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Beschlussfassung über Bau- und Finanzierungsvorlagen

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.12.2016, A 137 Betreff: Beschlussfassung über Bau- und Finanzierungsvorlagen In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 wurde die Vorlage M 61 vom 18.03.2016 - Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016-2019 - beschlossen. Im Beschlusstext ist unter V. aufgeführt: "Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 18.01 Soziales für 2016 im Investitionsprogramm 10 Mio. € für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Wegen der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt die Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen statt durch die Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat". Hierzu hat der Stadtkämmerer in seiner Rede ausgeführt, dass die Befugnis, die entsprechenden Bau- und Finanzierungsvorlagen mit dem Beschluss auf den Magistrat übertragen werden soll. Damit hat der Magistrat klargestellt, dass der Beschluss von Bau- und Finanzierungsvorlagen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gehört. Ob die Übertragung dieser Kompetenz auf den Magistrat rechtlich zulässig ist, erscheint zweifelhaft. In jedem Fall jedoch ist die Begründung wenig überzeugend. Der Magistrat begründet diese Übertragung mit der Eilbedürftigkeit der Einzelmaßnahmen, die jeweils Bau- und Finanzierungsvorlagen erfordern. Die Beschlussfassung kann dann jeweils in der wöchentlich stattfindenden Magistratssitzung erfolgen. Eine ebenso zeitnahe Beschlussfassung durch die Stadtverordneten wäre jedoch auch grundsätzlich möglich. Sowohl der Magistrat als Kollegialorgan als auch der Oberbürgermeister sind befugt, jederzeit die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung zu verlangen, die dann innerhalb von wenigen Tagen erfolgen kann. Es stellt sich daher die Frage, welche Bau- und Finanzierungsvorlagen der Magistrat im Einzelnen aufgrund des zitierten Beschlusses vom 12.05.2016 über die Vorlage M 61 erarbeitet und beschlossen hat, um festzustellen, ob eine Beschlussfassung ohne weiteren Zeitverlust nicht auch durch die Stadtverordnetenversammlung möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele und welche Bau- und Finanzierungsvorlagen hat der Magistrat auf Grundlage des Beschlusses vom 12.05.2016 erarbeitet ? 2. Welche Vorlagen waren dies konkret und zu welchem Zeitpunkt waren diese jeweils zur Beschlussfassung fertig gestellt ? 3. Wann wurde jeweils im Magistrat über die einzelnen Vorlagen ein Beschluss gefasst ? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 73 Versandpaket: 21.12.2016 Aktenzeichen: 20 12