aufgabenwahrnehmung führt. Eine Zusammenführung aller
Aufgabenbereiche des Sozialrathauses Nordweststadt mit dem Sozialrathaus Am
Bügel bündelt die Fachlichkeit im Frankfurter Norden an einem zentralen Ort und
stärkt eine reibungslose Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger in
den betroffenen Stadtteilen. Es kann von einem Mietpreis von 14,00 € pro m2
für eine neue Liegenschaft im Mertonviertel ausgegangen werden. Bei einem
Raumbedarf von 3.900 m2 ergibt sich eine kalkulierte Jahresmiete in Höhe von
655.200 € für eine gemeinsame Liegenschaft. Die Sozialrathäuser in Frankfurt am Main betreuen
traditionell unabhängig vom Standort mehrere Stadtteile bzw. Stadtbezirke.
Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für einen Stadtbezirk
oder Stadtteil zuständig. Diese bewährte Organisation wird auch im neuen
Sozialrathaus Nord angewandt. Im Rahmen der Zusammenlegung soll aber in einem
Pilotprojekt erprobt werden, wie unter Nutzung moderner IT-Technologien in den
bisherigen Stadtteilen der beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes als Anlaufstelle
für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur Verfügung stehen können.
Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine
temporäre Präsenz vor Ort, unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur sozialer
Einrichtungen (wie z. B Kinder- und Jugendhaus, Quartiersbüro,
Seniorenbegegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen
Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden. Das Sozialrathaus Bockenheim ist zuständig für die
Stadtteile Westend-Süd, Rödelheim und Bockenheim. Im Zuge der Arrondierung der
Sozialrathausbezirke im Norden bietet sich an, die Stadtteile Hausen und
Praunheim (derzeit Sozialrathaus Nordweststadt) in den Zuständigkeitsbereich
des Sozialrathauses Bockenheim zu verlagern. Durch diese Maßnahme wird die Arbeitsfähigkeit des
Sozialrathauses Bockenheim langfristig gestärkt und an die Größe anderer
Sozialrathäuser angeglichen. Das gilt auch für die Größe des durch die
Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel entstehenden
Sozialrathauses Nord. Eine Verlagerung führt aufgrund sehr guter ÖPNV-Anbindung
an das Sozialrathaus Bockenheim zu kürzeren Wegzeiten (bis zu 10 Minuten) für
die Besucherinnen und Besucher aus Hausen und Praunheim. Die Möglichkeit der Erweiterung des Büroraums in der
Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim ist gegeben. Hierfür sind
zusätzlich 74.000 € Mietkosten zu veranschlagen. Zur Konsolidierung des Personalkostenbudgets werden
hier eine Sozialrathausleitung und eine Teamleitung im Servicebereich
Verwaltung ab 2016 eingespart. Bei den Mietkosten kann ab 2016 von einer jährlichen
Einsparung von ca. 500.000 € ausgegangen werden. Die Einsparungen in den Mietkosten
setzen sich wie folgt zusammen: Mietkosten Beträge in €
Aktuelle Mietkosten Nordweststadt /
Am Bügel 1.234.366,55 abzüglich Mietkosten für eine
gemeinsame neue Liegenschaft - 655.200,00
abzüglich Mietkosten für eine
Erweiterung der Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim - 74.000,00
Rechnerische Einsparsumme
505.166,55
Einmalige Kosten für Neuanmietung und
Liegenschaftsaufgabe Wie zuvor dargestellt, fallen im Haushaltsjahr 2016
Einsparungen von rd. 500T € bei den Mietkosten an. Für die beabsichtigte Neuanmietung einer Liegenschaft
im Mertonviertel sind im Jahr 2016 einmalige Kosten i.H.v. 150.000 € zu
veranschlagen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Anforderungen, wie
z.B. bauliche Umgestaltung von Räumen, zusätzliche sicherheitsrelevante
Maßnahmen, Umsetzung besonderer IT Standards, sonstiger technischen
Anforderungen oder notwendiger Neueinrichtungen. Für die beabsichtigte Aufgabe der Liegenschaften für
die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel sind im Jahr 2016 einmalige
Kosten i.H.v. 325.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus
mietvertraglichen Rückbauverpflichtungen und setzen sich aus Maler- und
Bodenbelagsarbeiten, Erneuerung von Sanitärobjekten, Elektroinstallationen,
etc. zusammen.
