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Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.07.2016, B 184 Betreff: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016 Vorgang: A 11/16 AfD Zu den Fragen 1 bis 4 "Wie ist der aktuelle Stand der Klagevorbereitungen des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA? Wann rechnet der Magistrat mit einer Klageerhebung? Worauf stützt sich die geplante Klage des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA, v.a. unter Berücksichtigung des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013? Welche finanzielle Entlastung erwartet der Magistrat aus einem Urteil für den Haushalt der Stadt Frankfurt?": Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage der Stadt Frankfurt am Main gegen das Finanzausgleichsgesetz dauert an. Letztmöglicher Zeitpunkt der Klageerhebung wäre der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes plus 1 Jahr, also der 02.01.2017 (§ 45 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz in Verbindung mit §§ 187, 188, 193 BGB). Da es sich um einen Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main handelt, bereitet der Magistrat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vor. Finanzielle Entlastungen können im Hinblick auf die noch nicht erstellte Klageschrift, vor allem aber im Hinblick auf die nicht prognostizierbare Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht eingeschätzt werden. Zur Frage 5 "Geht der Magistrat angesichts der von ihm vorgenommenen pachtfreien Überlassung von Grundstücken an Dritte davon aus, dass der Staatsgerichtshof seiner Argumentation eines höheren Finanzbedarfs folgen wird?": Gemäß § 109 (1) HGO darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert bzw. zu einem marktüblichen Entgelt zur Nutzung überlassen werden. Nach § 109 (3) HGO sind Ausnahmen von dem Gebot des vollen Wertersatzes im öffentlichen Interesse zulässig, beispielsweise zur Förderung von sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken, zur Wohnungsbauförderung oder bei städtebaulichen Entwicklungen. Da die Stadt Frankfurt am Main erst nach intensiver Abwägung des öffentlichen und des fiskalpolitischen Interesses und unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben in Ausnahmefällen Vermögen unter dem Marktpreis veräußert oder zur Nutzung überlässt, sind hieraus keine Auswirkungen auf den Ausgang einer Klage gegen die Neuordnung des KFA abzuleiten. Zu den Frage 6 und 7 "Auf welcher Prognose beruht die Annahme des Magistrats, dass die Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2016 eine Steigerung von durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis von 2014 bzw. von etwa 1 % gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015 zeigen wird? Hat der Magistrat bei seiner unter 6. aufzuführenden Prognose die zeitliche Verschiebung der Steuerzahlungen sowie die spezifischen lokalen Verhältnisse (die in der Stadt ansässigen Unternehmen) hinreichend berücksichtigt?": Die im Nachtrag 2016 und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2019 verankerten positiven Erwartungen wurden durch das Jahresergebnis 2015 bestätigt. Bei den Gewerbesteuererträgen zeigte sich 2015 gegenüber dem bereits ertragsstarken Jahr 2014 nochmals ein moderates Wachstum von fast 1 %. Eine entsprechende maßvolle Steigerung um einen weiteren Prozentpunkt wurde mit der Nachtragssatzung 2016 auch für die Gewerbesteuer des Haushaltsjahres 2016, die gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 100 Mio. € angehoben wurde, angenommen. Im weiteren Verlauf werden in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 in der Erwartung eines anhaltenden Wirtschaftswachstums Erträge aus der Gewerbesteuer derzeit mit einer durchschnittlichen Steigerung von rd. 1,1 % geplant. Eine weitere Überprüfung der Annahme erfolgt mit der Aufstellung des Haushalts 2017. Der Magistrat hat bei seiner Prognose die zeitlichen Verschiebung der