Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpar
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Betreff: Ernst-May-Viertel
Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg
("Atterberry-Ost") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der
weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark
gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3.
Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013,
§ 4004 (M 146) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Entwicklung der
Flächen "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg"
("Atterberry-Ost") mittels des Planungsinstrumentariums einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB rechtlich nicht zulässig ist. 2. Der Untersuchungsbereich gemäß § 165 (4) BauGB ist
um die im vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 im Geltungsbereich gelegenen
Flächen zu reduzieren. II. Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherung der
Ziele der gesamtheitlichen Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" mit den
Eigentümern der Grundstücke im Bereich "Friedberger Landstraße / Östlich
Bodenweg" bzw. ihrer jeweils Bevollmächtigten städtebauliche Verträge
abzuschließen. III. 1. Für das Gebiet "Friedberger
Landstraße / Östlich Bodenweg" ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der
räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich
aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 zum Aufstellungsbeschluss. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das
Gebiet an der Friedberger Landstraße östlich des Bodenwegs Planungsrecht für
eine Wohnbebauung geschaffen werden, die eine lärmabschirmende Wirkung auf das
westlich gelegene Wohnquartier "New Atterberry" entfaltet. Die noch geltenden
Grenzverläufe zwischen Grünflächen und Verkehrsflächen werden in diesem Rahmen
und entsprechend der aktualisierten Planungen des Bundes zum Ausbau der A 661
planungsrechtlich angepasst. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Realisierung
von Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Beschlüsse § 6872, Ziffer II vom 8.10.2009
und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 bei der Aufstellung des
Bebauungsplans weiterzuverfolgen. Die Beschlüsse § 6872, Ziffer II vom
8.10.2009 und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 werden daher
aufgehoben. IV. Der Magistrat wird beauftragt,
beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans zu beantragen. V. Es dient zur Kenntnis, dass durch die
planungsrechtlichen Änderungen Flächen des Frankfurter GrünGürtels entfallen,
die an anderer Stelle in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität
in den Grüngürtel einbezogen werden, und dass der Magistrat entsprechende
formale Schritte auch in Bezug auf die Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" vom 12.05.2010 einleitet. VI. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Umlegung nach § 46 Abs.
1 BauGB anzuordnen, wenn und sobald diese zur Vorbereitung der erforderlichen
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg
erforderlich ist. Begründung: Übersichtskarte Zu I. und II.: Auf Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 9550 vom 24.02.2011 wird das Gebiet im
Verflechtungsbereich Frankfurt Bornheim-Seckbach / "Ernst May
Viertel" auf die mögliche Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme hin untersucht. Dabei wird auch die Art und der Umfang der
Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Voraussetzung für die Schaffung einer
übergeordneten durchgängigen Grünverbindung zwischen Huthpark und
Günthersburgpark präzisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die genannten
Untersuchungen zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen, für die Flächen
"Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ist aber festzustellen,
dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (3) BauGB nicht gegeben sind. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur dann
begründbar, wenn die angestrebten Ziele und Zwecke nicht durch entsprechende
städtebauliche Verträge oder den Mitteln des allgemeinen Städtebaurechts wie
ein Bebauungsplan verbunden mit einer Umlegung erreicht werden können, mit
denen weniger weitgehend in die Eigentumsrechte der Betroffenen eingegriffen
wird ("Subsidiaritätsprinzip"). Das Gebiet "Friedberger Landstraße / Östlich
Bodenweg" steht zu großen Teilen im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main
und der Bundesrepublik Deutschland. Nur wenige Flurstücke befinden sich in
Stiftungseigentum bzw. in Privatbesitz. Vor dem Hintergrund der damit insgesamt günstigen
Voraussetzungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Grundstücke und der
möglichen Sicherung der städtebaulichen Ziele verbietet sich die Anwendung
einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet. Zur Entwicklung des Gebietes wird eine
Organisationsform mit den Eigentümern und Projektentwicklern unter städtischer
Beteiligung angestrebt. Über die Bildung einer möglichen Projektgesellschaft
und entsprechende Grundstückskaufverträge wird der Stadtverordnetenversammlung
ein gesonderter Magistratsvortrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Synergieeffekte würden dafür sprechen, die
