Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - Dritter Nachtrag für den Ersatzneubau (Bauabschnitt I) - Umzug in den Neubau - Planungsmittel für die Weiterentwicklung des Klinikgeländes zum Campus Klinikum Frankfurt Höchst (Bau
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Betreff: Erweiterter
Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - Dritter
Nachtrag für den Ersatzneubau (Bauabschnitt I) - Umzug in den Neubau -
Planungsmittel für die Weiterentwicklung des Klinikgeländes zum Campus Klinikum
Frankfurt Höchst (Bauabschnitt II) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.12.2015, § 6612 (M
188) 1. Im Rahmen des Zusammenschlusses des Klinikums
Frankfurt Höchst GmbH und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH unter dem
Dach der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH erfolgte die Zusage einer
Anpassung des Investitionsvolumens. Damit verpflichtete sich die Stadt
insbesondere für den noch nicht ausgeschriebenen Bauabschnitt II sowie für
erforderliche Interimsmaßnahmen die wirtschaftliche Verantwortung zu übernehmen
(vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6612 vom 17.12.2015 zum
Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015). 2. Es dient zur Kenntnis, dass der städtische
Zuschuss in den nachfolgend aufgeführten Positionen von 182,3 Mio. € um
48,952 Mio. € auf insgesamt 231,252 Mio. € angepasst werden muss:
a) Das Investitionsvolumen für den
Ersatzneubau summiert sich nach dem mit dem Generalunternehmer abgeschlossen
Vertrag nunmehr auf 263,1 Mio. €, von denen das Land 54,7 Mio. €
trägt, sodass der Zuschussbedarf für den Bau um 26,1 Mio. € auf 208,4 Mio.
€ steigt. b) Zur Finanzierung der
Grunderwerbsteuer für die Gewährung eines Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH
werden Mittel in Höhe von 0,4 Mio. € benötigt, die bisher noch nicht
im städtischen Investitionsbudget enthalten sind. c) Für die Betriebsorganisationsfeinplanung und
Umzugssimulation werden 1,75 Mio. € benötigt, die budgetmäßig noch nicht
beordnet sind. d) Für bisher ebenfalls nicht im
Budget berücksichtigte Interimslösungen im Zuge der Campusentwicklung entstehen
Ausgaben in Höhe von 6,6 Mio. €. e) In der Investitionsliste, die als Anlage 8.2.2
Bestandteil des mit dem Main-Taunus-Kreis geschlossenen Konsortialvertrages
ist, sind weitere Maßnahmen auf dem Klinikgelände im Umfang von 49,9 Mio.
€ benannt, von denen 10 Mio. € für die Beschaffung mobiler
Medizintechnik sowie 4,1 Mio. € für die Planung der weiteren
Campusentwicklung (II. Bauabschnitt) benötigt werden. 3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass im
Vorgriff auf die Bewilligung der beantragten Zuschussmittel die Ausschreibung
der Betriebsorganisationsfeinplanung, der Interimslösungen, der Planung des
Funktionsbaus sowie der Projektsteuerung und die Planung des Umbaus (K-Bau) in
die Wege geleitet werden musste. Dies war erforderlich, um Projektverzögerungen
und damit verbundene Kostenrisiken zu vermeiden. Der Gesamtumfang der
ausgeschriebenen Leistungen beträgt rd. 12,5 Mio. €, wovon bei einer
Vergabe voraussichtlich 3,2 Mio. € im Jahr 2017 fällig werden. 4. Der städtische Zuschuss in Höhe von 231,252 Mio.
€ wird im Haushaltsentwurf 2017 für den I. Bauabschnitt in der
Produktgruppe 19.06, Projektdefinition 5.004470 mit einem Betrag von 227,150
Mio. € und für Planungsmittel für den II. Bauabschnitt in der
Produktgruppe 19.06, Projektdefinition 5.007317 mit einem Betrag von 4,102 Mio.
