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Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 27.04.2016, A 11 Betreff: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2016 Mit der Vorlage M 61 vom 18.03.2016 legt der Magistrat den (erwarteten) Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2016 mit fortgeschriebener Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016-2019 vor. Es wird dabei Bezug genommen auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 § 5379 (M 158) und vom 17.12.2015, § 6645 (M 193). Die Nachtragssatzung wurde erforderlich, da mit Abschluss des Haushaltsjahres 2015 sich die Erwartungen hinsichtlich der bereits in der Prognose 2016 überschlägig aufgezeigten Auswirkungen auf das erwartete Ergebnis des Haushaltsjahres 2016 aus den gesetzlichen Änderungen zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und der zusätzlichen Aufgabenstellungen zur Versorgung von Flüchtlingen bestätigt haben. Unberücksichtigt bleibt dabei eine mögliche Veränderung der Zuweisungen aus dem KFA, die sich aus der vom Magistrat angekündigten Klage gegen die Neuregelungen des KFA ergeben können. Der Magistrat hat eine entsprechende Klage bereits vor geraumer Zeit angekündigt. Der derzeitige Stand ist nicht bekannt, insbesondere wann der Magistrat die Klage einreichen wird und welche Argumente er dort vorzutragen gedenkt. Mit der Neuordnung des KFA hat das zuständige Finanzministerium ein Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.05.2013 umgesetzt, der der Landesregierung aufgegeben hat, beim KFA neben der Einwohnerzahl verstärkt den tatsächlichen Finanzbedarf der einzelnen Kommunen zu berücksichtigen. Hierbei wäre dann im weiteren Sinn auch die angemessene Ausschöpfung eigener Einnahmequellen der Kommunen zu betrachten. Unter diesem Aspekt könnte sich z.B. die vom Magistrat vorgenommene im Ergebnis völlig pachtfreie Überlassung von Grundstücken an Dritte vor Gericht als nachteilig erweisen. Für das laufende Jahr erwartet der Magistrat im Ergebnishaushalt zusätzliche Erträge in Höhe von € 47,36 Mio, denen zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 173,06 Mio. gegenüberstehen, obwohl die Prognose für die Gewerbesteuer vom Magistrat nach wie vor als positiv bewertet wird. Der Magistrat erwartet eine konjunkturbedingte Belebung durch steigende Erwerbstätigkeit, steigende Einkommen und ein positives Konsumklima, das auch in der weiteren Finanzplanung bis 2019 unterstellt wird. Insoweit werden auch die Annahmen zu den Steuererträgen im Zeitraum 2016 bis 2019 nach oben korrigiert. Für das laufende Jahr wird dabei für die Gewerbesteuer eine Steigerung von durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis von 2014 bzw. von etwa 1 % gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015 angenommen. Auf der Ausgabenseite werden zusätzliche Haushaltsmittel für Transferleistungen im Sozialbereich angesetzt. Der Magistrat geht dabei von einem Mehrbedarf für Sozial- und Jugendhilfeleistungen von etwa € 64 Mio aus. Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Erträge und Kürzungen aufgrund des Kommunalen Finanzausgleichs steigt die Nettobelastung im Jahr 2016 damit auf € 69,81 Mio. Der in diesem Zusammenhang im Stellenplannachtrag 2016 ausgewiesene zusätzliche Personalbedarf steht überwiegend im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Versorgung von Flüchtlingen und weiteren Aufgaben durch das Bevölkerungswachstum der Stadt. Die zusätzlichen Personalaufwendungen werden vom Magistrat - unter Anrechnung der Personalkostenerstattungen Dritter (Land Hessen, Jobcenter) - mit netto € 42,5 Mio. angegeben. Im Einzelnen ist der Vorlage nicht zu entnehmen, auf welcher Basis die angegebenen Überschreitungen kalkuliert wurden. Dies gilt v.a. für den Bereich Soziales, Gesundheit. Hier weist der Nachtragshaushalt im Bereich Soziales unter Transferaufwendungen zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 63,89 Mio. aus, im Bereich Gesundheit unter Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 24,27 Mio. sowie im Bereich Bildung unter Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben zusätzliche Ausgaben in Höhe von € 14,16 Mio. aus, ohne dass dies näher spezifiziert wird. Das ausserordentliche Ergebnis zeigt für 2016 ein Defizit 2016 in Höhe von € 17,45 Mio. Dabei wird unterstellt, dass die für 2016 veranschlagten Kapitaleinlagen an die Dom-Römer-GmbH sowie die Hippodrom GmbH nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht werthaltig sein werden und