Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark („Gärtnerei Friedrich“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huth
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Betreff: Ernst-May-Viertel
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark ("Gärtnerei
Friedrich") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der
weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark
gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3682 (M 136) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Entwicklung des
Gebiets "Am nördlichen Günthersburgpark", das im Wesentlichen dem heutigen
Betriebsgelände der "Gärtnerei Friedrich" entspricht, mittels des
Planungsinstrumentariums einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §165
BauGB rechtlich nicht zulässig ist. 2. Der Untersuchungsbereich gemäß § 165 (4) BauGB ist
um die im vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 im Geltungsbereich gelegenen
Flächen zu reduzieren. II. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Eigentümer
der vorgenannten Flächen bzw. seinem Bevollmächtigten einen städtebaulichen
Vertrag abzuschließen, der im Zulässigkeitsrahmen des § 11 BauGB die Ziele der
gesamtheitlichen Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" sichert. III. 1 Das für dieses Gebiet begonnene
Bebauungsplanverfahren Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - ist
fortzusetzen und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, wie im
vorgelegten Lageplan vom 27.05.2015 dargestellt, zu erweitern. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB
angewendet wird.
2. Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des
Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu
veröffentlichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung Mit dem Bebauungsplan
sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, nach Aufgabe der
Gärtnereinutzung auf deren Areal einen attraktiven Wohnstandort zu entwickeln.
Dabei soll sich die Bebauung entlang der Dortelweiler Straße in den
Gebäudebestand integrieren und es soll ein öffentlicher Zugang über das Areal
in den Günthersburgpark geschaffen werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
des vorgelegten städtebaulichen Entwurfs vom 28.07.2015 den
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen ohne einen weiteren Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
durchzuführen. V. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. VI. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 -Nördliche Erweiterung des
Günthersburgparks - wird an den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
858 angepasst. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II. Auf Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 9550 vom 24.02.2011 wird das Gebiet im
Verflechtungsbereich Frankfurt Bornheim-Seckbach / "Ernst May
Viertel" auf die mögliche Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme hin untersucht. Dabei wird auch die Art und der Umfang der
Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Voraussetzung für die Schaffung einer
übergeordneten durchgängigen Grünverbindung im Frankfurter Stadtgebiet zwischen
Huthpark und Günthersburgpark präzisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die genannten
Untersuchungen zwar noch nicht abgeschlossen, für die Flächen im Bereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 858 - Wohnen nördlich des
Günthersburgparks - ist aber festzustellen, dass die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
nach § 165 (3) BauGB nicht gegeben sind. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist nur dann
