Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.01.2011, M
7 Betreff:
Vorbereitende Untersuchungen für
eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und
Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8783 I. Für den in der vorgelegten Karte dargestellten
Bereich zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark sind
vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB
durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob
in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt
werden kann oder soll. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Untersuchungen zu veröffentlichen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß
§ 138 BauGB hinzuweisen. Allgemeine Ziele und Zwecke der
Untersuchung Durch eine
Teileinhausung der Bundesautobahn A 661 sollen neue stadt- und
landschaftsräumliche Qualitäten im Bereich um Bornheim und Seckbach entwickelt
werden. Insbesondere soll eine großräumige Verknüpfung von Landschaftsteilen
vom Regionalpark über den GrünGürtel Richtung Innenstadt und eine bessere
Vernetzung der Stadtteile Bornheim/Nordend und Seckbach erreicht werden. In
Ergänzung hierzu sollen innerstädtische und freiraumnahe Wohnbauflächen
entwickelt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen die erwogene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen zu erörtern ist
(§ 165 Abs. 4 i.V.m. § 137 BauGB), um deren
Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die erwogene
Entwicklungsmaßnahme berührt werden kann, sind ebenfalls zu beteiligen. IV. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den
vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren
Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Gebiet für vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
-
zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark -
Ausgangslage und Ziele Durch die Bundesautobahn A 661 werden die
Grünflächen zwischen Huthpark, Bornheimer Friedhof und Günthersburgpark bzw.
Hauptfriedhof mit Lärm belastet und zerschnitten. Ursprünglich zwischen
Bornheim/Nordend und Seckbach bzw. zum Frankfurter Grüngürtel verlaufende
Wegebeziehungen sind unterbrochen bzw. auf die stark befahrenen Friedberger und
Seckbacher Landstraße beschränkt. Durch die Lärmbelastung sind vorhandene
Wohngebiete stark beeinträchtigt. Chancen für deren Weiterentwicklung oder
Ergänzung zur Deckung von innenstadtnahem Wohnbedarf sind nicht gegeben.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Magistrat eine
Studie über die Möglichkeiten, die sich durch eine Einhausung der BAB
A 661 für die künftige Entwicklung des Stadt- und Landschaftsraumes
ergeben können, erarbeiten lassen. Nach einer ersten Abschätzung würde eine
hervorragende Chance entstehen, neue und nachhaltige Qualitäten des
Landschaftsraumes ebenso wie von Wohnquartieren zu erreichen. Der Mitteleinsatz
für eine Einhausung könnte daher gerechtfertigt sein. Als städtebauliche Chancen sind insbesondere zu
nennen: - Durch Begrünung eines Deckels über
der Autobahn kann ein regional und gesamtstädtisch bedeutsamer Grünzug zur
großräumigen Verknüpfung von Landschaftsteilen entwickelt werden. Durch eine
solche Maßnahme werden die Landschaftsteile des Regionalparks über den
Frankfurter Grüngürtel mit den innerstädtischen Grünflächen Hauptfriedhof und
Günthersburgpark verknüpft. Dies entspricht auch dem städtischen Konzept, die
verschiedenen Grünflächen stärker miteinander zu vernetzen und diese erlebbar
bis in die Innenstadt und an den Main zu führen. So können auch Wegebeziehungen zwischen
Bornheim/Nordend, Seckbach und der Festeburgsiedlung neu geschaffen bzw. alte
Wege wiederhergestellt und damit die Stadtteile besser vernetzt werden. Die bislang vom Lärm der Autobahn beeinträchtigten
angrenzenden Wohngebiete können spürbar entlastet werden. Die geplanten
Grünflächen würden so einen hohen Freizeit- und Erholungswert erhalten. - Durch Arrondieren der Stadtteile ergibt sich ein
Zugewinn von integrierten innerstädtischen, freiraumnahen und ruhigen
Wohnbauflächen, die zudem in der Nähe bestehender Infrastruktureinrichtungen
liegen. Außerdem kann die bisher isolierte Festeburgsiedlung zu einem
eigenständigen Quartier entwickelt und mit den südlich angrenzenden Quartieren
an der Friedberger Warte verknüpft werden. Dies ist insgesamt eine Chance für die
Stadtentwicklung, da die Mobilisierung von Wohnbauland weiterhin dringend
erforderlich ist, um dem Bedarf an Wohnungsneubau bei schrumpfenden
Flächenreserven auch auf lange Sicht nachzukommen. So hat das IWU (Institut
Wohnen und Umwelt) in der letzten Wohnungsbedarfsprognose 2003 einen Bedarf von
16.000 bis 22.000 zusätzlichen Wohnungen von 2011 bis 2020 errechnet. Aufgrund
der dynamischen Bevölkerungsentwicklung (allein in den letzten 4 Jahren +
35.000 Einwohner) ist die damals für 2020 prognostizierte Bevölkerungszahl
bereits heute erreicht. Mit dem Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2008 werden
zwar Potenziale für insgesamt rund 23.000 Wohneinheiten bereitgestellt, die
Reserven haben jedoch in den letzten Jahren stetig abgenommen und es ist
bereits jetzt absehbar, dass die Flächen begrenzt sind und zusätzlicher Bedarf
an Wohnbaulandpotenzialen besteht. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Zur Entwicklung des in der Anlage abgegrenzten
Stadtraumes gemäß den allgemeinen Zielen und Zwecken der Untersuchung (Ziff. II
des Vortrags) und zu deren einheitlicher Vorbereitung sowie zügiger
Durchführung kommt als planungsrechtliches Instrumentarium eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme, wie sie auch Am Riedberg und Am Martinszehnten
durchgeführt wurde, in Betracht. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen "sollen
Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen
Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ... erstmalig
entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen
Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 1 BauGB).
