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Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016 - 2019

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 193 Betreff: Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016 - 2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158) 1. Die nach § 101 Abs. 5 HGO für die Jahre 2016 bis 2019 fortgeschriebene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016 - 2019 (Anlagen 1 und 2) wird beschlossen. Sie wird mit der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans für das Jahr 2017 fortgeschrieben. Die in der Anlage 1 ausgewiesene Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und der daraus resultierenden geplanten Jahresergebnisse wurde dem fortgeschriebenen Finanzhaushalt (Anlage 2) zu Grunde gelegt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm dem mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 überwiegend entspricht. Es wurden keine Investitionsmaßnahmen gestrichen oder hinzugefügt. Einschätzungen der Investitionsbedarfe für die Planjahre 2017 bis 2020 ff. wurden den aktuellen Sachständen entsprechend vorgenommen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden, soweit erforderlich, den aktuellen Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die zum 31.12.2014 bestehenden Überschüsse aus Kassenliquidität (Kassenmittelbestand zum 31.12.2014 rd. 286,58 Mio. €) und die bis 2019 aus dem Ergebnishaushalt resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit (kumuliert 206,01 Mio. €, unter Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert 141,17 Mio. €) vorrangig zur planmäßigen Tilgung der fundierten Schulden (kumuliert 389,0 Mio. €) eingesetzt werden. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsmittelbedarfe (1.375,72 Mio. €, unter Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert 1.390,38 Mio. € Mio. €) wäre die Aufnahme von Krediten in Höhe von kumuliert 1.243 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 1.323 Mio. €) erforderlich. Unter Anrechnung der planmäßigen Tilgung ergäbe sich damit eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 854 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 934 Mio. €) und ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2.818 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 2.898 Mio. €).1 4. Es dient zur Kenntnis, dass im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2019 kumulierte Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in Höhe von 474,46 Mio. € (unter Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert 539,31 Mio. €) planerisch abgebildet sind. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (nicht- selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 auf einen kumulierten Fehlbetrag von 475,08 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 auf einen kumulierten Fehlbetrag von 539,92 Mio. €). Zur Deckung der Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2016 bis 2019 stehen Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung (Stand der Rücklage zum 31.12.2014: 548,48 Mio. €). Sofern im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen keine wesentlichen Ergebnisverbesserungen - insbesondere durch eine Deckelung der Aufwandseite - erzielt werden können, die zu einer Vermeidung der planerischen Defizite führen, wäre die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre am Ende des Finanzplanungszeitraums auf rd. 60,0 Mio. € abgeschmolzen. Unter Einbeziehung der prognostizierten Ergebnisverschlechterung 2016 entstünde bis Ende 2019 ein nicht aus Überschüssen aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre gedecktes Defizit von 4,9 Mio. €. Zur Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung sind daher im Haushaltsvollzug der Jahre 2016 ff. geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. 1 Inklusive der zum 31.12.2016 zu übernehmenden Verbindlichkeiten aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg in Höhe von 148,2 Mio. €; Schuldenstand zum 31.12.2014: 1.539,64 Mio. €. Begründung: 1. Vorbemerkung Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist gemäß § 101 Abs. 5 HGO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Die derzeit gültige Finanzplanung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2018. Aufgrund der Regelung des § 7 Abs. 2 GemHVO zu einem Haushaltsplan über zwei Jahre ist der Stadtverordnetenversammlung im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main eine Fortschreibung der Finanzplanung für den Zeitraum bis 2019 vorzulegen. In die vorliegende Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung von 2016 bis 2019 und das zu Grunde liegende Investitionsprogramm 2019, die auf der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 am 18.12.2014 beschlossenen mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung 2018 basieren, sind die Erkenntnisse aus dem Ergebnis des Jahres 2014 sowie aus der aktuellen Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2015 eingeflossen. Darüber hinaus wurden gesetzliche Neuregelungen - insbesondere im Kommunalen Finanzausgleich - und Änderungen in der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei wurden für die wesentlichen Steuererträge entsprechend der geänderten Gesetzes- und Wirtschaftslage und unter Beachtung der im Oktober 2014 bekannt gegebenen Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie der Annahmen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2015 Neueinschätzungen vorgenommen. Die Fachbereichsbudgets wurden im Hinblick auf ein angestrebt ausgeglichenes Ergebnis mit Ausnahme der Veranschlagungen in den Bereichen Soziales und Bildung im Wesentlichen unverändert fortgeschrieben. Die Veränderungen