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Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - Dritter Nachtrag für den Ersatzneubau (Bauabschnitt I) - Umzug in den Neubau - Planungsmittel für die Weiterentwicklung des Klinikgeländes zum Campus Klinikum Frankfurt Höchst (Bau

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Betreff: Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - Dritter Nachtrag für den Ersatzneubau (Bauabschnitt I) - Umzug in den Neubau - Planungsmittel für die Weiterentwicklung des Klinikgeländes zum Campus Klinikum Frankfurt Höchst (Bauabschnitt II) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6612 (M 188) 1. Im Rahmen des Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH unter dem Dach der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH erfolgte die Zusage einer Anpassung des Investitionsvolumens. Damit verpflichtete sich die Stadt insbesondere für den noch nicht ausgeschriebenen Bauabschnitt II sowie für erforderliche Interimsmaßnahmen die wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6612 vom 17.12.2015 zum Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015). 2. Es dient zur Kenntnis, dass der städtische Zuschuss in den nachfolgend aufgeführten Positionen von 182,3 Mio. € um 48,952 Mio. € auf insgesamt 231,252 Mio. € angepasst werden muss: a) Das Investitionsvolumen für den Ersatzneubau summiert sich nach dem mit dem Generalunternehmer abgeschlossen Vertrag nunmehr auf 263,1 Mio. €, von denen das Land 54,7 Mio. € trägt, sodass der Zuschussbedarf für den Bau um 26,1 Mio. € auf 208,4 Mio. € steigt. b) Zur Finanzierung der Grunderwerbsteuer für die Gewährung eines Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH werden Mittel in Höhe von 0,4 Mio. € benötigt, die bisher noch nicht im städtischen Investitionsbudget enthalten sind. c) Für die Betriebsorganisationsfeinplanung und Umzugssimulation werden 1,75 Mio. € benötigt, die budgetmäßig noch nicht beordnet sind. d) Für bisher ebenfalls nicht im Budget berücksichtigte Interimslösungen im Zuge der Campusentwicklung entstehen Ausgaben in Höhe von 6,6 Mio. €. e) In der Investitionsliste, die als Anlage 8.2.2 Bestandteil des mit dem Main-Taunus-Kreis geschlossenen Konsortialvertrages ist, sind weitere Maßnahmen auf dem Klinikgelände im Umfang von 49,9 Mio. € benannt, von denen 10 Mio. € für die Beschaffung mobiler Medizintechnik sowie 4,1 Mio. € für die Planung der weiteren Campusentwicklung (II. Bauabschnitt) benötigt werden. 3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass im Vorgriff auf die Bewilligung der beantragten Zuschussmittel die Ausschreibung der Betriebsorganisationsfeinplanung, der Interimslösungen, der Planung des Funktionsbaus sowie der Projektsteuerung und die Planung des Umbaus (K-Bau) in die Wege geleitet werden musste. Dies war erforderlich, um Projektverzögerungen und damit verbundene Kostenrisiken zu vermeiden. Der Gesamtumfang der ausgeschriebenen Leistungen beträgt rd. 12,5 Mio. €, wovon bei einer Vergabe voraussichtlich 3,2 Mio. € im Jahr 2017 fällig werden. 4. Der städtische Zuschuss in Höhe von 231,252 Mio. € wird im Haushaltsentwurf 2017 für den I. Bauabschnitt in der Produktgruppe 19.06, Projektdefinition 5.004470 mit einem Betrag von 227,150 Mio. € und für Planungsmittel für den II. Bauabschnitt in der Produktgruppe 19.06, Projektdefinition 5.007317 mit einem Betrag von 4,102 Mio. € berücksichtigt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Haushalts 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Gesamtzuschuss in Höhe von 231,252 Mio. € bewilligt und freigegeben. 