€ berücksichtigt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des
Haushalts 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Gesamtzuschuss in
Höhe von 231,252 Mio. € bewilligt und freigegeben. 5. Zur abschließenden Kenntnis dient, dass aufgrund
des beschlossenen Bebauungsplans 879 eine Neuordnung des gegenwärtigen
Klinikgeländes (Campusentwicklung) vorgesehen ist, die weitere Baumaßnahmen
(III. Bauabschnitt für Psychiatrie, Geriatrie und Parkhaus) erforderlich machen
wird. Begründung: A - Zielsetzung Zur langfristigen Sicherung des Klinikums Frankfurt
Höchst als attraktiver und wettbewerbsfähiger Standort für die Patientinnen und
Patienten im Frankfurter Westen und der umliegenden Region unter kommunaler
Trägerschaft hat die Stadtverordnetenversammlung in den vergangenen Jahren
mehrere grundlegende Beschlüsse gefasst. Kernelemente dieser Entscheidungen
sind zum einen die Bezuschussung des Neubaus des Klinikums, durch den das 1959
errichtete Bettenhochhaus, der Operationsanbau aus dem Jahr 1988 (beides
Gebäude A) sowie der 1962 errichte Bettenneubau in östlicher Richtung (Gebäude
B) ersetzt werden; zum anderen der Zusammenschluss mit den Kliniken des
Main-Taunus-Kreises GmbH unter dem Dach der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus
GmbH. Im Zuge der wettbewerblichen
Ausschreibung des Klinikneubaus, die sich zeitlich mit der Bildung des
Klinikverbundes überschnitt, wurde einem Generalunternehmen mit einem
Fixkostenangebot bis zur geplanten Fertigstellung des Neubauvorhabens im Jahr
2019 der Zuschlag in Höhe von 232,7 Mio. € erteilt. Dieser Betrag setzt
sich aus Baukosten in Höhe von 220,0 Mio. € und den vom Generalunternehmer
(GU) übernommenen Ausführungsplanungskosten in Höhe von 12,7 Mio. €
zusammen. Die Ursache für diese Kostensteigerung beruht im Wesentlichen darauf,
dass die dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 zugrundeliegende Berechnung
der Baukosten nur einen Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014 abgebildet
hat. Demgegenüber berücksichtigt der mit dem Generalunternehmer vereinbarte
Festpreis sämtliche Baupreissteigerungen bis zur vertraglich geregelten
Übergabe des Neubaus im II. Quartal 2019. Zudem sind vor Übergabe der
Baumaßnahmen an den GU Kosten in Höhe von 1,8 Mio. € entstanden, die den
Baukosten hinzuzurechnen sind. Gegenüber dem bisher bewilligten
Investitionskostenzuschuss (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
5656 vom 26.02.2015, M 7 vom 16.01.2015) erhöhen sich die reinen Baukosten
damit von 198,9 Mio. € auf insgesamt 221,8 Mio. €. Darüber hinaus
besteht das Erfordernis zur Anpassung der Baunebenkosten (Ausführung im
Einzelnen dazu unter C - Lösung). Ferner hat sich die Stadt Frankfurt im Zusammenhang
mit der Bildung des Klinikverbundes dazu verpflichtet, die wirtschaftliche
Verantwortung für weitere Maßnahmen zur Campusentwicklung des Klinikums
Frankfurt Höchst zu übernehmen (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
§ 6612 vom 17.12.2015, M 188 vom 13.11.2015). Erfasst hiervon sind
beispielsweise der noch nicht ausgeschriebene II. Bauabschnitt sowie im
Bauzusammenhang notwendige Interimsmaßnahmen (vgl. dazu auch M 188, Anlage 5,
Investitionsliste in Höhe von 49,9 Mio. €). Zur Umsetzung der nächsten
Planungsschritte und zur Umsetzung von Interimsmaßnahmen für die Stilllegung
des A-Baus und Verlagerung von Funktionen, die nicht im Ersatzneubau enthalten
sein werden, ist es notwendig, bisher noch nicht beordnete, aber in den
nächsten Jahren erforderlich werdende Finanzierungsmittel bereitzustellen
(Ausführung im Einzelnen dazu unter C - Lösung). B - Alternativen Zur Schaffung der erforderlichen Infrastruktur eines
attraktiven und wettbewerbsfähigen Klinikcampus am Standort Frankfurt/Höchst,
aber auch vor dem Hintergrund der bisher von der Stadtverordnetenversammlung
gefassten Beschlüsse und begründeten vertraglichen Bindungen, ist eine
Anpassung und Erhöhung der Zuschussmittel unerlässlich. C - Lösung Ersatzneubau Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Ersatzneubau
wurde im Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 mit 236,7 Mio. € beziffert.