im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt betreffen nur die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019. Die Veranschlagungen für das Haushaltsplanjahr 2016 wurden dagegen nicht verändert, sondern lediglich in einer Prognose 2016 neu bewertet, um als Basis für die Fortschreibung der Finanzplanung zu dienen. Aktuell wird erwartet, dass die prognostizierten Haushaltsbelastungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und dem Anstieg der Sozialausgaben voraussichtlich bis einschließlich 2016 weitgehend durch Steuermehrerträge und Ergebnisverbesserungen 2015 kompensiert werden können. Ein erhöhter Kreditbedarf zur Finanzierung der Investitionen oder zur Sicherung der Kassenliquidität ergibt sich aus der Prognose 2016 nicht. Die Einbringung eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 wird daher erst nach Vorliegen neuer Erkenntnisse im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgen. Für die Fortschreibung des Investitionsprogramm 2019 wurde das am 18.12.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2018 der aktuellen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. Veränderungen an den einzelnen, mit dem Investitionsprogramm 2015 bis 2018 beschlossenen Investitionsmaßnahmen wurden dabei nicht vorgenommen, sondern lediglich im Einzelfall die geplanten Ein- und Auszahlungen für die Jahre 2017 bis 2019 im Rahmen der beschlossenen Gesamtkosten überarbeitet und Programmmittel für das letzte Jahr der Finanzplanung fortgeschrieben. Entfallen sind jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen im Rahmen des KFA die bisher im Produktbereich 20 veranschlagte Schulbaupauschale sowie die im Produktbereich 98 veranschlagte Allgemeine Investitionspauschale. Ein Ausweis der Einzelmaßnahmen des Investitionsprogramms ist in der vorliegenden Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten, da die Investitionsmaßnahmen in Band 2 des Haushaltsplans 2015/2016 ausführlich dargestellt werden. Sofern im Finanzplanungszeitraum neue Annahmen gegenüber dem beschlossenen Doppelhaushalt getroffen wurden, sind diese in den Tabellen rot hervorgehoben. Haushaltsbelastungen - Mindererträge oder Mehraufwendungen - sind im Text negativ dargestellt, Ergebnisverbesserungen - Mehrerträge oder Minderaufwendungen - als positive Zahl. Genannte Änderungen im Finanzplanungsjahr 2019 sind gegenüber dem Vorjahr 2018 gerechnet (unterstellt wurde somit, dass die Planung des Jahres 2018 unverändert für 2019 übernommen worden wäre). 2. Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts 2.1 Ergebnis Die planerisch bereits 2013 aufgrund positiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartete Erholung der Steuererträge war tatsächlich erst mit leichter Verzögerung 2014 eingetreten. Insbesondere die Gewerbesteuererträge zeigten 2014 ein erhebliches Wachstum und bestätigten so die planerisch im Doppelhaushalt 2015/2016 verankerten Erwartungen. Eine konjunkturbedingte Belebung durch steigende Erwerbstätigkeit, steigende Einkommen und ein gutes Konsumklima, wie sie sich im Vorjahr zeigte, wurde in der Finanzplanung auch bis 2018 unterstellt. Dies wie auch die bei der Planaufstellung berücksichtigte maßvolle Steigerung auf der Aufwandsseite spiegelt sich in den im Doppelhaushalt 2015/2016 geplanten Jahresergebnissen von - 13,30 Mio. € (2015) und-38,26 Mio. € (2016) wider.1 Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung zeigt, dass für den Zeitraum bis 2019 aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnisse weitere Verbesserungen bei den Steuererträgen unterstellt werden können. Auf der anderen Seite werden teils erhebliche Haushaltsbelastungen aus der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und im Sozialbereich erwartet. Trotz der Erwartung einer Steuerertragsverbesserung bei der Ausführung des laufenden Haushalts, die auch der weiteren Planung zugrunde gelegt wurde, wird im nun fortgeschriebenen Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2019 eine kumulierte Ergebnisverschlechterung in Höhe von rund 244 Mio. € prognostiziert. Unter Anrechnung der Prognose für 2016 wird sogar ein Ergebnis erwartet, dass kumuliert rund 309 Mio. € hinter der bisherigen Planung zurückbleibt. Abbildung 1: Entwicklung des Ergebnisses (nach ILV) in Mio. € Der Ausgleich des Ergebnishaushalts ist unter Einbeziehung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses insbesondere aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserungen 2014 und der für das laufende Haushaltsjahr erwarteten Verbesserung bis 2019 weiterhin möglich. Hierfür steht derzeit eine Rücklage in Höhe von 548,48 Mio. €2 zur Verfügung. Die nachfolgende Übersicht zeigt die aktuell prognostizierte Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse (nach Stiftungsrücklage) und der Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre unter der Annahme eines unveränderten Ergebnisses 2016. Abbildung 2: Entwicklung der ordentlichen Ergebnisses und der Rücklage in Mio. € Wird die prognostizierte Ergebnisverschlechterung 2016 einbezogen, muss die Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre bis Ende 2019 komplett in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus verbleibt ein nicht abgedecktes ordentliches Defizit von 4,9 Mio. €.3 Einen Überblick über die geplante Entwicklung des Ergebnishaushalts nach Verwaltungs- und Finanzergebnis gibt die anschließende Tabelle. Als Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Finanzplanung 2017 bis 2019 wurde eine Prognose für das Haushaltsjahr 2016 erstellt, welche die wesentlichen Änderungen aufgrund der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen enthält. Dabei wurde insbesondere die Planung der Gewerbesteuer den aktuellen