Offenbacher Landstraße West (1. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Balduinstraße“) Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M
144 Betreff:
Offenbacher Landstraße West (1. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der
Haltestelle "Balduinstraße") Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8818 (M 158) Auf Antrag des Magistrats vom 03.09.2013
1. Dem barrierefreien Umbau der Haltestelle
Balduinstraße (Offenbacher Landstraße - 1. Bauabschnitt) wird entsprechend
den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts betragen
nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 2.743.200,00 €
(brutto). Hiervon entfällt auf die Stadt ein Anteil von 497.300,00 €
(brutto) und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein
Anteil von 1.887.300,00 € (netto). Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu
tragenden Anteil an der Baumaßnahme in Höhe von 497.300,00 € (brutto)
werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2013 -
2016, Produktbereich 16, Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen,
Projektdefinition 5.002725 - Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen
Wehrstraße und Balduinstraße, Mittel in Höhe von 1.830.000,00 € zur
Verfügung stehen,
b) die erforderlichen
Investitionen für den von der VGF zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme im
Wirtschaftsplan der VGF ab 2013 nachgewiesen und durch die Gremien der VGF
freigegeben werden, c) Anträge zur Förderung des 1. Bauabschnitts nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem
Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) von der VGF und der Stadt Frankfurt am Main
bereits jeweils getrennt gestellt wurden und im Falle eines positiven
Zuwendungsbescheides - für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach
dem GVFG von 288.400,00 € und nach FAG von 20.600,00 € gerechnet
werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem
Zuwendungsbescheid ergibt, d) die Jahresfolgekosten i.H.v. 39.063,21 €
sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von
14.243,08 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen, e) durch das Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik (Amt 16) westlich des Baufeldes Erneuerungsarbeiten an
Kabeltrassenanlagen des Amtes durchgeführt werden und die hierfür
erforderlichen Mittel i.H.v. ca. 27.500,00 € (brutto) beim Amt 16 zur
Verfügung stehen,
f) aus den unter a) aufgeführten
Investitionsmitteln für Planungsleistungen des 2. Bauabschnitts zwischen
Scheerengasse und Wehrstraße 230.000,00 € verausgabt wurden und g) für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts nach
gegenwärtiger Kostenschätzung darüber hinaus die Bereitstellung von Baumitteln
i.H.v. 3.997.000,00 € erforderlich wird, von denen auf die Stadt ein
Anteil i.H.v. 1.780.000,00 € (brutto) und auf die VGF ein Anteil i.H.v.
2.217.000,00 € (netto) entfällt. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass - unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung der Baumaßnahme durch die
Stadtverordnetenversammlung - eine vorgezogene Veröffentlichung der
Ausschreibung auch hinsichtlich der städtischen Bauleistungen durch die VGF
eingeleitet werden musste, um unter Termin- und Kostengesichtspunkten einen
koordinierten Bauablauf zu gewährleisten. 5. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der
Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bauvereinbarung hinsichtlich der
städtischen Teile der Maßnahme abschließen wird. Die VGF ist insoweit zu
bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren
Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge
(einschließlich Nachträge) mit Dritten abzuschließen bzw.
abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt. Begründung: A - Zielsetzung Die Sanierung der Offenbacher Landstraße zwischen
Balduinstraße und Wehrstraße (Buchrainplatz) war ursprünglich im Rahmen des
Konjunkturprogramms II des Bundes und des Landes Hessen (vgl. M 55/2009 Anlage
1, Übersicht Nr. 5, Position 6) vorgesehen. Zwar wurde hierzu auf Grundlage
einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung
(§ 1629/1993, § 214/1997) eine Baureifplanung erarbeitet, die eine
grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße mit
linienhafter Gleisverlegung, zahlreichen Baumstandorten und darüber hinaus in
Anpassung an planerisch aktuelle Anforderungen und Regelwerke barrierefreie
Umbauten der Straßenbahnhaltestellen Balduinstraße und Bleiweißstraße sowie
eine durchgängige Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen bzw.
Radwegteilstücken hinter den Fahrgastwarteflächen der Straßenbahnhaltestellen
vorsah. Die Maßnahme konnte jedoch angesichts
der Vorgaben des Konjunkturprogramms nicht fristgerecht umgesetzt werden (M 158
vom 16.08.2010, § 8818 vom 30.09.2010) und wurde daher zurückgestellt. Zudem
ergaben sich in der Baureifplanung erhebliche Kostensteigerungen im
Zusammenhang mit der Konzeption des Bauablauf und der erforderlichen
Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs während der Bauzeit. Unter
Berücksichtigung des einzurichtenden Schienenersatzverkehrs lag die
seinerzeitige Kostenschätzung in der Größenordnung von 10 - 12 Mio.
