Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016 - 2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M
193 Betreff:
Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm
2016 - 2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158)
1. Die nach § 101 Abs. 5 HGO
für die Jahre 2016 bis 2019 fortgeschriebene mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2016 - 2019 (Anlagen 1
und 2) wird beschlossen. Sie wird mit der Aufstellung des nächsten
Haushaltsplans für das Jahr 2017 fortgeschrieben. Die in der Anlage 1
ausgewiesene Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und
der daraus resultierenden geplanten Jahresergebnisse wurde dem
fortgeschriebenen Finanzhaushalt (Anlage 2) zu Grunde gelegt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das der Finanzplanung
zugrunde liegende Investitionsprogramm dem mit dem Doppelhaushalt 2015/2016
beschlossenen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 überwiegend
entspricht. Es wurden keine Investitionsmaßnahmen gestrichen oder hinzugefügt.
Einschätzungen der Investitionsbedarfe für die Planjahre 2017 bis 2020 ff.
wurden den aktuellen Sachständen entsprechend vorgenommen. Die Gesamtkosten der
Maßnahmen wurden, soweit erforderlich, den aktuellen Beschlussfassungen der
Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die zum 31.12.2014
bestehenden Überschüsse aus Kassenliquidität (Kassenmittelbestand zum
31.12.2014 rd. 286,58 Mio. €) und die bis 2019 aus dem Ergebnishaushalt
resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit (kumuliert
206,01 Mio. €, unter Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert 141,17 Mio.
€) vorrangig zur planmäßigen Tilgung der fundierten Schulden (kumuliert
389,0 Mio. €) eingesetzt werden. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung
ausgewiesenen Investitionsmittelbedarfe (1.375,72 Mio. €, unter
Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert 1.390,38 Mio. € Mio. €)
wäre die Aufnahme von Krediten in Höhe von kumuliert 1.243 Mio. € (bzw.
inklusive Prognose 2016 1.323 Mio. €) erforderlich. Unter
Anrechnung der planmäßigen Tilgung ergäbe sich damit eine Nettoneuverschuldung
in Höhe von 854 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 934 Mio. €) und
ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums
auf 2.818 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 2.898 Mio. €).1
4. Es dient zur Kenntnis, dass im
Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2019 kumulierte Fehlbeträge im Ergebnishaushalt
in Höhe von 474,46 Mio. € (unter Einbeziehung der Prognose 2016 kumuliert
539,31 Mio. €) planerisch abgebildet sind. Hierin sind die Zuführungen und
Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (nicht- selbständige Stiftungen) nicht
enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen
belaufen sich für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 auf einen kumulierten
Fehlbetrag von 475,08 Mio. € (bzw. inklusive Prognose 2016 auf einen
kumulierten Fehlbetrag von 539,92 Mio. €). Zur Deckung
der Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2016 bis 2019 stehen Mittel aus der aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur
Verfügung (Stand der Rücklage zum 31.12.2014: 548,48 Mio. €). Sofern im
Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen keine wesentlichen
Ergebnisverbesserungen - insbesondere durch eine Deckelung der Aufwandseite -
erzielt werden können, die zu einer Vermeidung der planerischen Defizite
führen, wäre die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre am Ende
des Finanzplanungszeitraums auf rd. 60,0 Mio. € abgeschmolzen. Unter
Einbeziehung der prognostizierten Ergebnisverschlechterung 2016 entstünde bis
Ende 2019 ein nicht aus Überschüssen aus den ordentlichen Ergebnissen der
Vorjahre gedecktes Defizit von 4,9 Mio. €.
Zur Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung
sind daher im Haushaltsvollzug der Jahre 2016 ff. geeignete Maßnahmen zur
Liquiditätssteuerung zu ergreifen. 1 Inklusive der zum 31.12.2016 zu übernehmenden
Verbindlichkeiten aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg in Höhe
von 148,2 Mio. €; Schuldenstand zum 31.12.2014: 1.539,64 Mio. €.
Begründung: 1. Vorbemerkung Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist
gemäß § 101 Abs. 5 HGO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Die derzeit gültige Finanzplanung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2018.
Aufgrund der Regelung des § 7 Abs. 2 GemHVO zu einem Haushaltsplan über zwei
Jahre ist der Stadtverordnetenversammlung im Hinblick auf den Doppelhaushalt
2015/2016 der Stadt Frankfurt am Main eine Fortschreibung der Finanzplanung für
den Zeitraum bis 2019 vorzulegen. In die vorliegende Fortschreibung der mittelfristigen
Finanzplanung von 2016 bis 2019 und das zu Grunde liegende Investitionsprogramm
2019, die auf der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Doppelhaushalt
2015/2016 am 18.12.2014 beschlossenen mittelfristigen Investitions- und
Finanzplanung 2018 basieren, sind die Erkenntnisse aus dem Ergebnis des Jahres
2014 sowie aus der aktuellen Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2015
eingeflossen. Darüber hinaus wurden gesetzliche Neuregelungen - insbesondere im
Kommunalen Finanzausgleich - und Änderungen in der Einschätzung der
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei wurden für die wesentlichen Steuererträge
entsprechend der geänderten Gesetzes- und Wirtschaftslage und unter Beachtung
der im Oktober 2014 bekannt gegebenen Orientierungsdaten des Hessischen
Ministeriums des Innern und für Sport sowie der Annahmen des Arbeitskreises
Steuerschätzung vom Mai 2015 Neueinschätzungen vorgenommen. Die
Fachbereichsbudgets wurden im Hinblick auf ein angestrebt ausgeglichenes
Ergebnis mit Ausnahme der Veranschlagungen in den Bereichen Soziales und
Bildung im Wesentlichen unverändert fortgeschrieben. Die Veränderungen im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt
betreffen nur die Finanzplanungsjahre 2017 bis 2019. Die Veranschlagungen für
das Haushaltsplanjahr 2016 wurden dagegen nicht verändert, sondern lediglich in
einer Prognose 2016 neu bewertet, um als Basis für die Fortschreibung der
Finanzplanung zu dienen. Aktuell wird erwartet, dass die prognostizierten
Haushaltsbelastungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und dem Anstieg
der Sozialausgaben voraussichtlich bis einschließlich 2016 weitgehend durch
Steuermehrerträge und Ergebnisverbesserungen 2015 kompensiert werden können.
Ein erhöhter Kreditbedarf zur Finanzierung der Investitionen oder zur Sicherung
der Kassenliquidität ergibt sich aus der Prognose 2016 nicht. Die Einbringung
eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 wird daher erst nach
Vorliegen neuer Erkenntnisse im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgen.
