Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme
des Bundes und des Landes Hessen Vorgang: Schreiben des Hauptamtes vom 14.04.2009 1. Es dient zur Kenntnis, dass das Gesetz zur
Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen am 05. März 2009 vom
Hessischen Landtag beschlossen wurde und dass der Deutsche Bundesrat am 13.
Februar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland angenommen hat. Aus den in beiden Gesetzen enthaltenen
Konjunkturprogrammen entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main - einschließlich
des kommunalen Eigenanteils - ein zu belegendes Investitionsvolumen in Höhe von
169.132 T€. Hiervon sind 107.186 T€ für Maßnahmen der kommunalen
Schulträger und 61.946 T€ für sonstige kommunale Infrastrukturmaßnahmen zu
verwenden. Aus dem Landesprogramm können bis zu 20 % des auf den einzelnen
Schulträger entfallenden Gesamtförderbetrages pauschal für Maßnahmen zur
Verbesserung des Lernumfelds (IT-Infrastruktur, Ausstattung von Fachräumen,
Anschaffung von Einrichtungsmobiliar und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen)
verwendet werden.
2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der
Anlage 1 dargestellten Übersichten am 27. Februar 2009 der LTH - Bank für
Infrastruktur gemeldet wurden. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der
Magistrat die in der Übersicht 1 der Anlage 1 aufgeführten pauschalen Maßnahmen
zur Verbesserung des Lernumfelds gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die
Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen
Sonderinvestitionsgesetzes in Höhe von 14.679 T€ bewilligt hat. 4. Der für die in den Übersichten 2 bis 5 in
der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen ermittelte Gesamtkostenrahmen wird
beschlossen. Einschließlich der Maßnahmen gemäß
Ziffer 2 ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main ein Investitionsvolumen
von 169.175 T€, das sich wie folgt verteilt: - Landesmittel Schulinfrastruktur für pauschale
Maßnahmen (Übersicht 1) 14.679
T€, - Landesmittel
Schulinfrastruktur (Übersicht 2)
51.867 T€, -
Bundesmittel Bildung (Übersicht 3)
40.640
T€, - Landesmittel
sonstige investive Projekte (Übersicht 4)
47.325 T€, - Bundesmittel sonstige kommunale Infrastruktur
(Übersicht 5)
14.664 T€. Es dient zur Kenntnis, dass der ermittelte
Gesamtkostenrahmen (einschließlich pauschaler Maßnahmen zur Verbesserung des
Lernumfelds) von 169.175 T€ um 43 T€ über dem auf die Stadt Frankfurt
am Main entfallenden Investitionsvolumen von 169.132 T€ liegt. Der
übersteigende Betrag wird im Rahmen der Gesamtdeckung finanziert. 5. Soweit nicht bereits eine Beschlussfassung durch
den Magistrat erfolgt ist, werden die erforderlichen Mittel bewilligt. Die
Einzelfreigabe zur Bereitstellung der investiven Auszahlungen bzw. des
Aufwandes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erfolgt innerhalb des bewilligten
Gesamtkostenrahmens aufgrund detaillierter Planunterlagen und
Kostenberechnungen nach Prüfung durch das Revisionsamt (nach Maßgabe der
nachfolgenden Ziffern 7b) und 7d) und die Stadtkämmerei durch den
Magistrat. Die Mittel - einschließlich der
Pauschalmittel zur Verbesserung des Lernumfelds - werden gemäß § 2 Abs. 1 und 2
des Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der
Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsgesetzes für das Haushaltsjahr 2009
zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte Mittel werden bis zum vollständigen
Abschluss der Maßnahmen im Rahmen der Jahresabschlüsse längstens mit dem
Jahresabschluss 2011 übertragen. Die Mittel dürfen ausschließlich im Rahmen der
Konjunkturprogramme von Bund und Land verwendet werden. Die vorübergehenden zusätzlichen Personalaufwendungen
(Ziffer 9), die im Rahmen der Umsetzung der Konjunkturprogramme entstehen,
werden aus nicht verausgabten Personalkostenansätzen des Vorjahres im Bereich
der "Zentralen Finanzwirtschaft" gedeckt. 6. Falls Maßnahmen aufgrund der Antragsprüfung
durch die LTH - Bank für Infrastruktur und das Hessische Ministerium der
Finanzen nicht in die Konjunkturprogramme aufgenommen werden, wird der
Magistrat beauftragt, gegebenenfalls nachrückende Maßnahmen aus der in Anlage 2
beigefügten Liste unmittelbar bei der LTH - Bank für Infrastruktur
nachzumelden. 7. Abweichend von den Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften werden für die Umsetzung der Maßnahmen der
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes die folgenden
Verfahrensvereinfachungen beschlossen: a) Bauunterhaltungsmaßnahmen, Beschaffung von
beweglichem Vermögen, investive Maßnahmen mit Gesamtaufwendungen unter 500.000
€ Diese Projekte bedürfen in der Regel, außer der
haushaltsmäßigen Beordnung, keiner weiteren Einzelbeschlussfassung durch die
städtischen Gremien. Falls erforderliche Vorplanungen bzw.