5. Zur abschließenden Kenntnis dient, dass aufgrund des beschlossenen Bebauungsplans 879 eine Neuordnung des gegenwärtigen Klinikgeländes (Campusentwicklung) vorgesehen ist, die weitere Baumaßnahmen (III. Bauabschnitt für Psychiatrie, Geriatrie und Parkhaus) erforderlich machen wird. Begründung: A - Zielsetzung Zur langfristigen Sicherung des Klinikums Frankfurt Höchst als attraktiver und wettbewerbsfähiger Standort für die Patientinnen und Patienten im Frankfurter Westen und der umliegenden Region unter kommunaler Trägerschaft hat die Stadtverordnetenversammlung in den vergangenen Jahren mehrere grundlegende Beschlüsse gefasst. Kernelemente dieser Entscheidungen sind zum einen die Bezuschussung des Neubaus des Klinikums, durch den das 1959 errichtete Bettenhochhaus, der Operationsanbau aus dem Jahr 1988 (beides Gebäude A) sowie der 1962 errichte Bettenneubau in östlicher Richtung (Gebäude B) ersetzt werden; zum anderen der Zusammenschluss mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH unter dem Dach der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH. Im Zuge der wettbewerblichen Ausschreibung des Klinikneubaus, die sich zeitlich mit der Bildung des Klinikverbundes überschnitt, wurde einem Generalunternehmen mit einem Fixkostenangebot bis zur geplanten Fertigstellung des Neubauvorhabens im Jahr 2019 der Zuschlag in Höhe von 232,7 Mio. € erteilt. Dieser Betrag setzt sich aus Baukosten in Höhe von 220,0 Mio. € und den vom Generalunternehmer (GU) übernommenen Ausführungsplanungskosten in Höhe von 12,7 Mio. € zusammen. Die Ursache für diese Kostensteigerung beruht im Wesentlichen darauf, dass die dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 zugrundeliegende Berechnung der Baukosten nur einen Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014 abgebildet hat. Demgegenüber berücksichtigt der mit dem Generalunternehmer vereinbarte Festpreis sämtliche Baupreissteigerungen bis zur vertraglich geregelten Übergabe des Neubaus im II. Quartal 2019. Zudem sind vor Übergabe der Baumaßnahmen an den GU Kosten in Höhe von 1,8 Mio. € entstanden, die den Baukosten hinzuzurechnen sind. Gegenüber dem bisher bewilligten Investitionskostenzuschuss (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5656 vom 26.02.2015, M 7 vom 16.01.2015) erhöhen sich die reinen Baukosten damit von 198,9 Mio. € auf insgesamt 221,8 Mio. €. Darüber hinaus besteht das Erfordernis zur Anpassung der Baunebenkosten (Ausführung im Einzelnen dazu unter C - Lösung). Ferner hat sich die Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit der Bildung des Klinikverbundes dazu verpflichtet, die wirtschaftliche Verantwortung für weitere Maßnahmen zur Campusentwicklung des Klinikums Frankfurt Höchst zu übernehmen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6612 vom 17.12.2015, M 188 vom 13.11.2015). Erfasst hiervon sind beispielsweise der noch nicht ausgeschriebene II. Bauabschnitt sowie im Bauzusammenhang notwendige Interimsmaßnahmen (vgl. dazu auch M 188, Anlage 5, Investitionsliste in Höhe von 49,9 Mio. €). Zur Umsetzung der nächsten Planungsschritte und zur Umsetzung von Interimsmaßnahmen für die Stilllegung des A-Baus und Verlagerung von Funktionen, die nicht im Ersatzneubau enthalten sein werden, ist es notwendig, bisher noch nicht beordnete, aber in den nächsten Jahren erforderlich werdende Finanzierungsmittel bereitzustellen (Ausführung im Einzelnen dazu unter C - Lösung). B - Alternativen Zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur eines attraktiven und wettbewerbsfähigen Klinikcampus am Standort Frankfurt/Höchst, aber auch vor dem Hintergrund der bisher von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse und begründeten vertraglichen Bindungen, ist eine Anpassung und Erhöhung der Zuschussmittel unerlässlich. C - Lösung Ersatzneubau Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Ersatzneubau wurde im Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 mit 236,7 Mio. € beziffert. Die zugrundeliegende Kostenberechnung setzte sich seinerzeit aus Baukosten (KGR 100 - 600) in Höhe von 198,9 Mio. € und aus Baunebenkosten (KGR 700) in Höhe von 37,8 Mio. € zusammen. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lagen Anfang November 2015 zwei bewertbare Angebote für den Ersatzneubau vor. Die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens erfolgte durch den Generalplaner und den Projektsteuerer. Die vergabe- und vertragsrechtliche Prüfung erfolgte durch eine auf Bau- und Vergaberecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Noch vor Verhandlungsbeginn erklärte ein Bieter, dessen Angebot rund 40 Mio. € über dem Preis des Anfang 2016 abgeschlossenen Generalunternehmervertrages lag, ohne Angabe von Gründen, seinen Ausstieg aus dem Verhandlungsverfahren. Angesichts des ebenfalls über der Kostenberechnung des Magistratsvortrags M 7 vom 16.01.2015 liegenden Angebots des verbliebenen Bieters wurde vom Generalplaner eine Nachberechnung und Bewertung vorgenommen. Danach sind die Baukostensteigerungen des Angebots im Wesentlichen auf die fehlende Baukostenindizierung bis zum Bauende 2019 zurückzuführen. Durch eine zusätzliche Begutachtung der Angemessenheit des Angebots wurde dies bestätigt. Der Vertrag zur Realisierung des Ersatzneubaus des Klinikums (I. Bauabschnitt) mit dem verbliebenen Generalunternehmer wurde zu folgenden Konditionen abgeschlossen: Zur Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit erfolgte die GU-Vergabe mit einem Festpreis von 232,7 Mio. €. Der mit dem Generalunternehmer vereinbarte Festpreis berücksichtigt dabei Baupreissteigerungen bis zur vertraglich geregelten Übergabe des Ersatzneubaus im II. Quartal 2019. Das Risiko einer Kostensteigerung ist wegen der Übertragung der weiteren Planungs- und Bauleistungen zum Festpreis an den GU als gering einzustufen. Im Einzelnen setzt sich der vereinbarte Festpreis aus 220,0 Mio. € für Baukosten und 12,7 Mio. € für Baunebenkosten (Ausführungsplanung) bis zur Übergabe des Ersatzneubaus an das Klinikum zusammen. Vor der GU-Vergabe sind bis zum 31.12.2015 bezuschusste Ausgaben in Höhe von 19,5 Mio. € entstanden. Diese Ausgaben setzen sich aus bis dahin angefallenen Planungskosten in Höhe von 17,7 Mio. € sowie Kosten für das Herrichten und die Erschließung des Baugrundstückes (Kostengruppe 200) in Höhe von 1,8 Mio. € zusammen. Für nach dem 31.12.2015 außerhalb des GU-Vertrages anfallende Baunebenkosten (Projektsteuerung, Bauoberleitung, Rechtsberatung, Gebühren) wird mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 10,9 Mio. € gerechnet. Bezogen auf die Baunebenkosten haben sich die Kosten gegenüber dem Magistratsvortrag M 7 von 37,8 Mio. € auf 41,3 Mio. € und damit um 3,5 Mio. € erhöht. Der Investitionsbedarf (Bau- und Baunebenkosten) für den Ersatzneubau beläuft sich damit auf 263,1 Mio. €. Zu dessen Finanzierung wird das Land Hessen auf Grund eines nunmehr vorliegenden Bescheids 54,7 Mio. € beitragen. Grunderwerbsteuer Erbbaurechtsvertrag Bei den Verhandlungen zur Gründung des Klinikverbundes wurde im Konsortialvertrag ein Immobilienkonzept für den zukünftigen Klinikverbund vereinbart. In diesem hat sich die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, der ZEG mbH ein Erbbaurecht über die Fläche des Ersatzneubaus einzuräumen. Da darüber zum Zeitpunkt der Kostenberechnung für den Ersatzneubau 2014 noch nicht entschieden war, konnte auch die damit einhergehende Grunderwerbsteuer noch nicht im Budget berücksichtigt werden. Nunmehr liegt ein Grunderwerbsteuerbescheid über 0,4 Mio. € vor, der auf dem Grundstückswert laut Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt am Main basiert. Entsprechend Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015 liegt die Grunderwerbsteuerbelastung für die Stadt damit am unteren Wert der vorläufigen