Erkenntnissen angepasst und die Haushaltsbelastungen aus der Neuregelung des KFA und im Sozialbereich berücksichtigt. Trotz der sich im Jahr 2015 abzeichnenden deutlichen Verbesserung der Ertragslage bei der Gewerbesteuer ergibt sich aus der Prognose des Ergebnisses 2016 eine Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan (- 64,84 Mio. €). Abbildung 3: Übersicht Gesamtergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Summe der ordentlichen Erträge 3.471.387 3.302.758 3.364.382 3.403.568 3.481.624 3.516.363 3.562.383 Summe der ordentlichen Aufwendungen -3.271.178 -3.294.114 -3.374.148 -3.494.742 -3.567.603 -3.637.879 -3.674.443 Verwaltungsergebnis 200.209 8.644 -9.766 -91.174 -85.979 -121.516 -112.060 Finanzerträge 66.794 49.080 50.472 50.472 49.524 51.502 51.502 Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen -57.441 -71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806 Finanzergebnis 9.353 -21.942 -28.492 -11.928 -31.976 -37.371 -47.304 Ordentliches Ergebnis 209.562 -13.298 -38.258 -103.102 -117.955 -158.887 -159.364 Außerordentliche Erträge 21.714 0 0 0 0 0 0 Außerordentliche Aufwendungen -72.542 0 0 0 0 0 0 Außerordentliches Ergebnis -50.828 0 0 0 0 0 0 Jahresergebnis 158.735 -13.298 -38.258 -103.102 -117.955 -158.887 -159.364 nachrichtlich: Jahresergebnis gemäß Haushalt 2015/2016 158.735 -13.298 -38.258 -38.258 -59.823 -65.986 -65.986 Abweichung 0 0 0 -64.844 -58.132 -92.901 -93.378 2.2 Erträge Im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung wurden Neueinschätzungen bei den Erträgen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, den Erträgen aus Transferleistungen und den Zuwendungen für laufende Zwecke vorgenommen, weil dies aufgrund geänderter wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich wurde. Alle weiteren ordentlichen Erträge wurden gemäß den Einschätzungen des Haushalts 2015/2016 fortgeschrieben. Die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen bezieht sich in erster Linie auf die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die für Frankfurt am Main mit einer deutlichen Haushaltsbelastung einhergeht. Abbildung 4: Ordentliche Erträge Erträge in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Privatrechtliche Leistungsentgelte 103.542 75.085 73.994 73.994 74.003 74.014 74.014 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 266.806 241.103 246.435 246.435 246.442 246.442 246.442 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 59.235 53.852 54.324 54.324 54.627 55.306 55.306 Bestandsveränderungen und andere Eigenleistungen 559 0 0 0 0 0 0 Steuern und steuerähnliche Erträge 2.451.186 2.395.200 2.434.200 2.534.200 2.593.000 2.625.000 2.662.800 Erträge aus Transferleistungen 167.877 162.244 164.265 168.713 182.881 179.700 184.788 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen 288.536 243.585 260.495 195.233 198.677 202.332 205.464 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 45.349 37.129 37.277 37.277 37.055 37.317 37.317 Sonstige ordentliche Erträge 88.298 94.560 93.392 93.392 94.939 96.252 96.252 Summe ordentliche Erträge 3.471.387 3.302.758 3.364.382 3.403.568 3.481.624 3.516.363 3.562.383 nachrichtlich: Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016 3.471.387 3.302.758 3.364.382 3.364.382 3.413.113 3.475.025 3.475.025 Abweichung 39.186 68.511 41.338 87.358 Der Planung der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes liegt in Anlehnung an die Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2019 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport die Annahme einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten zugrunde. Demzufolge beruht die Einschätzung der Entwicklung der Steuereinnahmen auf stetigen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Aufgrund der überragenden Bedeutung der Steuereinnahmen für die Finanzierung des Frankfurter Haushalts nimmt damit auch die Summe der ordentlichen Erträge im Finanzplanungszeitraum stetig zu. Die nachfolgende Tabelle gibt die Einschätzung zu den einzelnen Steuerarten wieder. Während für die Gewerbesteuer eine abweichende Prognose für das Haushaltsjahr 2016 und auf dieser Basis auch neue Einschätzungen 2017 - 2019 getroffen wurden, wurden bei allen übrigen Steuerarten für die Prognose 2016 die Einschätzungen gemäß dem Haushaltsplan 2015/2016 unterstellt. Bei der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2019 wurden lediglich bei den konjunkturabhängigen Steuerarten - Gewerbe-, Einkommen- und Umsatzsteuer - Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 erforderlich. Abbildung 5: Steuern und steuerähnliche Erträge Erträge in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Einkommensteuer 364.997 390.000 410.000 410.000 431.200 453.400 476.600 Umsatzsteuer 128.197 135.000 140.000 140.000 144.600 134.400 139.000 Grundsteuer A 154 200 200 200 200 200 200 Grundsteuer B 212.685 203.000 207.000 207.000 210.000 210.000 210.000 Gewerbesteuer 1.726.948 1.650.000 1.660.000 1.760.000 1.790.000 1.810.000 1.820.000 Spielapparate- u. Vergnügungssteuer 16.604 15.500 15.500 15.500 15.500 15.500 15.500 Hundesteuer 1.567 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 Getränkesteuer 7 0 0 0 0 0 0 Abgabe von Spielbanken 28 0 0 0 0 0 0 Summe Steuererträge 2.451.186 2.395.200 2.434.200 2.534.200 2.593.000 2.625.000 2.662.800 nachrichtlich: Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016 2.451.186 2.395.200 2.434.200 2.434.200 2.472.200 2.523.200 2.523.200 Abweichung 100.000 120.800 101.800 139.600 Die Einkommensteuer wird nach Einschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2015 (und auf Basis der regionalisierten Daten des Hessischen Städtetages) in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den Plandaten zum Haushalt 2015/2016 nochmals leicht ansteigen. Nach den Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport können für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Steigerungen von 5,5 (2016) und 5,0 % (2017/2018) kalkuliert werden, die die bisherigen Veranschlagungen im Finanzplanungszeitraum bis 2018 (5,1 %, 4,9 % und 4,7 %) weitgehend bestätigen. Für die Fortschreibung der Finanzplanung wird auf dieser Basis insgesamt ein Zuwachs von rd. 5 % p. a. unterstellt.4 Dagegen wird die Umsatzsteuer in der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 gemäß der Orientierungsdaten leicht nach unten korrigiert. 