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Organisation der Sozialrathäuser

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 252 Betreff: Organisation der Sozialrathäuser Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2927 - E 11/12 CDU und GRÜNE, B 404/12 - Ausgangslage Die Leistungen des Jugend- und Sozialamtes werden derzeit in neun Sozialrathäusern und drei Besonderen Diensten erbracht. In den Sozialrathäusern (SRH) werden geordnet nach Einzugsbereichen flächendeckend die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialen Hilfen erbracht. Die Aufgabenwahrnehmung gliedert sich in die Arbeitsbereiche Kinder- und Jugendhilfe-Sozialdienst (KJS), Kinder- und Jugendhilfe-Wirtschaftsdienst (KJW) und Soziale Hilfen (SH). Darüber hinaus unterhalten alle Sozialrathäuser einen Servicebereich Verwaltung (Betrieb der Info- und Geschäftsstellen der Sozialrathäuser) und es werden in einigen Sozialrathäusern zentralisierte Aufgaben als Querschnittsaufgaben wahrgenommen. Hierzu gehören - Fachdienst ambulante Hilfe zur Pflege, SRH Bornheim - Hilfen zur Wohnungssicherung, SRH Gallus - Hilfen zur Gesundheit und Beförderungsdienst, SRH Bockenheim - Schuldner- und Insolvenzberatung, SRH Dornbusch - Bildung und Teilhabe, SRH Sachsenhausen. Hinsichtlich der Anzahl von Klienten, für die ein Sozialrathaus zuständig ist, und der jeweiligen personellen Ausstattung unterscheiden sich die Sozialrathäuser zum Teil erheblich. Die Einzugsbereiche der Sozialrathäuser unterscheiden sich durch die flächenmäßige Größe sowie die Bevölkerungsstruktur und somit auch in der personellen Ausstattung. So haben bspw. die Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Am Bügel zwar einen flächenmäßig großen Einzugsbereich, dieser korreliert aber nicht mit der Anzahl von Leistungsempfängern. Entsprechend ist die Personalausstattung geringer als in anderen Häusern und es kommt dadurch zu Kapazitätsproblemen in Vertretungssituationen. Beide Sozialrathäuser sind in ihrer aktuellen Struktur dauerhaft nicht in der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang aufrecht zu halten. Die Strukturen und Zuschnitte der Sozialrathäuser wurden unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Bürgerfreundlichkeit und tatsächlicher Realisierbarkeit (Mietverträge) überprüft. Dabei wurde Parameter wie soziale Infrastruktur und Situation in den Stadtteilen, Anbindung an den ÖPNV, Mietvertragsverpflichtungen bereits genutzter Liegenschaften berücksichtigt. Sozialrathäuser Sachsenhausen, Höchst, Gallus und Am Dornbusch Die Sozialrathäuser Sachsenhausen, Höchst, Gallus und Am Dornbusch mit ihren bestehenden Standorten und Zuständigkeiten bleiben unverändert erhalten. Der Einzugsbereich des Sozialrathauses Sachsenhausen umfasst die Stadtteile südlich des Mains (Niederrad, Oberrad, Schwanheim/Goldstein und Sachsenhausen). Die Zuständigkeit des Sozialrathauses Höchst umfasst die westlichen Stadtteile (Sossenheim, Nied, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach und Höchst). Die Liegenschaften beider Sozialrathäuser befinden sich in städtischem Eigentum. Eine Veränderung der Zuschnitte erscheint nicht angezeigt, zumal die Einzugsbereiche identisch der Zuschnitte der Jobcenter Süd und West sind und im Rahmen einer Zuschnittsveränderung die stadteigenen Liegenschaften nicht weiter genutzt werden können. Die Zuständigkeit des Sozialrathauses Gallus für die Stadtteile Griesheim, Gutleutviertel, Bahnhofsviertel und Gallus zu belassen, erscheint aufgrund der Wahrnehmung der zentralisierten Aufgabe "Hilfe zur Wohnraumsicherung" (seit Mitte 2012) und der damit verbundenen Fallzahlen und Vorsprachen als angemessen. Das Sozialrathaus Dornbusch (zuständig für die Stadtteile Eschersheim, Eckenheim, Preungesheim, Westend-Nord, Nordend-West und Dornbusch) unterliegt langfristigen Mietvertragsverpflichtungen bis 31.12.2023 und wird daher nicht in die weiteren Überlegungen einbezogen. Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim Die räumliche Zusammenlegung der beiden Sozialrathäuser Bergen-Enkheim und Bornheim wurde im Rahmen der Überprüfung erörtert. Aufgrund der langfristigen Mietvertragsverpflichtungen für die Liegenschaft in Bergen-Enkheim (Mietvertrag bis 30.06.2020) kommt eine räumliche Zusammenlegung beider Sozialrathäuser derzeit nicht in Betracht. Daher bleiben die Standorte in Bornheim und Bergen-Enkheim erhalten. Es erscheint angebracht, beide Sozialrathäuser unter der Leitung des Sozialrathauses Bornheim organisatorisch zusammenzufassen. Im Sozialrathaus Bergen-Enkheim kommt es in Vertretungssituationen regelmäßig zu Problemen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gefährden. Bereits heute besteht die Vereinbarung, dass in Vertretungssituationen in Bergen-Enkheim eine Unterstützung durch das Sozialrathaus Bornheim erfolgt. Durch das Direktionsrecht einer gemeinsamen Rathausleitung gegenüber beiden Sozialrathäusern wird die Koordination im Vertretungsfall erheblich vereinfacht und somit die Aufgabenwahrnehmung in Bergen-Enkheim nachhaltig sichergestellt. Die Zusammenlegung hat positive Auswirkungen auf eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung und unterstreicht die Stärkung der Fachlichkeit und Verbesserung des Services im Frankfurter Osten. Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Stadtbezirke bleiben im Zuge dieser Maßnahme unberührt. Da an beiden Standorten die Leistungen des Jugend- und Sozialamtes unverändert angeboten werden, ergeben sich für die Klienten keine Änderungen. Die Stelle der Sozialrathausleitung Bergen-Enkheim ist derzeit unbesetzt. Eine organisatorische Zusammenlegung beider Sozialrathäuser unter einer Sozialrathausleitung leistet daher einen unmittelbaren Beitrag zur Reduzierung der Personalkosten des Amtes. Sozialrathäuser Nordweststadt, Am Bügel und Bockenheim Für die beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel werden jährlich die höchsten Mietpreise pro m2 im Vergleich aller Sozialrathäuser gezahlt. Die Mietverträge der beiden Liegenschaften enden im Jahr 2015. Wie das Sozialrathaus Bergen-Enkheim ist das Sozialrathaus Am Bügel aufgrund der derzeitigen Größe und personellen Ausstattung langfristig nicht in der Lage, eigenständig das Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang aufrecht zu halten. Derzeit fallen für die beiden Sozialrathäuser folgende Mietkosten an: Sozialrathaus Mietpreis pro Jahr in € Größe in m2 Nordweststadt 642.818,61 2.327,55 Am Bügel 591.547,94 1.804,38 Summe 1.234.366,55 4.131,93 Es ist deshalb naheliegend, die Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt ab 2016 organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. Die derzeitigen Standorte im Nordwestzentrum (SRH Nordweststadt dort in zwei Gebäuden) und im Ben-Gurion-Ring sollen zugunsten eines neuen gemeinsamen Standorts aufgegeben werden. Als neuer Standort mit guter Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus den nördlichen Stadtteilen käme eine Liegenschaft im Mertonviertel in Betracht. Erreichbar ist das Mertonviertel mit der U-Bahn über die Haltestellen "Sandelmühle", "Riedwiese" (U2) und "Zeilweg" (U1, U3, U8) sowie "Heddernheimer Landstraße" (U1, U9), die alle 10 Minuten verkehren. Zudem ist das Mertonviertel an verschiedene Bus-Linien angeschlossen. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das nur 1,5 Kilometer entfernte Nordwestzentrum. Sowohl das Nordwestzentrum als auch der bisherige Standort des Sozialrathauses Am Bügel sind maximal drei U-Bahnstationen vom Mertonviertel entfernt. Für das Gros der Besucherinnen und Besucher erhöhen sich die Wegzeiten durch die gute Anbindung des Mertonviertel durch U-Bahnen und Buslinien nicht oder verringern sich sogar. Nur für einen geringen Anteil der Besucherinnen und Besucher erhöhen sich die Wegzeiten um maximal 5 - 10 Minuten. Die Aufgaben des Sozialrathauses Nordweststadt werden in zwei verschiedenen Liegenschaften im Nordwestzentrum wahrgenommen, was zu Reibungsverlusten in der arbeitsbereichübergreifenden Kommunikation und Aufgabenwahrnehmung führt. Eine Zusammenführung aller Aufgabenbereiche des Sozialrathauses Nordweststadt mit dem Sozialrathaus Am Bügel bündelt die Fachlichkeit im Frankfurter Norden an einem zentralen Ort und stärkt eine reibungslose Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Stadtteilen. Es kann von einem Mietpreis von 14,00 € pro m2 für eine neue Liegenschaft im Mertonviertel ausgegangen werden. Bei einem Raumbedarf von 3.900 m2 ergibt sich eine kalkulierte Jahresmiete in Höhe von 655.200 € für eine gemeinsame Liegenschaft. Die Sozialrathäuser in Frankfurt am Main betreuen traditionell unabhängig vom Standort mehrere Stadtteile bzw. Stadtbezirke. Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für einen Stadtbezirk oder Stadtteil zuständig. Diese bewährte Organisation wird auch im neuen Sozialrathaus Nord angewandt. Im Rahmen der Zusammenlegung soll aber in einem Pilotprojekt erprobt werden, wie unter Nutzung moderner IT-Technologien in den bisherigen Stadtteilen der beiden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur Verfügung stehen können. Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsenz vor Ort, unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur sozialer Einrichtungen (wie z. B Kinder- und Jugendhaus, Quartiersbüro, Seniorenbegegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden. Das Sozialrathaus Bockenheim ist zuständig für die Stadtteile Westend-Süd, Rödelheim und Bockenheim. Im Zuge der Arrondierung der Sozialrathausbezirke im Norden bietet sich an, die Stadtteile Hausen und Praunheim (derzeit Sozialrathaus Nordweststadt) in den Zuständigkeitsbereich des Sozialrathauses Bockenheim zu verlagern. Durch diese Maßnahme wird die Arbeitsfähigkeit des Sozialrathauses Bockenheim langfristig gestärkt und an die Größe anderer Sozialrathäuser angeglichen. Das gilt auch für die Größe des durch die Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel entstehenden Sozialrathauses Nord. Eine Verlagerung führt aufgrund sehr guter ÖPNV-Anbindung an das Sozialrathaus Bockenheim zu kürzeren Wegzeiten (bis zu 10 Minuten) für die Besucherinnen und Besucher aus Hausen und Praunheim. Die Möglichkeit der Erweiterung des Büroraums in der Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim ist gegeben. Hierfür sind zusätzlich 74.000 € Mietkosten zu veranschlagen. Zur Konsolidierung des Personalkostenbudgets werden hier eine Sozialrathausleitung und eine Teamleitung im Servicebereich Verwaltung ab 2016 eingespart. Bei den Mietkosten kann ab 2016 von einer jährlichen Einsparung von ca. 500.000 € ausgegangen werden. Die Einsparungen in den Mietkosten setzen sich wie folgt zusammen: Mietkosten Beträge in € Aktuelle Mietkosten Nordweststadt / Am Bügel 1.234.366,55 abzüglich Mietkosten für eine gemeinsame neue Liegenschaft - 655.200,00 abzüglich Mietkosten für eine Erweiterung der Liegenschaft des Sozialrathauses Bockenheim - 74.000,00 Rechnerische Einsparsumme 505.166,55 Einmalige Kosten für Neuanmietung und Liegenschaftsaufgabe Wie zuvor dargestellt, fallen im Haushaltsjahr 2016 Einsparungen von rd. 500T € bei den Mietkosten an. Für die beabsichtigte Neuanmietung einer Liegenschaft im Mertonviertel sind im Jahr 2016 einmalige Kosten i.H.v. 150.