Projektentwicklung für die Flächen "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg"
sowie "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (gesonderter
Magistratsvortrag zum Bebauungsplanverfahren Nr. 880) wirtschaftlich und
organisatorisch zusammenzulegen. Falls der präferierte freihändige Erwerb der
Projektflächen durch den Projektentwickler scheitern sollte, kann das Quartier
über ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB oder über eine vereinfachte
Umlegung nach § 80 ff. BauGB zur Bebauung vorbereitet werden. Unabhängig von
der Auswahl der genannten Ansätze zur Grundstückneuordnung bleibt die
Möglichkeit zum Abschluss städtebaulicher Verträge bestehen. Damit kann sichergestellt werden, dass durch die
Entwicklung der in Rede stehenden Flächen wesentliche inhaltliche Ziele der
städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung für den Untersuchungsraum
des "Ernst-May-Viertels" erreicht werden. Dies sind im Einzelnen: - eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und die
Schaffung von Wohnraum: Bei der Entwicklung des Gebietes "Friedberger
Landstraße / Östlich Bodenweg" handelt es sich insgesamt um ein Projekt,
mit dem durch eine maßvolle Ergänzung des Siedlungsrandes neue Wohnbauflächen
für bis zu 250 Wohneinheiten geschaffen werden. Der Maßgabe einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung im Innenbereich zur Begrenzung des Flächenverbrauches in
den Außenbereichen des Stadtgebietes wird damit Rechnung getragen. - die Realisierung von Lärmschutz für das Quartier
"New Atterberry": Die Bebauung "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" kann
in Verbindung mit der Einhausung der A 661 einen durchgängigen Lärmschutz für
alle westlich davon liegenden Flächen leisten. Zu III. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten
Ziele ist für das Gebiet ""Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" ein
Bebauungsplan aufzustellen. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich
Bodenweg - liegt im Frankfurter Stadtteil Bornheim und umfasst eine Fläche von
rund 4,6 ha. Das Plangebiet wird im Osten durch die A 661 und im Norden durch
die Friedberger Landstraße begrenzt. Der westliche Rand des Geltungsbereichs
wird durch den Bodenweg gebildet. Im Süden bildet das Flurstück 79/1, Flur 440
der Gemarkung Frankfurt (479) die Grenze. Anlass, Erfordernis und Ziele Da die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung
einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die in Rede stehenden Flächen
nicht vorliegen, kann die Stadt Frankfurt a.M. mit der Schaffung von Baurecht
für die Baulandentwicklung beginnen. Das Plangebiet eignet sich trotz der Lage in
unmittelbarer Nähe der A 661 aufgrund seiner Ausrichtung und seiner guten
Anbindung an das innerstädtische Straßennetz für eine Baulandentwicklung mit
dem vorrangigen Ziel, innenstadtnah Wohnraum zu schaffen. Dabei soll eine zur A
661 sowie zur Friedberger Landstraße geschlossene Baukörperstruktur entstehen,
die sich selbst und darüber hinaus das westlich angrenzende Quartier New
Atterberry weitestgehend vor Lärmimmissionen abschirmt. Die noch zu konkretisierende städtebauliche Figur
soll zusammen mit den westlich gelegenen baulichen Strukturen einen räumlichen
Abschluss des städtischen Siedlungskörpers entlang der A 661 ausbilden. Neben
der gesondert zu nennenden Anforderung, den Brückenkopfbereich an der
Anschlussstelle "Friedberger Warte" angemessen zu definieren, ist es ein
wesentliches städtebauliches Ziel, den langen geschlossenen Baukörper vertikal
und horizontal so zu gliedern und zu differenzieren, dass aus östlicher
Richtung eine vielfältige abwechslungsreiche Raumkante wahrgenommen wird.
Vor dem Hintergrund der genannten Anforderungen sowie
der Tatsache, dass der Umsetzung des passiven Schallschutzes durch
Grundrissausrichtung, Grundrisszonierung und technischem gebäudebezogenen
Lärmschutz eine hohe Bedeutung zukommt, ist es beabsichtigt, für die Flächen
ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren durchzuführen, welches diese
Fragestellungen explizit beinhaltet. Der Bebauungsplanentwurf wird die
Ergebnisse berücksichtigen, um entsprechende stadträumliche Qualitäten sowie
die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Mit der Überplanung können die
Abgrenzungen zwischen den planungsrechtlich als Verkehrsflächen und private
Grünflächen für Dauerkleingärten festgesetzten Bereichen neu geordnet werden.
Dabei werden die Planungen des Bundes zum Umbau der A 661 sowie zum Bau einer
neuen Autobahnauffahrt von der Friedberger Landstraße aus in südliche Richtung
in die Festlegungen des Bebauungsplanes mit einbezogen. Daneben besteht ein
übergeordnetes Ziel, innerhalb des Geltungsbereiches die Grünvernetzung
auszubauen. Der Bebauungsplan kann den planungsrechtlichen Rahmen dafür
vorbereiten. Voraussetzung für eine Entwicklung
der Flächen als Bauland ist weiterhin die planungsrechtliche Sicherung der
Verkehrsflächen des Bodenwegs und deren verkehrstechnische Ertüchtigung zur
Sicherung der Erschließung. Dazu gehören auch die Zufahrt in das Gebiet über
die Friedberger Landstraße, die Abfahrt aus dem Gebiet über die
Valentin-Senger-Straße sowie die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs in
Richtung Bad Vilbel mittels eines Überführungsbauwerkes über die neue
Autobahnauffahrt.