2017 wird eine Veränderung zum Vorjahr von rd. 3,3 % prognostiziert (- 0,4 Mio. €). 2018 wird der neue Verteilungsschlüssel für die Umsatzsteuer aufgrund der geringeren Gewichtung des Gewerbesteueraufkommens jedoch zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzsteueranteile für Frankfurt am Main führen (2018 - 11,8 Mio. €).5 2017 werden knapp 145 Mio. € aus der Umsatzsteuer erwartet, 2018 sinkt die Erwartung um gut 10 Mio. € auf rd. 134 Mio. €. Auf dieser abgesenkten Basis wird für 2019 dann wieder ein Zuwachs von 3,4 % kalkuliert. Aus der Neueinschätzung der Umsatzsteueranteile resultiert daher insgesamt eine Ergebnisverschlechterung in den Jahren 2017 bis 2019 von - 19 Mio. €. Deutliche Verbesserungen werden allein bei der Entwicklung der Gewerbesteuererträge erwartet, deren Entwicklung aktuell günstiger eingeschätzt wird als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2015/2016. Die Verbesserung begründet sich im guten Ergebnis des Jahres 2014 und in der guten Ertragssituation 2015. Bei einem Haushaltsansatz von 1,65 Mrd. € werden aktuell über 1,7 Mrd. € an Erträgen aus der Gewerbesteuer erwartet. Die Annahmen für 2016 liegen um 100 Mio. € über dem Planansatz von 1.660 Mio. €. Im weiteren Finanzplanungsverlauf werden aufgrund des unterstellt anhaltenden Wirtschaftswachstums Erträge aus der Gewerbesteuer mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate in Höhe von 0,8 % angenommen. Die Gewerbesteuererwartung steigt damit zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 1.820 Mio. €. Weitere Neueinschätzungen wurden für die Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen vorgenommen. Aufgrund der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) durch das Land Hessen wurden die diesbezüglichen Veranschlagungen ab 2017 entweder gestrichen (Wegfall der Zuweisung des Landes zu den Ausgaben der Schulen) oder neu bewertet (Schlüsselzuweisung). Dabei mussten die Erwartungen bei den Schlüsselzuweisungen 2017 um 50 Mio. € und 2018 um 55 Mio. € nach unten berichtigt werden. Eine fundierte Aussage zur Entwicklung der im Rahmen des KFA zu gewärtigenden Haushaltsbelastungen in Folge geringerer Zuweisungen und höherer (oder zumindest gleichbleibend hoher) Umlagen kann jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend getroffen werden, da die der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 zu Grunde liegenden Annahmen weitgehend auf Modellrechnungen beruhen, in die auch Angaben anderer kreisfreier Kommunen eingeflossen sind, sowie auf internen Berechnungen. Für die Aufwendungen der Schulen werden ab 2017 wegen der Neuregelung des KFA keine Landeszuwendungen mehr eingeplant, eine Haushaltsbelastung von rd. - 10,5 Mio. € p. a. Auch in der Prognose für 2016 wird die Änderung des KFA in Höhe von - 44,4 Mio. € bei der Schlüsselzuweisung und rd. - 47,5 Mio. € im Schul- und Sozialbereich berücksichtigt. Im Übrigen wurden die Landesmittel für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr in Einrichtungen nichtstädtischer Träger für 2019 auf Basis der nach der mittelfristigen Finanzplanung in 2017 erwarteten Plätze in diesen Einrichtungen ermittelt. Hier ergibt sich eine leichte Verbesserung gegenüber dem Planansatz des Vorjahres. Die mit den Transferaufwendungen korrespondierenden Erträge wurden auf Basis der fortgeschriebenen Aufwendungen ab 2017 neu eingeschätzt. Hierbei wurde die Anfang Juli 2015 für die jeweiligen Jahre erwarteten Erstattungsquoten für die Leistungen der Unterkunft zu Grunde gelegt und die durch die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs im Sozial- und Jugendbereich wegfallenden Landeszuweisungen zu den Aufwendungen der örtlichen Sozial- bzw. Jugendhilfe und zu den Belastungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende berücksichtigt. 2.3 Aufwendungen In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine stetige Zunahme der ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die insbesondere durch zunehmende Sozialleistungen (Transferaufwendungen) verursacht wird. Auch die Umlageverpflichtungen nehmen aufgrund steigender Steuerkraft nochmals deutlich zu (Steueraufwendungen und Umlagen). Schließlich ergeben sich im letzten Finanzplanungsjahr erhöhte Aufwendungen bei den Abschreibungen, letzteres infolge der geplanten Umsetzung des Investitionsprogramms sowie durch den geplanten Ausbau der Kinderbetreuung (Zuwendungen, Zuschüsse, Kostenerstattungen). Abbildung 6: Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prog.2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Personalaufwendungen 491.090 517.671 524.303 524.303 532.045 539.904 539.904 Versorgungsaufwendungen 131.077 104.500 105.500 105.500 105.500 105.500 105.500 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 603.085 588.523 583.038 583.038 578.509 585.013 566.148 Abschreibungen 187.663 179.570 194.213 194.213 197.690 199.909 204.467 Aufwendungen f. Zuweisungen u. Zuschüsse 671.659 713.746 748.016 748.016 773.832 791.534 799.935 Steueraufwendungen inkl. Umlagen 470.456 473.140 482.341 539.041 548.242 553.312 565.782 