Der Anwendungsbereich der Entwicklungsmaßnahme
beginnt dort, wo das allgemeine Städtebaurecht an seine Grenzen stößt, z.B. bei
sehr großen Bereichen, die zügig entwickelt werden sollen, oder wenn andere
Maßnahmen zur Entwicklung des Bereiches (z.B. städtebauliche Verträge) nicht
möglich sind. Neben verschiedenen Instrumenten,
die der Prozesssteuerung dienen, ist die bei der Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestehende Grunderwerbs- und
Reprivatisierungspflicht von besonderer Bedeutung. Sie erlaubt die Neuordnung
ohne förmliches Umlegungsverfahren. Ein wichtiges Merkmal dabei ist, dass die
Gemeinde den Grunderwerb zum entwicklungsunabhängigen Anfangswert tätigt und
die entwicklungsbedingte Wertsteigerung zur Finanzierung der Maßnahme
verwendet. Das sind z.B. die Kosten für die Erschließung, die Infrastruktur,
Verlagerungskosten, Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Einhausung BAB A 661),
Ausgleichsmaßnahmen, ebenso die Kosten der Finanzierung und der Planung bzw.
des Projektmanagements. Sollte für die Stadt hierbei ein Überschuss entstehen,
so ist er an die Eigentümer im Gebiet zu verteilen, was aber wegen der hohen
Kosten einer Einhausung nicht zu erwarten ist. Vorbereitende Untersuchungen Im Vorfeld einer Entwicklungsmaßnahme sind gemäß
§ 165 Abs. 4 BauGB umfangreiche vorbereitende
Untersuchungen erforderlich. Sie dienen dazu, Beurteilungsunterlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für einen Entwicklungsbereich zu erhalten. In Ausführung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 8783 vom 30.09.2010 sollen in diesem Rahmen
durch vertiefende und ergänzende Untersuchungen mit städtebaulicher und
freiflächenplanerischer Konzeption auf Grundlage und in Weiterentwicklung der
Studie von AS&P Aufwendungen und Nutzen der möglichen Entwicklungsmaßnahme
genauer quantifiziert werden. Dazu soll auch die Machbarkeitsuntersuchung für die
Einhausung der BAB A 661 ergänzt und vertieft werden. Dabei ist die
Tunnellänge ebenso wie eine mögliche Abschnittsbildung zu überprüfen. Des
Weiteren sollen z.B. Aussagen zu Höhenlage und Erdandeckung, zur Technik
und deren Einbindung in ein Landschaftskonzept enthalten sein. Im Rahmen der
Vorplanung für reine Lärmschutzwände entlang der Autobahn sind zugleich deren
Kosten zu ermitteln. Weitere Untersuchungen - wie insbesondere zu Umwelt,
Natur- und Landschaftsschutz, zu Artenschutz und Klima - werden zur genaueren
Abklärung der Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich werden. Zur Abschätzung der Finanzierungsmöglichkeiten der
Gesamtmaßnahme ist der entwicklungsunabhängige Anfangswert der Grundstücke zum
Zeitpunkt des Beschlusses über vorbereitende Untersuchungen des in der Anlage
dargestellten Untersuchungsbereichs gutachterlich zu bestimmen. Eine besondere Bedeutung kommt während der
vorbereitenden Untersuchungen der Beteiligung der Öffentlichkeit zu. Aus den
förmlichen Erörterungen und Beratungen mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern
und sonstigen Betroffenen sowie mit den öffentlichen Aufgabenträgern soll deren
Mitwirkungsbereitschaft ermittelt sowie weitere Beurteilungsunterlagen für die
Festlegung eines Entwicklungsbereichs erarbeitet werden. Zusätzlich soll schon
während der vorbereitenden Untersuchungen durch informelle Verfahren, wie sie
sich auch bei anderen städtebaulichen Projekten bewährt haben, eine
größtmögliche Einbindung der Bevölkerung erzielt werden. Zentrale Erörterungen werden während der
Untersuchungen mit Bund und Land zum Thema "Einhausung der BAB A 661"
stattfinden - als Voraussetzung dafür, dass die stadträumlichen Ziele umfassend
und zufriedenstellend erreicht werden können. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, ist es weiterhin
wichtig, zu untersuchen, ob es hierzu alternative Instrumentarien gibt, mit
denen die Ziele und Zwecke ebenfalls erreicht werden könnten. Wäre dies z.B.
durch städtebauliche Verträge möglich - was allerdings eine sehr breite
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer voraussetzt - sind die Voraussetzungen
für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht gegeben. Untersuchungsbereich Der Untersuchungsbereich muss nicht identisch mit
einem künftigen Entwicklungsbereich sein. Vielmehr kann letzterer erst Ergebnis
der vorbereitenden Untersuchungen sein. Die Gesamtfläche des Untersuchungsraums beträgt ca.