Die Errichtung einer Bebauung als
langgestreckter Gebäuderiegel, der sich mit seinen schutzbedürftigen Wohn- und
Außenbereichen konsequent nach Südwesten ausrichtet, ist eine integrative
Weise, den Lärmschutz an der A 661 zu realisieren. Die zu investierenden Mittel
können somit gleichzeitig genutzt werden, um dringend benötigten Wohnraum zu
schaffen. Es handelt sich um eine stadtgestalterisch hochwertigere Lösung, als
die ursprünglich beschlossene Errichtung einer 6 bis 10 Meter hohen
Lärmschutzwand. In diesem Sinne sollen an der westlichen Seite der Ostumgehung
A 661 die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen gemäß der Beschlüsse, § 6872,
Ziffer II vom 8.10.2009 und § 4004, Anlage 7, Ziffer 6 vom 12.12.2013 bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes weiterverfolgt und dem Anliegen der
Stadtverordnetenversammlung zum Lärmschutz Rechnung getragen werden. Bestand und städtebauliche Situation Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich
hat Grünlandcharakter. Der nördliche Teil der Flächen stellt sich dabei als
offene Brache dar und im südlichen Bereich erfolgt weitestgehend eine
Bewirtschaftung in Form von privaten Freizeitgärten. Die Grünlandflächen gehen in östlicher Richtung
direkt in den Böschungsbereich der A 661 über. Während die Böschung am
nördlichen Rand im Bereich des Brückenkopfs an der Anschlussstelle "Friedberger
Warte" einen Höhensprung von ca. 8 m aufweist, verringert sich dieser bis zum
südlichen Rand auf ca. 2-3 m. Am westlichen Rand verläuft der Bodenweg, der
derzeit ohne Anbindung an die Valentin-Senger-Straße als befestigter Fuß- und
Radweg ausgebaut ist. Im Gesamtkonzept der Maßnahme "Ernst-May-Viertel"
sollen für die entfallenden Freizeitgärten soweit wie möglich Ersatzstandorte
geschaffen werden. Hierzu wird der Magistrat daher ein entsprechendes
Verlagerungskonzept entwickeln und ein Managementsystem aufbauen.
Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Flächen des Geltungsbereichs
überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wohnungsferne Gärten" dar.
Am Nordrand ist darüber hinaus eine "Fernwasserleitung - Bestand" dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die teilweise Nutzung der
Gartenflächen für Wohnungsbau. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus den
Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Deshalb ist eine Änderung des
RegFNP in "Wohnbaufläche - geplant" erforderlich. Die Flächen, die mit dem Bebauungsplan für eine
Wohnnutzung vorbereitet werden sollen, fallen in den Bereich, der mit der
GrünGürtel-Verfassung der Stadt Frankfurt am Main von 1991 als GrünGürtel
festgelegt wurde. Das Plangebiet befindet sich zugleich im Geltungsbereich des
Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main", Schutzzone I. Schutzziel ist demnach u.a. die Erhaltung der Landschaft
zur freiraumgebundenen Erholung. Für die bauleitplanerische Vorbereitung einer
Wohnbebauung wird eine Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet
erforderlich. Das Plangebiet wird durch die drei
rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 61d Nr. 1, in Kraft getreten am
09.12.1969, NO 41b Nr. 1, in Kraft getreten am 08.02.1967 und Nr. 814
"Friedberger Warte (Ehemalige US Housings Atterberry und Betts), in Kraft
getreten am 29.06.2004 abgedeckt. Entsprechend dieser Grundlagen sind die
Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ("Ostumgehung"), als Dauerkleingärten
bzw. als Dauerkleingartengebiete sowie als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung "Bolzplatz" festgesetzt. Der nördliche und östliche Bereich des
Geltungsbereiches wird durch den Planfeststellungsbeschluss zur A 661 südlich
der Anschlussstelle "Friedberger Warte" planfestgestellt. Der Bund beabsichtigt
langfristig, diese Planfeststellung im Sinne seiner geänderten Ausbauabsichten
zu ändern. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist sicherzustellen, dass die
diesbezüglichen Planungen beachtet werden. Zu IV. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB entsprechend zu ändern. Zu V. Gemäß den Festlegungen der Grüngürtel-Charta sind die
im Frankfurter GrünGürtel entfallenden Flächen in mindestens gleichem Ausmaß
und vergleichbarer Qualität auszugleichen. Zudem muss die Verordnung zum
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" im Wege eines Teillöschungsverfahrens geändert werden. Zu VI. Zur Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans
Nr. 914 wird eine Neuordnung der vorhandenen Grundstückssituation erforderlich.