Transferaufwendungen 709.022 711.542 731.071 794.965 826.277 856.885 886.885 Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.127 5.422 5.666 5.666 5.508 5.822 5.822 Summe 3.271.178 3.294.114 3.374.148 3.494.742 3.567.603 3.637.879 3.674.443 nachrichtlich: Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016 3.271.178 3.294.114 3.374.148 3.374.148 3.433.494 3.493.515 3.493.515 Abweichung 120.594 134.109 144.364 180.928 Im Vergleich zum Haushaltsplan 2015/2016 wurden bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bei den ordentlichen Aufwendungen nur unvermeidbare Anpassungen bei den gesetzlich verpflichtenden Sozialleistungen und den gesetzlichen Umlagen vorgenom- men. Im Hinblick auf die Budgets der Dezernate und Ämter erfolgten mit Ausnahme der Fortschreibung der Kinderbetreuung 2019 keine nennenswerten Veränderungen. Auf Basis der Ist-Ergebnisse 2014, der durchschnittlichen Entwicklung der jährlichen Steigerungen seit 2013 unter Einbeziehung der Entwicklung 2015 bis einschließlich 30.06.2015 sowie Kostensteigerungen im Bereich der Pflege außerhalb von Einrichtungen wurden die Transferaufwendungen des Jugend- und Sozialamtes ab 2017 neu eingeschätzt. Darüber hinaus wurden folgende Abweichungen von 2018 bei der Fortschreibung nach 2019 eingeplant: Aus dem im Laufe des Jahres 2018 geplanten Platzausbau nichtstädtischer Träger von Kindertageseinrichtungen fallen erst 2019 die Betriebskostenzuschüsse für ein volles Jahr an. Bei der Fortschreibung wurde analog der Vorjahre eine moderate Steigerung der zuwendungsfähigen Kosten eingeplant. Da die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst noch andauern, konnten eventuell sich daraus ergebende zusätzliche, derzeit nicht einschätzbare Aufwendungen nicht in der Fortschreibung der Finanzplanung berücksichtigt werden. Da die letzte Rate des Aktionsplans Schule in Höhe von 17,35 Mio. € 2018 vorgesehen ist, reduziert sich die Bauunterhaltung 2019 um diesen Betrag. Bei den Umlagen ist nicht die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleiches für die Mehrbelastungen des Haushaltes ausschlaggebend, sondern die prognostizierte steigende Steuerkraft Frankfurts. Bereits in der Prognose für 2016 schlägt sich die Belastung aus der Umlage des Landeswohlfahrtsverbands mit zusätzlichen - 39,3 Mio. € und aus der Krankenhausumlage mit weiteren - 2,4 Mio. € nieder. Zudem ist analog zur Ausgabenentwicklung bei den städtischen Sozialleistungen auch bei der Entwicklung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband für die überörtliche Sozialhilfe eine höhere Ausgabendynamik bis 2019 als im Haushalt 2015/2016 einzuplanen. Hier wird eine Steigerungsrate zwischen 1,5 % (2017) und 4,5 % (2019) unterstellt. Dies führt zu zusätzlichen Aufwendungen an den LWV von - 35,5 Mio. € (2017), - 32,8 Mio. € (2018) und 42,8 Mio. € (2019). Im Finanzplanungszeitraum 2017-2019 kumulieren sich die Verschlechterungen aus der LWV-Umlage auf über 111 Mio. €. Für die Krankenhausumlage werden Mehraufwendungen in Höhe von 3,0 Mio. €, - 3,5 Mio. € und - 4,5 Mio. € angenommen. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich rund 4,5 % p. a. Weitere planerische Belastungen bei den ordentlichen Aufwendungen ergeben sich bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund der erwarteten höheren Brutto-Gewerbesteuererträge (2017 bis 2019 kumuliert rd. -52,01 Mio. €). Aus den prognostizierten Mehrerträgen 2016 der Gewerbesteuer (+ 100 Mio. €) resultiert eine Umlageerhöhung von - 15 Mio. € und eine saldierte Haushaltsentlastung in Höhe von + 85 Mio. €. 2.4 Finanzergebnis Bereits die Planung zum Doppelhaushalt 2015/2016 ging von konstanten Finanzerträgen,6 aber von steigenden Zinsaufwendungen aus fundierten Schulden - und damit von stetig steigenden Fehlbeträgen im Finanzergebnis - aus. Trotz der mit der Fortschreibung der Finanzplanung prognostizierten positiveren Entwicklung des Finanzergebnisses bleibt dieses weiterhin im gesamten Planungszeitraum negativ. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2015/2016 konnten jedoch bei der Fortschreibung die deutlich geringere Kreditaufnahme 2014 (Ist) und - nach aktuellen Erwartungen - auch 2015 berücksichtigt werden. Dies sowie der deutlich günstigere Kassenmittelbestand zu Beginn des Haushaltsjahres 20157 führt zu einer Entlastung des Finanzergebnisses von + 16,56 Mio. € (Prognose 2016) und im Planungszeitraum 2017 bis 2019 zu weiteren kumuliert + 17,78 Mio. €. Für die Finanzerträge waren in der fortgeschriebenen Finanzplanung im Vergleich zum Planungszeitraum 2015-2018 keine Anpassungen erforderlich. Abbildung 7: Finanzergebnis Erträge und Aufwendungen in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Finanzerträge 66.794 49.080 50.472 50.472 49.524 51.502 51.502 Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen -57.441 -71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806 Finanzergebnis 9.353 -21.942 -28.492 -11.928 -31.976 -37.371 -47.304 nachrichtlich: Finanzergebnis gemäß Haushalt 2015/2016 9.353 -21.942 -28.492 -28.492 -39.442 -47.496 -47.496 Abweichung 16.564 7.466 10.125 192 Die Zinslastquote, die angibt, wie viel Prozent ihres Gesamthaushalts (Ordentliche Aufwendungen inklusive Finanzaufwendungen) eine verschuldete Stadt ausgeben muss, um die Zinsen ihrer Schulden zu decken,8 sinkt entsprechend im Vergleich zur Haushaltsplanung 2015/2016 um 0,5 % im Prognosejahr 2016 und um rd. 0,3 % in den Finanzplanungsjahren 2017 und 2018. Abbildung 8: Zinslastquote Zinslastquote (T€) Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Finanzaufwendungen -57.441 -71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806 Ordentliche Aufwendungen -3.271.178 -3.294.114 -3.374.148 -3.494.742 -3.567.603 -3.637.879 -3.674.443 Ordentliche Aufwendungen inkl. Finanzaufwendungen -3.328.619 -3.365.136 -3.453.112 -3.557.142 -3.649.103 -3.726.752 -3.773.249 Zinslastquote Fortschreibung Finanzplanung 1,73% 2,11% 2,29% 1,75% 2,23% 2,38% 2,62% nachrichtlich: Zinslastquote gemäß Haushalt 2015/2016 1,73% 2,11% 2,29% 2,53% 2,76% 2,76% Abweichung 0,53% 0,29% 0,37% 0,14% Die Zinslastquote hängt auch vom jeweiligen Volumen der kurzfristigen Schulden (Kassenkredite) und von der Marktentwicklung der variablen Schuldzinssätze ab. Sie ist damit eher stärkeren Veränderungen unterworfen als andere Kennzahlen. 