Raumprogramme noch nicht beschlossen sind, kann die Planung bereits dann
fortgesetzt werden, wenn zwischen dem zuständigen Fachdezernat, ggf. weiteren
zu beteiligenden Dezernaten und der Stadtkämmerei Einvernehmen über die
Maßnahme bzw. den Raumbedarf hergestellt ist. Der Magistratsbeschluss über das Raumprogramm bzw.
der Stadtverordnetenbeschluss zu den Vorplanungen kann in diesem Fall parallel
zum weiteren Planungsprozess erfolgen. Die weitere Planung kann unterbrechungsfrei
erfolgen. b)
Baumaßnahmen mit Gesamtaufwendungen ab 500.000 € Auf die
Beschlussfassung des Raumprogramms durch den Magistrat kann verzichtet werden,
wenn zwischen dem Bauherrendezernat, dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei
Einvernehmen über den der Planung zu Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt
wurde. In diesen Fällen erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, die
formelle Beschlussfassung des Raumprogramms im Rahmen der Bau- und
Finanzierungsvorlage. Wenn eine Einigung über den Raumbedarf erfolgt
ist, kann die Planung unterbrechungsfrei bis Bearbeitungsknoten 725
(Bearbeitung des Vergabevorschlages) der Richtlinien zum Ablauf in der
Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation von Bauwerken
fortgeführt werden, ohne dass es hierzu im Einzelfall einer gesonderten
Dreierverfügung bedarf. Die Planungen zu Maßnahmen, die keines Raumprogramms
bedürfen, können unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlags
(Bearbeitungsknoten 725 der "Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung,
Durchführung und Dokumentation von Bauwerken") fortgeführt werden; ggf.
erforderliche Genehmigungen in Form von Dreierverfügungen zur weitergehenden
Planung (Knoten 172), Grundlagenbeschlüssen (Knoten 179) sowie
Vorplanungsbeschlüssen (Knoten 270 der vg. Richtlinien) gelten als
erteilt/gefasst. Zum
Zeitpunkt des Erreichens der Vorplanungsbeschlussreife ist ein formeller
Sachstandsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die formelle Beschlussfassung der
Maßnahme erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, im Rahmen der Bau-
und Finanzierungsvorlage. Zur Beschleunigung des Planungsprozesses kann -
vorbehaltlich der vergaberechtlichen Vorschriften - auf die Durchführung von
Architektenwettbewerben verzichtet werden. Eine Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt
- unter Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften - erst nach der
Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage durch den Magistrat. c) Investitionsförderung für Maßnahmen Dritter
Für Maßnahmen von Eigenbetrieben gelten die Regelungen für städtische
Maßnahmen sinngemäß. Eventuell erforderliche Beschlüsse der Betriebskommission
werden im Umlaufverfahren eingeholt. Projekte außerhalb von
Eigenbetrieben bedürfen grundsätzlich, außer der haushaltsmäßigen Beordnung,
keiner weiteren Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
d) Prüfungen durch das
Revisionsamt
Prüfungshandlungen des Revisionsamtes nach § 8 Ziff. 7 u. 8 der
Revisionsordnung werden in dessen pflichtgemäßes Ermessen gestellt. Das
Revisionsamt ist zu diesem Zweck über die Projekte und deren
Realisierungsschritte gemäß der Bauwerksrichtlinien in geeigneter Form zu
unterrichten. Insbesondere sind ihm die Kostenberechnungen von Maßnahmen über
500.000 € (netto) zur Kenntnisnahme vorzulegen. 8. Es dient zur Kenntnis, dass die unter 7
aufgeführten Verfahrensvereinfachungen auch für diejenigen
Investitionsmaßnahmen außerhalb der Konjunkturprogramme des Bundes und des
Landes Anwendung finden, die mit dem Haushalt 2009 beschlossen sind und im
Rahmen der vorläufigen bzw. später auch der durch die Kommunalaufsicht
genehmigten Haushaltsführung umgesetzt werden können. 9. Der Magistrat - Dezernat IX (Amt 11) - wird
ermächtigt, die zur Umsetzung der Konjunkturprogramme notwendig werdenden
vorübergehenden stellenmäßigen und personellen Voraussetzungen zu beschließen
und zu veranlassen. 10. Es dient zur Kenntnis, dass die
erforderlichen Kreditaufnahmen gemäß § 3 des Gesetzes über die Anwendung
kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen
Sonderinvestitionsgesetzes als in der Haushaltssatzung festgesetzt und
genehmigt gelten. Ein gesonderter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Frankfurt am Main ist daher nicht erforderlich. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main
Kredite von insgesamt 127.682 T€ aufnimmt. Von diesem Betrag müssen 25.886
T€ von der Stadt über einen Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden. Die
verbleibende Kreditsumme von 101.796 T€ wird gemäß §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs.