Für die Fortschreibung des Investitionsprogramm
2019 wurde das am 18.12.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2018 der
aktuellen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend
angepasst. Veränderungen an
den einzelnen, mit dem Investitionsprogramm 2015 bis 2018 beschlossenen
Investitionsmaßnahmen wurden dabei nicht vorgenommen, sondern lediglich im
Einzelfall die geplanten Ein- und Auszahlungen für die Jahre 2017 bis 2019 im
Rahmen der beschlossenen Gesamtkosten überarbeitet und Programmmittel für das
letzte Jahr der Finanzplanung fortgeschrieben. Entfallen sind jedoch aufgrund
gesetzlicher Änderungen im Rahmen des KFA die bisher im Produktbereich 20
veranschlagte Schulbaupauschale sowie die im Produktbereich 98 veranschlagte
Allgemeine Investitionspauschale. Ein Ausweis der Einzelmaßnahmen des
Investitionsprogramms ist in der vorliegenden Fortschreibung der
mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten, da die
Investitionsmaßnahmen in Band 2 des Haushaltsplans 2015/2016 ausführlich
dargestellt werden. Sofern im Finanzplanungszeitraum neue Annahmen
gegenüber dem beschlossenen Doppelhaushalt getroffen wurden, sind diese in den
Tabellen rot hervorgehoben. Haushaltsbelastungen - Mindererträge oder
Mehraufwendungen - sind im Text negativ dargestellt, Ergebnisverbesserungen -
Mehrerträge oder Minderaufwendungen - als positive Zahl. Genannte Änderungen im
Finanzplanungsjahr 2019 sind gegenüber dem Vorjahr 2018 gerechnet (unterstellt
wurde somit, dass die Planung des Jahres 2018 unverändert für 2019 übernommen
worden wäre). 2. Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts 2.1 Ergebnis Die planerisch bereits 2013 aufgrund positiver
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartete Erholung der Steuererträge
war tatsächlich erst mit leichter Verzögerung 2014 eingetreten. Insbesondere
die Gewerbesteuererträge zeigten 2014 ein erhebliches Wachstum und bestätigten
so die planerisch im Doppelhaushalt 2015/2016 verankerten
Erwartungen. Eine konjunkturbedingte Belebung durch steigende Erwerbstätigkeit,
steigende Einkommen und ein gutes Konsumklima, wie sie sich im Vorjahr zeigte,
wurde in der Finanzplanung auch bis 2018 unterstellt. Dies wie auch die bei der
Planaufstellung berücksichtigte maßvolle Steigerung auf der Aufwandsseite
spiegelt sich in den im Doppelhaushalt 2015/2016 geplanten
Jahresergebnissen von - 13,30 Mio. € (2015)
und-38,26 Mio. € (2016) wider.1 Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung
zeigt, dass für den Zeitraum bis 2019 aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnisse
weitere Verbesserungen bei den Steuererträgen unterstellt werden können. Auf
der anderen Seite werden teils erhebliche Haushaltsbelastungen aus der
Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und im Sozialbereich
erwartet. Trotz der Erwartung einer
Steuerertragsverbesserung bei der Ausführung des laufenden Haushalts, die auch
der weiteren Planung zugrunde gelegt wurde, wird im nun fortgeschriebenen
Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2019 eine kumulierte
Ergebnisverschlechterung in Höhe von rund 244 Mio. € prognostiziert. Unter
Anrechnung der Prognose für 2016 wird sogar ein Ergebnis erwartet, dass
kumuliert rund 309 Mio. € hinter der bisherigen Planung zurückbleibt.
Abbildung 1: Entwicklung des Ergebnisses (nach
ILV) in Mio. € Der Ausgleich des Ergebnishaushalts ist unter
Einbeziehung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
insbesondere aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserungen 2014 und der für
das laufende Haushaltsjahr erwarteten Verbesserung bis 2019 weiterhin möglich.
Hierfür steht derzeit eine Rücklage in Höhe von 548,48 Mio. €2 zur
Verfügung. Die nachfolgende
Übersicht zeigt die aktuell prognostizierte Entwicklung der ordentlichen
Ergebnisse (nach Stiftungsrücklage) und der Rücklage aus den ordentlichen
Ergebnissen der Vorjahre unter der Annahme eines unveränderten Ergebnisses
2016. Abbildung 2: Entwicklung der
ordentlichen Ergebnisses und der Rücklage in Mio. € Wird die prognostizierte Ergebnisverschlechterung
2016 einbezogen, muss die Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre
bis Ende 2019 komplett in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus verbleibt
ein nicht abgedecktes ordentliches Defizit von 4,9 Mio. €.3 Einen Überblick über die geplante Entwicklung des
Ergebnishaushalts nach Verwaltungs- und Finanzergebnis gibt die anschließende
Tabelle. Als Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Finanzplanung 2017 bis
2019 wurde eine Prognose für das Haushaltsjahr 2016 erstellt, welche die
wesentlichen Änderungen aufgrund der gesetzlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen enthält. Dabei wurde insbesondere die Planung der
Gewerbesteuer den aktuellen Erkenntnissen angepasst und die
Haushaltsbelastungen aus der Neuregelung des KFA und im Sozialbereich
berücksichtigt. Trotz der sich im Jahr 2015 abzeichnenden deutlichen
Verbesserung der Ertragslage bei der Gewerbesteuer ergibt sich aus der Prognose
des Ergebnisses 2016 eine Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan (- 64,84
Mio. €). Abbildung 3: Übersicht
Gesamtergebnishaushalt
Erträge und Aufwendungen in T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Summe der ordentlichen Erträge
3.471.387
3.302.758 3.364.382
3.403.568 3.481.624
3.516.363 3.562.383
Summe der ordentlichen Aufwendungen
-3.271.178
-3.294.114
-3.374.148
-3.494.742 -3.567.603
-3.637.879 -3.674.443
Verwaltungsergebnis 200.209
8.644 -9.766
-91.174 -85.979
-121.516 -112.060 Finanzerträge 66.794
49.080 50.472
50.472 49.524
51.502 51.502
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
-57.441 -71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806 Finanzergebnis 9.353
-21.942 -28.492
-11.928 -31.976
-37.371 -47.304
Ordentliches Ergebnis 209.562
-13.298 -38.258
-103.102 -117.955
-158.887 -159.364
Außerordentliche Erträge 21.714
0
0
0
0
0
0 Außerordentliche Aufwendungen
-72.542
0
0
0
0
0
0
Außerordentliches Ergebnis -50.828
0
0
0
0
0
0 Jahresergebnis 158.735
-13.298 -38.258
-103.102 -117.955
-158.887 -159.364
nachrichtlich:
Jahresergebnis gemäß Haushalt 2015/2016
158.735 -13.298
-38.258 -38.258
-59.823 -65.986
-65.986 Abweichung 0
0
0
-64.844
-58.132 -92.901
-93.378 2.2 Erträge Im Rahmen der Fortschreibung der mittelfristigen
Finanzplanung wurden Neueinschätzungen bei den Erträgen aus Steuern und
steuerähnlichen Abgaben, den Erträgen aus Transferleistungen und den
Zuwendungen für laufende Zwecke vorgenommen, weil dies aufgrund geänderter
wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich wurde. Alle
weiteren ordentlichen Erträge wurden gemäß den Einschätzungen des Haushalts
2015/2016 fortgeschrieben. Die Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen bezieht
sich in erster Linie auf die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die
für Frankfurt am Main mit einer deutlichen Haushaltsbelastung einhergeht.