3. Entwicklung des Finanzhaushalts Der Finanzhaushalt weist die erwarteten zahlungswirksamen Vorgänge der fortge- schriebenen Haushaltsplanung aus. Abbildung 9: Finanzhaushalt Ein- und Auszahlungen in Mio. € Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung 441,5 139,8 130,1 65,3 51,3 10,2 14,3 Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit -245,7 -384,5 -433,1 -447,8 -413,2 -352,4 -177,0 Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit 60,5 276,0 345,0 345,0 256,0 262,0 71,0 Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres 263,0 31,4 42,0 -37,5 -105,9 -80,2 -91,7 Zahlungsmittelbestand am Anfang des Haus- haltsjahres 23,6 286,6 317,9 317,9 280,4 174,5 94,4 Zahlungsmittelbestand am Ende des Haus- haltsjahres 286,6 317,9 359,9 280,4 174,5 94,4 2,7 Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von knapp 287 Mio. € wurde abweichend von den Planzahlen 2015/2016 bereits auf den Stand zum Jahresende 2014 korrigiert. Die ursprüngliche Planung im Doppelhaushalt 2015/2016 ging noch von einem Kassenmittelfehlbetrag Anfang 2015 von - 80,6 Mio. € aus. Die Verbesserung der Kassenlage ist im Wesentlichen auf Mehreinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer und auf geringere Mittelabflüsse bei den Investitionen 2014 zurückzuführen. Mit dem zum 31.12.2015 erwarteten Kassenmittelbestand (317,9 Mio. €) und den 2016 - 2019 erwarteten Zahlungsmittelüberschüssen aus Verwaltungstätigkeit (141 Mio. €) kann die planmäßige Tilgungsleistung (389 Mio. €) voraussichtlich bis zum Ende des fortgeschriebenen Finanzplanungszeitraums 2019 vollständig gedeckt werden. Darüber hinaus können Liquiditätsbedarfe aus Investitionstätigkeit noch teilweise aus vorhandenen Mitteln abgedeckt werden, so dass die planerische Kreditaufnahme entgegen den Annahmen zum Doppelhaushalt 2015/2016 kumuliert um rund 67 Mio. € unter dem Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit bleibt.9 Die folgende Grafik stellt den erwarteten Finanzbedarf aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit dar, sowie den voraussichtlichen Abbau der Liquidität. Abbildung 10: Entwicklung der Zahlungsmittelbedarfe und der Liquidität in Mio. € 3.1 Zahlungsmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit Der Zahlungsmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit hat sich mit der Fortschreibung 2016 bis 2019 in allen Finanzplanungsjahren analog der Ergebnisentwicklung verschlechtert, da alle prognostizierten Veränderungen (mit Ausnahme der Mehraufwendungen aus Abschreibungen im Haushaltsjahr 2019) ein- bzw. auszahlungsrelevant sind. Trotz dieser Prognose bleibt der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit durchgehend positiv, auch wenn die Überschüsse mit der Ergebnisentwicklung korrespondierend im Finanzplanungszeitraum stetig abnehmen. In den beiden letzten Jahren werden nur noch Überschüsse in Höhe von rd. 10,24 Mio. € bzw. 14,32 Mio. € erzielt. Abbildung 11: Entwicklung des Zahlungsmittelflusses aus Verwaltungstätigkeit Ein- und Auszahlungen in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Soll 2017 Soll 2018 Soll 2019 Saldo der Erträge und Aufwendungen 158.735 -13.298 -38.258 -103.102 -117.955 -158.887 -159.364 Auflösung von Sonderposten, Zuschreibungen und Erträge aus Vermögensabgängen -50.075 -37.129 -37.277 -37.277 -37.055 -37.317 -37.317 Auflösung von Sonderposten der Gebührenbereiche (ertragswirksam) und sonstige nicht zahlungswirksame Erträge -43.379 -5.062 -3.634 -3.634 -5.135 -6.401 -6.401 Abschreibungen und Aufwendungen aus Vermögensabgängen 169.675 179.570 194.213 194.213 197.690 199.909 204.467 Zunahme Personalrückstellungen 100.609 113.500 113.500 113.500 113.500 113.500 113.500 Zuführung zu Sonderposten der Gebührenbereiche zu sonstigen Rückstellungen und sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen 129.440 50 2.377 2.377 1.064 227 227 Auflösung von Personalrückstellungen (aufwandmindernd) -148.342 -95.100 -98.100 -98.100 -98.100 -98.100 -98.100 Auflösung von sonstigen Rückstellungen (aufwandmindernd) -26.235 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690 Zunahme und Abnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten 151.031 0 0 0 0 0 0 Summe nicht zahlungsrelevante Erträge und Aufwendungen 282.722 153.139 168.389 168.389 169.274 169.128 173.686 Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit 441.457 139.841 130.131 65.287 51.319 10.241 14.322 nachrichtlich: Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeit gemäß Haushalt 2015/2016 441.457 139.841 130.131 130.131 109.451 103.142 103.142 Abweichung -64.844 -58.132 -92.901 -88.820 Die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit (kumuliert 141,17 Mio. €) können zusammen mit der vorhandenen Kassenliquidität zur Deckung der Tilgungsleistungen und zur Teilfinanzierung der Investitionstätigkeit herangezogen werden, eine Aufnahme von Kassenkrediten wird demnach auch weiterhin nur unterjährig zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsbedarfen erforderlich werden. 