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Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 195

Betreff: Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158)

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2016 wird zu Kenntnis genommen.

  2. Der veränderte Wirtschaftsplan 2016 der Volkshochschule Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2016 von 8.922.800 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2016 von 10.143.600 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2016 von 238.000 EUR mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 9.652.703 EUR unter Berücksichtigung eines 4%igen Gewinnaufschlags sowie dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird genehmigt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wirtschaftsplan 2016 der Volkshochschule Frankfurt am Main am 18.12.2014 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2016 endete mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.091 TEUR. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 des Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplans verlangt. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2016 endet mit einem Fehlbetrag von 8.922.800 €. Gegenüber dem bereits beschlossenen Wirtschaftsplan mit einem kalkulierten Fehlbetrag in Höhe von 8.091.000 € beträgt der Mehrbedarf 831.800 €. Dieser Mehrbedarf resultiert vorwiegend aus nicht erwarteten und geplanten erhöhten Zuführungen in die Pensions- und Beihilferückstellungen für die im Eigenbetrieb tätigen Beamtinnen und Beamten (816 TEUR) und deren Verzinsung (65 TEUR). Aufgrund der Regelungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind diese Rückstellungen in der Bilanz nachzuweisen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die Beihilfe-gewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushaltes der Stadt Frankfurt zu beschließen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) basiert auf dem überarbeiteten Erfolgsplan und beträgt 9.652.703 €. Sie ergibt sich aus den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs zuzüglich eines Gewinnzuschlags von 4 % gemäß Betrauungsakt abzüglich der geplanten Einnahmen. Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 29.06.2015 mit einem vorzulegendem neuen Wirtschaftsplan 2016 befasst und in dem Umlaufbeschluss vom 24.09.2015 beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 zu beschließen. Anlage 1_Wirtschaftsplan (ca. 318 KB) Anlage 2_Feststellungsvermerk (ca. 29 KB)

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 45
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP REP AGP STV OCHS DR RAHN
Enthaltung:
BFF ÖkoLinX-ARL Krebs
Sitzung 46
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP AGP
Enthaltung:
BFF
Sitzung 47
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP REP AGP OCHS RAHN
Ablehnung:
DR
Enthaltung:
STV BFF ÖkoLinX-ARL Krebs

Verknüpfte Vorlagen