Die zugrundeliegende Kostenberechnung setzte sich seinerzeit aus Baukosten (KGR
100 - 600) in Höhe von 198,9 Mio. € und aus Baunebenkosten (KGR 700) in
Höhe von 37,8 Mio. € zusammen. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens lagen
Anfang November 2015 zwei bewertbare Angebote für den Ersatzneubau vor. Die
fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens erfolgte durch den Generalplaner und
den Projektsteuerer. Die vergabe- und vertragsrechtliche Prüfung erfolgte durch
eine auf Bau- und Vergaberecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Noch vor Verhandlungsbeginn erklärte ein Bieter,
dessen Angebot rund 40 Mio. € über dem Preis des Anfang 2016
abgeschlossenen Generalunternehmervertrages lag, ohne Angabe von Gründen,
seinen Ausstieg aus dem Verhandlungsverfahren. Angesichts des ebenfalls über der Kostenberechnung
des Magistratsvortrags M 7 vom 16.01.2015 liegenden Angebots des verbliebenen
Bieters wurde vom Generalplaner eine Nachberechnung und Bewertung vorgenommen.
Danach sind die Baukostensteigerungen des Angebots im Wesentlichen auf die
fehlende Baukostenindizierung bis zum Bauende 2019 zurückzuführen. Durch eine
zusätzliche Begutachtung der Angemessenheit des Angebots wurde dies
bestätigt. Der Vertrag zur Realisierung des
Ersatzneubaus des Klinikums (I. Bauabschnitt) mit dem verbliebenen
Generalunternehmer wurde zu folgenden Konditionen abgeschlossen: Zur Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit
erfolgte die GU-Vergabe mit einem Festpreis von 232,7 Mio. €. Der mit dem
Generalunternehmer vereinbarte Festpreis berücksichtigt dabei
Baupreissteigerungen bis zur vertraglich geregelten Übergabe des Ersatzneubaus
im II. Quartal 2019. Das Risiko einer Kostensteigerung ist wegen der
Übertragung der weiteren Planungs- und Bauleistungen zum Festpreis an den GU
als gering einzustufen. Im Einzelnen setzt sich der vereinbarte Festpreis aus
220,0 Mio. € für Baukosten und 12,7 Mio. € für Baunebenkosten
(Ausführungsplanung) bis zur Übergabe des Ersatzneubaus an das Klinikum
zusammen. Vor der GU-Vergabe sind bis zum
31.12.2015 bezuschusste Ausgaben in Höhe von 19,5 Mio. € entstanden. Diese
Ausgaben setzen sich aus bis dahin angefallenen Planungskosten in Höhe von 17,7
Mio. € sowie Kosten für das Herrichten und die Erschließung des
Baugrundstückes (Kostengruppe 200) in Höhe von 1,8 Mio. € zusammen. Für
nach dem 31.12.2015 außerhalb des GU-Vertrages anfallende Baunebenkosten
(Projektsteuerung, Bauoberleitung, Rechtsberatung, Gebühren) wird mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von 10,9 Mio. € gerechnet. Bezogen auf die Baunebenkosten haben sich die Kosten
gegenüber dem Magistratsvortrag M 7 von 37,8 Mio. € auf 41,3 Mio. €
und damit um 3,5 Mio. € erhöht. Der Investitionsbedarf (Bau- und Baunebenkosten) für
den Ersatzneubau beläuft sich damit auf 263,1 Mio. €. Zu dessen
Finanzierung wird das Land Hessen auf Grund eines nunmehr vorliegenden
Bescheids 54,7 Mio. € beitragen. Grunderwerbsteuer Erbbaurechtsvertrag Bei den Verhandlungen zur Gründung des
Klinikverbundes wurde im Konsortialvertrag ein Immobilienkonzept für den
zukünftigen Klinikverbund vereinbart. In diesem hat sich die Stadt Frankfurt am
Main verpflichtet, der ZEG mbH ein Erbbaurecht über die Fläche des
Ersatzneubaus einzuräumen. Da darüber zum Zeitpunkt der Kostenberechnung für
den Ersatzneubau 2014 noch nicht entschieden war, konnte auch die damit
einhergehende Grunderwerbsteuer noch nicht im Budget berücksichtigt werden.