Schätzung (0,4 bis 0,7 Mio. €). Ein ebenfalls im M 188 dargestelltes Grunderwerbsteuerrisiko für den Fall der Berücksichtigung der Investitionskosten für den Neubau in der Bemessungsgrundlage in Höhe von ca. 17 Mio. € hat sich damit nicht konkretisiert. Betriebsorganisationsfeinplanung Der sichere Betrieb des Neubaus erfordert eine detaillierte Betriebsorganisationsfeinplanung auf Basis der umgesetzten Gebäudeplanung. Sie baut auf der zwischen 2012 und 2014 erarbeiteten grundlegenden Betriebsorganisationsplanung auf, die die Grundlage für Bauantrag, Baugenehmigung und Ausschreibung zur Beauftragung des GU bildete. Noch vor der Inbetriebnahme 2019 ist es erforderlich, die einzelnen Arbeitsschritte in den Abteilungen des Ersatzneubaus zu ermitteln, zu beschreiben und in einer Dokumentation festzuschreiben. Die Feinplanung ist unerlässlich, um zukünftig mit einer Kapazitäts- und Personalplanung, einen optimalen Betrieb im Ersatzneubau sicherzustellen. Sie wird durch eine Simulationsphase vor der Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ergänzt, um die getroffenen theoretischen Annahmen in der Praxis zu überprüfen, die Anlaufphase zu optimieren und damit die Kosten des Krankenhausbetriebes insgesamt zu minimieren. Die Kosten für die detaillierte Betriebsorganisationsplanung werden mit 1 Mio. € und für die Simulation mit 0,75 Mio. € beziffert. Sie waren bisher weder beim Neubau noch bei den in der Investitionsliste genannten Kosten berücksichtigt. Interimsmaßnahmen Mit der Entscheidung für einen Ersatzneubau ging die Entscheidung für den Abriss des bisherigen Bettenhochhauses und dem Gebäudeabschnitt B zwischen Bettenhochhaus und Ersatzneubau einher. Im Ersatzneubau können jedoch nicht alle Funktionen zur Verfügung gestellt werden, die in den abzureißenden Gebäuden enthalten sind. Daher sind Interimsmaßnahmen bis zur Fertigstellung des II. Bauabschnitts notwendig, die im Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015 teils aufgeführt sind, jedoch bisher finanziell noch nicht beordnet und als Zuschuss bereitgestellt wurden. Im Einzelnen handelt es sich um die Verlegung der Bereiche Sterilisation, Apotheke und Verwaltung in den D-Bau (derzeitige Augenklinik, Psychiatrie, Neurologie) sowie die Anmietung von Flächen für Speiseversorgung, Labor und die Herstellung einer dezentralen Stromversorgung einzelner Gebäudeabschnitte. Die Umsetzung der Interimsmaßnahmen erstreckt sich über einen Zeitraum von 2017 bis 2021 und verursacht Kosten in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. €. Hierin sind auch Ausstattungen in Höhe von 1,2 Mio. € für die Sterilisation veranschlagt, welche im II. Bauabschnitt weiter verwendet werden wird. Planungs- und Beschaffungsmittel Auf dem Weg zu einem künftigen Klinikcampus soll im Rahmen eines II. Bauabschnitts eine Veränderung und Konzentration der Krankenhausfunktionen und Gebäudestruktur in direkter Anbindung an den Ersatzbau erfolgen. Die diesbezüglichen Rahmenvorgaben sind in der im Zuge der Gründung des Klinikverbundes aufgestellten Investitionsliste beschrieben, ausgenommen des in der Liste aufgeführten Mittelbedarfs für neue und zu ersetzende Medizintechnik, der dem I. Bauabschnitt zuzuordnen ist. Zusätzlich zum Ersatzneubau sind somit Mittel für den Neubau eines Funktionsgebäudes, den Umbau der jetzigen Notaufnahme (K-Bau) zur Teilnutzung als Augenklinik, Apotheke, Labor, medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sowie als ambulantes Operationszentrum und mittelfristige Sanierung in den Bereichen Psychiatrie und Geriatrie aufgelistet und mit 49,9 Mio. € beziffert. Für die Beschaffung mobiler Medizintechnik (I Bauabschnitt) für den Ersatzneubau wird die Bereitstellung des in der Investitionsliste aufgeführten Betrages in Höhe von 10 Mio. € erforderlich. Hinzu