€. In Anpassung an die
Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main wurde die erstellte baureife
Planung mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung des Investitionsvolumens
überarbeitet. Wesentliche Ziele wie eine funktionale Verbesserung der
Situation für Fahrgäste, mobilitätseingeschränkte Personen und den
nichtmotorisierten Verkehr unter angemessener Berücksichtigung der Nutzungs-
und Flächenansprüche des Kfz-Verkehrs werden auch mit der überarbeiteten
Planung verfolgt. Zudem sieht die überabeitete Planung der Gesamtmaßnahme eine
Aufteilung in 2 Bauabschnitte (BA) vor. Der erste Bauabschnitt betrifft den
Bereich der Haltestelle Balduinstraße zwischen Balduinstraße und Scheerengasse,
der zweite Bauabschnitt den Bereich der Haltestelle Bleiweißstraße zwischen
Scheerengasse und Wehrstraße. Gegenstand dieser Vorlage ist der 1. Bauabschnitt im
Bereich der Haltestelle Balduinstraße, dessen bauliche Umsetzung aufgrund des
dringlichen Sanierungsbedarfs der Gleisanlage der VGF von Oktober bis Dezember
2013 vorgesehen ist. Nach Abschluss der weiterführenden Planung ist die
Umsetzung des 2. Bauabschnitts spätestens ab 2015 vorgesehen. Die gegenwärtige Situation ist im 1. BA ist dadurch
gekennzeichnet, dass die unmittelbar östlich der Einmündung der Balduinstraße
gelegene Haltestelle Balduinstraße als provisorische Kombinationshaltestelle
für Schienen- und Busbetrieb konzipiert ist, wobei der richtungsbezogene
Haltepunkt stadteinwärts im Verkehrsraum der Straße mittels Sperrmarkierung (VZ
298 StVO) und Poller ausgebildet und der korrespondierende Haltepunkt, in
Richtung Bleiweißstraße, mittels Grenzmarkierung VZ 299 StVO im Seitenraum
angeordnet sind. Ein Witterungsschutz existiert nicht. Ebenso ist ein
barrierefreier Ein- und Ausstieg gegenwärtig nicht möglich. Mit der nun vorliegenden überarbeiteten Planung wird
an einem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen, einer durchgängigen
Radverkehrsführung, einer Erneuerung und Neutrassierung der
sanierungsbedürftigen Gleisanlage sowie an einem linienhaften Umbau des
Engstellenbereiches zwischen Hansenweg und Mathildenstraße/Hoffeldstraße
festgehalten. Unter dem Aspekt der Kostenreduzierung wurde jedoch auf
umfangreiche Leitungsverlegungen, die in der ursprünglichen Planung durch
zahlreiche neue Baumstandorte ausgelöst wurden, verzichtet. B - Alternativen Aufgrund des Gleiszustandes im Bereich der
Balduinstraße ist ein Umbau der Gleise zwingend notwendig. Der Gleisumbau wird
von der VGF im Oktober 2013 im Zuge der gegenwärtig laufenden Brückenerneuerung
über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn AG und der hiermit erforderlichen
Sperrung der Straßenbahn nach Oberrad durchgeführt. In diesem Zusammenhang kann der vorgesehene
barrierefreie Ausbau der Haltestelle im Seitenraum aus technischen Gründen
nicht ohne die städtischen Maßnahmen, hier insbesondere den Ausbau der Geh- und
Radwege, durchgeführt werden, da die neue Haltestelle ansonsten als "Insel"
neben dem Gleis nicht an den vorhandenen Seitenraum angebunden wäre. Die Alternative einer zeitlichen Trennung der
Arbeiten am Gleis- und Haltestellenbau einschließlich städtischer Maßnahmen
würde für die VGF und die Stadt Mehrkosten gegenüber der gemeinsamen Ausführung
sämtlicher Arbeiten im Oktober 2013 verursachen und wäre unter
Kostengesichtspunkten nicht zielführend. C - Lösung Der nachfolgend beschriebenen, weiterentwickelten und
mit den Trägern öffentlicher Belange (hier Amt für Straßenbau und Erschließung,
Straßenverkehrsbehörde, Branddirektion und Grünflächenamt) abgestimmten Planung
hat die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) in ihrer Sitzung vom 13.11.2012
zugestimmt. Im Zuge der Neuordnung der
Verkehrsanlage werden die beiden Bahnsteige der Haltestelle in den Seitenräumen
angeordnet. Zur Gewährleistung einer Regelbreite von 6,50 m für den
motorisierten Individualverkehr ist eine Anpassung der Gleise in der Lage und
Höhe notwendig. Davon ist hauptsächlich der Bereich der Haltestellen betroffen.