begründbar, wenn ihre angestrebten Ziele und Zwecke nicht durch entsprechende
städtebauliche Verträge erreicht werden können, mit denen weniger weitgehend in
die Eigentumsrechte der Betroffenen eingegriffen wird
("Subsidiaritätsprinzip"). Im Zuge der Eigentümergespräche hat sich gezeigt,
dass der Eigentümer bzw. dessen bevollmächtigter Vertreter dazu bereit ist, die
städtebaulichen Ziele, die sich aus der Rahmenplanung Ernst-May-Viertel zur
Entwicklungsmaßnahme ergeben, über einen städtebaulichen Vertrag im Sinne des §
11 BauGB zeitnah in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt a. M. umzusetzen.
Damit kann sichergestellt werden, dass wesentliche
Ziele der städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanungen für den
Untersuchungsraum des "Ernst-May-Viertels" erreicht werden. Dies sind im
Einzelnen: - eine nachhaltige
Siedlungsentwicklung: Es handelt sich um ein Projekt städtischer
Innenentwicklung, da die Wohnraumschaffung durch die Umwandlung von vormals
gewerblich genutzten Flächen in Wohnbauflächen erfolgt. Der Maßgabe einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Innenbereich zur Begrenzung des
Flächenverbrauches in den Außenbereichen des Stadtgebietes wird damit Rechnung
getragen. - die Schaffung von Wohnraum: Es ist
beabsichtigt, auf ca. 8.500 qm rd. 100 WE zu errichten, davon im Sinne des
Stadtverordnetenbeschlusses § 4542 vom 22.05.2014 ca. 30 % als geförderter
Wohnungsbau. Durch das Vorhaben wird ein Beitrag zur Entspannung der
Nachfragesituation nach Wohnungen in den Stadtteilen Bornheim und Nordend
geleistet. Die Wohnbauflächen befinden sich ausschließlich auf den privaten
heutigen Gärtnereiflächen, Flächen des Günthersburgparks werden nicht in
Anspruch genommen. - die Schaffung von sozialen Wohnfolgeeinrichtungen:
Zusätzlich zum Wohnungsbau ist vorgesehen, dass der Eigentümer der
Gärtnereiflächen bzw. sein Bevollmächtigter eine in die Wohnbebauung
integrierte zweizügige Kindertagesstätte errichtet und für deren Betrieb sorgt.
Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem Fachamt am südlichen Rand des
Gebietes ein neuer, öffentlich nutzbarer Spielplatz errichtet werden.
- der Ausbau der innerstädtischen
Grünvernetzung: Die Gärtnerei ist bisher als private, gewerblich genutzte
Fläche für die Öffentlichkeit weitestgehend unzugänglich. Ein wünschenswerter
nördlicher Zugang zum Günthersburgpark ist nicht gegeben. Mit der Planung
werden über den öffentlich zugänglichen Innenbereich des zukünftigen Quartiers
an zwei Stellen Zugangsmöglichkeiten zum Günthersburgpark geschaffen. - die Verbesserung der Grünbilanz: Die vorgesehenen
begrünten Freiflächen, die Anpflanzung von mittel- bis großkronigen Bäumen
sowie eine extensive Begrünung der Dachflächen werden zu einer Erhöhung des
Grünvolumens gegenüber der Bestandssituation beitragen. Zu III. und IV. Für den Bereich der "Gärtnerei Friedrich" wurde im
Jahr 2008 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am
nördlichen Günthersburgpark - gefasst (§ 3682 vom 18.03.2008). Zur
planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten Ziele ist das
Bebauungspanverfahren fortzusetzen. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplans an dessen Rändern erweitert. Das Flurstück
146/2 am nordwestlichen Rand wird vollständig in den Geltungsbereich
aufgenommen. Am südlichen Rand wird der Grenzverlauf zu den Nutzungen auf dem
Gelände der Stadtgärtnerei angepasst und die Flurstücke 165/8, 196/17 sowie
weitere Flächenanteile der Flurstücke 196/22 und 193/8 in den Geltungsbereich
integriert. Darüber hinaus erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches
entlang der Dortelweiler Straße bis zur Mitte der Verkehrsfläche. Das
Plangebiet umfasst rd. 1,15 ha. Anlass der Neuplanung Die Vorbereitung der baulichen Entwicklung der
Flächen am nördlichen Günthersburgpark wurde mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011 (§ 9550) zu vorbereitenden
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark,
