Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D : Anfrage vom
27.04.2016, A 11 Betreff: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
2016 Mit
der Vorlage M 61 vom 18.03.2016 legt der Magistrat den (erwarteten) Entwurf der
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das
Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem
Investitionsprogramm 2016-2019 vor. Es wird dabei Bezug genommen auf den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 § 5379 (M 158) und vom
17.12.2015, § 6645 (M 193). Die Nachtragssatzung wurde erforderlich, da mit
Abschluss des Haushaltsjahres 2015 sich die Erwartungen hinsichtlich der
bereits in der Prognose 2016 überschlägig aufgezeigten Auswirkungen auf das
erwartete Ergebnis des Haushaltsjahres 2016 aus den gesetzlichen Änderungen zur
Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und der zusätzlichen
Aufgabenstellungen zur Versorgung von Flüchtlingen bestätigt haben.
Unberücksichtigt bleibt dabei eine mögliche Veränderung der Zuweisungen aus dem
KFA, die sich aus der vom Magistrat angekündigten Klage gegen die Neuregelungen
des KFA ergeben können. Der Magistrat hat eine entsprechende Klage bereits
vor geraumer Zeit angekündigt. Der derzeitige Stand ist nicht bekannt,
insbesondere wann der Magistrat die Klage einreichen wird und welche Argumente
er dort vorzutragen gedenkt. Mit der Neuordnung des KFA hat das zuständige
Finanzministerium ein Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.05.2013
umgesetzt, der der Landesregierung aufgegeben hat, beim KFA neben der
Einwohnerzahl verstärkt den tatsächlichen Finanzbedarf der einzelnen Kommunen
zu berücksichtigen. Hierbei wäre dann im weiteren Sinn auch die angemessene
Ausschöpfung eigener Einnahmequellen der Kommunen zu betrachten. Unter diesem
Aspekt könnte sich z.B. die vom Magistrat vorgenommene im Ergebnis völlig
pachtfreie Überlassung von Grundstücken an Dritte vor Gericht als nachteilig
erweisen. Für das laufende Jahr erwartet der
Magistrat im Ergebnishaushalt zusätzliche Erträge in Höhe von € 47,36 Mio,
denen zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 173,06 Mio. gegenüberstehen,
obwohl die Prognose für die Gewerbesteuer vom Magistrat nach wie vor als
positiv bewertet wird. Der Magistrat erwartet eine konjunkturbedingte Belebung
durch steigende Erwerbstätigkeit, steigende Einkommen und ein positives
Konsumklima, das auch in der weiteren Finanzplanung bis 2019 unterstellt wird.
Insoweit werden auch die Annahmen zu den Steuererträgen im Zeitraum 2016 bis
2019 nach oben korrigiert. Für das laufende Jahr wird dabei für die
Gewerbesteuer eine Steigerung von durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis
von 2014 bzw. von etwa 1 % gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015
angenommen. Auf der Ausgabenseite werden
zusätzliche Haushaltsmittel für Transferleistungen im Sozialbereich angesetzt.
Der Magistrat geht dabei von einem Mehrbedarf für Sozial- und
Jugendhilfeleistungen von etwa € 64 Mio aus. Unter Berücksichtigung der
korrespondierenden Erträge und Kürzungen aufgrund des Kommunalen
Finanzausgleichs steigt die Nettobelastung im Jahr 2016 damit auf € 69,81
Mio. Der in diesem Zusammenhang im Stellenplannachtrag 2016 ausgewiesene
zusätzliche Personalbedarf steht überwiegend im Zusammenhang mit den
Verpflichtungen der Versorgung von Flüchtlingen und weiteren Aufgaben durch das
Bevölkerungswachstum der Stadt. Die zusätzlichen Personalaufwendungen werden
vom Magistrat - unter Anrechnung der Personalkostenerstattungen Dritter (Land
Hessen, Jobcenter) - mit netto € 42,5 Mio. angegeben. Im Einzelnen ist der Vorlage nicht zu entnehmen, auf
welcher Basis die angegebenen Überschreitungen kalkuliert wurden. Dies gilt
v.a. für den Bereich Soziales, Gesundheit. Hier weist der Nachtragshaushalt im
Bereich Soziales unter Transferaufwendungen zusätzliche Ausgaben in Höhe von
€ 63,89 Mio. aus, im Bereich Gesundheit unter Zuweisungen und Zuschüsse
sowie besondere Finanzausgaben zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 24,27
Mio. sowie im Bereich Bildung unter Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere
Finanzausgaben zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 14,16 Mio. aus, ohne
dass dies näher spezifiziert wird. Das ausserordentliche Ergebnis zeigt für 2016 ein
Defizit 2016 in Höhe von € 17,45 Mio. Dabei wird unterstellt, dass die für
2016 veranschlagten Kapitaleinlagen an die Dom-Römer-GmbH sowie die Hippodrom
GmbH nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht werthaltig sein werden und im
laufenden und den folgenden Haushaltsjahren wertberichtigt werden. Die Höhe
dieser Wertberichtigung für die Dom-Römer GmbH wird jedoch nicht aufgeführt.