Steuerzahlungen sowie die spezifischen lokalen Verhältnisse hinreichend berücksichtigt. Zur Frage 8 "Auf welcher Basis - v.a. im Hinblick auf die aktuellen und zu erwartenden Flüchtlingszahlen - hat der Magistrat die zusätzlichen Personalaufwendungen kalkuliert?": Der Nachtragsetat 2016 sieht zusätzliche Personalaufwendungen für 89 im Vorgriff bereitgestellte Personalkapazitäten auf Grund des anhaltenden Flüchtlingszustroms vor. Die Personalaufwendungen wurden auf Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben berechnet. Zu den Fragen 9 und 10 "Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio. konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio.?": Aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Aufteilung der Veränderungen im Nachtrag 2016 bei den Jugend- und Sozialhilfeleistungen u. ä. (Transferaufwendungen, korrespondierende Erträge und Kürzungen KFA) auf die einzelnen Leistungsbereichen ersichtlich: Jugend- und Sozialhilfeleistungen u.ä. (Produktbereich 18 Soziales) in T€ KFA/ TL * Soll 2016 -ohne Nachtrag- Soll 2016 -mit Nachtrag- Abweichung Erträge a) Erträge - gezielt budgetiert Jugendhilfe nach dem SGB VIII u.ä. TL 26.798 28.000 1.202 Kommunale Leistungen nach dem SGB II TL 4.000 7.500 3.500 Leistungen nach dem SGB XII u.ä. TL 7.300 8.200 900 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung TL 109.864 115.000 5.136 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz TL 1.600 7.500 5.900 Hilfe zur Pflege -in Einrichtungen- TL 5.387 5.387 0 Zwischensumme Erträge -gezielt budgetiert- 154.949 171.587 16.638 b) Erträge -nicht budgetiert- Zuweisungen zu den Aufwendungen der örtl. Jugendhilfe KFA 10.000 0 -10.000 Erstattung Bund für Kosten der Unterkunft (SGB II) TL 62.462 76.908 14.446 Zuweisungen zu den Belastungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 23a FAG KFA 21.500 0 -21.500 Zuweisungen zu den Aufwendungen der örtl. Sozialhilfe KFA 5.500 0 -5.500 Zwischensumme Erträge -nicht budgetiert- 99.462 76.908 -22.554 Summe Erträge 254.411 248.495 -5.916 Aufwendungen Jugendhilfe nach dem SGB VIII u.ä. TL 175.185 196.000 20.815 Kommunale Leistungen nach dem SGB II TL 224.147 238.000 13.853 Leistungen nach dem SGB XII u.ä. TL 155.210 177.000 21.790 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung TL 109.864 115.000 5.136 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz TL 15.700 21.000 5.300 Hilfe zur Pflege -in Einrichtungen- TL 36.000 33.000 -3.000 Summe Aufwendungen 716.106 780.000 63.894 Zuschuss -gezielt budgetiert- -561.157 -608.413 -47.256 Zuschuss Jugend- und Sozialhilfeleistungen -461.695 -531.505 -69.810 *KFA = Kommunaler Finanzausgleich; TL = Transferleistungen (Transferaufwendungen und korrespondierende Erträge) Aufgrund der steigenden Transferaufwendungen von 63,894 Mio. € sind außerdem im Nachtragshaushalt die mit den genannten Aufwendungen korrespondierenden Mehrerträge in Höhe von 31,084 Mio. € veranschlagt, so dass sich ein tatsächlicher Mehrbedarf im Bereich der Transferleistungen saldiert von 32,81 Mio. € ergibt. Die darüber hinausgehenden Mindererträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhöhen den Zuschussbedarf um 37 Mio. € auf 69,810 Mio. €. Die zusätzlichen Bedarfe wurden auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Aufwendungen, den steigenden Flüchtlingszahlen bei Erwachsenen und Kindern und veränderter Rechtsgrundlagen zum Beispiel der ambulanten Hilfe zur Pflege kalkuliert. Zu den Fragen 11 und 12 "Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio. konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio.?": Diese Position stellt ein Vorziehen von zwei Zuschüssen des Klinikums der Jahre 2017 und 2018 in einer Summe im Jahr 2016 dar und ist in Anlage 4 des Nachtrags auf den Seiten 7 und 8 erläutert. Die vorgezogenen Zuschüsse an das Klinikum berücksichtigen neben der Übernahme der ZVK-Beiträge 2017 (6 Mio. €, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5395) auch die Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbelastungen wie Wettbewerbsnachteile erfährt (17,82 Mio. €, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5381). Bei den Annahmen handelt es sich bezüglich der ZVK-Zuschüsse um die Prognose der Anzahl der in den Jahren 2017 und 2018 jeweils (noch) personalgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der für sie zu leistenden Arbeitgeberanteile an der Umlage sowie Sanierungsgelder (vgl. Tenor II.; M 188 / 2014). Die Übernahme von DAWI-Sonderbelastungen basiert auf dem in den Jahren 2017 und 2018 prognostizierten Defizit von definierten Sonderaufgaben und Sonderbelastungen, die über die Pflichtaufgaben als Krankenhaus entsprechend dem hessischen Krankenhausgesetz hinausgehen (vgl. C. Absatz 4 des M 190 / 2014). Zu den Fragen 13 und 14 "Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von € 14,16 Mio. konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von € 14,16 Mio.?": Die Veranschlagungen im Nachtrag 2016 erfolgten unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2014 und der sich im ersten Halbjahr 2015 abzeichnenden Tendenz. a) Betriebskostenzuschüsse an Träger nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen 12.917 T€ b) Leistungen an den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (Integrationskurse für Flüchtlinge) 1.243 T€ 14.160 T€ a) Die Betriebskostenzuschüsse an Träger nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen basieren auf den mit den Trägern vereinbarten, pauschalierten Beträgen für die voraussichtlich 2016 tatsächlich belegten Plätze. b) Die Leistungen an den Eigenbetreib Volkshochschule beruhen auf Ermittlungen der für zusätzliche Integrationskurse für Flüchtlinge erforderlichen Personal- und Sachaufwendungen unter Berücksichtigung der Erträge. Zu den Fragen 15 und 16 "Wie hoch ist die vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Dom-Römer GmbH für das Jahr 2016 angesetzte Wertberichtigung? Wie berechnet sich diese Wertberichtigung konkret?": Die Wertberichtigung für die Dom-Römer GmbH für das Jahr 2016 wurde mit 15 Mio. € im Nachtragsetat berücksichtigt (siehe Anlage 4, Seite 3 der Nachtragsvorlage M 61/2016). Der Wert entspricht der in der Produktgruppe 13.01, PSP 5.006965 geplanten Kapitaleinlage. Zu den Fragen 17 und 18 "Wie hoch ist die vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Hippodrom GmbH für das Jahr 2016 angesetzte Wertberichtigung? Wie berechnet sich diese Wertberichtigung konkret?": Die Wertberichtigung für die Hippodrom GmbH für das Jahr 2016 wurde mit 2,45 Mio. € im Nachtragsetat berücksichtigt (siehe Anlage 4, Seite 12 der Nachtragsvorlage M 61/2016). Die eingestellte Wertberichtigung entspricht den Werten, die sich aus dem Vergleich zwischen der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG und der Frankfurter Hippodrom GmbH (FHG) ergeben. Auf die hierzu mit § 6840 am 25.02.2016 beschlossene M 22/2016 wird verwiesen. Zur Frage 19 "Von welcher zusätzlichen Zinsbelastung geht der Magistrat für Investitionskredite für die Jahre 2016 bis 2019 aus?": Von keiner, da gemäß Nachtrag 2016 erst in 2019 zusätzliche Kreditaufnahmen erforderlich werden. Zur Frage 20 "Welche vom Magistrat unterstellte Zinsentwicklung liegt dieser Prognose zugrunde?": Die Planung unterstellt einen Zinssatz für Neuaufnahmen von 2,75 % im Jahr 2016 und eine 0,25 %ige Steigerung p. a. im Finanzplanungszeitraum. Zur Frage 21 "Welche konkreten Überlegungen hat der Magistrat für ein Haushaltssicherungskonzept für 2017 ff. angestellt?": Die Fortführung und Intensivierung der Haushaltskonsolidierung ist ein wesentliches Thema der Haushaltsplanung und wird kontinuierlich unter anderem im Rahmen der Haushaltsgespräche des Magistrats behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 27.04.2016, A 11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 473, 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 Aktenzeichen: 20 16