3 des Gesetzes zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms vom Land Hessen
getilgt. Im Rahmen des Bundesprogramms werden Investitionszuschüsse von
voraussichtlich 41.450 T€ eingenommen. Die Zinslasten trägt der Kommunale
Finanzausgleich.
Es wird weiterhin zugestimmt, dass
die Stadt Frankfurt am Main mit der LTH - Bank für Infrastruktur die gemäß
Ziffer 8 des Entwurfs der "Förderrichtlinien zur Umsetzung des Hessischen
Sonderinvestitionsprogrammgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) im
kommunalen und kommunalersetzenden Bereich" vom 06.03.2009 erforderlichen
Verträge abschließt: - Darlehensrahmenvertrag zur Finanzierung der
genehmigten Maßnahmen (Darlehensvertrag für Landesprogramm und Darlehensvertrag
für die Kofinanzierung im Bundesprogramm), - Zuwendungsvertrag für die Weitergabe der
Bundeszuschüsse (Zuwendungsvertrag nach Verwaltungsvorschrift 4.3 zu § 44 der
Landeshaushaltsordnung). Der Darlehenszinssatz wird von der LTH - Bank für
Infrastruktur vorhabensbezogen jeweils bei Abruf für die Dauer von zehn Jahren
verbindlich festgelegt Begründung: A. Ausgangslage Bund, Länder und Gemeinden sehen sich derzeit mit der
Krise an den internationalen Finanzmärkten sowie der drastischen Abkühlung der
konjunkturellen Entwicklung vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Sie sind
gefordert durch antizyklische Maßnahmen einem weiteren Abdriften der
konjunkturellen Entwicklung zu begegnen. Dabei bedarf es einer abgestimmten
Vorgehensweise aller staatlichen Ebenen. Außerdem besteht in weiten Bereichen
der öffentlichen Infrastruktur ein erkennbarer Investitions- und
Sanierungsstau, der die nachhaltigen Entwicklungsperspektiven des Landes
beeinträchtigt.
Vor dem Hintergrund der
Finanzkrise und ihrer Folgen für die Realwirtschaft haben sowohl der Bund als
auch das Land Hessen Konjunkturprogramme verabschiedet, die zusätzliche
Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Kommunen (Schulen einschließlich
beihilfeberechtigte Ersatzschulen) und sonstige kommunale
Infrastrukturinvestitionen ermöglichen. Die bereitgestellten Mittel in der Größenordnung von
1.870,81 Mio. € werden auf der Grundlage des Hessischen
Sonderinvestitionsprogrammgesetzes sowie des Gesetzes zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz -
ZuInvG) den Zuwendungsempfängern als günstige Darlehen (Landesprogramm) und
Zuschüsse (Bundesprogramm) sowie Kofinanzierungsdarlehen nach Maßgabe der
Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Hessischen
Landeshaushaltsordnung zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind kommunale bzw. kommunalersetzende
Neubau-, Umbau-, Anbau-, Ausstattungs- sowie Sanierungs- und
Modernisierungsvorhaben unter Berücksichtigung energiesparender Maßnahmen in
Bereichen von - Schulen,
- Brandschutzvorhaben
einschließlich Fahrzeuge, -
Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze einschließlich Funktionsgebäude,
Hallenbäder, Freischwimmbäder), - Kindertageseinrichtungen, - Verwaltungsgebäuden, - Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern, - Kultureinrichtungen, - Straßen (Bundesprogrammmittel sind
hier beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen), einschließlich solcher
Straßenbaumaßnahmen, für die eine Förderung nach dem GVFG wegen
Ausschöpfung der Mittel in 2009 nicht möglich ist. Kostenbeiträge Dritter
(einschließlich Anliegerbeiträge) sind in Abzug zu bringen. Werden keine
Anliegerbeiträge erhoben, ist ein pauschaler Abzug in Höhe von 30%
der Kosten vorzunehmen. -
Krankenhäusern für Maßnahmen, die im Rahmen des § 24 des Hessischen
Krankenhausgesetzes förderfähig sind. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an beiden
Konjunkturprogrammen ist, dass die geförderten Maßnahmen zusätzlich sein
müssen. Als nicht zusätzlich gelten Maßnahmen, deren Finanzierung bereits durch
einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist
(Bundesprogramm) oder für die in der Haushaltssatzung 2009 oder dem vom
Gemeindevorstand festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2009 bereits
Mittel vorgesehen sind (Landesprogramm). Zur Entfaltung der Wirkung einer antizyklischen
konjunkturellen Belebung ist eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen
erforderlich. Daher wird im Bundesprogramm gefordert, dass mindestens die
Hälfte des Fördervolumens bis zum 31. Dezember 2009 abgerufen wird. Nach dem
31. Dezember 2011 werden Mittel aus dem Bundesprogramm nicht mehr ausgezahlt.
Für die Teilnahme am Landesprogramm ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen
bereits im Jahr 2009 begonnen werden und im Jahr 2011 beendet sind. Als Beginn
der Maßnahme gilt dabei grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages über wesentliche Teile des
Vorhabens. B. Zielsetzung und Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die
Konjunkturprogramme von Bund und Land und setzt die hierfür vorgesehenen
Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur innerhalb des
vorgegebenen zeitlichen Rahmens um. Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Bundes und
des Landes ist die schnelle Schaffung einer ausreichenden Beschlusslage für die
Umsetzung der Maßnahmen erforderlich. Nach Beschluss der Maßnahmen sollen die
Verfahrensvereinfachungen für die Umsetzung von Maßnahmen der
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes (Ziffer 7) für eine
termingerechte Umsetzung sorgen. Die Verabschiedung dieser
Verfahrensvereinfachungen ist eine wesentliche Voraussetzung, um die
Durchführung der Projekte innerhalb des vom Gesetzgeber festgelegten zeitlichen
Rahmens sicherzustellen. Die zeitlichen Voraussetzungen sind einzuhalten, da
bei nicht zeitgerechtem Maßnahmebeginn die erhaltenen Mittel verzinst
zurückgefordert werden. C. Alternativen Es werden keine Alternativen hierzu gesehen. D. Finanzielle Auswirkungen Bei den finanziellen Auswirkungen ist zu
differenzieren zwischen den Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushalts und den
Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Die Umsetzung der Konjunkturprogramme von Bund und
Land führt im Finanzhaushalt zu Auszahlungen für Investitionen in Höhe von
169.175 T€. Soweit Maßnahmen gemäß den städtischen Vorschriften nicht
aktivierungsfähig sein sollten, werden diese direkt als Aufwand im
Ergebnishaushalt gebucht. Die Finanzierung der Maßnahmen ist in beiden
Programmen unterschiedlich geregelt. Im Bundesprogramm werden die Investitionen
zu 75 % durch Investitionszuschüsse und zu 25 % durch eine Kofinanzierung des
Landes und der Stadt gedeckt. Zur Kofinanzierung ist durch die Stadt ein
Darlehen aufzunehmen, das jeweils zur Hälfte vom Land und der Stadt getilgt
wird. Für die Finanzierung im Rahmen des Landesprogramms nimmt die Stadt ein
Darlehen über das gesamte Fördervolumen auf. Die Tilgung erfolgt zu 5/6 durch
das Land und zu 1/6 durch die Stadt. Bei voller Ausschöpfung der städtischen
Kontingente in beiden Konjunkturprogrammen ergibt sich eine Kreditaufnahme von
25.886 T€, die von der Stadt zurückzuzahlen ist, sowie eine Kreditaufnahme
von 101.796 T€, deren Tilgung vom Land geleistet wird. Der
Investitionszuschuss des Bundes beläuft sich auf 41.450 T€. In zukünftigen Ergebnishaushalten erfolgt eine
Ergebnisbelastung aufgrund der planmäßigen Abschreibung der neu geschaffenen
Vermögensgegenstände. Wenn die Aktivierungsfähigkeit nicht gegeben sein sollte,
erfolgt eine unmittelbare Buchung als Aufwand bereits in den Jahren 2009 bis
2011. Die durch die Konjunkturprogramme entstandenen Aufwendungen werden durch
die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus dem Kofinanzierungsanteil
des Landes über einen Zeitraum von 30 Jahren zu großen Teilen kompensiert.