Ebenso ist die Höhe der Wertberichtigung für die Hippodrom GmbH für das
laufende Jahr 2016 der Vorlage nicht zu entnehmen. Es wird dort lediglich Bezug
auf die Bestellung des Erbbaurechts an Flächen des Rennbahngeländes für den DFB
Bezug genommen (§ 5165 vom 16.10.2014). Zur Realisierung dieses Vorhabens ist
der Magistrat dem Vergleich mit der Golfanlagen Weiland Investment GmbH
beigetreten und hat in diesem Zusammenhang 2014 eine Zahlung in Höhe von €
2,9 Mio geleistet (§ 4839 vom 24.07.2014). Der Magistrat führt im Zusammenhang mit der
mittelfristigen Entwicklung des Schuldenstandes aus, dass aufgrund der im
Ergebnishaushalt deutlich steigenden Defizite die für unerlässliche
Investitionen erforderlichen Finanzmittel aus Eigenmitteln nicht aufgebracht
werden können und daher vollständig aus Fremdmitteln finanziert werden müssen.
Dies führt zum einen - trotz derzeit niedriger Zinsen - zu einer zunehmenden
Zinsbelastung und andererseits dazu, dass die Tilgung der langfristigen
Investitionskredite aus laufenden Überschüssen der Verwaltungstätigkeit zu
refinanzieren ist. Dies ist mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt jedoch nicht
mehr gegeben. Es ist zu erwarten, dass neben den Kassenmitteln auch
mittelfristig die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre
vollständig aufgebraucht sind. Zumindest für das kommende Jahr 2017 ist daher
ein Haushaltssicherungskonzept unabdingbar. Hierzu hat sich der Magistrat
jedoch nicht geäussert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat
1. Wie ist der aktuelle Stand der Klagevorbereitungen
des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA? 2. Wann rechnet der Magistrat mit einer
Klageerhebung? 3. Worauf
stützt sich die geplante Klage des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA,
v.a. unter Berücksichtigung des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom
21.05.2013? 4. Welche
finanzielle Entlastung erwartet der Magistrat aus einem Urteil für den Haushalt
der Stadt Frankfurt? 5. Geht
der Magistrat angesichts der von ihm vorgenommenen pachtfreien Überlassung von
Grundstücken an Dritte davon aus, dass der Staatsgerichtshof seiner
Argumentation eines höheren Finanzbedarfs folgen wird? 6. Auf welcher Prognose beruht die Annahme des
Magistrats, dass die Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2016 eine Steigerung von
durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis von 2014 bzw. von etwa 1 %
gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015 zeigen wird? 7. Hat der Magistrat bei seiner unter
6. aufzuführenden Prognose die zeitliche Verschiebung der Steuerzahlungen sowie
die spezifischen lokalen Verhältnisse (die in der Stadt ansässigen Unternehmen)
hinreichend berücksichtigt? 8. Auf welcher Basis - v.a. im Hinblick auf die
aktuellen und zu erwartenden Flüchtlingszahlen - hat der Magistrat die
zusätzlichen Personalaufwendungen kalkuliert? 9. Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt
aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio.
konkret zusammen? 10. Auf
welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen
Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio.? 11. Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt
aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere
Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio. konkret
zusammen? 12. Auf welchen
Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen
und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von
€ 24,27 Mio.? 13. Wie
setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und
Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung
Transferaufwendungen in Höhe von € 14,16 Mio. konkret zusammen? 14. Auf welchen Annahmen beruhen die
im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von
€ 14,16 Mio.? 15. Wie
hoch ist die vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Dom-Römer GmbH für das
Jahr 2016 angesetzte Wertberichtigung? 16. Wie berechnet sich diese Wertberichtigung
konkret? 17. Wie hoch ist die
vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Hippodrom GmbH für das Jahr 2016
angesetzte Wertberichtigung? 18. Wie berechnet sich diese Wertberichtigung
konkret? 19. Von welcher
zusätzlichen Zinsbelastung geht der Magistrat für Investitionskredite für die
Jahre 2016 bis 2019 aus? 20.
Welche vom Magistrat unterstellte Zinsentwicklung liegt dieser Prognose
zugrunde? 21. Welche
konkreten Überlegungen hat der Magistrat für ein Haushaltssicherungskonzept für
2017 ff. angestellt? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.03.2016, M 61
Bericht des
Magistrats vom 18.07.2016, B 184
Versandpaket: 04.05.2016 Aktenzeichen: 20 12