Zusammenlegung von Sozialrathäusern
Begründung
Sozialrathäusern Die vorgesehene Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel an einen neuen Standort im Mertonviertel bedeutet - entgegen der Aussagen in der Vorlage - eine gravierende Verschlechterung der Erreichbarkeit für viele Nutzer der beiden bisherigen Sozialrathäuser. Neben zusätzlichen Umsteigenotwendigkeiten sind auch längere Fußwege zurückzulegen, was insbesondere für Ältere und Kundinnen und Kunden mit Behinderung der Sozialrathäuser eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt. Durch die Aufgabe der bisherigen Standorte kommt es weiter zu einer Schwächung der Funktion des Nordwestzentrums als öffentliches Zentrum und zu einer Gefährdung des Saalbau-Standortes am Bügel.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2013, NR 685
Betreff: Zusammenlegung von Sozialrathäusern Die vorgesehene Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel an einen neuen Standort im Mertonviertel bedeutet - entgegen der Aussagen in der Vorlage - eine gravierende Verschlechterung der Erreichbarkeit für viele Nutzer der beiden bisherigen Sozialrathäuser. Neben zusätzlichen Umsteigenotwendigkeiten sind auch längere Fußwege zurückzulegen, was insbesondere für Ältere und Kundinnen und Kunden mit Behinderung der Sozialrathäuser eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt. Durch die Aufgabe der bisherigen Standorte kommt es weiter zu einer Schwächung der Funktion des Nordwestzentrums als öffentliches Zentrum und zu einer Gefährdung des Saalbau-Standortes am Bügel. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der vorgesehenen Zusammenlegung der Sozialrathäuser Bornheim und Bergen-Enkheim zu einem Sozialrathaus Ost mit gemeinsamer Leitung unter Beibehaltung der Standorte wird zugestimmt.
- Die bestehenden Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel werden zu einem Sozialrathaus Nord unter gemeinsamer Leitung unter Beibehaltung der Standorte zusammengelegt.
- Der Einzugsbereich des Sozialrathauses Nordweststadt wird daraufhin überprüft, ob Teile des Einzugsbereichs, anders zugeordnet werden können, wenn dies zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit führt, z.B. eine Zuordnung des Stadtteils Hausen zum Sozialrathaus Bockenheim.
- Auch im Zusammenhang mit Punkt 3 soll die Möglichkeit geprüft werden, die zweite Liegenschaft im NWZ aufzugeben.
- Die Entscheidung über die räumliche Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordweststadt und Am Bügel wird zurückgestellt.
- Inzwischen sollen mit den Eigentümern der bisherigen Liegenschaften Verhandlungen aufgenommen werden mit dem Ziel, die Mieten zu reduzieren. Im Fall Nordwestzentrum soll dies Bestandteil der Verhandlungen mit dem Eigentümer über die künftige Gesamtgestaltung der Vertragsbeziehungen mit de r Eigentümergesellschaft des NWZ sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.08.2013
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