3.2 Zahlungsmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit wurde auf Basis des zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen Investitionsprogramms fortgeschrieben und für die Jahre 2017 ff. auf Basis der Prognose 2016 und der aktuellen Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung eine Neueinschätzung vorgenommen. Neue Investitionen wurden bis 2019 nicht aufgenommen. Die Auszahlungen für das fortgeschriebene Planjahr 2019 belaufen sich auf ca. 222 Mio. €, die geplanten Einzahlungen auf ca. 45 Mio. €, die Refinanzierungsquote beläuft sich damit auf 20 %. Neben den Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden mit knapp 18 Mio. € sind auch die Einnahmen im Bereich Nahverkehr und ÖPNV in Höhe von knapp 17 Mio. € als Bestandteil der Refinanzierung in 2019 zu nennen. Negativ - auch schon in der Prognose für das Jahr 2016 - schlägt sich vor allem die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit dem kompletten Wegfall sowohl der Schulbaupauschale im Bereich Bildung (jährlich - 8 Mio. €) als auch der Allgemeinen Investitionspauschale im Bereich Zentrale Finanzen (jährlich - 2,3 Mio. €) nieder. Abbildung 12: Entwicklung der Investiven Zahlungsmittelbedarfe nach Aufgabenbereiche Saldo Einzahlungen/ Auszahlungen in T€ Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Brandschutz und Rettungsdienst -5.959 -8.862 -9.562 -9.562 -5.562 -3.862 -3.862 Stadtplanung 10.924 -83.390 -101.361 -101.361 -68.490 -55.976 -49.893 Nahverkehr und ÖPNV -63.222 -52.338 -69.052 -69.238 -69.664 -58.168 -29.553 Soziales -2.021 -1.580 -1.580 -1.580 -1.580 -1.580 -2.030 Gesundheit -5.847 -20.243 -35.243 -35.243 -41.243 -38.693 -26.593 Bildung -124.751 -149.992 -149.992 -162.162 -158.342 -132.107 -26.536 Kultur und Freizeit -17.714 -20.115 -23.704 -23.704 -30.165 -12.901 -3.651 Sport -10.623 -4.461 -4.568 -4.568 -2.414 -1.914 -1.914 Umwelt -9.657 -15.970 -10.602 -10.602 -6.724 -7.691 -6.039 Abwicklung von Grundstücksgeschäften 5.329 0 0 0 0 0 0 Sonstiges -22.193 -27.539 -27.459 -29.759 -29.034 -39.501 -26.919 Insgesamt -245.734 -384.490 -433.123 -447.779 -413.218 -352.393 -176.990 Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016 -312.329 -384.490 -433.123 -433.123 -391.476 -338.327 -228.168 Abweichung 0 0 0 -14.656 -21.742 -14.066 51.178 Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen im fortgeschriebenen Finanzplanungsjahr 2019 in den Bereichen Stadtplanung mit knapp 59 Mio. € sowie Nahverkehr und ÖPNV mit 46 Mio. € und erreichen damit 47 % des für dieses Jahr geplanten investiven Auszahlungs- volumens. Im Bereich Stadtplanung ist vorrangig die Unterstützung des Wohnungsbaus in Form von Darlehen in Höhe von 42 Mio. € zu nennen. Im Bereich Nahverkehr und ÖPNV schlägt sich die mit § 6158 vom 16.07.2015 beschlossene geänderte Finanzierung der Anschlussstrecke B, TA 3 im Europaviertel nieder, wonach statt bislang veranschlagter Auszahlungen im Zeitraum 2016 bis 2019 in Höhe von 170 Mio. € nun lediglich 58 Mio. €10 geplant sind. Im Gegenzug verringern sich die dort geplanten Einnahmen aus GVFG- und FAG-Mitteln im gleichen Zeitraum von rund 101 Mio. € auf 1,8 Mio. €11, da diese künftig von der VGF direkt beantragt werden. Als weiterer investitionsstarker Bereich ist im Jahr 2019 Gesundheit mit knapp 27 Mio. € zu erwähnen, wobei hiervon 26 Mio. € auf den Klinikneubau in Frankfurt Höchst entfallen. Daneben steht der Bereich Bildung mit ebenfalls 27 Mio. €. Durch das Auslaufen der Maßnahmen zum Ende des Planungszeitraums und der dort noch nicht berücksichtigten Neuanmeldungen ist das Auszahlungsvolumen speziell im Bereich Bildung für das Planjahr 2019 unterdurchschnittlich niedrig. 3.3 Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Der ausgewiesene Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit unterstellt eine planerische Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2016 bis 2019 von 934 Mio. €. Die planerische Kreditaufnahme (1.323 Mio. €) deckt die Finanzierungsbedarfe der nicht aus investitiven Einzahlungen, liquiden Mitteln oder aus Überschüssen der Verwaltungstätigkeit finanzierten Investitionen. Gegebenenfalls im Finanzplanungszeitraum anstehende Umschuldungen werden nicht beplant, da sie nicht auf die Kreditermächtigung anzurechnen sind.12 Darüber hinaus sollen in der Haushaltsplanausführung realisierte Einsparungen und Ergebnisverbesserungen zu einer Vermeidung der planerischen Nettoneuverschuldung eingesetzt werden. Die planerische Schuldenentwicklung wird sich ausgehend vom Schuldenstand zum 31.12.2014 in Höhe von 1,54 Mrd. €13 wie folgt entwickeln: Abbildung 13: Entwicklung des Schuldenstandes und der Nettoneuverschuldung in Mio. €14 in Mio. € Ist 2014 Soll 2015 Soll 2016 Prognose 2016 Soll 2017 Soll 2018 Soll 2019 fundierte Schulden zum 31.12. des Jahres 1.540 1.816 2.309 2.309 2.565 2.827 2.898 Schuldenabbau (-) bzw. Nettoneuverschuldung (+) 61 276 493 493 256 262 71 nachrichtlich: Nettoneuverschuldung gemäß Haushalt 2015/2016 61 276 493 493 292 233 233 Abweichung 0 -36 29 -162 Die Tabelle verdeutlicht, dass die in der Prognose für das Haushaltsjahr 2016 berücksichtigten Annahmen in diesem Jahr keinen zusätzlichen Kreditbedarf bedingen. Die Mehrbedarfe können 2016 aus vorhandenen Kassenmitteln und Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Da Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit in der Planung zum Doppelhaushalt 2015/2016 auch für die Finanzierung von Investitionen angerechnet wurden und somit die Höhe der notwendigen Kreditaufnahmen reduziert hatten, müssten die infolge der prognostizierten Ergebnisverschlechterung 2017 - 2019 um rd. 240 Mio. € verminderten Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit eigentlich durch zusätzliche Kreditaufnahmen kompensiert werden. (Bezieht man die prognostizierte Ergebnisverschlechterung 2016 mit