im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren wertberichtigt werden. Die Höhe dieser Wertberichtigung für die Dom-Römer GmbH wird jedoch nicht aufgeführt. Ebenso ist die Höhe der Wertberichtigung für die Hippodrom GmbH für das laufende Jahr 2016 der Vorlage nicht zu entnehmen. Es wird dort lediglich Bezug auf die Bestellung des Erbbaurechts an Flächen des Rennbahngeländes für den DFB Bezug genommen (§ 5165 vom 16.10.2014). Zur Realisierung dieses Vorhabens ist der Magistrat dem Vergleich mit der Golfanlagen Weiland Investment GmbH beigetreten und hat in diesem Zusammenhang 2014 eine Zahlung in Höhe von € 2,9 Mio geleistet (§ 4839 vom 24.07.2014). Der Magistrat führt im Zusammenhang mit der mittelfristigen Entwicklung des Schuldenstandes aus, dass aufgrund der im Ergebnishaushalt deutlich steigenden Defizite die für unerlässliche Investitionen erforderlichen Finanzmittel aus Eigenmitteln nicht aufgebracht werden können und daher vollständig aus Fremdmitteln finanziert werden müssen. Dies führt zum einen - trotz derzeit niedriger Zinsen - zu einer zunehmenden Zinsbelastung und andererseits dazu, dass die Tilgung der langfristigen Investitionskredite aus laufenden Überschüssen der Verwaltungstätigkeit zu refinanzieren ist. Dies ist mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt jedoch nicht mehr gegeben. Es ist zu erwarten, dass neben den Kassenmitteln auch mittelfristig die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre vollständig aufgebraucht sind. Zumindest für das kommende Jahr 2017 ist daher ein Haushaltssicherungskonzept unabdingbar. Hierzu hat sich der Magistrat jedoch nicht geäussert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat 1. Wie ist der aktuelle Stand der Klagevorbereitungen des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA? 2. Wann rechnet der Magistrat mit einer Klageerhebung? 3. Worauf stützt sich die geplante Klage des Magistrats gegen die Neuordnung des KFA, v.a. unter Berücksichtigung des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013? 4. Welche finanzielle Entlastung erwartet der Magistrat aus einem Urteil für den Haushalt der Stadt Frankfurt? 5. Geht der Magistrat angesichts der von ihm vorgenommenen pachtfreien Überlassung von Grundstücken an Dritte davon aus, dass der Staatsgerichtshof seiner Argumentation eines höheren Finanzbedarfs folgen wird? 6. Auf welcher Prognose beruht die Annahme des Magistrats, dass die Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2016 eine Steigerung von durchschnittlich 1,9 % gegenüber dem Ergebnis von 2014 bzw. von etwa 1 % gegenüber dem (vorläufigen) Ergebnis von 2015 zeigen wird? 7. Hat der Magistrat bei seiner unter 6. aufzuführenden Prognose die zeitliche Verschiebung der Steuerzahlungen sowie die spezifischen lokalen Verhältnisse (die in der Stadt ansässigen Unternehmen) hinreichend berücksichtigt? 8. Auf welcher Basis - v.a. im Hinblick auf die aktuellen und zu erwartenden Flüchtlingszahlen - hat der Magistrat die zusätzlichen Personalaufwendungen kalkuliert? 9. Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio. konkret zusammen? 10. Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Transferaufwendungen in Höhe von € 63,89 Mio.? 11. Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio. konkret zusammen? 12. Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Gesundheit in Höhe von € 24,27 Mio.? 13. Wie setzen sich die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von € 14,16 Mio. konkret zusammen? 14. Auf welchen Annahmen beruhen die im Nachtragshaushalt aufgeführten zusätzlichen Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben im Bereich Bildung Transferaufwendungen in Höhe von € 14,16 Mio.? 15. Wie hoch ist die vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Dom-Römer GmbH für das Jahr 2016 angesetzte Wertberichtigung? 16. Wie berechnet sich diese Wertberichtigung konkret? 17. Wie hoch ist die vom Magistrat im Nachtragshaushalt für die Hippodrom GmbH für das Jahr 2016 angesetzte Wertberichtigung? 18. Wie berechnet sich diese Wertberichtigung konkret? 19. Von welcher zusätzlichen Zinsbelastung geht der Magistrat für Investitionskredite für die Jahre 2016 bis 2019 aus? 20. Welche vom Magistrat unterstellte Zinsentwicklung liegt dieser Prognose zugrunde? 21. Welche konkreten Überlegungen hat der Magistrat für ein Haushaltssicherungskonzept für 2017 ff. angestellt? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Bericht des Magistrats vom 18.07.2016, B 184 Versandpaket: 04.05.2016 Aktenzeichen: 20 12