Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.07.2016, B
184 Betreff:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016 Vorgang: A 11/16 AfD Zu den Fragen 1 bis 4 "Wie ist der aktuelle Stand der
Klagevorbereitungen des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA? Wann rechnet der Magistrat mit einer
Klageerhebung? Worauf stützt
sich die geplante Klage des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA, v.a. unter
Berücksichtigung des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom
21.05.2013? Welche
finanzielle Entlastung erwartet der Magistrat aus einem Urteil für den Haushalt
der Stadt Frankfurt?": Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage der
Stadt Frankfurt am Main gegen das Finanzausgleichsgesetz dauert an.
Letztmöglicher Zeitpunkt der Klageerhebung wäre der Zeitpunkt des
In-Kraft-Tretens des Gesetzes plus 1 Jahr, also der 02.01.2017 (§ 45 Abs. 2
Staatsgerichtshofgesetz in Verbindung mit §§ 187, 188, 193 BGB). Da es sich um
einen Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Frankfurt am
Main handelt, bereitet der Magistrat eine entsprechende Beschlussvorlage für
die Stadtverordnetenversammlung vor. Finanzielle Entlastungen können im Hinblick auf die
noch nicht erstellte Klageschrift, vor allem aber im Hinblick auf die nicht
prognostizierbare Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht eingeschätzt
werden. Zur Frage 5 "Geht der Magistrat angesichts der von
ihm vorgenommenen pachtfreien Überlassung von Grundstücken an Dritte davon aus,
dass der Staatsgerichtshof seiner Argumentation eines höheren Finanzbedarfs
folgen wird?": Gemäß § 109 (1) HGO darf die Gemeinde
Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit
nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem
vollen Wert veräußert bzw. zu einem marktüblichen Entgelt zur Nutzung
überlassen werden. Nach § 109 (3) HGO sind Ausnahmen von dem Gebot des vollen
Wertersatzes im öffentlichen Interesse zulässig, beispielsweise zur Förderung
von sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken, zur
Wohnungsbauförderung oder bei städtebaulichen Entwicklungen. Da die Stadt
Frankfurt am Main erst nach intensiver Abwägung des öffentlichen und des
fiskalpolitischen Interesses und unter Beachtung der beihilferechtlichen
Vorgaben in Ausnahmefällen Vermögen unter dem Marktpreis veräußert oder zur
Nutzung überlässt, sind hieraus keine Auswirkungen auf den Ausgang einer Klage
gegen die Neuordnung des KFA abzuleiten. Zu den Frage 6 und 7 "Auf welcher Prognose beruht die
Annahme des Magistrats, dass die Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2016 eine
Steigerung von durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis von 2014 bzw. von
etwa 1 % gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015 zeigen wird? Hat der
Magistrat bei seiner unter 6. aufzuführenden Prognose die zeitliche
Verschiebung der Steuerzahlungen sowie die spezifischen lokalen Verhältnisse
(die in der Stadt ansässigen Unternehmen) hinreichend berücksichtigt?": Die im Nachtrag 2016 und der fortgeschriebenen
Finanzplanung bis 2019 verankerten positiven Erwartungen wurden durch das
Jahresergebnis 2015 bestätigt. Bei den Gewerbesteuererträgen zeigte sich 2015
gegenüber dem bereits ertragsstarken Jahr 2014 nochmals ein moderates Wachstum
von fast 1 %. Eine
entsprechende maßvolle Steigerung um einen weiteren Prozentpunkt wurde mit der
Nachtragssatzung 2016 auch für die Gewerbesteuer des Haushaltsjahres 2016, die
gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 100 Mio. € angehoben wurde,
angenommen. Im weiteren
Verlauf werden in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 in der Erwartung
eines anhaltenden Wirtschaftswachstums Erträge aus der Gewerbesteuer derzeit
mit einer durchschnittlichen Steigerung von rd. 1,1 % geplant. Eine weitere Überprüfung der Annahme
erfolgt mit der Aufstellung des Haushalts 2017. Der Magistrat hat bei seiner Prognose die zeitlichen
Verschiebung der Steuerzahlungen sowie die spezifischen lokalen Verhältnisse
hinreichend berücksichtigt. Zur Frage 8 "Auf welcher Basis - v.a. im Hinblick auf
die aktuellen und zu erwartenden Flüchtlingszahlen - hat der Magistrat die
zusätzlichen Personalaufwendungen kalkuliert?": Der Nachtragsetat 2016 sieht zusätzliche
Personalaufwendungen für 89 im Vorgriff bereitgestellte Personalkapazitäten auf
Grund des anhaltenden Flüchtlingszustroms vor. Die Personalaufwendungen wurden
auf Basis der zu Grunde zu legenden mittleren Beträge für Personalausgaben
berechnet. Zu den Fragen 9 und 10 "Wie setzen sich die im
Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von
€ 63,89 Mio. konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt
aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89
Mio.?": Aus der nachfolgenden tabellarischen
Übersicht ist die Aufteilung der Veränderungen im Nachtrag 2016 bei den Jugend-
und Sozialhilfeleistungen u. ä. (Transferaufwendungen, korrespondierende
Erträge und Kürzungen KFA) auf die einzelnen Leistungsbereichen
ersichtlich:
Jugend- und Sozialhilfeleistungen u.ä.