Abbildung 4: Ordentliche Erträge
Erträge in
T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Privatrechtliche Leistungsentgelte
103.542
75.085 73.994
73.994 74.003
74.014 74.014
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
266.806 241.103
246.435 246.435
246.442 246.442
246.442 Kostenersatzleistungen und -erstattungen
59.235 53.852
54.324 54.324
54.627 55.306
55.306 Bestandsveränderungen und andere
Eigenleistungen
559
0
0
0
0
0
0 Steuern und steuerähnliche Erträge
2.451.186
2.395.200 2.434.200
2.534.200 2.593.000
2.625.000 2.662.800
Erträge aus Transferleistungen
167.877
162.244 164.265
168.713 182.881
179.700 184.788
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
288.536 243.585
260.495 195.233
198.677 202.332
205.464 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
45.349 37.129
37.277 37.277
37.055 37.317
37.317 Sonstige ordentliche
Erträge 88.298 94.560 93.392 93.392 94.939 96.252 96.252
Summe ordentliche Erträge 3.471.387
3.302.758 3.364.382
3.403.568 3.481.624
3.516.363 3.562.383
nachrichtlich:
Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016
3.471.387
3.302.758 3.364.382
3.364.382 3.413.113
3.475.025 3.475.025
Abweichung
39.186 68.511
41.338 87.358
Der Planung der ordentlichen
Erträge des Ergebnishaushaltes liegt in Anlehnung an die Orientierungsdaten für
die Finanzplanung bis 2019 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
die Annahme einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten zugrunde.
Demzufolge beruht die Einschätzung der Entwicklung der Steuereinnahmen auf
stetigen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Aufgrund der überragenden
Bedeutung der Steuereinnahmen für die Finanzierung des Frankfurter Haushalts
nimmt damit auch die Summe der ordentlichen Erträge im Finanzplanungszeitraum
stetig zu. Die nachfolgende Tabelle gibt die
Einschätzung zu den einzelnen Steuerarten wieder. Während für die Gewerbesteuer
eine abweichende Prognose für das Haushaltsjahr 2016 und auf dieser Basis auch
neue Einschätzungen 2017 - 2019 getroffen wurden, wurden bei allen übrigen
Steuerarten für die Prognose 2016 die Einschätzungen gemäß dem Haushaltsplan
2015/2016 unterstellt. Bei der Fortschreibung der Finanzplanung bis 2019 wurden
lediglich bei den konjunkturabhängigen Steuerarten - Gewerbe-, Einkommen- und
Umsatzsteuer - Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016
erforderlich. Abbildung 5: Steuern und
steuerähnliche Erträge
Erträge in T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Einkommensteuer 364.997
390.000 410.000
410.000 431.200
453.400 476.600
Umsatzsteuer 128.197
135.000 140.000
140.000 144.600
134.400 139.000
Grundsteuer A 154
200
200
200
200
200
200 Grundsteuer B 212.685
203.000 207.000
207.000 210.000
210.000 210.000
Gewerbesteuer 1.726.948
1.650.000 1.660.000
1.760.000 1.790.000
1.810.000 1.820.000
Spielapparate- u. Vergnügungssteuer
16.604 15.500
15.500 15.500
15.500 15.500
15.500 Hundesteuer 1.567
1.500 1.500
1.500 1.500
1.500 1.500
Getränkesteuer 7
0
0
0
0
0
0
Abgabe von
Spielbanken 28 0 0 0 0 0 0
Summe Steuererträge 2.451.186
2.395.200 2.434.200
2.534.200 2.593.000
2.625.000 2.662.800
nachrichtlich:
Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016
2.451.186
2.395.200 2.434.200
2.434.200 2.472.200
2.523.200 2.523.200
Abweichung
100.000 120.800
101.800 139.600
Die Einkommensteuer wird nach Einschätzung des
Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2015 (und auf Basis der regionalisierten
Daten des Hessischen Städtetages) in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber den
Plandaten zum Haushalt 2015/2016 nochmals leicht ansteigen. Nach den
Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport können
für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Steigerungen von 5,5 (2016) und
5,0 % (2017/2018) kalkuliert werden, die die bisherigen Veranschlagungen
im Finanzplanungszeitraum bis 2018 (5,1 %, 4,9 % und 4,7 %) weitgehend
bestätigen. Für die Fortschreibung der Finanzplanung wird auf dieser Basis
insgesamt ein Zuwachs von rd. 5 % p. a. unterstellt.4 Dagegen wird die Umsatzsteuer in der Fortschreibung
der Finanzplanung 2019 gemäß der Orientierungsdaten leicht nach unten
korrigiert. 2017 wird eine Veränderung zum Vorjahr von rd. 3,3 % prognostiziert
(- 0,4 Mio. €). 2018 wird der neue Verteilungsschlüssel für die
Umsatzsteuer aufgrund der geringeren Gewichtung des Gewerbesteueraufkommens
jedoch zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzsteueranteile für Frankfurt am
Main führen (2018 - 11,8 Mio.
€).5 2017 werden knapp 145 Mio. € aus der Umsatzsteuer erwartet, 2018
sinkt die Erwartung um gut 10 Mio. € auf rd. 134 Mio. €. Auf dieser
abgesenkten Basis wird für 2019 dann wieder ein Zuwachs von 3,4 % kalkuliert.
Aus der Neueinschätzung der Umsatzsteueranteile resultiert daher insgesamt eine
Ergebnisverschlechterung in den Jahren 2017 bis 2019 von - 19 Mio. €.