Die Abgrenzung der Haltestellen zur Fahrbahn erfolgt durch den "Frankfurter
Kombistein Bus- und Straßenbahnverkehr". Die Haltestellenlänge ist ausgelegt für die
Straßenbahnzüge der Typen R und S. Die Haltepunkte liegen korrespondierend
gegenüber. Die Bahnsteige sind 28 m lang und weisen eine nutzbare Breite
zwischen 2,14 und 3,09 m auf. Die Höhe der Bahnsteige beträgt 24 cm über
Schienenoberkante. Die Rampen der Bahnsteige sind 4 m lang und mit 6%
Längsneigung richtlinienkonform entwickelt. Ein barrierefreies Ein- und
Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Bahnsteige sind höhengleich zu den benachbarten
Rad- und Gehwegen und über die ganze Länge - ausgenommen die Bereiche der
Wartehallen - von dort aus zugänglich. Im Ausbaubereich ist beidseitig eine durchgängige
Radverkehrsführung vorgesehen. Im Bereich der Haltestellen wird der Radverkehr
künftig auf Radwegteilstücken jeweils hinter den Warteflächen der Fahrgäste
geführt, die westlich der Kreuzung Balduinstraße an bereits vorhandene
Radfahrstreifen und östlich der Haltestellen an Schutzstreifen anbinden, die
auf der Fahrbahn markiert und auf überwiegender Länge des 2. Bauabschnittes bis
zur Wehrstraße geführt werden. Die Einmündung der Seeheimer Straße wird als
Gehwegüberfahrt ausgeführt und mit einem Plattenbelag versehen. Die nicht
signalisierten Einmündungen der Balduinstraße, die signalgeregelte
Fußgängerquerung über die Offenbacher Landstraße, die Haltestellenbereiche und
die Gehwegüberfahrt über die Seeheimer Straße werden mit Leitelementen für Seh-
und Mobilitätsbehinderte entsprechend dem städtischen Regelplan zur
Barrierefreiheit ausgestattet. Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erfolgt in
Asphaltbauweise.
Beide richtungsbezogenen
Haltepunkte werden mit einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten sowie optischer
und akustischer Fahrgastinformation ausgestattet. Die Haltestelle erhält eine
von der städtischen Straßenbeleuchtung unabhängige Beleuchtungsanlage im
Bereich der beiden Bahnsteige. Eine barrierefreie Busandienung der Haltestelle
Balduinstraße wird ebenfalls sichergestellt. Durch die Mainova AG werden im Rahmen des
barrierefreien Umbaus der Haltestelle Balduinstraße Erneuerungs- und
Anpassungsmaßnahmen an Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen
durchgeführt. Diese werden durch Eigenmittel der Mainova AG finanziert.
Der vorhandene Fußgängerüberweg muss aufgrund der
Neugestaltung der Haltestelle und der Gehwege näher an den Knotenpunkt
Balduinstraße verschoben werden. Die Lichtsignalanlage (LSA) einschl. der
zugehörigen Kabeltrassen wird entsprechend in veränderter Lage erneuert.
Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb
notwendig. Die baurechtlichen Voraussetzungen
für den 1. BA liegen nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes
vor. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf:
Grunderwerb
0,00
€ Straßenbau 369.700,00 €
Amt 16 -
IKT 28.600,00 €
Grün- und
Freiflächen 0,00 €
NRM gemäß
Konzessionsvertrag 0,00 €
Verkehrssignalanlagen
99.000,00 € Summe Investitionsbedarf 497.300,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: 2013 150.000,00 €
2014
347.300,00 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen
unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 2.500 m2
1,30
€/m2 *) 3.250,00 €
Grün- und
Freiflächen 5,00%
0,00
€ Verkehrssignalanlagen
(neue
Anlagen)
Unterhaltung Anzahl 1 Stck 5.000 €/Stck.
5.000,00 €
Betrieb Anzahl 1 Stck
1.500
€/Stck. 1.500,00 €
Instandsetzung
5,00%
4.950,00 €
"*) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
ist zur
Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich
erforderlich."
Summe Sachkosten
14.700,00 €
2. Abschreibung
Straßenbau BND *) 30 Jahre 1/30
12.323,33 €
Amt 16 - IKT
BND *) 20 Jahre
1/20 1.430,00 €
Grün- und
Freiflächen BND *) 15 Jahre 1/15
0,00 € Verkehrssignalanlagen
BND *) 15 Jahre 1/15
6.600,00 €
Summe Abschreibung
Ø 22 Jahre 3/65
20.353,33 €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich)
von: 4,25% die Hälfte: 4.009,88
€
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten 39.063,21 €
5. Jahreserträge: (Auflösung von
Sonderposten) jährlich 14.243,08 €
6. Leistungen Dritter (Auflösung
von Sonderposten): Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von
Sonderposten)
Zuwendungen
des Bundes nach GVFG 288.100,00 €
Zuwendungen des Landes nach FAG
20.500,00 €
Summe Leistungen Dritter 308.600,00 €
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Anlage
Kostenteilungsplan (ca.
608 KB) Anlage
Kostenuebersicht (ca.
12 KB) Anlage
Projektlageplan (ca.
9,5 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2010, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2016, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
28.08.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 29.08.2013, TO I, TOP 76 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 41
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 144 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO I, TOP 40
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 55
Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3639, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 20 16