Hauptfriedhof und Günthersburgpark unterbrochen. Dies beinhaltete auch das
Bebauungsplanverfahren Nr. 858 auf Basis des mit Aufstellung beschlossenen
damaligen städtebaulichen Konzeptes sowie mögliche Initiativen zu direkten
Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer der Flächen und der Stadt Frankfurt am
Main, um die bauliche Entwicklung der Flächen voranzutreiben. Mit den vorbereitenden Untersuchungen zur
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat die Stadt Frankfurt den Beschluss
gefasst, vor dem Hintergrund der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnraum
dafür geeignete Potentiale in dem Bereich nordöstlich und südwestlich der A 661
räumlich zu konkretisieren und deren Entwicklung zu prüfen. Die Konzepte zur
Verteilung zusätzlicher Siedlungskörper und Neuerschließung öffentlicher
Grünräume setzen dabei innerstädtische Dichten im Neubau voraus, um den
Grundsätzen des Vorrangs der Innenentwicklung und dem ressourcenschonenden
Umgang mit Grund und Boden Rechnung tragen zu können. Dazu gehören auch die in Rede stehenden Flächen am
nördlichen Günthersburgpark, so dass eine Verdichtung durch zusätzliche
Wohneinheiten im Vergleich zum städtebaulichen Konzept aus dem bestehenden
Aufstellungsbeschluss im Sinne dieser Vorgaben ist. Während des Zeitraums der Voruntersuchungen zur
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat der Eigentümer bzw. sein
Bevollmächtigter der Stadt mehrere Konzeptvorschläge für eine Bebauung der
Flächen unterbreitet und konkrete Vorschläge zum Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages gemacht. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass
eine Bebauung, wie sie im vorliegenden städtebaulichen Entwurf vorgeschlagen
wird, anstelle der langfristig angelegten Durchführung der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme ein sinnvoller Weg ist, wenn die Umsetzung des
städtebaulichen Entwurfs zusätzlich vertraglich gesichert wird. Unter den
benannten Voraussetzungen soll das Bebauungsplanverfahren mit neuem
städtebaulichem Ansatz fortgeführt werden. Städtebaulicher Entwurf Mit der geänderten Planung soll entlang der
Dortelweiler Straße eine Wohnbebauung aus Einzelbaukörpern vorbereitet werden,
die sich hinsichtlich der Dachform und der Traufhöhe am Bestand orientieren.
Das Bestandsgebäude an der Dortelweiler Straße Nr. 51 wird in die Neubebauung
integriert. Der dahinterliegende Bereich soll durch Einzelbaukörper mit vier
Vollgeschossen bebaut werden. Damit wird den gestalterischen Anforderungen an
die Belange des Straßenbilds entlang der Dortelweiler Straße und der
angemessenen baulichen Prägung der Ränder der privaten und öffentlichen
Grünflächen durch eine durchlässige bauliche Struktur entsprochen. Von der Dortelweiler Straße aus wird eine auch schon
im Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 vorgesehene öffentliche Zuwegung in den
Günthersburgpark gesichert. Dabei wird die Möglichkeit der langfristigen
Parkerweiterung nördlich des Geltungsbereiches berücksichtigt, indem mehrere
Durchwegungsrichtungen vorgesehen sind. Die Zugängigkeit für Fußgänger und
Radfahrer wird im Vergleich zum vorherigen Konzept dadurch verbessert, dass der
private Erschließungsverkehr über eine Tiefgaragenzufahrt an der Dortelweiler
Straße erfolgt, so dass das Quartier oberirdisch grundsätzlich autofrei sein
wird. In der Mitte des Gebietes entsteht
ein befestigter kleiner Platz, der neben seiner Funktion als Verteiler der
öffentlichen Durchwegungen in Ost-West und Nord-Süd-Richtung als
quartiersinterner Treffpunkt dienen kann. Die Flächen am südlichen Rand des
Geltungsbereichs bilden den Übergang zum Günthersburgpark. Dort soll in
Abstimmung mit dem Fachamt ein öffentlicher Kinderspielplatz errichtet
werden. Planungsrechtlicher Rahmen Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden. Die Überbauung soll die im städtebaulichen Entwurf
dargestellten Flächen von Haupt- und Nebenanlagen insgesamt nicht
überschreiten.