Nunmehr liegt ein Grunderwerbsteuerbescheid über 0,4 Mio. € vor, der auf
dem Grundstückswert laut Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt am Main
basiert. Entsprechend Magistratsvortrag M 188
vom 13.11.2015 liegt die Grunderwerbsteuerbelastung für die Stadt damit am
unteren Wert der vorläufigen Schätzung (0,4 bis 0,7 Mio. €). Ein ebenfalls
im M 188 dargestelltes Grunderwerbsteuerrisiko für den Fall der
Berücksichtigung der Investitionskosten für den Neubau in der
Bemessungsgrundlage in Höhe von ca. 17 Mio. € hat sich damit nicht
konkretisiert.
Betriebsorganisationsfeinplanung Der sichere Betrieb des Neubaus erfordert eine
detaillierte Betriebsorganisationsfeinplanung auf Basis der umgesetzten
Gebäudeplanung. Sie baut auf der zwischen 2012 und 2014 erarbeiteten
grundlegenden Betriebsorganisationsplanung auf, die die Grundlage für
Bauantrag, Baugenehmigung und Ausschreibung zur Beauftragung des GU bildete.
Noch vor der Inbetriebnahme 2019 ist
es erforderlich, die einzelnen Arbeitsschritte in den Abteilungen des
Ersatzneubaus zu ermitteln, zu beschreiben und in einer Dokumentation
festzuschreiben. Die Feinplanung ist unerlässlich, um zukünftig mit einer
Kapazitäts- und Personalplanung, einen optimalen Betrieb im Ersatzneubau
sicherzustellen. Sie wird durch eine Simulationsphase vor der Inbetriebnahme
des Ersatzneubaus ergänzt, um die getroffenen theoretischen Annahmen in der
Praxis zu überprüfen, die Anlaufphase zu optimieren und damit die Kosten des
Krankenhausbetriebes insgesamt zu minimieren. Die Kosten für die detaillierte
Betriebsorganisationsplanung werden mit 1 Mio. € und für die Simulation
mit 0,75 Mio. € beziffert. Sie waren bisher weder beim Neubau noch bei den
in der Investitionsliste genannten Kosten berücksichtigt. Interimsmaßnahmen Mit der Entscheidung für einen Ersatzneubau ging die
Entscheidung für den Abriss des bisherigen Bettenhochhauses und dem
Gebäudeabschnitt B zwischen Bettenhochhaus und Ersatzneubau einher. Im
Ersatzneubau können jedoch nicht alle Funktionen zur Verfügung gestellt werden,
die in den abzureißenden Gebäuden enthalten sind. Daher sind Interimsmaßnahmen
bis zur Fertigstellung des II. Bauabschnitts notwendig, die im
Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015 teils aufgeführt sind, jedoch bisher
finanziell noch nicht beordnet und als Zuschuss bereitgestellt wurden. Im Einzelnen handelt es sich um die Verlegung der
Bereiche Sterilisation, Apotheke und Verwaltung in den D-Bau (derzeitige
Augenklinik, Psychiatrie, Neurologie) sowie die Anmietung von Flächen für
Speiseversorgung, Labor und die Herstellung einer dezentralen Stromversorgung
einzelner Gebäudeabschnitte. Die Umsetzung der Interimsmaßnahmen erstreckt sich
über einen Zeitraum von 2017 bis 2021 und verursacht Kosten in Höhe von
insgesamt 6,6 Mio. €. Hierin sind auch Ausstattungen in Höhe von 1,2
Mio. € für die Sterilisation veranschlagt, welche im II. Bauabschnitt
weiter verwendet werden wird. Planungs- und Beschaffungsmittel Auf dem Weg zu einem künftigen Klinikcampus soll im
Rahmen eines II. Bauabschnitts eine Veränderung und Konzentration der
Krankenhausfunktionen und Gebäudestruktur in direkter Anbindung an den
Ersatzbau erfolgen. Die diesbezüglichen Rahmenvorgaben sind in der im Zuge der
Gründung des Klinikverbundes aufgestellten Investitionsliste beschrieben,
ausgenommen des in der Liste aufgeführten Mittelbedarfs für neue und zu
ersetzende Medizintechnik, der dem I. Bauabschnitt zuzuordnen ist. Zusätzlich
zum Ersatzneubau sind somit Mittel für den Neubau eines Funktionsgebäudes, den
Umbau der jetzigen Notaufnahme (K-Bau) zur Teilnutzung als Augenklinik,
Apotheke, Labor, medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sowie als ambulantes
Operationszentrum und mittelfristige Sanierung in den Bereichen Psychiatrie und