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus nutzerspezifischen Anforderungen, wie z.B. bauliche Umgestaltung von Räumen, zusätzliche sicherheitsrelevante Maßnahmen, Umsetzung besonderer IT Standards, sonstiger technischen Anforderungen oder notwendiger Neueinrichtungen. Für die beabsichtigte Aufgabe der Liegenschaften für die Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel sind im Jahr 2016 einmalige Kosten i.H.v. 325.000 € zu veranschlagen. Diese ergeben sich aus mietvertraglichen Rückbauverpflichtungen und setzen sich aus Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Erneuerung von Sanitärobjekten, Elektroinstallationen, etc. zusammen. Die kalkulierten Einsparungen betragen somit ab dem Haushaltsjahr 2017 jährlich rd. 500T €. Fazit Für den Frankfurter Norden entsteht ein zentrales Sozialrathaus mit guter personeller Ausstattung und sehr guter Anbindung mit U-Bahnen und Bussen, die es den Besucherinnen und Besuchern ermöglicht, ohne großen Zeitaufwand die Leistungen des Sozialrathauses vor Ort in Anspruch zu nehmen. Für zahlreiche Betroffene verkürzt sich die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem neuen Standort (Mertonviertel). Damit kann den besonderen Bedingungen der bisherigen Sozialrathäuser (sehr hohe Mieten, administrativ kritische Größe Am Bügel) Rechnung getragen werden und auch in Zukunft ein attraktives Serviceangebot aufrechterhalten werden. Durch das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue Zugangswege zu den Leistungen des Jugend- und Sozialamtes angenommen werden. Das Sozialrathaus Bockenheim wird durch die Verlagerung von Stadtteilen aus dem derzeitigen Einzugsbereich des Sozialrathauses Nordweststadt gestärkt und ist dadurch auch langfristig in der Lage, einen umfassenden und guten Service - auch in Vertretungssituationen - für die Bürger und Bürgerinnen in den Stadtteilen sicherzustellen Durch die organisatorische Zuordnung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim zum Sozialrathaus Bornheim, mit zwei Liegenschaften unter einer gemeinsamen Leitung, wird eine Lösungen geschaffen, die eine langfristige Aufgabenwahrnehmung sicherstellt. Die Auswirkung der Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger in Bergen-Enkheim sind dahin gehend spürbar, dass auch in Vertretungssituation der Service des Sozialrathauses in vollem Umfang sichergestellt ist. Die skizzierte Änderung der Struktur der Sozialrathäuser stellt unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen (Mietverträge, ÖPNV-Anbindung, Servicequalität) eine wirtschaftlich sinnvolle und umsetzbare Maßnahme dar, durch die kurz- bis mittelfristige Einsparungen realisiert werden können. Die kalkulierten Einsparungen betragen ab 2017 jährlich rd. 500.000 €. Der Magistrat wird die detaillierte Planung in Kürze in einem gesonderten Vortrag vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 27.04.2012, E 11 Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 404 Anregung vom 24.05.2013, OA 387 Antrag vom 25.05.2013, OF 152/13 Antrag vom 08.06.2013, OF 477/10 Antrag vom 10.06.2013, OF 151/13 Anregung vom 17.06.2013, OA 394 Anregung vom 21.06.2013, OA 399 Anregung vom 25.06.2013, OA 400 Anregung vom 25.06.2013, OA 401 Antrag vom 22.09.2013, OF 200/16 Anregung vom 24.09.2013, OA 426 Etatanregung vom 27.09.2013, EA 246 Antrag vom 23.04.2014, OF 219/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf OA 399 zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 24. Sitzung des OBR 15 am 21.06.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf OA 387 und OA 399 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 400 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung); FAG (= Enthaltung) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 22. Sitzung des OBR 16 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage B 252 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 252 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 3559, 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 05.09.2013 Aktenzeichen: 51

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