kommt eine erste Teilsumme für die Planungen zur Umnutzung der derzeitigen Notaufnahme in Höhe von 2,1 Mio. € und zur Planung eines neuen Funktionsgebäudes in Höhe von 2,0 Mio. €, die umgehend aufgenommen werden müssen, um die zeitlichen Abläufe zum Erhalt eines funktionsfähigen Krankenhausbetriebs sicherzustellen. Die derzeitige Notaufnahme (Bauteil K) wurde 2005 in Betrieb genommen und überwiegend vom Land Hessen gefördert. Sie verliert durch die Neukonzeption der Notaufnahme im Ersatzneubau ihre Funktion. Durch den Umbau der jetzigen Notaufnahme soll der Forderung des Landes Hessen nach einer medizinnahen Weiternutzung des Gebäudes Rechnung getragen werden. Der K-Bau soll künftig als Augenklinik, Apotheke, Labor, MVZ sowie als ambulantes Operationszentrum genutzt werden. Im neuen Funktionsgebäude sollen zukünftig das sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die Zentralsterilisation sowie die Verwaltung dauerhaft untergebracht werden. Hierdurch werden die damit beschriebenen Interimsmaßnahmen teilweise abgelöst. Zwar sind die vorgenannten Maßnahmen im Gesamtzusammenhang der bisherigen Projektdarstellung teilweise in der Investitionsliste (vgl. Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015) aufgeführt oder bisher noch nicht planbar gewesen, sie sind jedoch insgesamt finanziell nicht beordnet und daher im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht berücksichtigt. Aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, insbesondere unter dem Aspekt kostenrelevanter und kostensteigernder Ablaufverzögerung war es erforderlich, bereits vor Freigabe des sich hieraus ergebenden erweiterten Zuschusses bzw. vor Genehmigung des Haushalts 2017 die Ausschreibung der Betriebsorganisationsfeinplanung (1,0 Mio. €), der Simulation des Betriebes vor dem Umzug in den Neubau (0,75 Mio. €), von Interimsleistungen (6,6 Mio. €) wie dezentrale Stromversorgung, Sterilisation, Interimsküche und Anmietung des Labors, Umzug der Verwaltung und der Apotheke, der Planung des Funktionsbaus (2,0 Mio. €), sowie der Planung für den Umbau des K-Bau (2,1 Mio. €) in die Wege zu leiten. Der Gesamtvergabewert beträgt rund 12,5 Mio. €, wovon bei entsprechender Vergabe 2017 voraussichtlich 3,2 Mio. € kassenwirksam werden. Der daraus resultierende Mittelabfluss für 2017 ist vorläufig aus Haushaltsresten 2016 sowie dem Planansatz für das Jahr 2017 im Doppelhaushalt 2015/2016 finanzierbar. Ausblick - Campusentwicklung Als Ziel der mittel- und langfristigen Klinikcampusentwicklung ist es beabsichtigt, das jetzige Klinikumgelände südöstlich einer verlängerten Straßenführung der Windthorststraße und Liebknechtstraße von Infrastruktur des Klinikums zu räumen und einer Wohnungsbauentwicklung zur Verfügung zu stellen (Bebauungsplan Nr. 879, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2513 vom 13.12.2012 - Satzungsbeschluss(M 238)). Nach dem Bebauungsplan Nr. 879 werden u.a. die derzeit genutzten Gebäudeflächen der Geriatrie (Gebäude E) und Psychiatrie (Gebäude D) als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund bestehen - abweichend von den in der Investitionsliste ausgewiesenen Interimsmaßnahmen (Sanierung) - Überlegungen, auf der Fläche, auf der heute das Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie vorzusehen (B-Plan 879, Sondergebiet Klinik). Ferner sollen Teile der heute auf dem Gelände vorhandenen PKW-Stellplätze in einem Parkhaus zusammengefasst werden. Entsprechende Konzeptüberlegungen und Voruntersuchungen für einen solchen III. Bauabschnitt wurden bereits in Angriff genommen und Gespräche sowohl mit dem Stadtplanungsamt als auch der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG/Wohnheim GmbH geführt. