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Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.07.2007, M 136

Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks in Frankfurt am Main - Nordend ist auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Konzeptes ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.11.2006 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, nach Aufgabe der Gärtnerei auf deren Areal einen attraktiven Wohnstandort zu entwickeln und von Norden her einen großzügigen Zugang zum Günthersburgpark zu ermöglichen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat diesen Beschlussantrag auf Grund des beigefügten städtebaulichen Konzeptes für hinreichend qualifiziert hält, um die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchführen zu können. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks wird an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 angepasst. IV. Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Das Plangebiet wird im Nordosten von der Dortelweiler Straße und im Südosten von einem allgemeinen Wohngebiet an der Comeniusstraße begrenzt. Im Süden liegt der Günthersburgpark. Im westlichen und nordwestlichen Bereich grenzt es an ein Gebiet mit Dauerkleingärten bzw. gartenbauwirtschaftlicher Fläche. Es ist ca. 1 ha groß. Auf dem Gelände befindet sich zurzeit eine Gärtnerei. Es ist beabsichtigt, diesen Betrieb zu verlagern. Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NO 41d Nr.1 vom 14.05.1966, in dem es als gartenbauwirtschaftliche Fläche festgesetzt ist. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft/Stadtgärtnerei dargestellt. Diese genannten Festsetzungen und Darstellungen entsprechen aber nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Frankfurt am Main. In diesem Zusammenhang fasste die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.1989 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 692 - Nördliche Erweiterung des Günthersburgparks. In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss heißt es u.a.: "Der Günthersburgpark ist heute eine flächenmäßig eng begrenzte und intensiv genutzte Grünfläche für die dicht bebauten Ortsteile Nordend und Bornheim. Er soll nach Norden erweitert werden, um neue Grün- und Freiflächen zu schaffen. ... Im beschränkten Umfang sind Wohnbauflächen zu erschließen in Ergänzung vorhandener Wohnviertel...." Der Bebauungsplan Nr. 692 deckt allerdings eine sehr große, weit über das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 858 hinausgehende Fläche mit sehr unterschiedlichen Problemlagen ab. Es ist daher zweckmäßig, ihn durch kleinere Bebauungspläne mit einheitlicher Themenstellung zu ersetzen, was mit dem neuen Bebauungsplanverfahren erreicht werden soll. Mit dem Bebauungsplan soll der oben beschriebenen Zielsetzung für den von ihm erfassten Teilbereich Rechnung getragen werden. Dies entspricht auch den Zielen des Landschaftsplans vom 21.03.2001, der hier durchgrünte Siedlungsfläche vorsieht. Die Aufgabe der Gärtnerei am Standort Dortelweiler Straße soll als Chance genutzt werden, eine Verbesserung der unbefriedigenden Zugangssituation zum Park im Norden vorzubereiten und die Wohnfunktion um den Park herum in direkter Anknüpfung an die bestehenden Wohngebieten an der Dortelweiler- und der Comeniusstraße zu stärken. Dies entspricht auch dem Ziel der Stadt Frankfurt, die Innenentwicklung zu stärken und Umstrukturierungen durchzuführen. Der Bereich stellt stadträumlich einen guten Wohnstandort dar. Er liegt in direkter Zuordnung zu Naherholungsflächen und ist Teil eines sich neu entwickelnden Stadtquartiers im Bereich Friedberger Landstraße und Friedberger Warte. Insbesondere ergänzt er die Neubauvorhaben der ehemaligen US-Bereiche Atterberry, Betts und Motorpool und wird von den dort geplanten Infrastruktureinrichtungen mitversorgt. So ist an der Friedberger Warte ein Quartiersplatz mit einem Versorgungszentrum, Gastronomie und einem Senioren- und Bürgertreff vorgesehen. Außerdem sind in diesen Gebieten Kindertagesstätten, Schule, Jugendclub und Bolzplatz geplant. Weitere Freizeiteinrichtungen befinden sich im Günthersburgpark. Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen sind in geringer Entfernung vorhanden oder geplant. Die Planung eines Wohngebietes in dieser Lage wird auch dadurch erleichtert, dass die Planung der Stadttangente (Alleenspange/Alleentunnel), deren Fläche noch im Bebauungsplan NO 41d Nr. 1 festgesetzt ist, lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10477 vom 15.12.2005 nicht mehr zu verfolgen ist und damit Lärmbeeinträchtigungen durch diese Straße nicht mehr Gegenstand sind. Im Beschluss heißt es, dass das Projekt Alleenspange/Alleentunnel aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen und der Magistrat aufgefordert wird, keinerlei Planungen weiterzuverfolgen und zur Umsetzung zu bringen, die eine "schnelle Ost-West-Verbindung" durch das Nordend und Bornheim über eine Tunnel- und Trassenverbindung zwischen Rat-Beil-Straße und A 661 beinhalten (OA 1758). Für das Gebiet wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, das in den Bebauungsplan umgesetzt werden soll. Danach soll das Areal zu einem attraktiven Wohnstandort mit Tiefgaragen entwickelt werden. Entlang der Erschließungsstraße, einer Mischverkehrsfläche, die von einem Rondell abgeschlossen wird, sollen die Gebäude (Geschosswohnungsbau) dreigeschossig sein. Vorgesehen sind weiterhin zwei Punkthäuser: eines an Stelle des bestehenden Wohnhauses an der nördlichen Grenze des Areals. Ein zweites viergeschossiges Gebäude ist als Endpunkt der Erschließungsachse konzipiert. Die Kosten der Herstellung der Erschließung werden von den Eigentümern der Gärtnerei übernommen. Die verkehrsberuhigte Straße soll begrünt und fußgängerfreundlich gestaltet werden. Sie wird durch einen Fuß- und Radweg in Richtung Günthersburgpark verlängert, wobei der Weg zunächst an der Grenze des Bebauungsplangebietes endet. Das Konzept ist jedoch so angelegt, dass der Weg in einem nächsten Schritt über das Gelände des heutigen Betriebshofes - spätestens nach dessen möglicher Verlagerung - mit dem Günthersburgpark verbunden wird und in diesem Zusammenhang die schon im Wettbewerb von 1992 beabsichtigte Erweiterung des Parks nach Norden realisiert werden kann. Als weiterer Schritt ist eine abermalige Ausdehnung des Parks nach Norden mit einer räumlichen Verknüpfung mit dem Wasserpark denkbar. zu III. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 692 wird im Zuge der Weiterführung um den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 858 reduziert. zu IV. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft/Stadtgärtnerei dargestellt. Zur Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage 1 (ca. 2,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2007, NR 568 Antrag vom 14.02.2008, NR 768 Antrag vom 12.03.2008, NR 819 Anregung vom 14.02.2008, OA 599 Anregung vom 14.02.2008, OA 600 Anregung vom 14.02.2008, OA 601 Antrag vom 13.09.2007, OF 304/3 Antrag vom 16.01.2008, OF 397/3 Antrag vom 31.01.2008, OF 400/3 Antrag vom 14.02.2008, OF 425/3

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