Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 34 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen
Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz
Bonames/Kalbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2016, § 38 (M 61)
1. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem
Nachtrag zum Haushalt 2016 (§ 38 v. 12.05.2016) im Investitionsprogramm 10
Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. In diesem
Zusammenhang wurde weiter beschlossen, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit der
Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen, die Beschlussfassung der
Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung
durch den Magistrat erfolgt. 2. Als eine der durchzuführenden Maßnahmen wird der
Errichtung einer Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des
ehemaligen Flugplatzes im Stadtteil Bonames/Kalbach
zugestimmt. Die vorherige Einholung der Beschlussfassung über die Bau- und
Finanzierungsvorlage war aufgrund der Eilbedürftigkeit zur Unterbringung der
der Stadt Frankfurt am Main zugewiesenen Asylbewerber nicht möglich. 3. Für die Durchführung der Maßnahme werden
entsprechend der nachfolgenden Kostenaufstellung Mittel in Höhe von 5.400.000
Euro bewilligt und freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass für die Unterbringung
von Asylbewerbern neben der beantragten Maßnahme noch weitere Projekte
vorgesehen sind. Neben der Beschaffung von Sanitärcontainer über das Bewegliche
Vermögen handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss für die
Liegenschaft In der Au 2-12, über den eine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.
Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 8.300.000 Euro belaufen. Die Beschaffung
der Sanitärcontainer wurde mit 300.000 Euro im Beweglichen Vermögen verplant.
Demzufolge werden unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3 des Beschlusstextes
freizugebenden Mittel, die mit dem Nachtrag 2016 bewilligten 10.000.000 Euro
überschritten. Die Überschreitung in Höhe von 4.000.000 Euro wird gemäß § 100
HGO genehmigt. 5. Die Verrechnung der 5.400.000 Euro
erfolgt in der Produktgruppe 18.01, PSP-Element 5.006866.500.101, Sachkonto
80785100. 6. Es dient zur
Kenntnis, dass die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern durch
den Träger Diakonisches Werk Frankfurt am Main betrieben wird. Begründung: A) Zielsetzung des Projektes Die Planung des Projektes begann im Dezember 2015. Zu
diesem Zeitpunkt stand die Stadt Frankfurt am Main vor der massiven
Herausforderung, die regulär aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen
zugewiesenen Menschen (Asylbewerber) mit Unterkunft zu versorgen. Die
Zuweisungszahlen des Landes lagen zu diesem Zeitpunkt bei bis zu 200 Personen
pro Woche, ausgelöst durch den massiven Zustrom an Asylsuchenden in die
Bundesrepublik Deutschland seit September 2015. Zum Zeitpunkt der Entscheidung
für das Projekt im Januar 2016 waren in Frankfurt ca. 4.200 Asylbewerber
hauptsächlich in Schulturnhallen oder Sanierungswohnraum (der zum Abriss
vorgesehen war) untergebracht. Neben der Aufstockung der Kapazitäten von
Notunterkünften war es nötig, andere Formen zur mittelfristigen Unterbringung
zu realisieren. Das Gelände vor dem Hangar des Alten Flugplatzes Bonames /
Kalbach wurde als mögliche Fläche definiert, da es im Besitz der Stadt
Frankfurt am Main ist. Die notwendige Herstellung der Erschließung einer
mobilen Wohnanlage auf dieser Fläche wurde durch die zuständigen Ämter positiv
beurteilt. Die Klärungen zur Erschließung erfolgten im Weiteren in enger
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Mit Übergabe des Projektes an den Betreiber im Juli
2016 konnten über 300 Bewohner aus Notwohnungen, die zum Abriss vorgesehen
waren (und abgerissen wurden) in die Übergangsunterkunft in Bonames/Kalbach
umziehen. B) Alternativen - Keine - C) Lösung Bereits im November 2015 war es bundesweit nahezu
unmöglich, kurzfristig mobile Unterkünfte (Container, Mobilhomes u. ä.) zu
erhalten, da der enorme Bedarf an diesen Unterbringungsformen in allen Kommunen
die Hersteller vor massive Kapazitätsproblem stellte. In dieser Situation
konnte auf ein ortsansässiges Unternehmen (Solaris, ehemals Solarbox)
zurückgegriffen werden, um eine Modulanlage zur Unterbringung von Asylbewerbern zu
errichten. Für die Nutzung der Fläche vor dem Hangar des ehemaligen Flugplatzes
Bonames / Kalbach wurde diese Möglichkeit in Betracht gezogen. In der Folge
wurde die Konversions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit der
Koordination des Projektes, der technischen Überwachung, Bauleitung und
Rechnungsprüfung beauftragt. Eigentümer des betroffenen Grundstücks in der
Gemarkung Kalbach, Flur 11, Flurstück 67/1, ist die Stadt Frankfurt am Main.
Projektiert wurde die Errichtung von 8 Wohnmodulen, einem Verwaltungsmodul und
ein Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung von 336 Flüchtlingen.
