Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016-2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Betreff: Entwurf der Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit
fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm
2016-2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6645 (M
193) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I. den Entwurf der Nachtragssatzung gemäß Anlage 2
für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten und die Nachtragssatzung zu
beschließen, II. den Entwurf des Nachtrags zum
Ergebnishaushalt 2016 - 2019 gemäß Anlage 3 und 4 sowie den Entwurf
des Nachtrags zum fortgeschriebenen Investitionsprogramm 2016 - 2019
in der Fassung vom 17.12.2015, § 6645 (M 193), gemäß Anlage 5 bis 7 zu beraten
und zu beschließen. Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt 2016 werden
die Veranschlagungen im Ergebnishaushalt in Höhe von in T€ Soll 2016 Plan
2017 Plan
2018 Plan
2019 kumuliert Erträge 47.363 6.060 6.135 5.131 64.689
Aufwendungen -173.060 -28.629 -35.331 -49.540 -286.560 Ergebnisveränderung saldiert -125.697
-22.569 -29.196 -44.409 -221.871 und im Finanzhaushalt in Höhe von in T€ Soll 2016
Plan 2017
Plan
2018 Plan
2019 kumuliert investive Einzahlungen -11.630 52.141 23.453 7.584 71.548
investive Auszahlungen
-6.386 32.074 15.628 2.810 44.126
Investitionstätigkeit saldiert -5.244
20.067 7.825
4.774 27.422
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 0 0 0 90.000 90.000
Auszahlungen für Tilgungen
0
0 0 0 0
Finanzierungstätigkeit saldiert 0
0
0 90.000
-221.871 Einzahlungen gesamt -11.630 52.141 23.453 97.584 161.548 Auszahlungen gesamt -6.386 32.074 15.628 2.810 44.126
saldiert -5.244
20.067 7.825
94.774 117.422 verändert. Die aus den Investitionen resultierenden zusätzlichen
Abschreibungen und Zinsaufwendungen betreffen die Planung des Ergebnishaushalts
ab 2019 und werden mit der Aufstellung des Haushalts 2017 entsprechend
berücksichtigt.
Die einzelnen Investitionsprojekte
des Nachtragshaushaltes 2016 sind der Anlage 7 zu entnehmen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Kernphase der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Am Riedberg" in Umsetzung des
Stadtverordnetenbeschlusses § 3617 vom 12.09.2013, im Treuhandverhältnis
zum 30.06.2016 abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des
Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg" aufgehoben wird. Zur
Fortführung und Abwicklung der Infrastrukturmaßnahmen "Am Riedberg" werden mit
dem Nachtragshaushalt 2016 in den Jahren 2016 bis 2019 zusätzlich zu den in der
mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2018 (gemäß Beschlussfassung vom
18.12.2014, § 5379) enthaltenen Beträgen insgesamt investive Auszahlungen in
Höhe von 60,48 Mio. € und Einzahlungen in Höhe von 97,16 Mio. €
veranschlagt. Die Ansätze der
Infrastrukturmaßnahmen SEM Riedberg sind untereinander deckungsfähig und
unterliegen keiner Deckungsfähigkeit zu Gunsten anderer Investitionsmaßnahmen
außerhalb des Entwicklungsbereiches Riedberg. V. Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe
18.01 "Soziales" für 2016 im Investitionsprogramm 10 Mio. € für die
Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Wegen der Eilbedürftigkeit der
Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung
der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung
durch den Magistrat. VI. Es dient zur Kenntnis, dass die besonderen
Bewirtschaftungsvorschriften für das Dezernat I aufgrund des E 1 zum
Doppelhaushalt 2015/2016 vom 12.11.2014 in Verbindung mit E 364 Ziffer 4 zum
Haushalt 2014 vom 04.12.2013 für das Haushaltsjahr 2016 aufgehoben werden.
In den Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften wird unter der Ziffer 1 "Regelungen zur
Budgetbereichsabgrenzung" der letzte Absatz "Ergänzung gemäß E 1 vom 12.11.2014
zum Doppelhaushalt 2015/2016 in Verbindung mit E 364 vom 04.12.2013: ... hinweg
zulässig." gestrichen. VII. Der Magistrat wird beauftragt, bei der
Aufstellung des Haushaltes 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung
2017 -2020 die Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2016 zu
berücksichtigen.