(Produktbereich 18 Soziales) in T€ KFA/ TL
* Soll 2016 -ohne Nachtrag-
Soll 2016 -mit Nachtrag-
Abweichung
Erträge
a)
Erträge - gezielt budgetiert
Jugendhilfe nach dem SGB VIII u.ä.
TL
26.798
28.000 1.202 Kommunale Leistungen nach dem SGB II
TL 4.000 7.500 3.500 Leistungen nach dem SGB XII u.ä.
TL
7.300
8.200 900 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung TL 109.864 115.000
5.136 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz TL 1.600 7.500 5.900 Hilfe
zur Pflege -in Einrichtungen- TL 5.387 5.387 0 Zwischensumme Erträge -gezielt budgetiert-
154.949 171.587
16.638
b)
Erträge -nicht budgetiert- Zuweisungen zu den Aufwendungen der örtl.
Jugendhilfe KFA 10.000 0 -10.000 Erstattung Bund für Kosten der Unterkunft (SGB
II) TL 62.462 76.908 14.446 Zuweisungen zu den Belastungen aus der Grundsicherung
für Arbeitssuchende nach § 23a FAG KFA
21.500 0 -21.500 Zuweisungen zu den Aufwendungen der örtl.
Sozialhilfe KFA 5.500 0 -5.500 Zwischensumme Erträge -nicht budgetiert-
99.462 76.908 -22.554 Summe
Erträge 254.411 248.495
-5.916
Aufwendungen
Jugendhilfe nach dem SGB VIII u.ä.
TL
175.185
196.000 20.815
Kommunale Leistungen nach dem SGB II
TL 224.147 238.000
13.853 Leistungen nach dem SGB XII u.ä.
TL
155.210
177.000 21.790
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung TL 109.864 115.000
5.136 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz TL 15.700 21.000 5.300 Hilfe
zur Pflege -in Einrichtungen- TL 36.000 33.000 -3.000 Summe
Aufwendungen 716.106 780.000
63.894 Zuschuss -gezielt budgetiert-
-561.157 -608.413
-47.256
Zuschuss Jugend- und Sozialhilfeleistungen
-461.695 -531.505
-69.810 *KFA = Kommunaler Finanzausgleich; TL =
Transferleistungen (Transferaufwendungen und korrespondierende Erträge) Aufgrund der steigenden Transferaufwendungen von
63,894 Mio. € sind außerdem im Nachtragshaushalt die mit den genannten
Aufwendungen korrespondierenden Mehrerträge in Höhe von 31,084 Mio. €
veranschlagt, so dass sich ein tatsächlicher Mehrbedarf im Bereich der
Transferleistungen saldiert von 32,81 Mio. € ergibt. Die darüber hinausgehenden
Mindererträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhöhen den Zuschussbedarf um
37 Mio. € auf 69,810 Mio. €. Die zusätzlichen Bedarfe wurden auf Grundlage der im
Haushaltsjahr 2015 erfolgten Aufwendungen, den steigenden Flüchtlingszahlen bei
Erwachsenen und Kindern und veränderter Rechtsgrundlagen zum Beispiel der
ambulanten Hilfe zur Pflege kalkuliert. Zu den Fragen 11 und 12 "Wie setzen sich die im
Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio.
konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt
aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere
Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio.?": Diese Position stellt ein Vorziehen von zwei
Zuschüssen des Klinikums der Jahre 2017 und 2018 in einer Summe im Jahr 2016
dar und ist in Anlage 4 des Nachtrags auf den Seiten 7 und 8 erläutert. Die
vorgezogenen Zuschüsse an das Klinikum berücksichtigen neben der Übernahme der
ZVK-Beiträge 2017 (6 Mio. €, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
18.12.2014, § 5395) auch die Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen
die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im
allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle Sonderbelastungen wie
Wettbewerbsnachteile erfährt (17,82 Mio. €, Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5381). Bei den Annahmen handelt es sich bezüglich der
ZVK-Zuschüsse um die Prognose der Anzahl der in den Jahren 2017 und 2018
jeweils (noch) personalgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der für
sie zu leistenden Arbeitgeberanteile an der Umlage sowie Sanierungsgelder (vgl.
