Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel
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Etatanregung vom 27.09.2013, EA 246 entstanden aus Vorlage: OF 191/15 vom 11.09.2013
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Bestandssicherung des Sozialrathauses Am Bügel Vorgang: M 84/13; B 252/13 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 146 vom 23.08.2013, Haushalt 2014 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2014-2017. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4004, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014 und folgende werden ausreichend Mittel zum Weiterbetrieb des Sozialrathauses Am Bügel am jetzi gen Standort eingestellt. Begründung: Das Sozialrathaus wurde Anfang der Neunzigerjahre Jahre bewusst im Wohngebiet Am Bügel eingerichtet, um möglichst kurze Wege zur dortigen Bevölkerung, die die Dienste eines Sozialrathauses in besonderem Maße in Anspruch nehmen, zu gewährleisten. Durch diese Nähe waren die Abläufe im Sozialrathaus, die Akzeptanz und die geringere Schwellenangst durch die Bevölkerung garantiert. An der Notwendigkeit der Präsenz vor Ort hat sich leider bis heute wenig geändert. So haben sich viele im oder für das Wohngebiet Am Bügel tätige Institutionen für den Erhalt des Sozialrathauses ausgesprochen: - Die Ortsbeiräte 10, 12, 13, 14 und 15 in entsprechenden Anträgen (teilweise interfraktionell); - die katholische Kirche; - die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GWH; - der Regionalrat Nieder-Eschbach/Am Bügel stellvertretend für seine Mitglieder, bestehend aus vielen verschiedenen sozialen Institutionen, die Am Bügel arbeiten; - der VDK Ortsverband Nieder-Eschbach; - Geschäfte Am Bügel. Die vorgegebenen Einsparungen durch eine Schließung und Verlegung des Sozialrathauses überzeugen nicht, da an anderer Stelle Mindereinnahmen (Zuweisung durch die ABG Holding) durch Leerstand und/oder Kosten zur Umgestaltung des Gebäudes generiert werden. So entstehen bei einer Umgestaltung in Wohnraum aufgrund der Gebäudestruktur besonders hohe Umbaukosten bei gleichzeitig geringeren Wohnmieteinnahmen gegenüber gewerblichen Mieteinnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15