Zinslasten werden aus dem Kommunalen Finanzausgleich abgegolten. Wie unter Ziffer 5 dargestellt, werden die
vorübergehenden zusätzlichen Personalaufwendungen, die im Rahmen der Umsetzung
der Konjunkturprogramme entstehen, aus nicht verausgabten
Personalkostenansätzen der Vorjahre im Bereich der "Zentralen Finanzwirtschaft"
gedeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen zusätzlichen
Ausweitungen der Personalkostenbudgets kommt. Es dient zur Kenntnis, dass für
die zusätzlichen Aufgaben Personal befristet für die Dauer von zwei Jahren
eingestellt wird. Die Projektsteuerung wird durch eigenes Personal
wahrgenommen. Daneben wird es auf Grund des Umfangs der Maßnahmen erforderlich,
im Bedarfsfall Dritte zu beauftragen. Anlage 1 (ca.
21 KB) Anlage
1_Ergaenzung (ca. 9 KB)
Anlage
2 (ca. 11 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 24.03.2009, NR 1330
Antrag vom
25.03.2009, NR 1335
Antrag vom
08.04.2009, NR 1350
Antrag vom
21.04.2009, NR 1351
Antrag vom
22.04.2009, NR 1361
Antrag vom
23.04.2009, NR 1366
Antrag vom
29.04.2009, NR 1374
Anregung vom
20.04.2009, OA 842
Anregung vom
21.04.2009, OA 844
Anregung vom
21.04.2009, OA 846
Anregung vom
21.04.2009, OA 851
Anregung vom
23.04.2009, OA 873
Anregung vom
24.04.2009, OA 881
Anregung vom
27.04.2009, OA 884
Anregung vom
27.04.2009, OA 885
Antrag vom
20.04.2009, OF
152/14
Antrag vom 27.04.2009, OF 327/11
Antrag vom
20.04.2009, OF
369/2
Antrag vom 19.03.2009, OF 431/16
Antrag vom
08.04.2009, OF
435/8
Antrag vom 08.04.2009, OF 436/8
Antrag vom
08.04.2009, OF
437/8
Antrag vom 08.04.2009, OF 438/8
Antrag vom
21.04.2009, OF
440/8
Antrag vom 18.04.2009, OF 441/16
Antrag vom
02.04.2009, OF
501/4 Antrag vom
06.04.2009, OF
509/1
Antrag vom 25.03.2009, OF 537/7
Antrag vom
17.04.2009, OF
541/7
Antrag vom 20.04.2009, OF 542/7
Antrag vom
17.04.2009, OF
784/5
Antrag vom 09.04.2009, OF 909/9
Antrag vom
27.04.2009, OF
927/9
Antrag vom 13.04.2009, OF 1153/6
Antrag vom
20.04.2009, OF
1154/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2009, M 220
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 47
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2010, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 09.11.2012, M 253
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 131
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 144
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2016, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 25.03.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2009, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zu der
Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr,
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1330 wird bis zu der
Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr,
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
42. Sitzung des
Ältestenausschusses am 26.03.2009, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss
(Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1330 auf den
Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat.
3. Der Vorlage
NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
3: REP und NPD (= Annahme) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009, TO II, TOP 56
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 55 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1330 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt.
3. Der Vorlage
NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD
33. Sitzung des
OBR 2 am 20.04.2009, TO I, TOP 17 Auf Antrag der SPD ist Beschluss: Anregung OA 842 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Anlage 2 "Ggf.
nachrückende Maßnahmen" auch das Sozialrathaus Bockenheim aufgenommen
wird. 2. Die Vorlage OF 369/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, 3 SPD und FDP; 1 SPD, 1 LINKE. und BFF
(= Enthaltung) und Abwesenheit 1 LINKE. zu 2. CDU, GRÜNE, 2 SPD und FDP gegen 1 SPD und BFF (=
Annahme); 1 SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) und Abwesenheit 1 LINKE.