Deutliche Verbesserungen werden allein bei der
Entwicklung der Gewerbesteuererträge erwartet, deren Entwicklung aktuell
günstiger eingeschätzt wird als zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplans 2015/2016. Die Verbesserung begründet sich im guten Ergebnis des
Jahres 2014 und in der guten Ertragssituation 2015. Bei einem Haushaltsansatz
von 1,65 Mrd. € werden aktuell über 1,7 Mrd. € an Erträgen aus der
Gewerbesteuer erwartet. Die Annahmen für 2016 liegen um 100 Mio. € über
dem Planansatz von 1.660 Mio. €. Im weiteren Finanzplanungsverlauf werden
aufgrund des unterstellt anhaltenden Wirtschaftswachstums Erträge aus der
Gewerbesteuer mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate in Höhe von 0,8 %
angenommen. Die Gewerbesteuererwartung steigt damit zum
Ende des Finanzplanungszeitraums auf 1.820 Mio. €.
Weitere Neueinschätzungen wurden für die Erträge aus
Zuwendungen und Zuschüssen vorgenommen. Aufgrund der Neuregelung des Kommunalen
Finanzausgleichs (KFA) durch das Land Hessen wurden die diesbezüglichen
Veranschlagungen ab 2017 entweder gestrichen (Wegfall der Zuweisung des Landes
zu den Ausgaben der Schulen) oder neu bewertet (Schlüsselzuweisung). Dabei mussten die Erwartungen bei den
Schlüsselzuweisungen 2017 um 50 Mio. € und 2018 um 55 Mio. € nach
unten berichtigt werden. Eine fundierte Aussage zur Entwicklung der im Rahmen
des KFA zu gewärtigenden Haushaltsbelastungen in Folge geringerer Zuweisungen
und höherer (oder zumindest gleichbleibend hoher) Umlagen kann jedoch zu diesem
Zeitpunkt nicht abschließend getroffen werden, da die der Fortschreibung der
Finanzplanung 2019 zu Grunde liegenden Annahmen weitgehend auf Modellrechnungen
beruhen, in die auch Angaben anderer kreisfreier Kommunen eingeflossen sind,
sowie auf internen Berechnungen. Für die Aufwendungen der Schulen werden ab 2017 wegen
der Neuregelung des KFA keine Landeszuwendungen mehr eingeplant, eine
Haushaltsbelastung von rd. - 10,5 Mio. € p. a. Auch in der Prognose für 2016 wird die Änderung des
KFA in Höhe von - 44,4 Mio. € bei der Schlüsselzuweisung und rd. - 47,5
Mio. € im Schul- und Sozialbereich berücksichtigt. Im Übrigen wurden die Landesmittel für das
beitragsfreie letzte Kindergartenjahr in Einrichtungen nichtstädtischer Träger
für 2019 auf Basis der nach der mittelfristigen Finanzplanung in 2017
erwarteten Plätze in diesen Einrichtungen ermittelt. Hier ergibt sich eine
leichte Verbesserung gegenüber dem Planansatz des Vorjahres. Die mit den Transferaufwendungen korrespondierenden
Erträge wurden auf Basis der fortgeschriebenen Aufwendungen ab 2017 neu
eingeschätzt. Hierbei wurde die Anfang Juli 2015 für die jeweiligen Jahre
erwarteten Erstattungsquoten für die Leistungen der Unterkunft zu Grunde gelegt
und die durch die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs im Sozial- und
Jugendbereich wegfallenden Landeszuweisungen zu den Aufwendungen der örtlichen
Sozial- bzw. Jugendhilfe und zu den Belastungen aus der Grundsicherung für
Arbeitssuchende berücksichtigt. 2.3 Aufwendungen In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine stetige
Zunahme der ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die insbesondere durch
zunehmende Sozialleistungen (Transferaufwendungen) verursacht wird. Auch die
Umlageverpflichtungen nehmen aufgrund steigender Steuerkraft nochmals deutlich
zu (Steueraufwendungen und Umlagen). Schließlich ergeben sich im letzten
Finanzplanungsjahr erhöhte Aufwendungen bei den Abschreibungen, letzteres
infolge der geplanten Umsetzung des Investitionsprogramms sowie durch den
geplanten Ausbau der Kinderbetreuung (Zuwendungen, Zuschüsse,
Kostenerstattungen). Abbildung 6: Ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen in T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prog.2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Personalaufwendungen 491.090
517.671 524.303
524.303 532.045
539.904 539.904
Versorgungsaufwendungen 131.077
104.500 105.500
105.500 105.500
105.500 105.500
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
603.085 588.523
583.038 583.038
578.509 585.013
566.148 Abschreibungen 187.663
179.570 194.213
194.213 197.690
199.909 204.467
Aufwendungen f. Zuweisungen u. Zuschüsse
671.659 713.746
748.016 748.016
773.832 791.534
799.935 Steueraufwendungen inkl. Umlagen
470.456
473.140 482.341
539.041 548.242
553.312 565.782
Transferaufwendungen 709.022
711.542 731.071
794.965 826.277
856.885 886.885
Sonstige ordentliche
Aufwendungen 7.127 5.422 5.666 5.666 5.508 5.822 5.822 Summe
3.271.178 3.294.114
3.374.148 3.494.742
3.567.603 3.637.879
3.674.443 nachrichtlich:
Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016
3.271.178
3.294.114 3.374.148
3.374.148 3.433.494
3.493.515 3.493.515
Abweichung
120.594 134.109
144.364 180.928
Im Vergleich zum Haushaltsplan
2015/2016 wurden bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bei
den ordentlichen Aufwendungen nur unvermeidbare Anpassungen bei den gesetzlich
verpflichtenden Sozialleistungen und den gesetzlichen Umlagen vorgenom- men. Im
Hinblick auf die Budgets der Dezernate und Ämter erfolgten mit Ausnahme der
Fortschreibung der Kinderbetreuung 2019 keine nennenswerten Veränderungen.
Auf Basis der Ist-Ergebnisse 2014, der
durchschnittlichen Entwicklung der jährlichen Steigerungen seit 2013 unter
Einbeziehung der Entwicklung 2015 bis einschließlich 30.06.2015 sowie
Kostensteigerungen im Bereich der Pflege außerhalb von Einrichtungen wurden die
Transferaufwendungen des Jugend- und Sozialamtes ab 2017 neu eingeschätzt.