115 ha. Der Bereich für die vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich aus den
Zielen für Stadt- und Landschaftsraum (Ziff. II des Beschlusses) und den
Ergebnissen der Studie von AS&P. Außerdem werden Randbereiche bestehender
Wohngebiete zur Abklärung der Verzahnung von Alt und Neu einbezogen. Die
Auffahrtrampen zur BAB A 661 an der Friedberger Landstraße liegen
ebenfalls im Untersuchungsgebiet, um eventuelle Rückbaumöglichkeiten und
Schallschutzerforderlichkeit abzuklären. Entsprechend dem Ziel der Entwicklung eines
großräumigen Grünzuges zwischen Huthpark und Hauptfriedhof bzw.
Günthersburgpark werden die Freiflächen zwischen den Parks in das
Untersuchungsgebiet einbezogen. Das sind Randbereiche des Huthparks, Klein- und
Freizeitgärten zwischen Seckbach West und Festeburgsiedlung, Klein- und
Freizeitgärten zwischen New Atterberry und Bornheim - An den Röthen sowie der
Bornheimer Friedhof. Für die großräumige Vernetzung sind auch Wasserpark und
südlich angrenzende Gärten / Gartenbaubetriebe einschließlich der Klein- und
Freizeitgärten auf den Freihalteflächen für die Alleenspange Bestandteil des
Untersuchungsgebietes. Dazu gehören weiterhin die Flächen der
BAB A 661 von der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bis
einschließlich Galeriebauwerk östlich der Seckbacher Landstraße. Im Westen und Nordwesten wird das
Untersuchungsgebiet hauptsächlich von den Wohngebieten Betts, Atterberry, dem
Wohngebiet am Wasserpark und der Friedberger Landstraße begrenzt. Im Süden
verläuft die Grenze im Wesentlichen entlang der Butzbacher Straße, des
Betriebshofes des Grünflächenamtes, der Straße An den Röthen sowie nördlich des
Katharinenkrankenhauses und schließt den Sportplatz an der Berger Straße ein.
Weiterhin verläuft sie entlang der Randbereiche von Seckbach West und schließt
die Friedrich-Ebert-Schule ein. Im Norden verläuft sie entlang von Huthpark und
Festeburgsiedlung. Umfang und Abschluss der vorbereitenden
Untersuchungen
Die vorbereitenden Untersuchungen
sollen in einen städtebaulichen Rahmenplan im Maßstab 1:2000 münden, der für
den gesamten Untersuchungsbereich Aussagen beinhaltet über: Bauflächen,
Freiflächen, Baudichte, Nutzungsmischung, Straßen- und Wegenetze, Grünflächen
und deren Nutzung. Für die Baugebiete sollen Entwürfe im Maßstab 1:1000
erarbeitet werden. Der Zusatzbedarf an sozialer Infrastruktur ist auf dieser
Grundlage zu ermitteln. Für die Einhausung der A 661 soll eine vertiefende
und ergänzende Machbarkeitsuntersuchung erarbeitet werden und anhand der
Ergebnisse über die Beauftragung einer Vorplanung entschieden werden. Wenn die Erforderlichkeit einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bestätigt wird, sollen ergänzend Aussagen
zur Organisation und Trägerschaft der Entwicklungsmaßnahme, zu Kosten,
Einnahmen und Finanzierungskonzepten sowie zum zeitlichen Ablauf formuliert
werden. Die Dauer der vorbereitenden
Untersuchungen ist momentan schwer kalkulierbar, da sie einerseits von
Entscheidungen des Bundes und des Landes abhängt, andererseits von der
Mitwirkungsbereitschaft der sehr zahlreichen Eigentümer. Ziel des Magistrats
ist es, die Untersuchungen innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr
abzuschließen.
Nach Abschluss der vorbereitenden
Untersuchungen wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die
Ergebnisse vortragen, auf deren Grundlage zu entscheiden ist, ob ein
städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt und als Satzung beschlossen
wird. Kosten Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Kosten für
die Beauftragung vorbereitender Untersuchungen auf maximal 250.000 €
geschätzt. Dieser Betrag kann im Jahr 2011 im Rahmen des beschlossenen
Haushaltsplanes aus der dem Stadtplanungsamt zugeordneten Planungsmitteln
finanziert werden. Verpflichtungen zur Übernahme von Kosten über die Kosten der
vorbereitenden Untersuchungen hinaus erwachsen aus diesem Beschlussantrag
nicht. Anlage 1 (ca. 7,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 80
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 81
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11
Versandpaket: 12.01.2011 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR
10 am 08.02.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 51. Sitzung des OBR 3
am 10.02.2011, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.02.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung) 49. Sitzung des OBR 4
am 15.02.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des OBR
11 am 21.02.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 7
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL; Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 9550, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 61 0