Entlang der Dortelweiler Straße
sollen maximal drei Vollgeschosse sowie eine maximale Traufhöhe von 11,00 m
nicht überschritten und Gebäude mit Satteldach errichtet werden. Für die
Bebauung am West- und Südrand wird eine maximale Geschossigkeit von vier
Vollgeschossen mit begrünten, flach geneigten Dächern oder begrünten
Flachdächern festgelegt. Die Körnigkeit der Bebauung soll im Bebauungsplan,
wie im städtebaulichen Entwurf dargestellt, festgelegt werden. Die öffentliche Zuwegung in den Günthersburgpark wird
im Bebauungsplan gesichert. Dazu werden die entsprechenden, mit einem Geh- und
Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastenden Flächen
festgesetzt. Am südlichen Rand des
Geltungsbereichs gehen die Wohnbaugrundstücke in die Flächen des
Günthersburgparks über. Die Flächen sollen als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung "Park / Spielplatz" festgesetzt werden und stellen damit eine
Erweiterung des Günthersburgparks dar. Planungsgrundlagen und -verfahren Mit der 2. Ergänzung des Regionalen
Flächennutzungsplans (RegFNP) des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain für den
Bereich der Stadt Frankfurt am Main, rechtswirksam seit dem 17.06.2013, ist das
Gebiet nördlich des Günthersburgparks als "Wohnbaufläche - geplant" darstellt.
Der Bebauungsplan ist somit aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt.
Die Planfeststellung "A 66 / Alleentunnel /
Alleenspange" für die nördlich des Geltungsbereiches liegenden Flächen ist
durch das Land Hessen (Beschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 05.02.2015) förmlich rückabgewickelt
und dadurch gegenstandslos geworden. Das Bebauungsplanverfahren zur Änderung des
bestehenden Bebauungsplans NO 41d Nr.1 vom 14.05.1966 wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB durchgeführt. Die mit dem Bebauungsplan
Nr. 858 beabsichtigte Umwandlung von gartenbaulich festgesetzten und genutzten
Flächen in eine Wohnnutzung stellt als innerörtliche Fortentwicklung des
Ortsteils Bornheim/Nordend eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Der
Bebauungsplan ist weder mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden, noch
begründet er die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder tangiert Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung und die Europäischen Vogelschutzgebiete. Die
Voraussetzungen des § 13a (1) BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens
sind somit erfüllt. Zu V. Mit der Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 in begrenztem Umfang um Flächen
erweitert, die bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks - liegen. Daher ist
der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 692 um diese Flächen zu
reduzieren. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 985 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
05.12.2016, NR 186
Anregung vom
16.02.2017, OA 125
Antrag vom
07.09.2016, OF 78/3
Antrag vom
15.02.2017, OF
169/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.07.2007, M 136
Vortrag des
Magistrats vom 10.01.2011, M 7
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Antrag vom
12.02.2017, NR 247
Anregung vom
13.02.2017, OA 120
Antrag vom
13.02.2017, OF
124/11
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1277
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 172
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 31
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2019, M 171
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
27.04.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
2. Sitzung des OBR
3 am 02.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 1
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 80 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 78/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 1
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 80 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 80 auf den
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 1
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 1
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 186), BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme
ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 80 = Annahme, NR 186 = Prüfung
und Berichterstattung) FDP (M 80 = Annahme, NR 186 = Ablehnung)
9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung
des Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen hat. Auf Wunsch der SPD wird die Vorlage OF 78/3 ziffernweise
abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 125 2017
Anregung an den Magistrat OM 1277 2017
1. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 und unter Hinweis auf OA 125
zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 78/3 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 3. Die Vorlage OF 169/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, 3 SPD und LINKE. gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF
Ziffer 3.: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei
Enthaltung CDU, 1 FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und
BFF 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 80, NR 186 und OA 125 = Ablehnung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die
Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
8. Der Vorlage
M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
9. Die Vorlage
NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann
sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage
M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt.
12. Die Vorlage
NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt.
14. Die Vorlage
OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
15. a) Die
Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt.
18. Die Vorlage
NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt.
20. Die Vorlage
OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage
OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage
OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die
Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235
zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt.
26. Die Vorlage
NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier,
Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
28. a) Der
Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz,
Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und
die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (=
Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und
FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme)
zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne
Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (=
vereinfachtes Verfahren) zu 23.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141)
sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
(= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00