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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.02.2017, M 34 Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz Bonames/Kalbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2016, § 38 (M 61) 1. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Nachtrag zum Haushalt 2016 (§ 38 v. 12.05.2016) im Investitionsprogramm 10 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde weiter beschlossen, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen, die Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat erfolgt. 2. Als eine der durchzuführenden Maßnahmen wird der Errichtung einer Modulanlage zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes im Stadtteil Bonames/Kalbach zugestimmt. Die vorherige Einholung der Beschlussfassung über die Bau- und Finanzierungsvorlage war aufgrund der Eilbedürftigkeit zur Unterbringung der der Stadt Frankfurt am Main zugewiesenen Asylbewerber nicht möglich. 3. Für die Durchführung der Maßnahme werden entsprechend der nachfolgenden Kostenaufstellung Mittel in Höhe von 5.400.000 Euro bewilligt und freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass für die Unterbringung von Asylbewerbern neben der beantragten Maßnahme noch weitere Projekte vorgesehen sind. Neben der Beschaffung von Sanitärcontainer über das Bewegliche Vermögen handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss für die Liegenschaft In der Au 2-12, über den eine gesonderte Beschlussfassung erfolgt. Die Kosten hierfür werden sich auf ca. 8.300.000 Euro belaufen. Die Beschaffung der Sanitärcontainer wurde mit 300.000 Euro im Beweglichen Vermögen verplant. Demzufolge werden unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3 des Beschlusstextes freizugebenden Mittel, die mit dem Nachtrag 2016 bewilligten 10.000.000 Euro überschritten. Die Überschreitung in Höhe von 4.000.000 Euro wird gemäß § 100 HGO genehmigt. 5. Die Verrechnung der 5.400.000 Euro erfolgt in der Produktgruppe 18.01, PSP-Element 5.006866.500.101, Sachkonto 80785100. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern durch den Träger Diakonisches Werk Frankfurt am Main betrieben wird. Begründung: A) Zielsetzung des Projektes Die Planung des Projektes begann im Dezember 2015. Zu diesem Zeitpunkt stand die Stadt Frankfurt am Main vor der massiven Herausforderung, die regulär aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen zugewiesenen Menschen (Asylbewerber) mit Unterkunft zu versorgen. Die Zuweisungszahlen des Landes lagen zu diesem Zeitpunkt bei bis zu 200 Personen pro Woche, ausgelöst durch den massiven Zustrom an Asylsuchenden in die Bundesrepublik Deutschland seit September 2015. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für das Projekt im Januar 2016 waren in Frankfurt ca. 4.200 Asylbewerber hauptsächlich in Schulturnhallen oder Sanierungswohnraum (der zum Abriss vorgesehen war) untergebracht. Neben der Aufstockung der Kapazitäten von Notunterkünften war es nötig, andere Formen zur mittelfristigen Unterbringung zu realisieren. Das Gelände vor dem Hangar des Alten Flugplatzes Bonames / Kalbach wurde als mögliche Fläche definiert, da es im Besitz der Stadt Frankfurt am Main ist. Die notwendige Herstellung der Erschließung einer mobilen Wohnanlage auf dieser Fläche wurde durch die zuständigen Ämter positiv beurteilt. Die Klärungen zur Erschließung erfolgten im Weiteren in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Mit Übergabe des Projektes an den Betreiber im Juli 2016 konnten über 300 Bewohner aus Notwohnungen, die zum Abriss vorgesehen waren (und abgerissen wurden) in die Übergangsunterkunft in Bonames/Kalbach umziehen. B) Alternativen - Keine - C) Lösung Bereits im November 2015 war es bundesweit nahezu unmöglich, kurzfristig mobile Unterkünfte (Container, Mobilhomes u. ä.) zu erhalten, da der enorme Bedarf an diesen Unterbringungsformen in allen Kommunen die Hersteller vor massive Kapazitätsproblem stellte. In dieser Situation konnte auf ein ortsansässiges Unternehmen (Solaris, ehemals Solarbox) zurückgegriffen werden, um eine Modulanlage zur Unterbringung von Asylbewerbern zu errichten. Für die Nutzung der Fläche vor dem Hangar des ehemaligen Flugplatzes Bonames / Kalbach wurde diese Möglichkeit in Betracht gezogen. In der Folge wurde die Konversions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit der Koordination des Projektes, der technischen Überwachung, Bauleitung und Rechnungsprüfung beauftragt. Eigentümer des betroffenen Grundstücks in der Gemarkung Kalbach, Flur 11, Flurstück 67/1, ist die Stadt Frankfurt am Main. Projektiert wurde die Errichtung von 8 Wohnmodulen, einem Verwaltungsmodul und ein Lagergebäude in Holzbauweise zur Unterbringung von 336 Flüchtlingen. Die Baugenehmigung wurde gemäß § 64 Abs. 4 HBO befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Da das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen ist, muss zum 01.01.2019 mit dem Rückbau begonnen werden. Die Flächen sind innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu rekultivieren. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Fläche spätestens ab 01.04.2019 wieder im ursprünglichen Zustand befindet. Das Diakonische Werk Frankfurt, das zuvor die Notunterkunft in der Sporthalle Kalbach betrieben hatte, wurde als Betreiber eingesetzt. Am 07.03.2016 wurde mit den Arbeiten zur Aufstellung der Modulanlage begonnen. Das Verwaltungsmodul und die ersten 4 Wohnmodule konnten am 21.05.2016 abgenommen werden. Am 07. Juni 2016 erfolgte der Umzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner. Nachdem am 04.07.2016 die letzten beiden der insgesamt 8 Wohnmodule abgenommen wurden, konnten ab 14.07.2016 die restlichen Plätze belegt werden. Die Anlage ist inzwischen mit ca. 330 Asylbewerbern belegt. D) Kosten 1. Der Investitionsbedarf der Maßnahme liegt bei insgesamt 5.400.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme gliedern sich wie folgt: KG nach DIN 276 Summe netto in Euro Summe brutto in Euro 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 110 Grundstückswert 120 Grundstücksnebenkosten 130 Freimachen (Ablöse/Abfindung) 200 Herrichten und Erschließen 414.235,32 € 492.940,03 € 210 Herrichten 33.220,42 € 38.943,82 € 220 Öffentliche Erschließung 381.014,90 € 453.407,74 € 230 Nichtöffentliche Erschließung 240 Ausgleichsabgaben 300 Bauwerk- Baukonstruktion 3.550.098,31 € 4.224.616,99 € 310 Baugrube 320 Gründung 32.530,05 € 38.710,76 € 330 Außenwände 3.514.947,00 € 4.182.786,93 € 340 Innenwände 350 Decken 360 Dächer 370 Baukonstruktive Einbauten 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion 2.621,26 € 3.119,30 € 400 Bauwerk- Technische Ausrüstung 77.403,78 € 92.110,50 € 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 2.691,30 € 3.202,64 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 73.337,40 € 87.271,51 € 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 1.375,08 € 1.636,35 € 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 500 Außenanlagen 70.001,82 € 83.302,17 € 510 Geländeflächen 3.260,00 € 3.879,40 € 520 Befestigte Flächen 530 Baukonstruktion in Außenanlagen 66.741,82 € 79.422,77 € 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 550 Einbauten in Außenanlagen 590 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen 600 Ausstattung/Kunstwerke 65.565,14 € 78.022,52 € 610 Ausstattung 65.565,14 € 78.022,52 € 620 Kunstwerke 700 Baunebenkosten / Planer 360.510,76 € 427.015,95 € 710 Bauherrenaufgaben 720 Vorbereitung der Objektplanung 730 Architekten- und Ingenieurleistungen 210.500,00 € 250.495,00 € 740 Gutachten und Beratung 21.979,00 € 26.155,01 € 750 Kunst 760 Finanzierung 770 Allgemeine Baunebenkosten 12.100,30 € 14.399,36 € 790 Sonstige Baunebenkosten 115.931,46 € 137.958,44 € Summe 4.539.993,46 € 5.400.000,00 € 2. Die Fertigstellung der Maßnahme ist in 2016 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2017. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen keine unter Angabe des Umfangs und Zeitraums 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten Die Kosten für den Betrieb der Unterkunft werden aus den Transferaufwendungen der Produktgruppe 18.01, Sachkonto 72520710, geleistet. Die Verhandlungen über die Höhe der Tagessätze sind noch nicht abgeschlossen. c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,75% 202.500 Euro Abschreibung (Dauer 20 Jahre) 270.000 Euro 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter Die Stadt Frankfurt am Main erhält keine direkten Zuweisungen für den Bau der Unterkunft. Das Land Hessen trägt jedoch eine monatliche Fallkostenpauschale in Höhe von 1.050 Euro pro zugewiesenen Asylbewerber, mit dem auch die Kosten der Unterkunft abgegolten werden. Bei einer gleichbleibenden Fallkostenpauschale und einer Maximalbelegung der Unterkunft, entspricht dies -für die Dauer des Betriebs der Unterkunft - einem Betrag von 10.584.000 Euro. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 8. Sonstiges Die Kosten für den Rückbau oder eine Umsetzung der Modulanlage auf eine andere Fläche nach dem 31.12.2018, lassen sich wegen der derzeit nicht genau bestimmbaren Voraussetzungen und Koeffizienten, nicht exakt beziffern. Sie bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2017, NR 287 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Anfrage vom 15.03.2017, A 176 Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 142 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 12 Versandpaket: 08.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 34 = Annahme, NR 287 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 34 = Annahme) 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 34 = Annahme, NR 287 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 287 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1182, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32 2

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