Darüber hinaus wurden folgende Abweichungen von 2018
bei der Fortschreibung nach 2019 eingeplant: Aus dem im Laufe des Jahres 2018 geplanten
Platzausbau nichtstädtischer Träger von Kindertageseinrichtungen fallen erst
2019 die Betriebskostenzuschüsse für ein volles Jahr an. Bei der Fortschreibung
wurde analog der Vorjahre eine moderate Steigerung der zuwendungsfähigen Kosten
eingeplant. Da die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst noch
andauern, konnten eventuell sich daraus ergebende zusätzliche, derzeit nicht
einschätzbare Aufwendungen nicht in der Fortschreibung der Finanzplanung
berücksichtigt werden. Da die
letzte Rate des Aktionsplans Schule in Höhe von 17,35 Mio. € 2018
vorgesehen ist, reduziert sich die Bauunterhaltung 2019 um diesen Betrag.
Bei den Umlagen ist nicht die Neuregelung des
Kommunalen Finanzausgleiches für die Mehrbelastungen des Haushaltes
ausschlaggebend, sondern die prognostizierte steigende Steuerkraft
Frankfurts. Bereits in der
Prognose für 2016 schlägt sich die Belastung aus der Umlage des
Landeswohlfahrtsverbands mit zusätzlichen - 39,3 Mio. € und aus der
Krankenhausumlage mit weiteren - 2,4 Mio. € nieder. Zudem ist analog zur
Ausgabenentwicklung bei den städtischen Sozialleistungen auch bei der
Entwicklung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband für die überörtliche
Sozialhilfe eine höhere Ausgabendynamik bis 2019 als im Haushalt 2015/2016
einzuplanen. Hier wird eine Steigerungsrate zwischen 1,5 % (2017) und 4,5 %
(2019) unterstellt. Dies führt zu zusätzlichen Aufwendungen an den LWV von -
35,5 Mio. € (2017), - 32,8 Mio. € (2018) und 42,8 Mio. € (2019). Im Finanzplanungszeitraum
2017-2019 kumulieren sich die Verschlechterungen aus der LWV-Umlage auf über
111 Mio. €. Für
die Krankenhausumlage
werden Mehraufwendungen in
Höhe von 3,0 Mio. €, - 3,5 Mio. € und - 4,5 Mio.
€ angenommen. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von
durchschnittlich rund 4,5 % p. a. Weitere planerische Belastungen bei den ordentlichen
Aufwendungen ergeben sich bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund der erwarteten
höheren Brutto-Gewerbesteuererträge (2017 bis 2019 kumuliert rd. -52,01 Mio.
€). Aus den prognostizierten Mehrerträgen 2016 der Gewerbesteuer (+ 100
Mio. €) resultiert eine Umlageerhöhung von - 15 Mio. € und eine
saldierte Haushaltsentlastung in Höhe von + 85 Mio. €. 2.4 Finanzergebnis Bereits die Planung zum Doppelhaushalt 2015/2016 ging
von konstanten Finanzerträgen,6 aber von steigenden Zinsaufwendungen aus
fundierten Schulden - und damit von stetig steigenden Fehlbeträgen im
Finanzergebnis - aus. Trotz der mit der Fortschreibung der Finanzplanung
prognostizierten positiveren Entwicklung des Finanzergebnisses bleibt dieses
weiterhin im gesamten Planungszeitraum negativ. Im Vergleich zum Doppelhaushalt
2015/2016 konnten jedoch bei der Fortschreibung die deutlich geringere
Kreditaufnahme 2014 (Ist) und - nach aktuellen Erwartungen - auch 2015
berücksichtigt werden. Dies sowie der deutlich günstigere Kassenmittelbestand
zu Beginn des Haushaltsjahres 20157 führt zu einer Entlastung des
Finanzergebnisses von + 16,56 Mio. € (Prognose 2016) und im
Planungszeitraum 2017 bis 2019 zu weiteren kumuliert + 17,78 Mio. €.
Für die Finanzerträge waren
in der fortgeschriebenen Finanzplanung im Vergleich zum
Planungszeitraum 2015-2018 keine Anpassungen erforderlich. Abbildung 7: Finanzergebnis
Erträge und
Aufwendungen in T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Finanzerträge 66.794
49.080 50.472 50.472 49.524 51.502 51.502
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
-57.441 -71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806
Finanzergebnis 9.353
-21.942 -28.492
-11.928 -31.976
-37.371 -47.304
nachrichtlich:
Finanzergebnis gemäß Haushalt
2015/2016
9.353 -21.942
-28.492 -28.492
-39.442 -47.496
-47.496
Abweichung
16.564 7.466
10.125 192
Die Zinslastquote, die angibt, wie
viel Prozent ihres Gesamthaushalts (Ordentliche Aufwendungen inklusive
Finanzaufwendungen) eine verschuldete Stadt ausgeben muss, um die Zinsen ihrer
Schulden zu decken,8 sinkt entsprechend im Vergleich zur Haushaltsplanung
2015/2016 um 0,5 % im Prognosejahr 2016 und um rd. 0,3 % in den
Finanzplanungsjahren 2017 und 2018. Abbildung 8: Zinslastquote
Zinslastquote (T€)
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Finanzaufwendungen -57.441
-71.022 -78.964 -62.400 -81.500 -88.873 -98.806
Ordentliche Aufwendungen
-3.271.178
-3.294.114
-3.374.148 -3.494.742
-3.567.603
-3.637.879 -3.674.443
Ordentliche Aufwendungen inkl.
Finanzaufwendungen -3.328.619
-3.365.136
-3.453.112 -3.557.142
-3.649.103
-3.726.752 -3.773.249
Zinslastquote Fortschreibung Finanzplanung
1,73% 2,11%
2,29% 1,75%
2,23% 2,38%
2,62%
nachrichtlich:
Zinslastquote gemäß Haushalt
2015/2016
1,73% 2,11%
2,29%
2,53% 2,76%
2,76%
Abweichung
0,53% 0,29%
0,37% 0,14%
Die Zinslastquote hängt auch vom
jeweiligen Volumen der kurzfristigen Schulden (Kassenkredite) und von der
Marktentwicklung der variablen Schuldzinssätze ab. Sie ist damit eher stärkeren
Veränderungen unterworfen als andere Kennzahlen. 3. Entwicklung des Finanzhaushalts Der Finanzhaushalt weist die erwarteten
zahlungswirksamen Vorgänge der fortge- schriebenen Haushaltsplanung aus.
