Sozialrathaus Am Bügel Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84
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Anregung vom 24.05.2013, OA 387 entstanden aus Vorlage: OF 174/15 vom 23.05.2013
Betreff: Sozialrathaus Am Bügel Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84 Vorgang: B 252/13 In den Vorlagen M 84 und B 252 vom 17.05.2013 wird weitgehend wortgleich auf eine geplante Zusammenlegung von Sozialrathäusern eingegangen. So sollen das Sozialrathaus Am Bügel und das Sozialrathaus Nordweststadt geschlossen und in einem noch zu errichtenden Neubau im Mertonviertel zusammen untergebracht werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Sozialrathaus Am Bügel am bisherigen Standort weiter zu betreiben. Mit dem Vermieter ist über eine Senkung der Miete zu verhandeln. Begründung: Das Wohngebiet Am Bügel mit circa 6.000 Einwohnern ist ein Bereich mit überwiegender Sozialwohnungsstruktur. Der Anteil der Sozialwohnungen liegt je nach Wohnungsunternehmen bei bis zu 100 Prozent. Auch wurde die Belegungspolitik nicht an einer "guten Mischung" ausgerichtet, was bis heute das Leben der Bewohner und das Zusammenleben Am Bügel deutlich beeinflusst. Die soziale Struktur im Wohngebiet Am Bügel ist nicht mit anderen Stadtteilen, wie zum Beispiel dem Mertonviertel, vergleichbar. Dies führt zu einem deutlich erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der Neunzigerjahre gezielt und bewusst am jetzigen Standort errichtet, um seine Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der dortigen Bevölkerung anzubieten und Vertrauen aufbauen zu können. Das Sozialrathaus konnte somit einen guten und gezielten Einfluss auf das Wohngebiet ausüben. Leider ist dies nach wie vor vonnöten. Das Gebäude wurde damals genau für diesen Zweck ausgelegt und errichtet. Eine Folgenutzung und die dabei anfallenden Kosten sind bisher nicht untersucht worden. Die Eigentümerin des jetzigen Gebäudes ist die Saalbau GmbH, eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding. Die Mietkosten verbleiben also im Bereich der Stadt Frankfurt. Eine Folgenutzung des Gebäudes ist nicht untersucht beziehungsweise angegeben worden. Die dabei anfallenden Kosten für den Magistrat wurden nicht beziffert. Diese sollten den erwünschten Einsparungen gegenübergestellt werden. Ein neues Gebäude ist erst noch zu errichten. Die Kosten sind nicht beziffert und die angestrebten Einsparungen der Mietkosten sind hypothetisch und nicht erzielbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84