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat die politischen Gremien in geeigneter Form informieren. Zum gegebenen Zeitpunkt wird auch über die Finanzierung der vorgenannten Bauvorhaben, sei es durch eine Drittmittelfinanzierung oder durch städtische Mittel zu entscheiden sein (vgl. Magistratsvortrag M 188). Im Zuge der Planung und Realisierung der weiteren Campusentwicklung des Klinikums Frankfurt Höchst hat sich die ABG/Wohnheim GmbH in einem Tauschvertrag über Klinikflächen mit der Stadt Frankfurt dazu verpflichtet, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus, den Abriss des Bettenhochhauses und der angrenzenden Gebäude vorzunehmen und bis zu einem Umfang von 4,165 Mio. € zu finanzieren (siehe Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014, § 4355 (B1) und vom 16.12.2010, § 9124 (M 216)). Da die tatsächlichen Abbruchkosten nach derzeitiger Schätzung in nicht unerheblichen Umfang abweichen können, besteht ein Zuzahlungsrisiko für die Stadt Frankfurt am Main, das gegenwärtig jedoch noch nicht beziffert werden kann. D - Kosten 1. Investitionsbedarf: Mit dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 wurden die Bau- und Baunebenkosten des Ersatzneubaus für das Bettenhochhaus mit einem Kostenstand 2014 in Höhe von 236.700 T€ benannt. Der städtische Zuschuss war mit 182.300 T€ beziffert. Mit dem Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015 hat sich die Stadt dazu, verpflichtet zusätzliche Investitionen in Höhe von 49.929 T zu tragen, die betragsmäßig in einer Investitionsliste bestimmten Einzelmaßnahmen zugeordnet wurden. Nach dieser Investitionsliste sind 10.000 T€ für Medizintechnik dem I. Bauabschnitt zugeordnet. Ein Betrag von 29.385 T€ ist der Umnutzung des K-Baus und Neubau des Funktionsgebäudes (II. Bauabschnitt) sowie Sanierungsmaßnahmen für Geriatrie und Psychiatrie in Höhe 10.544 T€ zugeordnet. Außerdem sind im Magistratsvortrag M 188 bereits Grunderwerbsteuerausgaben im Bereich von 400 - 700 T€ benannt. Darüber hinaus entstehen Ausgaben in Höhe von 8.350 T€ für Interimsmaßnahmen bis zur Inbetriebnahme des geplanten Funktionsgebäudes (II. Bauabschnitt) sowie für die Betriebsorganisationsfeinplanung/Simulation für den Ersatzneubau (I. Bauabschnitt). Nachfolgende Übersicht dient der Darstellung und Zuordnung der Kostenpositionen: Kostenpositionen M7/2015 M188/2015 Aktuelle Vorlage Projekt-Definition Bau-Abschnitt Baukosten (KGR 100-600) 198.900 T€ 198.900 T€ 221.800 T€ 5.004470 I. Baunebenkosten (KGR 700) 37.800 T€ 37.800 T€ 41.300 T€ 5.004470 I. Mobile Medizintechnik 10.000 T€ 10.000 T€ 5.004470 I. Umnutzung K-Bau/ Neubau Funktions-gebäude *(Planungsmittel) 29.385 T€ 4.102 T€ * 5.007317 II. Grunderwerbsteuer 400-700 T€ 400 T€ 5.004470 I. Sanierung Psychiatrie + Geriatrie 10.544 T€ ./. N.N. III. Betriebsorganisations-feinplanung/Simulation + Interimsmaßnahmen 8.350 T€ 5.004470 I. Summe 236.700 T€ 285.952 T€ Zuschuss Land Hessen 54.400 T€ 54.700 T€ Zuschuss Stadt Frankfurt am Main an ZEG mbH 182.300 T€ 231.252 T€ Kostenübersicht: Baukosten (KGR 100-600) Baunebenkosten (KGR 700) Grunderwerbsteuer Betriebsorganisationsfeinplanung / Simulation Interimsmaßnahmen Mobile Medizintechnik Umnutzung K-Bau (Planungsmittel) Neubau Funktionsgebäude (Planungsmittel) Insgesamt Landeszuschuss Summe städtischer Zuschuss Betrag 221.800 T€ 41.300 T€ 400 T€ 1.750 T€ 6.600 T€ 10.000 T€ 2.080 T€ 2.022 T€ 285.952 T€ -54.700 T€ 231.252 T€ Projekt 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.007317 5.007317 Bauabschnitt I. BA I. BA I. BA I. BA I. BA I. BA II. BA II. BA 2. Finanzierungsbedarfszeitraum (nur städtischer Zuschuss): Bis zum 31.12.2015 von ZEG abgerufen vom 01.01. bis 31.12.2016 von ZEG abgerufen zur Übertragung von 2016 nach 2017 vorgesehene Mittel Soll 2017 im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2018 im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2019 