Geriatrie aufgelistet und mit 49,9 Mio. € beziffert. Für die Beschaffung mobiler Medizintechnik (I
Bauabschnitt) für den Ersatzneubau wird die Bereitstellung des in der
Investitionsliste aufgeführten Betrages in Höhe von 10 Mio. €
erforderlich. Hinzu kommt eine erste Teilsumme für die Planungen zur Umnutzung
der derzeitigen Notaufnahme in Höhe von 2,1 Mio. € und zur Planung eines
neuen Funktionsgebäudes in Höhe von 2,0 Mio. €, die umgehend aufgenommen
werden müssen, um die zeitlichen Abläufe zum Erhalt eines funktionsfähigen
Krankenhausbetriebs sicherzustellen. Die derzeitige Notaufnahme (Bauteil K) wurde 2005 in
Betrieb genommen und überwiegend vom Land Hessen gefördert. Sie verliert durch
die Neukonzeption der Notaufnahme im Ersatzneubau ihre Funktion. Durch den
Umbau der jetzigen Notaufnahme soll der Forderung des Landes Hessen nach einer
medizinnahen Weiternutzung des Gebäudes Rechnung getragen werden. Der K-Bau
soll künftig als Augenklinik, Apotheke, Labor, MVZ sowie als ambulantes
Operationszentrum genutzt werden. Im neuen Funktionsgebäude sollen zukünftig das
sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die
Zentralsterilisation sowie die Verwaltung dauerhaft untergebracht werden.
Hierdurch werden die damit beschriebenen Interimsmaßnahmen teilweise
abgelöst. Zwar sind die vorgenannten Maßnahmen
im Gesamtzusammenhang der bisherigen Projektdarstellung teilweise in der
Investitionsliste (vgl. Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015) aufgeführt oder
bisher noch nicht planbar gewesen, sie sind jedoch insgesamt finanziell nicht
beordnet und daher im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht berücksichtigt. Aus
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, insbesondere unter dem Aspekt
kostenrelevanter und kostensteigernder Ablaufverzögerung war es erforderlich,
bereits vor Freigabe des sich hieraus ergebenden erweiterten Zuschusses bzw.
vor Genehmigung des Haushalts 2017 die Ausschreibung der
Betriebsorganisationsfeinplanung (1,0 Mio. €), der Simulation des
Betriebes vor dem Umzug in den Neubau (0,75 Mio. €), von
Interimsleistungen (6,6 Mio. €) wie dezentrale Stromversorgung,
Sterilisation, Interimsküche und Anmietung des Labors, Umzug der Verwaltung und
der Apotheke, der Planung des Funktionsbaus (2,0 Mio. €), sowie der
Planung für den Umbau des K-Bau (2,1 Mio. €) in die Wege zu leiten. Der
Gesamtvergabewert beträgt rund 12,5 Mio. €, wovon bei entsprechender
Vergabe 2017 voraussichtlich 3,2 Mio. € kassenwirksam werden. Der daraus
resultierende Mittelabfluss für 2017 ist vorläufig aus Haushaltsresten 2016
sowie dem Planansatz für das Jahr 2017 im Doppelhaushalt 2015/2016
finanzierbar. Ausblick - Campusentwicklung Als Ziel der mittel- und langfristigen
Klinikcampusentwicklung ist es beabsichtigt, das jetzige Klinikumgelände
südöstlich einer verlängerten Straßenführung der Windthorststraße und
Liebknechtstraße von Infrastruktur des Klinikums zu räumen und einer
Wohnungsbauentwicklung zur Verfügung zu stellen (Bebauungsplan Nr. 879,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2513 vom 13.12.2012 -
Satzungsbeschluss(M 238)). Nach dem Bebauungsplan Nr. 879 werden u.a. die
derzeit genutzten Gebäudeflächen der Geriatrie (Gebäude E) und Psychiatrie
(Gebäude D) als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund
bestehen - abweichend von den in der Investitionsliste ausgewiesenen
Interimsmaßnahmen (Sanierung) - Überlegungen, auf der Fläche, auf der heute das
Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie vorzusehen
(B-Plan 879, Sondergebiet Klinik). Ferner sollen Teile der heute auf dem
Gelände vorhandenen PKW-Stellplätze in einem Parkhaus zusammengefasst werden.
Entsprechende Konzeptüberlegungen und Voruntersuchungen für einen solchen III.