Sofern eine vollständige Neuordnung der Grundstücke nicht durch
privatrechtliche Regelungen erfolgt, soll ein Baulandumlegungsverfahren nach §§
45 ff. BauGB oder eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchgeführt
werden. Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde
die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3
BauGB gedeckten Sachkosten. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung
der Umlegungsvorteile oder anderer durch das Verfahren bewirkter
Ausgleichsleistungen werden die Verfahrens- und Sachkosten decken. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
25.08.2016, NR 86
Antrag vom
23.07.2016, NR 114
Anregung vom
01.11.2016, OA 82
Anregung vom
01.11.2016, OA 83
Antrag vom
20.06.2016, OF 31/4
Antrag vom
15.09.2016, OF 48/4
Antrag vom
14.10.2016, OF 64/4
Antrag vom
01.11.2016, OF 65/4
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.09.2009, NR 1547
Vortrag des
Magistrats vom 10.01.2011, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 146
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Antrag vom 07.02.2017,
OF 87/4
Antrag vom
12.02.2017, NR 247
Anregung vom
13.02.2017, OA 120
Antrag vom
13.02.2017, OF
124/11
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 173
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 33
Bericht des
Magistrats vom 21.06.2021, B 258
Bericht des
Magistrats vom 21.01.2022, B 17 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
27.04.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4
am 31.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des OBR 4
am 05.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des OBR 4
am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
5. Sitzung des OBR 4
am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 31/4 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage
OF 48/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen GRÜNE,
CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
zu 3. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 86 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 6. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2016, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22.26 Uhr bis 22.30 Uhr.
Zu dem Themenkomplex stellen die Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU den
mündlichen Antrag OF 65/4. Der mündliche Antrag OF 65/4 lautet:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die
Bebauung wird mindestens 30% geförderten Wohnraum beinhalten. 2. Der
Magistrat wird gebeten, bei der Verkehrsplanung die besondere Situation der
Valentin-Senger-Straße zu berücksichtigen und eine andere Möglichkeit zu
prüfen, als die Anbindung des Neubaus über die Valentin-Senger-Straße, da
aufgrund fehlender Fußgängerüberwege, parkender Autos, Schule und
Kindergarten es durch die zusätzlichen Autos zu einer Spannungssituation
kommen kann. 3. Es wird ein Planungsbeirat eingerichtet mit
Architekturwettbewerb. 4. Die neue Bebauung orientiert sich in der Höhe
an der geplanten Lärmschutzwand. Begründung: Die
verkehrliche Anbindung ist von entscheidender Bedeutung für die Wohnqualität
im gesamten Viertel New Atterberry. Ein Durchgangsverkehr durch die
Valentin-Senger-Straße wäre nicht hinnehmbar, es liegen dort nebenan
Familienhäusern auch Kindergarten und Schule. Der neu zu
konzipierende Wohnblock muss neben einer sozialen Durchmischung in seinem
Baukörper wenigstens annähernd zur vorhandenen Siedlung passen. Auch ein
Jugendtreff fehlt seit Jahren im Geviert." Vor der Abstimmung
über den mündlichen Antrag OF 65/4 stellt die LINKE.-Fraktion den
Geschäftsordnungsantrag, zu diesem Themenkomplex weder diesen noch weitere
Anträge zuzulassen. Beschluss:
Anregung
OA 82 2016
Anregung OA 83 2016
1. Der Vorlage
M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 31/4 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 3. Die Vorlage OF 48/4 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OF 64/4 wird abgelehnt. 5. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
b) Der mündliche Antrag OF 65/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, 1 LINKE.,
ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
zu 3. SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, CDU und
BFF (= Annahme)
zu 4. GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD (= Annahme);
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. a) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 81 auf den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
86 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
114 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
83 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
7. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage NR 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 82 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung
der Vorlage OA 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage
OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE.,
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (=
Ablehnung) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (M 81 = Ablehnung, NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83 =
Annahme) FDP (M 81 = Annahme im Rahme NR 114, NR 86 = Ablehnung, NR 114 =
Annahme, OA 82 und OA 83 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL
(M 81, NR 86, OA 82 und OA 83 = Ablehnung, NR 114 = Annahme)
8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage
OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 86, NR 114, OA 82 und OA 83), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung),
FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (=
Annahme), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO II, TOP 1
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 114 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage
OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 86) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR
114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00