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Offenbacher Landstraße West (1. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Balduinstraße“) Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 144 Betreff: Offenbacher Landstraße West (1. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle "Balduinstraße") Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8818 (M 158) Auf Antrag des Magistrats vom 03.09.2013 1. Dem barrierefreien Umbau der Haltestelle Balduinstraße (Offenbacher Landstraße - 1. Bauabschnitt) wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts betragen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 2.743.200,00 € (brutto). Hiervon entfällt auf die Stadt ein Anteil von 497.300,00 € (brutto) und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 1.887.300,00 € (netto). Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme in Höhe von 497.300,00 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2013 - 2016, Produktbereich 16, Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002725 - Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Balduinstraße, Mittel in Höhe von 1.830.000,00 € zur Verfügung stehen, b) die erforderlichen Investitionen für den von der VGF zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme im Wirtschaftsplan der VGF ab 2013 nachgewiesen und durch die Gremien der VGF freigegeben werden, c) Anträge zur Förderung des 1. Bauabschnitts nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) von der VGF und der Stadt Frankfurt am Main bereits jeweils getrennt gestellt wurden und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach dem GVFG von 288.400,00 € und nach FAG von 20.600,00 € gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt, d) die Jahresfolgekosten i.H.v. 39.063,21 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von 14.243,08 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen, e) durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) westlich des Baufeldes Erneuerungsarbeiten an Kabeltrassenanlagen des Amtes durchgeführt werden und die hierfür erforderlichen Mittel i.H.v. ca. 27.500,00 € (brutto) beim Amt 16 zur Verfügung stehen, f) aus den unter a) aufgeführten Investitionsmitteln für Planungsleistungen des 2. Bauabschnitts zwischen Scheerengasse und Wehrstraße 230.000,00 € verausgabt wurden und g) für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts nach gegenwärtiger Kostenschätzung darüber hinaus die Bereitstellung von Baumitteln i.H.v. 3.997.000,00 € erforderlich wird, von denen auf die Stadt ein Anteil i.H.v. 1.780.000,00 € (brutto) und auf die VGF ein Anteil i.H.v. 2.217.000,00 € (netto) entfällt. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass - unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Baumaßnahme durch die Stadtverordnetenversammlung - eine vorgezogene Veröffentlichung der Ausschreibung auch hinsichtlich der städtischen Bauleistungen durch die VGF eingeleitet werden musste, um unter Termin- und Kostengesichtspunkten einen koordinierten Bauablauf zu gewährleisten. 5. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bauvereinbarung hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abschließen wird. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträge) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt. Begründung: A - Zielsetzung Die Sanierung der Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Wehrstraße (Buchrainplatz) war ursprünglich im Rahmen des Konjunkturprogramms II des Bundes und des Landes Hessen (vgl. M 55/2009 Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 6) vorgesehen. Zwar wurde hierzu auf Grundlage einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 1629/1993, § 214/1997) eine Baureifplanung erarbeitet, die eine grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße mit linienhafter Gleisverlegung, zahlreichen Baumstandorten und darüber hinaus in Anpassung an planerisch aktuelle Anforderungen und Regelwerke barrierefreie Umbauten der Straßenbahnhaltestellen Balduinstraße und Bleiweißstraße sowie eine durchgängige Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen bzw. Radwegteilstücken hinter den Fahrgastwarteflächen der Straßenbahnhaltestellen vorsah. Die Maßnahme konnte jedoch angesichts der Vorgaben des Konjunkturprogramms nicht fristgerecht umgesetzt werden (M 158 vom 16.08.2010, § 8818 vom 30.09.2010) und wurde daher zurückgestellt. Zudem ergaben sich in der Baureifplanung erhebliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Konzeption des Bauablauf und