Bauabschnitt wurden bereits in Angriff genommen und Gespräche sowohl mit dem
Stadtplanungsamt als auch der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG/Wohnheim
GmbH geführt. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen,
wird der Magistrat die politischen Gremien in geeigneter Form informieren. Zum
gegebenen Zeitpunkt wird auch über die Finanzierung der vorgenannten
Bauvorhaben, sei es durch eine Drittmittelfinanzierung oder durch städtische
Mittel zu entscheiden sein (vgl. Magistratsvortrag M 188). Im Zuge der Planung und Realisierung der weiteren
Campusentwicklung des Klinikums Frankfurt Höchst hat sich die ABG/Wohnheim GmbH
in einem Tauschvertrag über Klinikflächen mit der Stadt Frankfurt dazu
verpflichtet, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus, den Abriss des
Bettenhochhauses und der angrenzenden Gebäude vorzunehmen und bis zu einem
Umfang von 4,165 Mio. € zu finanzieren (siehe Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014, § 4355 (B1) und vom 16.12.2010, §
9124 (M 216)). Da die tatsächlichen Abbruchkosten nach derzeitiger Schätzung in
nicht unerheblichen Umfang abweichen können, besteht ein Zuzahlungsrisiko für
die Stadt Frankfurt am Main, das gegenwärtig jedoch noch nicht beziffert werden
kann. D - Kosten 1. Investitionsbedarf: Mit dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 wurden
die Bau- und Baunebenkosten des Ersatzneubaus für das Bettenhochhaus mit einem
Kostenstand 2014 in Höhe von 236.700 T€ benannt. Der städtische Zuschuss
war mit 182.300 T€ beziffert. Mit dem Magistratsvortrag M 188 vom 13.11.2015 hat
sich die Stadt dazu, verpflichtet zusätzliche Investitionen in Höhe von 49.929
T zu tragen, die betragsmäßig in einer Investitionsliste bestimmten
Einzelmaßnahmen zugeordnet wurden. Nach dieser Investitionsliste sind 10.000
T€ für Medizintechnik dem I. Bauabschnitt zugeordnet. Ein Betrag von
29.385 T€ ist der Umnutzung des K-Baus und Neubau des Funktionsgebäudes
(II. Bauabschnitt) sowie Sanierungsmaßnahmen für Geriatrie und Psychiatrie in
Höhe 10.544 T€ zugeordnet. Außerdem sind im Magistratsvortrag M 188 bereits
Grunderwerbsteuerausgaben im Bereich von 400 - 700 T€ benannt. Darüber
hinaus entstehen Ausgaben in Höhe von 8.350 T€ für Interimsmaßnahmen bis
zur Inbetriebnahme des geplanten Funktionsgebäudes (II. Bauabschnitt) sowie für
die Betriebsorganisationsfeinplanung/Simulation für den Ersatzneubau (I.
Bauabschnitt). Nachfolgende Übersicht dient der
Darstellung und Zuordnung der Kostenpositionen: Kostenpositionen M7/2015 M188/2015 Aktuelle Vorlage Projekt-Definition Bau-Abschnitt Baukosten (KGR 100-600) 198.900 T€ 198.900 T€
221.800 T€ 5.004470 I. Baunebenkosten (KGR 700) 37.800 T€
37.800 T€ 41.300 T€
5.004470 I. Mobile Medizintechnik 10.000 T€ 10.000 T€
5.004470
I. Umnutzung K-Bau/ Neubau Funktions-gebäude
*(Planungsmittel) 29.385 T€ 4.102 T€ *
5.007317 II. Grunderwerbsteuer 400-700 T€ 400 T€
5.004470 I.
Sanierung Psychiatrie +
Geriatrie 10.544 T€ ./. N.N. III. Betriebsorganisations-feinplanung/Simulation +
Interimsmaßnahmen 8.350 T€
5.004470 I. Summe 236.700 T€
285.952 T€
Zuschuss Land Hessen 54.400 T€
54.700 T€
Zuschuss Stadt Frankfurt am Main an ZEG mbH
182.300 T€ 231.252 T€
Kostenübersicht: Baukosten (KGR 100-600) Baunebenkosten (KGR 700) Grunderwerbsteuer Betriebsorganisationsfeinplanung / Simulation Interimsmaßnahmen Mobile Medizintechnik Umnutzung K-Bau (Planungsmittel)
Neubau Funktionsgebäude
(Planungsmittel) Insgesamt
Landeszuschuss Summe städtischer Zuschuss
Betrag 221.800
T€ 41.300 T€ 400 T€ 1.750 T€
6.600
T€ 10.000 T€ 2.080
T€ 2.022 T€ 285.952
T€ -54.700 T€ 231.252
T€ Projekt 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.004470 5.007317 5.007317 Bauabschnitt I. BA I. BA I. BA I. BA I. BA
I. BA
II.