VIII. s dient zur Kenntnis, dass
die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungsbedürftigen Teile enthält, da
mit dem Nachtragshaushalt 2016 keine zusätzlichen Kreditaufnahmen oder
Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die
Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen und bekannt zu
machen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
18.12.2014, § 5379, den Haushaltsplan 2015/2016 und die mittelfristige
Finanzplanung 2015 - 2018 verabschiedet. Die Fortschreibung der
Finanzplanung 2016 - 2019 wurde am 17.12.2015, § 6645, beschlossen. Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt werden die -
in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 bereits teilweise prognostizierten
- Ergebnisveränderungen im Haushaltsjahr 2016
auf der Ertragsseite in
Höhe von 47,36 Mio. €,
auf der
Aufwandsseite in Höhe von - 173,06 Mio.
€,
saldiert somit
- 125,70 Mio. €,
haushaltsrechtlich beordnet. Im Finanzhaushalt werden mit dem Nachtrag die
Veranschlagungen 2016 für Investitionsmaßnahmen
für investive Einnahmen
um - 11,63 Mio. €,
für investive Ausgaben um - 6,39
Mio. €, saldiert somit um
- 5,24 Mio. € reduziert. Auf die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am
Riedberg", für die im Anschluss an die Treuhänderschaft die notwendigen
Projekte wie zum Beispiel -
die restlichen herstellungs- und entwicklungsbedingten Reparaturarbeiten an der
Technischen Infrastruktur einschließlich Grünanlagen und Ausgleichsflächen,
- die Steuerung der
Bautätigkeiten im Bereich der Sozialen Infrastruktur einschließlich
Sportanlagen, - die
Vertragsüberwachung sowie -
die Abrechnung der Gesamtmaßnahme durch die Stadt Frankfurt am Main fortzuführen und
abzuschließen sind, entfallen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 12,82 Mio.
€ (kumuliert 2016 bis 2019 60,48 Mio. €). Zusätzliche Kreditaufnahmen oder Tilgungsleistungen
werden im Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagt. Zur weiteren Begründung wird
auf Anlage 1 verwiesen, in der die Veranschlagungen des Nachtragshaushaltes
2016 im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Einzelnen erläutert sowie die
Auswirkungen auf die mittelfristige Entwicklung des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes dargelegt werden. Anlage 1_Erlaeuterungen_Nachtragshaushalt_2016
(ca. 498 KB) Anlage 2_Nachtragshaushaltssatzung_2016 (ca. 81 KB) Anlage 3_Nachtrag_Ergebnishaushalt_2016-2019
(ca. 73 KB) Anlage 4_Nachtrag_Ergebnishaushalt_2016-2019
(ca. 777 KB) Anlage 5_Nachtrag_Finanzhaushalt_2016-2019 (ca. 66 KB) Anlage 6_Nachtrag_Finanzhaushalt_2016-2019 (ca. 630 KB) Anlage 7_Investitionsprogramm_fuer_die_Produktgruppen
(ca. 499 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
01.04.2016, NR 3
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 193
Anfrage vom
27.04.2016, A 11
Anfrage vom
15.12.2016, A 137
Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 34 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6,
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.03.2016
Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8
am 28.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und REP
1. Sitzung des OBR 9
am 28.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (=
Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 3
am 28.04.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5
am 29.04.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12
am 29.04.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (=
Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 15
am 29.04.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER
(= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 11
am 02.05.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 2
am 02.05.2016, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der BFF wird getrennt über die Nachtragssatzung
zur Haushaltssatzung und die fortgeschriebene Finanzplanung mit eingearbeitetem
Investitionsplan abgestimmt. Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung: CDU, SPD,
GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)
Finanzplanung mit Investitionsprogramm: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP,
LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten
1. Sitzung des OBR 14
am 02.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16
am 03.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 1
am 03.05.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
2 SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und
PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 4
am 03.05.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 6
am 03.05.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE. und BFF
(= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 1. Sitzung des OBR 7
am 03.05.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10
am 03.05.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13
am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei
Enthaltung SPD 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 32
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 3 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen
AfD, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen AfD
(= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 61 = Ablehnung, NR 3 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 61 und
NR 3 = Ablehnung) 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Vorlage NR 3 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Dr. Dr. Rahn, Hübner, Rinn, Stock, Pauli, Oesterling, zu Löwenstein und
Reschke sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen
AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
2. Sitzung des OBR 10
am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 2. Sitzung des OBR 3
am 02.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5
am 03.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 38, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 Aktenzeichen: 20 12