Die kalkulierten Einsparungen
betragen somit ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich rd. 500T
€. Fazit Für den Frankfurter Norden entsteht ein zentrales
Sozialrathaus mit guter personeller Ausstattung und sehr guter Anbindung mit
U-Bahnen und Bussen, die es den Besucherinnen und Besuchern ermöglicht, ohne
großen Zeitaufwand die Leistungen des Sozialrathauses vor Ort in Anspruch zu
nehmen. Für zahlreiche Betroffene verkürzt sich die Fahrtzeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu einem neuen Standort (Mertonviertel). Damit kann den
besonderen Bedingungen der bisherigen Sozialrathäuser (sehr hohe Mieten,
administrativ kritische Größe Am Bügel) Rechnung getragen werden und auch
in Zukunft ein attraktives Serviceangebot aufrechterhalten werden. Durch das
Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue
Zugangswege zu den Leistungen des Jugend- und Sozialamtes angenommen
werden. Das Sozialrathaus Bockenheim wird
durch die Verlagerung von Stadtteilen aus dem derzeitigen Einzugsbereich des
Sozialrathauses Nordweststadt gestärkt und ist dadurch auch langfristig in der
Lage, einen umfassenden und guten Service - auch in Vertretungssituationen -
für die Bürger und Bürgerinnen in den Stadtteilen sicherzustellen Durch die organisatorische Zuordnung des
Sozialrathauses Bergen-Enkheim zum Sozialrathaus Bornheim, mit zwei
Liegenschaften unter einer gemeinsamen Leitung, wird eine Lösungen geschaffen,
die eine langfristige Aufgabenwahrnehmung sicherstellt. Die Auswirkung der
Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger in Bergen-Enkheim sind dahin gehend
spürbar, dass auch in Vertretungssituation der Service des Sozialrathauses in
vollem Umfang sichergestellt ist. Die skizzierte Änderung der Struktur der
Sozialrathäuser stellt unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen
(Mietverträge, ÖPNV-Anbindung, Servicequalität) eine wirtschaftlich sinnvolle
und umsetzbare Maßnahme dar, durch die kurz- bis mittelfristige Einsparungen
realisiert werden können. Die kalkulierten Einsparungen betragen ab 2017
jährlich rd. 500.000 €. Der Magistrat wird die detaillierte Planung in Kürze
in einem gesonderten Vortrag vorstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
27.04.2012, E 11
Bericht des
Magistrats vom 31.08.2012, B 404
Anregung vom
24.05.2013, OA 387
Antrag vom
25.05.2013, OF
152/13
Antrag vom 08.06.2013, OF 477/10
Antrag vom
10.06.2013, OF
151/13
Anregung vom 17.06.2013, OA 394
Anregung vom
21.06.2013, OA 399
Anregung vom
25.06.2013, OA 400
Anregung vom
25.06.2013, OA 401
Antrag vom
22.09.2013, OF
200/16
Anregung vom 24.09.2013, OA 426
Etatanregung vom
27.09.2013, EA 246
Antrag vom
23.04.2014, OF
219/15 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und
LINKE. (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Zurückweisung) 22. Sitzung des OBR 6
am 18.06.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 7
am 18.06.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2013, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE.
(= Zurückweisung) 22. Sitzung des OBR 9
am 20.06.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und
FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 21. Sitzung des OBR 8
am 20.06.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR
12 am 21.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf OA 399
zurückgewiesen. Abstimmung:
GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (=
Kenntnis) 24. Sitzung des OBR
15 am 21.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf OA 387 und
OA 399 zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
23. Sitzung des OBR
10 am 25.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=
Kenntnis) 22. Sitzung des OBR
13 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf die
Vorlage OA 400 zurückgewiesen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR
16 am 25.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3
am 27.06.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
22. Sitzung des OBR 5
am 28.06.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Zurückweisung); FAG (= Enthaltung) 15. Sitzung der KAV am
26.08.2013, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 22. Sitzung des OBR
16 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8
am 29.08.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2013, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des OBR
16 am 24.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8
am 26.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung
FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 3559, 22. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 05.09.2013 Aktenzeichen: 51