Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neue Wallschule, Oppenheimer Landstraße - Gesamtsanierung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 131

Betreff: Neue Wallschule, Oppenheimer Landstraße - Gesamtsanierung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2009, § 5739 (M 55)

  1. Der Fortführung der Sanierung und dem Umbau des Schulgebäudes in der Oppenheimer Landstraße für die Wallschule und die Berthold-Simonson-Schule, deren Umsetzung im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossen wurde, wird auf der Basis der beigefügten Unterlagen und den Empfehlungen des Revisionsamtes zugestimmt.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß der neu erstellten Kostenberechnung Mittel in Höhe von 13.751.000 € brutto abzüglich der auf die Cafeteria entfallenden Mehrwertsteuer erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Die Verrechnung der investiven Aufwendungen für den hoheitlichen Bereich erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.003896.500.999.100-700. Der auf die investiven Buchungen im Zusammenhang mit der Cafeteria entfallende Anteil ist über die Projektdefinition 5.004999 zu verrechnen.

  3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2013-2016 unter der Projektdefinition 5.003896 und 5.004999 mit 7.919.000 € eingestellt. Bis einschließlich 2012 wurden insgesamt 5.675.509,- € verausgabt. Im Vorentwurf des Investitionsprogramms 2014-2017, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, sind Gesamtkosten von 11.476.000 € vorgesehen. Die Deckung der nicht zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt aus der Bauunterhaltung des Dezernats IV.

  4. Mit der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage und der Umsetzung der Maßnahme muss sichergestellt werden, dass die Erbringung der globalen Minderausgabe nicht gefährdet wird.

  5. Die Baumaßnahmen werden unverzüglich fortgeführt, auf Grundlage des genehmigten Raumprogrammes vom 04.12.


  6. Dem Dezernat II wird aufgegeben, vierteljährlich, beginnend am 01.10.2013 an den Magistrat über den Baufortschritt und den Sachstand des Projektes schriftlich zu berichten. Dabei sind u.a. die bereits durch Beauftragungen gebundenen Finanzmittel, die bisher entstandenen Kosten sowie deren Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Projekts und die Bauzeit darzustellen. Ein jeweils aktualisierter Bauzeitenplan ist vorzulegen. Dem Bericht ist ebenfalls eine Prognose über die Baukosten und die Baufertigstellung beizufügen. Begründung: A) Zielsetzung

  7. Die Wallschule ist eine Förderschule mit 1-zügigem Hauptschulzweig im Stadtteil Sachsenhausen, Diesterwegstr.11, 60594 Frankfurt am Main. Die Schule ist an ihrem jetzigen Standort räumlich sehr begrenzt. Die vorhandenen Unterrichts -und Fachräume sind teilweise viel zu klein, um eine gezielte Förderung der Schüler sicherzustellen und eine Entwicklung zur ganztägig arbeitenden Schule ist räumlich nicht darstellbar, da die Flächen für die Essensversorgung und einen Mehrzweckraum fehlen. Des Weiteren ist geplant einen zusätzlichen Intensivkurs für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und fehlenden Deutschkenntnissen einzurichten.

  8. Die Bertold-Simonson-Schule, Zentrum für Erziehungshilfe, ist ein Förder- und Beratungszentrum für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Schulträger ist das Stadtschulamt. Das Zentrum ist auf fünf Stationen im Stadtgebiet verteilt. Die Leitung und Verwaltung ist in den sehr beengten Räumlichkeiten der Station im Gallus untergebracht. Die Station Mitte ist im Gebäude der Liebfrauenschule angesiedelt. Laut Schulentwicklungsplan benötigt die Liebfrauenschule auf Grund steigender Schülerzahlen diese Räumlichkeiten ab 2011 selbst. Keine Station verfügt über einen Versammlungsraum in dem die 30 Mitarbeiter des Zentrums gemeinsam ihre Fachsitzungen abhalten können. Des Weiteren fehlen noch Räume für die Abteilung "Neustart", die sich mit der Reintegration von Schülerinnen und Schülern in die Regelschule beschäftigt. Die Erweiterung der Berthold - Simonson - Schule war im Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main - Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-
    • S)enthalten und wurde von der StVV am 15.12.2005, §10451 (zu M 126 vom 24.06.2005) beschlossen.
    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Das in der Nachbarschaft der Wallschule befindliche Schulgrundstück, Oppenheimer Landstr.15, wurde bis September 2009 als Außenstelle der Heinrich-Kleyer-Schule (berufliche Schule) genutzt und steht seitdem zur Verfügung. Es ist vorgesehen die Wallschule und zwei Stationen des Zentrums für Erziehungshilfe, plus Leitung und Verwaltung, in dieses Schulgebäude zu verlagern, da dort die benötigten Flächen gut darstellbar sind. Es ist geplant, dass im UG die Essensversorgung für die Schülerinnen und Schüler der Wallschule eingerichtet wird. Im EG und 1.OG werden die Verwaltung sowie Unterrichts -und Fachräume in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Im

