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M 80, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark („Gärtnerei Friedrich“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwische

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 31 Betreff: M 80, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark ("Gärtnerei Friedrich") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I.A., Punkt (3), 1. Abs. - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 172/17, M 80/16 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3) 1. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - zur Kenntnis: Untersuchungen in den Bereichen Verkehr und soziale Infrastruktur sind aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht erforderlich. Klima Die klimatischen Auswirkungen, die sich aufgrund der Nutzungsänderung ergeben, wurden im Rahmen eines Klimagutachtens (INKEK-Institut für Klima- und Energiekonzepte, Klimatische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 858 "Wohnen nördlich Günthersburgpark", Frankfurt am Main, vom 08.11.2017) insbesondere auf mikroklimatischer Ebene näher untersucht. Dabei erfolgte eine Gegenüberstellung des Ist-Zustandes mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung. Bei der Betrachtung des Planfalls wurde die vorgesehene Erweiterung des Günthersburgparks auf dem südwestlich des Geltungsbereichs angrenzenden Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei mit berücksichtigt. Die klimatische Untersuchung belegt, dass es zu keiner signifikanten Veränderung des bodennahen Windfeldes auch in Bezug auf die Wohngebiete in der näheren Umgebung des Plangebietes kommt. Die neue, poröse Baustruktur im Gebiet sorgt für eine bessere Durchströmbarkeit und Winddynamik gegenüber dem Bestand. Eine bessere Belüftung wirkt kühlend, kann Hitze und auch Luftschadstoffe abtransportieren. Auch bioklimatisch wirkt sich die Nutzungsänderung günstig aus. Trotz höherer Gebäude ergibt sich durch die aufgelockerte Bauweise und dem reduzierten Versiegelungsgrad in Kombination mit einem gegenüber dem Bestand erhöhten Grünflächenanteil und festgesetzten Baumpflanzungen eine Verbesserung im Plangebiet. Thermische Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft stellen sich nicht ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 172 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Vorlage B 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.05.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2660, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.05.2018 Aktenzeichen: 61 0

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