Die Baugenehmigung wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO
befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da das Bauvorhaben gemäß § 35
Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen
ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen werden. Die Flächen sind
innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu
rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fläche spätestens
ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand befindet. Das Diakonische Werk Frankfurt, das zuvor die
Notunterkunft in der Sporthalle Kalbach betrieben hatte, wurde als Betreiber
eingesetzt. Am 07.03.2016 wurde mit den Arbeiten zur Aufstellung der
Modulanlage begonnen. Das Verwaltungsmodul und die ersten 4 Wohnmodule konnten
am 21.05.2016 abgenommen werden. Am 07. Juni 2016 erfolgte der Umzug der ersten
Bewohnerinnen und Bewohner. Nachdem am 04.07.2016 die letzten beiden der
insgesamt 8 Wohnmodule abgenommen wurden, konnten ab 14.07.2016 die restlichen
Plätze belegt werden. Die Anlage ist inzwischen mit ca. 330 Asylbewerbern
belegt. D) Kosten 1. Der Investitionsbedarf der Maßnahme liegt bei
insgesamt 5.400.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme gliedern sich wie
folgt: KG nach DIN 276 Summe netto in
Euro Summe
brutto in Euro 100 Grundstück 0,00
€ 0,00 €
110 Grundstückswert 120 Grundstücksnebenkosten
130 Freimachen (Ablöse/Abfindung)
200 Herrichten und Erschließen
414.235,32 €
492.940,03 €
210 Herrichten 33.220,42 € 38.943,82 €
220 Öffentliche Erschließung
381.014,90 €
453.407,74 €
230 Nichtöffentliche Erschließung
240 Ausgleichsabgaben 300 Bauwerk- Baukonstruktion
3.550.098,31 €
4.224.616,99 €
310 Baugrube 320 Gründung 32.530,05 € 38.710,76 €
330 Außenwände 3.514.947,00 €
4.182.786,93 €
340 Innenwände 350 Decken 360 Dächer 370 Baukonstruktive Einbauten
390 Sonstige Maßnahmen für
Baukonstruktion 2.621,26
€ 3.119,30 €
400 Bauwerk- Technische Ausrüstung
77.403,78 € 92.110,50 €
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
2.691,30
€ 3.202,64 €
420 Wärmeversorgungsanlagen
430 Lufttechnische Anlagen
440 Starkstromanlagen 73.337,40 € 87.271,51 €
450 Fernmelde- und
Informationstechnische Anlagen 1.375,08
€ 1.636,35 €
460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen
480 Gebäudeautomation 490 Sonstige Maßnahmen für Technische
Anlagen 500 Außenanlagen 70.001,82 € 83.302,17 €
510 Geländeflächen 3.260,00
€ 3.879,40 €
520 Befestigte Flächen 530 Baukonstruktion in Außenanlagen
66.741,82 € 79.422,77 €
540 Technische Anlagen in
Außenanlagen 550 Einbauten in Außenanlagen
590 Sonstige Maßnahmen in
Außenanlagen 600 Ausstattung/Kunstwerke
65.565,14 € 78.022,52 €
610 Ausstattung 65.565,14 € 78.022,52 €
620 Kunstwerke 700 Baunebenkosten / Planer
360.510,76 €
427.015,95 €
710 Bauherrenaufgaben 720 Vorbereitung der Objektplanung
730 Architekten- und
Ingenieurleistungen 210.500,00 €
250.495,00 €
740 Gutachten und Beratung
21.979,00 € 26.155,01 €
750 Kunst 760 Finanzierung 770 Allgemeine Baunebenkosten
12.100,30 € 14.399,36 €
790 Sonstige Baunebenkosten
115.931,46 €
137.958,44 €
Summe 4.539.993,46 €
5.400.000,00 €
2. Die Fertigstellung der
Maßnahme ist in 2016 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme
erfolgt im
Haushaltsjahr 2017.
3.
Zugehörige Folgeinvestitionen keine
unter Angabe des Umfangs und Zeitraums
4. Jahresfolgekosten
a) personelle
Folgekosten keine
b) sächliche Folgekosten
Die Kosten für den
Betrieb der Unterkunft werden aus den Transferaufwendungen der Produktgruppe
18.01, Sachkonto 72520710, geleistet. Die Verhandlungen über die Höhe der
Tagessätze sind noch nicht abgeschlossen.
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 3,75% 202.500
Euro Abschreibung (Dauer 20 Jahre)
270.000 Euro
5. Jahreserträge keine
6. Leistungen Dritter
Die Stadt
Frankfurt am Main erhält keine direkten Zuweisungen für den Bau der
Unterkunft. Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale
in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber, mit dem auch die Kosten
der Unterkunft abgegolten werden. Bei einer gleichbleibenden
Fallkostenpauschale und einer Maximalbelegung der Unterkunft, entspricht
dies -für die Dauer des Betriebs der Unterkunft - einem Betrag von
10.584.000 Euro. 7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine 8. Sonstiges Die Kosten für den Rückbau oder eine Umsetzung der
Modulanlage auf eine andere Fläche nach dem 31.12.2018, lassen sich wegen der
derzeit nicht genau bestimmbaren Voraussetzungen und Koeffizienten, nicht exakt
beziffern. Sie bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
15.03.2017, NR 287
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.03.2016, M 61
Anfrage vom
15.03.2017, A 176
Vortrag des
Magistrats vom 17.09.2021, M 142
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 12
Versandpaket: 08.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
10 am 07.03.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR
12 am 10.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 287 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 34 = Annahme, NR 287 =
Ablehnung) FRANKFURTER (M 34 = Annahme) 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 20
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 287 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 34 = Annahme, NR 287 = Ablehnung)
12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO I, TOP 10
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 287 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 1182, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32 2