der erforderlichen Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs während der Bauzeit. Unter Berücksichtigung des einzurichtenden Schienenersatzverkehrs lag die seinerzeitige Kostenschätzung in der Größenordnung von 10 - 12 Mio. €. In Anpassung an die Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main wurde die erstellte baureife Planung mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung des Investitionsvolumens überarbeitet. Wesentliche Ziele wie eine funktionale Verbesserung der Situation für Fahrgäste, mobilitätseingeschränkte Personen und den nichtmotorisierten Verkehr unter angemessener Berücksichtigung der Nutzungs- und Flächenansprüche des Kfz-Verkehrs werden auch mit der überarbeiteten Planung verfolgt. Zudem sieht die überabeitete Planung der Gesamtmaßnahme eine Aufteilung in 2 Bauabschnitte (BA) vor. Der erste Bauabschnitt betrifft den Bereich der Haltestelle Balduinstraße zwischen Balduinstraße und Scheerengasse, der zweite Bauabschnitt den Bereich der Haltestelle Bleiweißstraße zwischen Scheerengasse und Wehrstraße. Gegenstand dieser Vorlage ist der 1. Bauabschnitt im Bereich der Haltestelle Balduinstraße, dessen bauliche Umsetzung aufgrund des dringlichen Sanierungsbedarfs der Gleisanlage der VGF von Oktober bis Dezember 2013 vorgesehen ist. Nach Abschluss der weiterführenden Planung ist die Umsetzung des 2. Bauabschnitts spätestens ab 2015 vorgesehen. Die gegenwärtige Situation ist im 1. BA ist dadurch gekennzeichnet, dass die unmittelbar östlich der Einmündung der Balduinstraße gelegene Haltestelle Balduinstraße als provisorische Kombinationshaltestelle für Schienen- und Busbetrieb konzipiert ist, wobei der richtungsbezogene Haltepunkt stadteinwärts im Verkehrsraum der Straße mittels Sperrmarkierung (VZ 298 StVO) und Poller ausgebildet und der korrespondierende Haltepunkt, in Richtung Bleiweißstraße, mittels Grenzmarkierung VZ 299 StVO im Seitenraum angeordnet sind. Ein Witterungsschutz existiert nicht. Ebenso ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg gegenwärtig nicht möglich. Mit der nun vorliegenden überarbeiteten Planung wird an einem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen, einer durchgängigen Radverkehrsführung, einer Erneuerung und Neutrassierung der sanierungsbedürftigen Gleisanlage sowie an einem linienhaften Umbau des Engstellenbereiches zwischen Hansenweg und Mathildenstraße/Hoffeldstraße festgehalten. Unter dem Aspekt der Kostenreduzierung wurde jedoch auf umfangreiche Leitungsverlegungen, die in der ursprünglichen Planung durch zahlreiche neue Baumstandorte ausgelöst wurden, verzichtet. B - Alternativen Aufgrund des Gleiszustandes im Bereich der Balduinstraße ist ein Umbau der Gleise zwingend notwendig. Der Gleisumbau wird von der VGF im Oktober 2013 im Zuge der gegenwärtig laufenden Brückenerneuerung über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn AG und der hiermit erforderlichen Sperrung der Straßenbahn nach Oberrad durchgeführt. In diesem Zusammenhang kann der vorgesehene barrierefreie Ausbau der Haltestelle im Seitenraum aus technischen Gründen nicht ohne die städtischen Maßnahmen, hier insbesondere den Ausbau der Geh- und Radwege, durchgeführt werden, da die neue Haltestelle ansonsten als "Insel" neben dem Gleis nicht an den vorhandenen Seitenraum angebunden wäre. Die Alternative einer zeitlichen Trennung der Arbeiten am Gleis- und Haltestellenbau einschließlich städtischer Maßnahmen würde für die VGF und die Stadt Mehrkosten gegenüber der gemeinsamen Ausführung sämtlicher Arbeiten im Oktober 2013 verursachen und wäre unter Kostengesichtspunkten nicht zielführend. C - Lösung Der nachfolgend beschriebenen, weiterentwickelten und mit den Trägern öffentlicher Belange (hier Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde, Branddirektion und Grünflächenamt) abgestimmten Planung hat die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) in ihrer Sitzung vom 13.11.2012 zugestimmt. Im Zuge der Neuordnung der Verkehrsanlage werden die beiden Bahnsteige der Haltestelle in den Seitenräumen angeordnet. Zur Gewährleistung einer Regelbreite von 6,50 m für den motorisierten Individualverkehr ist eine Anpassung der Gleise in der Lage und Höhe notwendig. Davon ist hauptsächlich der Bereich der Haltestellen betroffen. Die Abgrenzung der Haltestellen zur Fahrbahn erfolgt durch den "Frankfurter Kombistein Bus- und Straßenbahnverkehr". Die Haltestellenlänge ist ausgelegt für die Straßenbahnzüge der Typen R und S. Die Haltepunkte liegen korrespondierend gegenüber. Die Bahnsteige sind 28 m lang und weisen eine nutzbare Breite zwischen 2,14 und 3,09 m auf. Die Höhe der Bahnsteige beträgt 24 cm über Schienenoberkante. Die Rampen der Bahnsteige sind 4 m lang und mit 6% Längsneigung richtlinienkonform entwickelt. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Bahnsteige sind höhengleich zu den benachbarten Rad- und Gehwegen und über die ganze Länge - ausgenommen die Bereiche der Wartehallen - von dort aus zugänglich. Im Ausbaubereich ist beidseitig eine durchgängige Radverkehrsführung vorgesehen. Im Bereich der Haltestellen wird der Radverkehr künftig auf Radwegteilstücken jeweils hinter den Warteflächen der Fahrgäste geführt, die westlich der Kreuzung Balduinstraße an bereits vorhandene Radfahrstreifen und östlich der Haltestellen an Schutzstreifen anbinden, die auf der Fahrbahn markiert und auf überwiegender Länge des 2. Bauabschnittes bis zur Wehrstraße geführt werden. Die Einmündung der Seeheimer Straße wird als Gehwegüberfahrt ausgeführt und mit einem Plattenbelag versehen. Die nicht signalisierten Einmündungen der Balduinstraße, die signalgeregelte Fußgängerquerung über die Offenbacher Landstraße, die Haltestellenbereiche und die Gehwegüberfahrt über die Seeheimer Straße werden mit Leitelementen für Seh- und Mobilitätsbehinderte entsprechend dem städtischen Regelplan zur Barrierefreiheit ausgestattet. Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erfolgt in Asphaltbauweise. Beide richtungsbezogenen Haltepunkte werden mit einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten sowie optischer und akustischer Fahrgastinformation ausgestattet. Die Haltestelle erhält eine von der städtischen Straßenbeleuchtung unabhängige Beleuchtungsanlage im Bereich der beiden Bahnsteige. Eine barrierefreie Busandienung der Haltestelle Balduinstraße wird ebenfalls sichergestellt. Durch die Mainova AG werden im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Balduinstraße Erneuerungs- und Anpassungsmaßnahmen an Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen durchgeführt. Diese werden durch Eigenmittel der Mainova AG finanziert. Der vorhandene Fußgängerüberweg muss aufgrund der Neugestaltung der Haltestelle und der Gehwege näher an den Knotenpunkt Balduinstraße verschoben werden. Die Lichtsignalanlage (LSA) einschl. der zugehörigen Kabeltrassen wird entsprechend in veränderter Lage erneuert. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig. Die baurechtlichen Voraussetzungen für den 1. BA liegen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes vor. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Grunderwerb 0,00 € Straßenbau 369.700,00 € Amt 16 - IKT 28.600,00 € Grün- und Freiflächen 0,00 € NRM gemäß Konzessionsvertrag 0,00 € Verkehrssignalanlagen 99.000,00 € Summe Investitionsbedarf 497.300,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2013 150.000,00 € 2014 347.300,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 2.500 m2 1,30 €/m2 *) 3.250,00 € Grün- und Freiflächen 5,00% 0,00 € Verkehrssignalanlagen (neue Anlagen) Unterhaltung Anzahl 1 Stck 5.000 €/Stck. 5.000,00 € Betrieb Anzahl 1 Stck 1.500 €/Stck. 1.500,00 € Instandsetzung 5,00% 4.950,00 € "*) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich." Summe Sachkosten 14.700,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND *) 30 Jahre 1/30 12.323,33 € Amt 16 - IKT BND *) 20 Jahre 1/20 1.430,00 € Grün- und Freiflächen BND *) 15 Jahre 1/15 0,00 € Verkehrssignalanlagen BND *) 15 Jahre 1/15 6.600,00 € Summe Abschreibung Ø 22 Jahre 3/65 20.353,33 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich) von: 4,25% die Hälfte: 4.009,88 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 39.063,21 € 5. Jahreserträge: (Auflösung von Sonderposten) jährlich 14.243,08 € 6. Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von Sonderposten) Zuwendungen des Bundes nach GVFG 288.100,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 20.500,00 € Summe Leistungen Dritter 308.600,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Anlage Kostenteilungsplan (ca. 608 KB) Anlage Kostenuebersicht (ca. 12 KB) Anlage Projektlageplan (ca. 9,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2010, M 158 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.08.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 76 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 144 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3639, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 20 16

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