Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016-2019
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 61
Betreff: Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016-2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6645 (M 193) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, I. den Entwurf der Nachtragssatzung gemäß Anlage 2 für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten und die Nachtragssatzung zu beschließen, II. den Entwurf des Nachtrags zum Ergebnishaushalt 2016 - 2019 gemäß Anlage 3 und 4 sowie den Entwurf des Nachtrags zum fortgeschriebenen Investitionsprogramm 2016 - 2019 in der Fassung vom 17.12.2015, § 6645 (M 193), gemäß Anlage 5 bis 7 zu beraten und zu beschließen. Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt 2016 werden die Veranschlagungen im Ergebnishaushalt in Höhe von in T€ Soll 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 kumuliert Erträge 47.363 6.060 6.135 5.131 64.689 Aufwendungen -173.060 -28.629 -35.331 -49.540 -286.560 Ergebnisveränderung saldiert -125.697 -22.569 -29.196 -44.409 -221.871 und im Finanzhaushalt in Höhe von in T€ Soll 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 kumuliert investive Einzahlungen -11.630 52.141 23.453 7.584 71.548 investive Auszahlungen -6.386 32.074 15.628 2.810 44.126 Investitionstätigkeit saldiert -5.244 20.067 7.825 4.774 27.422 Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 0 0 0 90.000 90.000 Auszahlungen für Tilgungen 0 0 0 0 0 Finanzierungstätigkeit saldiert 0 0 0 90.000 -221.871 Einzahlungen gesamt -11.630 52.141 23.453 97.584 161.548 Auszahlungen gesamt -6.386 32.074 15.628 2.810 44.126 saldiert -5.244 20.067 7.825 94.774 117.422 verändert. Die aus den Investitionen resultierenden zusätzlichen Abschreibungen und Zinsaufwendungen betreffen die Planung des Ergebnishaushalts ab 2019 und werden mit der Aufstellung des Haushalts 2017 entsprechend berücksichtigt. Die einzelnen Investitionsprojekte des Nachtragshaushaltes 2016 sind der Anlage 7 zu entnehmen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Kernphase der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Am Riedberg" in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 3617 vom 12.09.2013, im Treuhandverhältnis zum 30.06.2016 abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg" aufgehoben wird. Zur Fortführung und Abwicklung der Infrastrukturmaßnahmen "Am Riedberg" werden mit dem Nachtragshaushalt 2016 in den Jahren 2016 bis 2019 zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2018 (gemäß Beschlussfassung vom 18.12.2014, § 5379) enthaltenen Beträgen insgesamt investive Auszahlungen in Höhe von 60,48 Mio. € und Einzahlungen in Höhe von 97,16 Mio. € veranschlagt. Die Ansätze der Infrastrukturmaßnahmen SEM Riedberg sind untereinander deckungsfähig und unterliegen keiner Deckungsfähigkeit zu Gunsten anderer Investitionsmaßnahmen außerhalb des Entwicklungsbereiches Riedberg. V. Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 18.01 "Soziales" für 2016 im Investitionsprogramm 10 Mio. € für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Wegen der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat. VI. Es dient zur Kenntnis, dass die besonderen Bewirtschaftungsvorschriften für das Dezernat I aufgrund des E 1 zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom 12.11.2014 in Verbindung mit E 364 Ziffer 4 zum Haushalt 2014 vom 04.12.2013 für das Haushaltsjahr 2016 aufgehoben werden.
In den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wird unter der Ziffer 1 "Regelungen zur Budgetbereichsabgrenzung" der letzte Absatz "Ergänzung gemäß E 1 vom 12.11.2014 zum Doppelhaushalt 2015/2016 in Verbindung mit E 364 vom 04.12.2013: ... hinweg zulässig." gestrichen. VII. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushaltes 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung 2017 -2020 die Auswirkungen des Nachtragshaushaltes 2016 zu berücksichtigen. VIII. s dient zur Kenntnis, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungsbedürftigen Teile enthält, da mit dem Nachtragshaushalt 2016 keine zusätzlichen Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen und bekannt zu machen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 18.12.2014, § 5379, den Haushaltsplan 2015/2016 und die mittelfristige Finanzplanung 2015 - 2018 verabschiedet. Die Fortschreibung der Finanzplanung 2016 - 2019 wurde am 17.12.2015, § 6645, beschlossen. Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt werden die - in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 bereits teilweise prognostizierten - Ergebnisveränderungen im Haushaltsjahr 2016 auf der Ertragsseite in Höhe von 47,36 Mio. €, auf der Aufwandsseite in Höhe von - 173,06 Mio. €, saldiert somit - 125,70 Mio. €, haushaltsrechtlich beordnet. Im Finanzhaushalt werden mit dem Nachtrag die Veranschlagungen 2016 für Investitionsmaßnahmen für investive Einnahmen um - 11,63 Mio. €, für investive Ausgaben um - 6,39 Mio. €, saldiert somit um - 5,24 Mio. € reduziert. Auf die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg", für die im Anschluss an die Treuhänderschaft die notwendigen Projekte wie zum Beispiel - die restlichen herstellungs- und entwicklungsbedingten Reparaturarbeiten an der Technischen Infrastruktur einschließlich Grünanlagen und Ausgleichsflächen, - die Steuerung der Bautätigkeiten im Bereich der Sozialen Infrastruktur einschließlich Sportanlagen, - die Vertragsüberwachung sowie - die Abrechnung der Gesamtmaßnahme durch die Stadt Frankfurt am Main fortzuführen und abzuschließen sind, entfallen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 12,82 Mio. € (kumuliert 2016 bis 2019 60,48 Mio. €). Zusätzliche Kreditaufnahmen oder Tilgungsleistungen werden im Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagt. Zur weiteren Begründung wird auf Anlage 1 verwiesen, in der die Veranschlagungen des Nachtragshaushaltes 2016 im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Einzelnen erläutert sowie die Auswirkungen auf die mittelfristige Entwicklung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargelegt werden. Anlage 1_Erlaeuterungen_Nachtragshaushalt_2016 (ca. 498 KB) Anlage 2_Nachtragshaushaltssatzung_2016 (ca. 81 KB) Anlage 3_Nachtrag_Ergebnishaushalt_2016-2019 (ca. 73 KB) Anlage 4_Nachtrag_Ergebnishaushalt_2016-2019 (ca. 777 KB) Anlage 5_Nachtrag_Finanzhaushalt_2016-2019 (ca. 66 KB) Anlage 6_Nachtrag_Finanzhaushalt_2016-2019 (ca. 630 KB) Anlage 7_Investitionsprogramm_fuer_die_Produktgruppen (ca. 499 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.04.2016, NR 3