Abbildung 9: Finanzhaushalt
Ein- und
Auszahlungen in Mio. €
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltung
441,5 139,8
130,1 65,3
51,3 10,2
14,3 Zahlungsmittelfluss aus
Investitionstätigkeit
-245,7 -384,5
-433,1 -447,8
-413,2 -352,4
-177,0 Zahlungsmittelfluss aus
Finanzierungstätigkeit
60,5 276,0
345,0 345,0
256,0 262,0
71,0
Zahlungsmittelfluss aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zahlungsmittelfluss des
Haushaltsjahres 263,0 31,4 42,0 -37,5 -105,9 -80,2 -91,7 Zahlungsmittelbestand am Anfang des Haus-
haltsjahres
23,6 286,6
317,9 317,9
280,4 174,5
94,4
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haus-
haltsjahres 286,6 317,9 359,9 280,4 174,5 94,4 2,7 Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des
Haushaltsjahres 2015 in Höhe von knapp 287 Mio.
€ wurde abweichend von den Planzahlen 2015/2016 bereits auf den Stand zum
Jahresende 2014 korrigiert. Die ursprüngliche Planung im Doppelhaushalt
2015/2016 ging noch von einem Kassenmittelfehlbetrag Anfang 2015 von - 80,6
Mio. € aus. Die Verbesserung der Kassenlage ist im Wesentlichen auf
Mehreinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer und auf geringere
Mittelabflüsse bei den Investitionen 2014 zurückzuführen. Mit dem zum 31.12.2015 erwarteten Kassenmittelbestand
(317,9 Mio. €) und den 2016 - 2019 erwarteten Zahlungsmittelüberschüssen
aus Verwaltungstätigkeit (141 Mio. €) kann die planmäßige
Tilgungsleistung (389 Mio. €) voraussichtlich bis zum
Ende des fortgeschriebenen Finanzplanungszeitraums 2019 vollständig
gedeckt werden. Darüber hinaus können Liquiditätsbedarfe aus
Investitionstätigkeit noch teilweise aus vorhandenen Mitteln abgedeckt werden,
so dass die planerische Kreditaufnahme entgegen den
Annahmen zum Doppelhaushalt 2015/2016 kumuliert um rund 67 Mio. € unter
dem Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit bleibt.9 Die folgende Grafik stellt den
erwarteten Finanzbedarf aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit dar, sowie
den voraussichtlichen Abbau der Liquidität. Abbildung 10: Entwicklung der Zahlungsmittelbedarfe
und der Liquidität in Mio. € 3.1 Zahlungsmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit
Der Zahlungsmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit hat
sich mit der Fortschreibung 2016 bis 2019 in allen Finanzplanungsjahren analog
der Ergebnisentwicklung verschlechtert, da alle prognostizierten Veränderungen
(mit Ausnahme der Mehraufwendungen aus Abschreibungen im Haushaltsjahr 2019)
ein- bzw. auszahlungsrelevant sind. Trotz dieser Prognose bleibt der Zahlungsmittelfluss
aus laufender Verwaltungstätigkeit durchgehend positiv, auch wenn die
Überschüsse mit der Ergebnisentwicklung korrespondierend im
Finanzplanungszeitraum stetig abnehmen. In den beiden letzten Jahren werden nur
noch Überschüsse in Höhe von rd. 10,24 Mio. € bzw. 14,32 Mio. €
erzielt. Abbildung 11: Entwicklung des
Zahlungsmittelflusses aus Verwaltungstätigkeit
Ein- und
Auszahlungen in T€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Soll 2017
Soll 2018
Soll 2019 Saldo
der Erträge und Aufwendungen
158.735 -13.298
-38.258 -103.102
-117.955 -158.887
-159.364
Auflösung von Sonderposten, Zuschreibungen und
Erträge aus Vermögensabgängen -50.075 -37.129 -37.277 -37.277 -37.055 -37.317 -37.317
Auflösung von Sonderposten der Gebührenbereiche
(ertragswirksam) und sonstige nicht zahlungswirksame Erträge
-43.379
-5.062
-3.634
-3.634
-5.135
-6.401
-6.401
Abschreibungen und Aufwendungen aus
Vermögensabgängen 169.675 179.570 194.213 194.213 197.690 199.909 204.467
Zunahme Personalrückstellungen
100.609 113.500 113.500 113.500 113.500 113.500 113.500
Zuführung zu Sonderposten der Gebührenbereiche
zu sonstigen Rückstellungen und sonstige nicht zahlungswirksame
Aufwendungen 129.440
50
2.377 2.377
1.064
227
227
Auflösung von Personalrückstellungen
(aufwandmindernd) -148.342 -95.100 -98.100 -98.100 -98.100 -98.100 -98.100
Auflösung von sonstigen Rückstellungen
(aufwandmindernd) -26.235 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690 -2.690
Zunahme und Abnahme von Forderungen und
Verbindlichkeiten 151.031 0 0 0 0 0 0 Summe
nicht zahlungsrelevante Erträge und Aufwendungen
282.722
153.139 168.389
168.389 169.274
169.128 173.686
Zahlungsmittelfluss aus
Verwaltungstätigkeit
441.457 139.841
130.131 65.287
51.319 10.241
14.322
nachrichtlich:
Zahlungsmittelfluss aus
Verwaltungstätigkeit gemäß Haushalt 2015/2016 441.457
139.841 130.131
130.131 109.451
103.142 103.142
Abweichung
-64.844 -58.132
-92.901 -88.820 Die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit (kumuliert
141,17 Mio. €) können zusammen mit der vorhandenen Kassenliquidität zur
Deckung der Tilgungsleistungen und zur Teilfinanzierung der
Investitionstätigkeit herangezogen werden, eine Aufnahme von Kassenkrediten
wird demnach auch weiterhin nur unterjährig zur kurzfristigen Überbrückung von
Liquiditätsbedarfen erforderlich werden. 3.2 Zahlungsmittelbedarfe aus
Investitionstätigkeit Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
wurde auf Basis des zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen
Investitionsprogramms fortgeschrieben und für die Jahre 2017 ff. auf Basis der
Prognose 2016 und der aktuellen Beschlussfassungen der
Stadtverordnetenversammlung eine Neueinschätzung vorgenommen. Neue
Investitionen wurden bis 2019 nicht aufgenommen. Die Auszahlungen für das
fortgeschriebene Planjahr 2019 belaufen sich auf ca. 222 Mio. €, die
geplanten Einzahlungen auf ca. 45 Mio. €, die Refinanzierungsquote beläuft
sich damit auf 20 %. Neben
den Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden mit knapp 18
Mio. € sind auch die Einnahmen im Bereich Nahverkehr und ÖPNV in Höhe von
knapp 17 Mio. € als Bestandteil der Refinanzierung in 2019 zu nennen.