  9. OG erhält die Berthold-Simonson-Schule Beratungsräume, Gruppenräume, Verwaltungsräume und einen Versammlungsraum. Die derzeitigen Räumlichkeiten in der Kostheimer Str.11-13 können abgemietet werden. Das derzeitige Schulgebäude der Wallschule, in dem sich bereits zwei Kindertageseinrichtungen befinden, soll im Anschluss zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Sachsenhausen genutzt werden. Dieser Standort wird künftig für die Nutzung als Kinderhaus für den Stadtteil Sachsenhausen dringend benötigt, um den gesetzlichen Rechtsanspruch zu erfüllen. Die in der Diesterwegstraße bestehenden Gruppen von Hort und Kindergarten werden erweitert. Des Weiteren entstehen 6 neue Gruppen für Kinder U3. Die Versorgungsquote für die unter 3-jährigen Kinder liegt in Sachsenhausen bei 31%, der Bedarf liegt deutlich höher. Auch die Versorgung der über 3-jährigen erfüllt mit 83% nicht den Rechtsanspruch und Bedarf. In diesem Zusammenhang wurde die Maßnahme für das Konjunkturprogramm des Bundes 2009 mit Gesamtkosten in Höhe von 9.258.584 € angemeldet und wie geplant Anfang 2010 begonnen. Mit dem Abschlagen des Innenputzes traten schwere Zerstörungen der Rohbausubstanz zu Tage, deren planerische und ausführungstechnische Behebung die Bauzeit im Rohbau-Gewerk um ca. 2 Jahre verlängerte und mehr als 2.000.000 € Mehrkosten verursachten. Im Rahmen der Rohbauinstandsetzung wurde auch ein starker Sanierungsbedarf der Holzbalkendecken festgestellt, der eine vollständigen Neuaufbau der Decken, sowie einen Austausch von ca. 30% der originalen Deckenbalken erforderlich machte. Da nachfolgende Gewerke zunächst planmäßig nach Baubeginn ausgeschrieben und vergeben wurden, musste die Ausführungszeit dieser Gewerke ebenfalls verschoben werden. Dies hat zur Folge, dass es zu Nachforderungen zu Preissteigerungen, Ausfallzeiten und Zusatzkosten für Baustelleneinrichtung kommt. Durch die Bauzeitverlängerung der Instandsetzung war die fristgerechte Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes nicht mehr wie ursprünglich geplant im Rahmen des Konjunkturprogramms zu realisieren. Somit konnten auch die erwarteten Fördermittel nicht abgerufen werden. Da die Maßnahme mit Beschluss der StVV vom 01.03.2012, § 1319 (M 13 vom13.01.2012) aus dem Konjunkturprogramm genommen wurde, gibt es seitdem für die Sanierungsmaßnahme keine politische Entscheidung mehr. Um diesen Beschluss herbeizuführen wird die hier neu erstellte Bau- und Finanzierungsvorlage erforderlich. Die Arbeiten vor Ort wurden nur noch im Rahmen der bereits bestehenden Verträge fortgeführt und, nachdem diese kostentechnisch und inhaltlich erschöpft waren, gestoppt. Zeitgleich wurde mit der Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage begonnen. Zu Grunde gelegt wird das in 2009 genehmigte Raumprogramm. D) Kosten Die vorliegende Kostenberechnung schließt ab mit

  10. Investitionsbedarf: 13.751.000,- €

  11. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten: Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2009 907.630 € 146.897 € 2010 4.356.817 € 1.497.153 € 2011 1.240.778 € 2.363.358 € 2012 1.169.987 € 1.668.101 € 2013 2.841.626 € 2.500.000 € 2014 3.134.162 € 3.300.000 € 2015 100.000 € 1.900.000 € 2016 0 275.491 € 2017 0 100.000 €

  12. Zugehörige Folgekosten keine

  13. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Kosten keine
    • b)sächliche Kosten 264.043 €
    • c)Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 4,25% 584.418 € Abschreibung 567.827€

  14. Jahreserträge keine

  15. Leistungen Dritter keine

  16. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage 1_Kostendeckblatt (ca. 92 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 355 KB)