im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2020 im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2021 im Entwurf Haushalt2017 19.500 T€ 22.500 T€ 34.400 T€ 71.455 T€ 63.797 T€ 18.800 T€ 700 T€ 100 T€ Summe 231.252 T€ 3. Folgeinvestitionen Für die Umnutzung des K-Baus und den Neubau des Funktionsgebäudes hat die ZEG mbH eine Kostenschätzung über 44,9 Mio. € inkl. Planungskosten vorgelegt. Die Baukosten und die Höhe des ggf. erforderlichen Zuschusses ergeben sich nach Abschluss der Planung aus der noch vorzulegenden Kostenberechnung. Für den im Rahmen der Campusentwicklung erwogenen III. Bauabschnitt sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen möglich. Jahresfolgekosten: Bei der Ermittlung der Jahresfolgekosten bleiben derzeit die Planungsmittel unberücksichtigt. Sie werden erst im Zusammenhang mit einer Entscheidung über den Bedarf zur Bereitstellung von Baumitteln berücksichtigt werden. a) Persönliche Ausgaben - keine b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Mit dem Zuschuss gehen keine Unterhaltungspflichten der Stadt einher. - keine 2. Abschreibung: (227.150 T€ / 40 Jahre) 5.679 T€ c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,75 % von 227.150 T€ /2) Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 4.259 T€ 9.938 T€. 5. Jahreserträge - keine 6. Leistungen Dritter - keine 7. Sonstiges 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 234 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.05.2010, M 110 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M 226 Etatantrag vom 31.10.2013, E 236 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 26 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Anfrage vom 01.02.2017, A 158 Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 363 Bericht des Magistrats vom 02.11.2018, B 351 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2023, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 16 Herr Stadtrat Majer stellt gemeinsam mit Herrn Valentin, ZEG mbH, in einer Präsentation die Inhalte der Vorlage M 19 vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 234 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 19 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 234 = Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (M 19 = Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 31 Protokollerklärung der AfD: Die AfD-Fraktion nimmt an der Abstimmung zur Vorlage M 19 vom 20.01.2017 - Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - nicht teil. Mit der Vorlage M 19 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Neubau des Klinikums Höchst in Höhe von 49 Mio. Euro. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, ist der Magistrat bereits Verpflichtungen in Höhe der beantragten Mittel eingegangen, ohne dass hierzu die erforderliche Zustimmung der Stadtverordneten vorgelegen hätte. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 234 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 19 = Enthaltung, NR 234 = Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 41 Protokollerklärung der AfD: Die AfD-Fraktion nimmt an der Abstimmung zur Vorlage M 19 vom 20.01.2017 - Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - nicht teil. Mit der Vorlage M 19 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Neubau des Klinikums Höchst in Höhe von 49 Mio. Euro. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, ist der Magistrat bereits Verpflichtungen in Höhe der beantragten Mittel eingegangen, ohne dass hierzu die erforderliche Zustimmung der Stadtverordneten vorgelegen hätte. Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 234 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1092, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017

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