Negativ - auch schon in der Prognose für das Jahr 2016 - schlägt sich vor allem
die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit dem kompletten Wegfall
sowohl der Schulbaupauschale im Bereich Bildung (jährlich - 8 Mio.
€) als auch der Allgemeinen
Investitionspauschale im Bereich Zentrale Finanzen (jährlich - 2,3
Mio. €) nieder. Abbildung 12: Entwicklung der Investiven
Zahlungsmittelbedarfe nach Aufgabenbereiche Saldo Einzahlungen/ Auszahlungen in T€
Ist 2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Brandschutz und Rettungsdienst -5.959
-8.862 -9.562
-9.562 -5.562
-3.862 -3.862 Stadtplanung 10.924
-83.390
-101.361
-101.361 -68.490
-55.976
-49.893
Nahverkehr und ÖPNV -63.222
-52.338 -69.052
-69.238 -69.664
-58.168 -29.553 Soziales -2.021
-1.580
-1.580
-1.580
-1.580
-1.580
-2.030
Gesundheit -5.847
-20.243
-35.243
-35.243
-41.243
-38.693
-26.593
Bildung -124.751
-149.992
-149.992
-162.162
-158.342
-132.107
-26.536
Kultur und Freizeit -17.714
-20.115 -23.704
-23.704 -30.165
-12.901 -3.651 Sport -10.623
-4.461
-4.568
-4.568
-2.414
-1.914
-1.914
Umwelt -9.657
-15.970
-10.602
-10.602
-6.724
-7.691
-6.039
Abwicklung von Grundstücksgeschäften
5.329
0 0
0 0
0 0
Sonstiges -22.193
-27.539
-27.459
-29.759
-29.034
-39.501
-26.919
Insgesamt -245.734 -384.490 -433.123 -447.779 -413.218 -352.393 -176.990
Plandaten gemäß Haushalt 2015/2016
-312.329 -384.490 -433.123 -433.123 -391.476 -338.327 -228.168 Abweichung 0 0 0 -14.656 -21.742 -14.066 51.178 Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen im
fortgeschriebenen Finanzplanungsjahr 2019 in den Bereichen Stadtplanung mit
knapp 59 Mio. € sowie Nahverkehr und ÖPNV mit 46 Mio. € und erreichen
damit 47 % des für dieses Jahr geplanten investiven Auszahlungs- volumens. Im
Bereich Stadtplanung ist vorrangig die Unterstützung des Wohnungsbaus in Form
von Darlehen in Höhe von 42 Mio. € zu nennen. Im Bereich Nahverkehr und
ÖPNV schlägt sich die mit § 6158 vom 16.07.2015 beschlossene geänderte
Finanzierung der Anschlussstrecke B, TA 3 im Europaviertel nieder,
wonach statt bislang veranschlagter Auszahlungen im Zeitraum 2016 bis 2019 in
Höhe von 170 Mio. € nun lediglich 58 Mio. €10 geplant sind. Im
Gegenzug verringern sich die dort geplanten Einnahmen aus GVFG- und FAG-Mitteln
im gleichen Zeitraum von rund 101 Mio. € auf 1,8 Mio. €11, da diese
künftig von der VGF direkt beantragt werden. Als weiterer investitionsstarker
Bereich ist im Jahr 2019 Gesundheit mit knapp 27 Mio. € zu erwähnen, wobei
hiervon 26 Mio. € auf den Klinikneubau in Frankfurt Höchst entfallen.
Daneben steht der Bereich Bildung mit ebenfalls 27 Mio. €. Durch das
Auslaufen der Maßnahmen zum Ende des Planungszeitraums und der dort noch nicht
berücksichtigten Neuanmeldungen ist das Auszahlungsvolumen speziell im Bereich
Bildung für das Planjahr 2019 unterdurchschnittlich niedrig. 3.3 Zahlungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit Der
ausgewiesene Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit unterstellt
eine planerische Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2016 bis 2019 von 934 Mio.
€. Die planerische Kreditaufnahme (1.323
Mio. €) deckt die Finanzierungsbedarfe der nicht aus investitiven
Einzahlungen, liquiden Mitteln oder aus Überschüssen der Verwaltungstätigkeit
finanzierten Investitionen. Gegebenenfalls im Finanzplanungszeitraum anstehende
Umschuldungen werden nicht beplant, da sie nicht auf die Kreditermächtigung
anzurechnen sind.12 Darüber
hinaus sollen in der Haushaltsplanausführung realisierte Einsparungen und
Ergebnisverbesserungen zu einer Vermeidung der planerischen
Nettoneuverschuldung eingesetzt werden. Die planerische Schuldenentwicklung wird sich
ausgehend vom Schuldenstand zum 31.12.2014 in Höhe von 1,54 Mrd. €13 wie
folgt entwickeln:
Abbildung 13: Entwicklung des
Schuldenstandes und der Nettoneuverschuldung in Mio. €14
in Mio.
€
Ist
2014
Soll 2015
Soll 2016
Prognose 2016
Soll 2017
Soll 2018
Soll 2019
fundierte Schulden zum 31.12. des
Jahres 1.540 1.816 2.309 2.309 2.565 2.827 2.898
Schuldenabbau (-) bzw. Nettoneuverschuldung
(+) 61 276 493 493 256 262 71 nachrichtlich:
Nettoneuverschuldung gemäß Haushalt
2015/2016
61
276
493
493
292
233
233 Abweichung
0
-36
29
-162 Die Tabelle verdeutlicht, dass die in der Prognose
für das Haushaltsjahr 2016 berücksichtigten Annahmen in diesem Jahr keinen
zusätzlichen Kreditbedarf bedingen. Die Mehrbedarfe können 2016 aus vorhandenen
Kassenmitteln und Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Da Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit in der
Planung zum Doppelhaushalt 2015/2016 auch für die Finanzierung von
Investitionen angerechnet wurden und somit die Höhe der notwendigen
Kreditaufnahmen reduziert hatten, müssten die infolge der prognostizierten
Ergebnisverschlechterung 2017 - 2019 um rd. 240 Mio. € verminderten
Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit eigentlich durch zusätzliche
Kreditaufnahmen kompensiert werden. (Bezieht man die prognostizierte
Ergebnisverschlechterung 2016 mit ein, verringern sich die planerischen
Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit gegenüber der Planung zum Doppelhaushalt
sogar um 305 Mio. €.)15 Durch die entscheidende Verbesserung der Kassenlage
Ende 2014 (gegenüber der Planung 2014 + 367 Mio. €), die im Doppelhaushalt
noch nicht berücksichtigt war, liegt der mit der Fortschreibung
der Finanzplanung prognostizierte Schuldenstand
Ende 2019 mit voraussichtlich 2.898 Mio. €
dennoch unter dem zum Haushalt 2015/2016
erwarteten Schuldenstand 2018 (2.902 Mio. €). Abbildung 14: Entwicklung des Schuldenstandes im
Vergleich Haushalt 2015/2016 und fortgeschriebene Finanzplanung 2019 in Mio.