Tenor II.; M 188 / 2014). Die Übernahme von DAWI-Sonderbelastungen basiert auf
dem in den Jahren 2017 und 2018 prognostizierten Defizit von definierten
Sonderaufgaben und Sonderbelastungen, die über die Pflichtaufgaben als
Krankenhaus entsprechend dem hessischen Krankenhausgesetz hinausgehen (vgl. C.
Absatz 4 des M 190 / 2014). Zu den Fragen 13 und 14 "Wie setzen sich die im
Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von
€ 14,16 Mio. konkret zusammen? Auf welchen Annahmen beruhen die im
Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von
€ 14,16 Mio.?": Die Veranschlagungen im Nachtrag 2016 erfolgten unter
Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2014 und der sich im ersten Halbjahr
2015 abzeichnenden Tendenz. a) Betriebskostenzuschüsse an Träger
nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen 12.917 T€
b) Leistungen an den Eigenbetrieb
Volkshochschule Frankfurt am Main (Integrationskurse für Flüchtlinge)
1.243 T€ 14.160 T€
a) Die Betriebskostenzuschüsse an
Träger nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen basieren auf den mit den
Trägern vereinbarten, pauschalierten Beträgen für die voraussichtlich 2016
tatsächlich belegten Plätze. b) Die Leistungen an den Eigenbetreib Volkshochschule
beruhen auf Ermittlungen der für zusätzliche Integrationskurse für Flüchtlinge
erforderlichen Personal- und Sachaufwendungen unter Berücksichtigung der
Erträge. Zu den Fragen 15 und 16 "Wie hoch ist die vom
Magistrat im Nachtragshaushalt für die Dom-Römer GmbH für das Jahr 2016
angesetzte Wertberichtigung? Wie berechnet sich diese Wertberichtigung
konkret?": Die Wertberichtigung für die
Dom-Römer GmbH für das Jahr 2016 wurde mit 15 Mio. € im Nachtragsetat
berücksichtigt (siehe Anlage 4, Seite 3 der Nachtragsvorlage M 61/2016).
Der Wert entspricht der in der
Produktgruppe 13.01, PSP 5.006965 geplanten Kapitaleinlage. Zu den Fragen 17 und 18 "Wie hoch ist die vom
Magistrat im Nachtragshaushalt für die Hippodrom GmbH für das Jahr 2016
angesetzte Wertberichtigung? Wie berechnet sich diese Wertberichtigung
konkret?": Die Wertberichtigung für die
Hippodrom GmbH für das Jahr 2016 wurde mit 2,45 Mio. € im Nachtragsetat
berücksichtigt (siehe Anlage 4, Seite 12 der Nachtragsvorlage M 61/2016).
Die eingestellte Wertberichtigung
entspricht den Werten, die sich aus dem Vergleich zwischen der Golfanlagen
Weiland Investment GmbH & Co. KG und der Frankfurter Hippodrom GmbH (FHG)
ergeben. Auf die hierzu mit § 6840 am 25.02.2016 beschlossene M 22/2016 wird
verwiesen. Zur Frage 19 "Von welcher zusätzlichen Zinsbelastung
geht der Magistrat für Investitionskredite für die Jahre 2016 bis 2019
aus?": Von keiner, da gemäß Nachtrag 2016
erst in 2019 zusätzliche Kreditaufnahmen erforderlich werden. Zur Frage 20 "Welche vom Magistrat unterstellte
Zinsentwicklung liegt dieser Prognose zugrunde?": Die Planung unterstellt einen Zinssatz für
Neuaufnahmen von 2,75 % im Jahr 2016 und eine 0,25 %ige Steigerung p. a. im
Finanzplanungszeitraum. Zur Frage 21 "Welche konkreten Überlegungen hat der
Magistrat für ein Haushaltssicherungskonzept für 2017 ff. angestellt?": Die Fortführung und Intensivierung der
Haushaltskonsolidierung ist ein wesentliches Thema der Haushaltsplanung und
wird kontinuierlich unter anderem im Rahmen der Haushaltsgespräche des
Magistrats behandelt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
27.04.2016, A 11
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 20.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 473, 4. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 Aktenzeichen: 20 16