BA II. BA
2. Finanzierungsbedarfszeitraum (nur städtischer
Zuschuss): Bis zum 31.12.2015 von ZEG
abgerufen vom 01.01. bis
31.12.2016 von ZEG abgerufen zur Übertragung von 2016 nach 2017 vorgesehene
Mittel Soll 2017 im Entwurf
Haushalt 2017 Plan 2018
im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2019 im Entwurf Haushalt 2017 Plan 2020 im Entwurf Haushalt 2017
Plan 2021 im Entwurf
Haushalt2017 19.500 T€ 22.500
T€ 34.400 T€ 71.455
T€ 63.797 T€ 18.800
T€ 700 T€ 100
T€ Summe 231.252
T€ 3. Folgeinvestitionen Für die Umnutzung des K-Baus und den Neubau des
Funktionsgebäudes hat die ZEG mbH eine Kostenschätzung über 44,9 Mio. €
inkl. Planungskosten vorgelegt. Die Baukosten und die Höhe des ggf.
erforderlichen Zuschusses ergeben sich nach Abschluss der Planung aus der noch
vorzulegenden Kostenberechnung. Für den im Rahmen der Campusentwicklung erwogenen
III. Bauabschnitt sind derzeit noch keine belastbaren Aussagen möglich. Jahresfolgekosten: Bei der Ermittlung der
Jahresfolgekosten bleiben derzeit die Planungsmittel unberücksichtigt. Sie
werden erst im Zusammenhang mit einer Entscheidung über den Bedarf zur
Bereitstellung von Baumitteln berücksichtigt werden. a) Persönliche Ausgaben - keine b) Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten Mit dem Zuschuss gehen keine Unterhaltungspflichten
der Stadt einher. - keine 2. Abschreibung: (227.150 T€ /
40 Jahre)
5.679 T€
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung (3,75 % von 227.150 T€ /2) Gesamtsumme Jahresfolgekosten:
4.259 T€
9.938 T€.
5. Jahreserträge - keine 6. Leistungen Dritter - keine 7. Sonstiges 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
01.02.2017, NR 234
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 31.05.2010, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2011, M 226
Etatantrag vom
31.10.2013, E 236
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 26
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2015, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Anfrage vom
01.02.2017, A 158
Bericht des
Magistrats vom 10.11.2017, B 363
Bericht des
Magistrats vom 02.11.2018, B 351
Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 38
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2023, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6
am 14.02.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2017, TO I, TOP 16
Herr Stadtrat Majer stellt gemeinsam mit Herrn Valentin,
ZEG mbH, in einer Präsentation die Inhalte der Vorlage M 19 vor und
beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 234 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung);
AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme);
FDP (= Enthaltung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 19 = Votum im Haupt- und
Finanzausschuss, NR 234 = Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (M 19 =
Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 31
Protokollerklärung der AfD: Die AfD-Fraktion
nimmt an der Abstimmung zur Vorlage M 19 vom 20.01.2017 - Erweiterter
Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - nicht teil.
Mit der Vorlage M 19 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den
Neubau des Klinikums Höchst in Höhe von 49 Mio. Euro. Wie der Vorlage zu
entnehmen ist, ist der Magistrat bereits Verpflichtungen in Höhe der
beantragten Mittel eingegangen, ohne dass hierzu die erforderliche Zustimmung
der Stadtverordneten vorgelegen hätte. Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 234 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 19 = Enthaltung, NR 234 = Ablehnung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 41
Protokollerklärung der AfD: Die AfD-Fraktion
nimmt an der Abstimmung zur Vorlage M 19 vom 20.01.2017 - Erweiterter
Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst - nicht teil.
Mit der Vorlage M 19 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den
Neubau des Klinikums Höchst in Höhe von 49 Mio. Euro. Wie der Vorlage zu
entnehmen ist, ist der Magistrat bereits Verpflichtungen in Höhe der
beantragten Mittel eingegangen, ohne dass hierzu die erforderliche Zustimmung
der Stadtverordneten vorgelegen hätte. Beschluss: 1. Der Vorlage
M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 234 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
1092, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017