31. Sitzung des OBR
14 am 20.04.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 152/14 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung)
33. Sitzung des OBR 1
am 21.04.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 846 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf OA 846 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 509/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
10 am 21.04.2009, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4
am 21.04.2009, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3137 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf die OM 3137 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 501/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei
Enthaltung FDP 32. Sitzung des OBR 6
am 21.04.2009, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 844 2009
1. a) Der
Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 844 und unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 14.04.2009 zugestimmt. b) Es wird auf die
bereits beschlossenen Ortsbeiratsanregungen OA 794/09, OA 795/09 und OA
822/09 verwiesen.
2. Die Vorlage OF 1153/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage OF 1154/6 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. zu a) Einstimmige Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
zu b) Einstimmige Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und Abwesenheit 1 SPD
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) bei
Enthaltung FDP und Abwesenheit 1 SPD 31. Sitzung des OBR
16 am 21.04.2009, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 855 2009
Auskunftsersuchen V 927 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 431/16 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor die Worte "aus Mitteln des
Konjunkturprogrammes" gestrichen werden. 3. Die Vorlage
OF 441/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen SPD (=
Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, 2 GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen 1 GRÜNE
(= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 7
am 21.04.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 851 2009
Auskunftsersuchen V 931 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf die OA 851 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 537/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage
OF 541/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
4. Die Vorlage
OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU und FDP gegen 1 SPD und FARBECHTE (= Ablehnung)
bei Enthaltung 4 SPD, BFF, REP und Jourdan 32. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 23.04.2009, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf OA 873 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die
Sanierungsmaßnahmen an der Robert-Schumann-Schule, die in der Anregung des
Ortsbeirates an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3076, gefordert wurden, auf
der Liste Berücksichtigung finden. 2. Die Vorlage
OF 435/8 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 436/8 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OF 437/8 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 438/8 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OF 440/8 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Annahme) bei
Enthaltung LINKE.
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme) 30. Sitzung des OBR
12 am 24.04.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5
am 24.04.2009, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 881 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 881 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 784/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme; LINKE. (= Enthaltung)
zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 24.04.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP (= Zustimmung) bei
Enthaltung fraktionslos 30. Sitzung des OBR
11 am 27.04.2009, TO I, TOP 15 Zustimmung unter Hinweis auf OA 884
Beschluss: Anregung OA 884 2009
1. Der Vorlage
M 55 wird unter Hinweis auf OA 884 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 327/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9
am 27.04.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 885 2009
1. Die Vorlage
M 55 dient unter Hinweis auf OA 885 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 909/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage
OF 927/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen 1 SPD (=
Ablehnung) zu 3. CDU, 1 SPD und FDP gegen 1 SPD, 1 GRÜNE und LINKE.
(= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE 31. Sitzung des OBR
13 am 28.04.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 55 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, TO I, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Der Vorlage
M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) die mit Schreiben des
Hauptamtes vom 14.04.2009, 10.21.4 Eu, vorgelegte Übersicht 6 Bestandteil der
Vorlage M 55 wird und b) der Teilsatz am Beginn der Ziffer 8. "Es
dient zur Kenntnis" durch den Satzbeginn "Es wird zugestimmt"
ersetzt wird. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
2. Die Vorlage
NR 1330 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
3. Die Vorlage
NR 1350 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
4. Die Vorlage
NR 1351 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
5. Die Vorlage
NR 1361 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
6. Die Vorlage
NR 1366 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
7. Die Vorlage
NR 1374 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
8. Die Vorlage
OA 842 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
9. Die Vorlage
OA 844 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
10. Die Vorlage
OA 846 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
11. Die Vorlage
OA 851 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
12. Die Vorlage
OA 873 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
13. Die Vorlage
OA 881 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
14. Die Vorlage
OA 884 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5730)
15. a) Der
Ziffer 1. der Vorlage OA 885 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 885 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 26.03.2009, § 5730)
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und
BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 6. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme)
Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (=
Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 12. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme)
zu 15. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP
(= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (=
Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 55, NR 1330, OA 851, OA 873 und OA 881 = Annahme, NR 1350,
NR 1351, NR 1361, NR 1366, NR 1374 und OA 884 = Ablehnung, OA 842, OA 844 und
OA 846 = vereinfachtes Verfahren, OA 885 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2.
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5730, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 § 5739, 32. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.04.2009 Aktenzeichen: 00 14