Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Begründung
Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 I. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße realisiert werden wird. II. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit eingerichtet werden wird. III. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 zu. IV. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr 485 wie in der M 172 2013 dargelegt umzusetzen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5
Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung
Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 I. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß
Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und
Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher
Landstraße realisiert werden wird. II. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass
die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte
Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit
eingerichtet werden wird. III. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2013, M 172 zu. IV. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Verkauf
des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr 485 wie in der M 172 2013
dargelegt umzusetzen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
FDP
LINKE.
BFF
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Anregung vom
24.01.2014, OA 460
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2162 2017
Die
Vorlage OF 579/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme