Beschlussfassung über Bau- und Finanzierungsvorlagen
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 15.12.2016, A 137 Betreff: Beschlussfassung über Bau- und
Finanzierungsvorlagen In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
12.05.2016 wurde die Vorlage M 61 vom 18.03.2016 - Entwurf der Nachtragssatzung
zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit
fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm
2016-2019 - beschlossen. Im Beschlusstext ist unter V. aufgeführt: "Es dient
zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 18.01 Soziales für 2016 im
Investitionsprogramm 10 Mio. € für die Unterbringung von Flüchtlingen
vorgesehen sind. Wegen der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur
Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung der Bau- und
Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den
Magistrat". Hierzu hat der Stadtkämmerer in
seiner Rede ausgeführt, dass die Befugnis, die entsprechenden Bau- und
Finanzierungsvorlagen mit dem Beschluss auf den Magistrat übertragen werden
soll. Damit hat der Magistrat klargestellt, dass der Beschluss von Bau- und
Finanzierungsvorlagen grundsätzlich in die Zuständigkeit der
Stadtverordnetenversammlung gehört. Ob die Übertragung dieser Kompetenz auf den
Magistrat rechtlich zulässig ist, erscheint zweifelhaft. In jedem Fall jedoch
ist die Begründung wenig überzeugend. Der Magistrat begründet diese Übertragung
mit der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen, die jeweils Bau- und
Finanzierungsvorlagen erfordern. Die Beschlussfassung kann dann jeweils in der
wöchentlich stattfindenden Magistratssitzung erfolgen. Eine ebenso zeitnahe
Beschlussfassung durch die Stadtverordneten wäre jedoch auch grundsätzlich
möglich. Sowohl der Magistrat als Kollegialorgan als auch der Oberbürgermeister
sind befugt, jederzeit die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung zu
verlangen, die dann innerhalb von wenigen Tagen erfolgen kann. Es stellt sich daher die Frage, welche Bau- und
Finanzierungsvorlagen der Magistrat im Einzelnen aufgrund des zitierten
Beschlusses vom 12.05.2016 über die Vorlage M 61 erarbeitet und beschlossen
hat, um festzustellen, ob eine Beschlussfassung ohne weiteren Zeitverlust nicht
auch durch die Stadtverordnetenversammlung möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie viele und welche Bau- und
Finanzierungsvorlagen hat der Magistrat auf Grundlage des Beschlusses vom
12.05.2016 erarbeitet ? 2.
Welche Vorlagen waren dies konkret und zu welchem Zeitpunkt waren diese jeweils
zur Beschlussfassung fertig gestellt ? 3. Wann wurde jeweils im Magistrat über die einzelnen
Vorlagen ein Beschluss gefasst ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.03.2016, M 61
Bericht des
Magistrats vom 03.03.2017, B 73
Versandpaket: 21.12.2016 Aktenzeichen: 20 12