€16 Die wesentlich günstigere (Kassen-)Ausgangslage zu
Beginn des Haushaltsjahres 2015 erlaubt nicht nur, die mit der Fortschreibung
der Finanzplanung 2019 prognostizierten höheren Zahlungsmittelbedarfe der
Planjahre 2017 bis 2019 aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit abzudecken,
sondern auch, die im Doppelhaushalt 2015/2016 für diesen Zeitraum geplante
Nettoneuverschuldung leicht abzusenken. Fazit: Die deutlich steigenden Defizite im Ergebnishaushalt
und stetige Finanzierungsbedarfe für unerlässliche Investitionen führen dazu,
dass nicht nur die Kassenmittel, sondern auch die Rücklage aus den ordentlichen
Ergebnissen der Vorjahre stetig dezimiert wird. Am Ende des
Finanzplanungszeitraums sind Kassenmittel und Rücklage vollständig
abgebaut. Eine strenge und
zielgerichtete Aufwandsbegrenzungen ist daher zwingende Vorgabe künftiger
Planungen. Auch im Hinblick
auf die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde und dem Ziel - nicht nur zur
Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes - einen ausgeglichener Haushalt
vorzulegen, ist der nun fortgeschriebene Defizitentwicklung mit aller Kraft
entgegenzuwirken. Sollte sich abzeichnen, dass die negative Prognose 2016 aus
der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und aus den Mehrbelastungen bei
Umlagen und Sozialaufwendungen nicht im Haushaltsvollzug ausgeglichen werden
können, muss 2016 ein Nachtragshaushalt 2016 vorgelegt werden. 1 Jahresergebnis nach
Interner Verrechnung ohne Berücksichtigung
der Zuführungen und Entnahmen für die
Stiftungsrücklagen. Das Jahresergebnis nach Rücklagen beläuft sich 2015 auf -
13,45 Mio. € und 2016 auf - 38,41 Mio. €. 2 Stand der Rücklage aus Überschüssen
der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre zum 31.12.2014. 3 Prognose 2016 - 64,84
Mio. € zuzüglich daraus resultierender zusätzlicher Zinsbelastungen im
Folgezeitraum (- 5,51 Mio. €). 4 Die Entlastungen belaufen sich für die
letzten beiden Planjahres des Doppelhaushaltes auf rd. 4,6 Mio. €
(kumuliert 2017 und 2018). 2019 wird gegenüber 2018 eine Verbesserung um
weitere 26,6 Mio. € angenommen. 5 Ab 2009 wurde die Verteilung
stufenweise aus einem bestimmten Verhältnis nach altem und neuem
Verteilungsschlüssel vorgenommen. Ab 2018 werden die neuen Parameter des
Verteilungsschlüssels voll angerechnet. Beispielsweise wird das
Gewerbesteueraufkommen nicht mehr zu 70 % sondern nur noch zu 25 %
berücksichtigt. 6
Die konstanten Finanzerträge resultieren überwiegend aus
Wohnungsbaudarlehen und kurzfristigen Geldanlagen, sowie aus
Dividendenzahlungen der Beteiligungen (z.B. Messe, Eigenbetrieb
Stadtentwässerung). 7
Statt des zum Doppelhaushalt
2015/2016 für Anfang des
Haushaltsjahres 2015 planerische unterstellten
Kassenfehlbetrages in Höhe von -
80,5 Mio. € wurde zum Jahresabschluss 2014 tatsächlich ein
Kassenmittebestand von *
286,6 Mio. € ausgewiesen, eine Verbesserung von rd. 367 Mio. €.
8 Die Entwicklung der
Zinslastquote, die den Anteil der Zinsaufwendungen an den gesamten ordentlichen
Aufwendungen der Stadt Frankfurt am Main darstellt, zeigt anschaulich, wie die
Handlungsspielräume der Stadt durch vorangegangene Kreditaufnahmen - sowohl
Investitionskredite, kreditähnliche Rechtsgeschäfte als auch Kassenkredite -
beeinflusst werden. 9 Im
Doppelhaushalt waren planerisch Kreditaufnahmen 2015-2018 in Höhe von 1.547
Mio. € unterstellt, dies entsprach der Zahlungsmittelbedarfe aus
Investitionstätigkeit im Planungszeitraum (1.547,42 Mio. €). Die aktuelle
Fortschreibung geht von kumulierten Kreditaufnahmen 2016-2019 von 1.323 Mio.
€ bei einen Investitionssaldo von 1.390 Mio. € aus. 10 Die Auszahlungen verringern
sich in 2016: -29,4 Mio. €; 2017: -24,3 Mio. €; 2018: -23,2 Mio.
€; ab 2019: -35,8 Mio. €. 11 Die Einzahlungen verringern sich in 2016:
-29,5 Mio. €; 2017: -24,7 Mio. €; 2018: -27 Mio. €; 2019: - 17,8
Mio. €. 12
Prolongationen bei auslaufender Zinsbindung sowie Ablösung durch neue
Kreditverträge bei Endfälligkeiten. 13 Fundierte Schulden ohne kreditähnliche
Rechtsgeschäfte; 2014 entsprechend JA 2014 1.539.639.424,94 €. 14 Ab 2016
inklusive Übernahme der Verbindlichkeiten aus
der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg (148,2 Mio. €). 15 Die hier ausgewiesenen
zusätzlichen Finanzierungbedarfe beziehen sich auf die Zahlungsmittelflüsse
2015-2018 gemäß Doppelhaushalt 2015/2016 in
Relation zu den Zahlungsmittelbedarfen 2016-2019
der aktuellen Fortschreibung der Finanzplanung 2019. 16 Ab 2016
inklusive Übernahme der Verbindlichkeiten aus
der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg (148,2
Mio. €). Anlage 1 (ca.
156 KB) Anlage 2 (ca.
140 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 18.03.2016, M 61 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 193 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung); BFF und AGP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung) REP und Stv. Ochs (=
Annahme) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Ochs gegen SPD,
LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Ablehnung); BFF und AGP (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 6645, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 20 12