ein, verringern sich die planerischen Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit gegenüber der Planung zum Doppelhaushalt sogar um 305 Mio. €.)15 Durch die entscheidende Verbesserung der Kassenlage Ende 2014 (gegenüber der Planung 2014 + 367 Mio. €), die im Doppelhaushalt noch nicht berücksichtigt war, liegt der mit der Fortschreibung der Finanzplanung prognostizierte Schuldenstand Ende 2019 mit voraussichtlich 2.898 Mio. € dennoch unter dem zum Haushalt 2015/2016 erwarteten Schuldenstand 2018 (2.902 Mio. €). Abbildung 14: Entwicklung des Schuldenstandes im Vergleich Haushalt 2015/2016 und fortgeschriebene Finanzplanung 2019 in Mio. €16 Die wesentlich günstigere (Kassen-)Ausgangslage zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 erlaubt nicht nur, die mit der Fortschreibung der Finanzplanung 2019 prognostizierten höheren Zahlungsmittelbedarfe der Planjahre 2017 bis 2019 aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit abzudecken, sondern auch, die im Doppelhaushalt 2015/2016 für diesen Zeitraum geplante Nettoneuverschuldung leicht abzusenken. Fazit: Die deutlich steigenden Defizite im Ergebnishaushalt und stetige Finanzierungsbedarfe für unerlässliche Investitionen führen dazu, dass nicht nur die Kassenmittel, sondern auch die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre stetig dezimiert wird. Am Ende des Finanzplanungszeitraums sind Kassenmittel und Rücklage vollständig abgebaut. Eine strenge und zielgerichtete Aufwandsbegrenzungen ist daher zwingende Vorgabe künftiger Planungen. Auch im Hinblick auf die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und dem Ziel - nicht nur zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes - einen ausgeglichener Haushalt vorzulegen, ist der nun fortgeschriebene Defizitentwicklung mit aller Kraft entgegenzuwirken. Sollte sich abzeichnen, dass die negative Prognose 2016 aus der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und aus den Mehrbelastungen bei Umlagen und Sozialaufwendungen nicht im Haushaltsvollzug ausgeglichen werden können, muss 2016 ein Nachtragshaushalt 2016 vorgelegt werden. 1 Jahresergebnis nach Interner Verrechnung ohne Berücksichtigung der Zuführungen und Entnahmen für die Stiftungsrücklagen. Das Jahresergebnis nach Rücklagen beläuft sich 2015 auf - 13,45 Mio. € und 2016 auf - 38,41 Mio. €. 2 Stand der Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre zum 31.12.2014. 3 Prognose 2016 - 64,84 Mio. € zuzüglich daraus resultierender zusätzlicher Zinsbelastungen im Folgezeitraum (- 5,51 Mio. €). 4 Die Entlastungen belaufen sich für die letzten beiden Planjahres des Doppelhaushaltes auf rd. 4,6 Mio. € (kumuliert 2017 und 2018). 2019 wird gegenüber 2018 eine Verbesserung um weitere 26,6 Mio. € angenommen. 5 Ab 2009 wurde die Verteilung stufenweise aus einem bestimmten Verhältnis nach altem und neuem Verteilungsschlüssel vorgenommen. Ab 2018 werden die neuen Parameter des Verteilungsschlüssels voll angerechnet. Beispielsweise wird das Gewerbesteueraufkommen nicht mehr zu 70 % sondern nur noch zu 25 % berücksichtigt. 6 Die konstanten Finanzerträge resultieren überwiegend aus Wohnungsbaudarlehen und kurzfristigen Geldanlagen, sowie aus Dividendenzahlungen der Beteiligungen (z.B. Messe, Eigenbetrieb Stadtentwässerung). 7 Statt des zum Doppelhaushalt 2015/2016 für Anfang des Haushaltsjahres 2015 planerische unterstellten Kassenfehlbetrages in Höhe von - 80,5 Mio. € wurde zum Jahresabschluss 2014 tatsächlich ein Kassenmittebestand von * 286,6 Mio. € ausgewiesen, eine Verbesserung von rd. 367 Mio. €. 8 Die Entwicklung der Zinslastquote, die den Anteil der Zinsaufwendungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen der Stadt Frankfurt am Main darstellt, zeigt anschaulich, wie die Handlungsspielräume der Stadt durch vorangegangene Kreditaufnahmen - sowohl Investitionskredite, kreditähnliche Rechtsgeschäfte als auch Kassenkredite - beeinflusst werden. 9 Im Doppelhaushalt waren planerisch Kreditaufnahmen 2015-2018 in Höhe von 1.547 Mio. € unterstellt, dies entsprach der Zahlungsmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit im Planungszeitraum (1.547,42 Mio. €). Die aktuelle Fortschreibung geht von kumulierten Kreditaufnahmen 2016-2019 von 1.323 Mio. € bei einen Investitionssaldo von 1.390 Mio. € aus. 10 Die Auszahlungen verringern sich in 2016: -29,4 Mio. €; 2017: -24,3 Mio. €; 2018: -23,2 Mio. €; ab 2019: -35,8 Mio. €. 11 Die Einzahlungen verringern sich in 2016: -29,5 Mio. €; 2017: -24,7 Mio. €; 2018: -27 Mio. €; 2019: - 17,8 Mio. €. 12 Prolongationen bei auslaufender Zinsbindung sowie Ablösung durch neue Kreditverträge bei Endfälligkeiten. 13 Fundierte Schulden ohne kreditähnliche Rechtsgeschäfte; 2014 entsprechend JA 2014 1.539.639.424,94 €. 14 Ab 2016 inklusive Übernahme der Verbindlichkeiten aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg (148,2 Mio. €). 15 Die hier ausgewiesenen zusätzlichen Finanzierungbedarfe beziehen sich auf die Zahlungsmittelflüsse 2015-2018 gemäß Doppelhaushalt 2015/2016 in Relation zu den Zahlungsmittelbedarfen 2016-2019 der aktuellen Fortschreibung der Finanzplanung 2019. 16 Ab 2016 inklusive Übernahme der Verbindlichkeiten aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg (148,2 Mio. €). Anlage 1 (ca. 156 KB) Anlage 2 (ca. 140 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Vortrag des Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und AGP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung) REP und Stv. Ochs (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung); BFF und AGP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6645, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 20 12

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