Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 sowie M 220 vom 06.11.2009
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.08.2010, M
158 Betreff:
Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen
hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 sowie
M 220 vom 06.11.2009 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7329 (M
220) Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss zum Vortrag des
Magistrats M 55 vom 20.03.2009 wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet,
der im Rahmen der Konjunkturprogramme (kurz: KP) des Bundes und des Landes
Hessen realisiert wird bzw. werden soll. Aus unterschiedlichen Gründen
ergaben sich bei der einen oder anderen Maßnahme Veränderungen oder es fielen
Maßnahmen weg und wurden, durch dafür mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen,
ersetzt. Hierüber wurde mit dem Vortrag des Magistrats M 220 vom 06.11.2009
unterrichtet. Der vorliegende
Vortrag dient insbesondere der erneuten Sachstandsinformation über die weiteren
Entwicklungen und Änderungen bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme des
Bundes und des Landes Hessen. Die kursiven Klammerhinweise dienen der
Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Ursprungsvorgang und beziehen sich jeweils
auf die Fundstelle in der Vorlage des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 bzw. den
Anlagen dazu. 1. Die
Maßnahmen, die aus dem Konjunkturprogramm des Landes Hessen gefördert werden
sollten, waren bis zum 31.12.2009 zu beginnen und entsprechende
Mittelabrufanträge bis zu diesem Tag bei der WI-Bank einzureichen. Da diese
Voraussetzungen bei folgenden Maßnahmen absehbar nicht erfüllt werden konnten,
gleichwohl aber die Ausschöpfung des Förderkontingents erfolgen sollte, wird
deren Streichung aus dem Konjunkturprogramm und die Umschichtung der
Fördermittel zustimmend zur Kenntnis genommen:
· Maßnahme
"Städelschule" (Erweiterung und Sanierung des Altbaus) (M 55, Anlage 1,
Übersicht Nr. 4, Position 18) Die hierfür vorgesehenen
Fördermittel i.H.v. 5 Mio. € wurden der Maßnahme "Erweiterung
Städelmuseum" zugeordnet; das Fördervolumen aus Konjunkturprogrammmitteln hier
beträgt damit nunmehr 10 Mio. € (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position
17)
· Maßnahme
"Jugendhaus Atterberry" (Neubau) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position
26) Wegen
des ausstehenden Grundstückserwerbs war ein fristgerechter Beginn im
Landesprogramm nicht möglich, die Maßnahme wurde daher zunächst (siehe
Anmerkung) aus dem Konjunkturprogramm gestrichen. Nach Deckung von Mehrbedarfen bei
KP-Maßnahmen des Dezernats VIII konnten verfügbare Fördermittel i.H.v. rd. 1,8
Mio. € für folgende Maßnahmen verwendet werden:
· Brückensanierung Bw 13 a,
rd. 150 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) · Saalbau Nied, rd. 1,3 Mio.
€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 11) · Brückensanierung Bw 10, rd. 310 T€ (M
55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 14) · Brückensanierung Bw 180, rd. 40 T€ (M
55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 16)
Anmerkung:
Die Maßnahme
"Jugendhaus Atterberry" wurde im weiteren Verfahren zwar wieder für eine
Förderung i.H.v 500 T€ aus dem Konjunkturprogramm des Bundes
berücksichtigt, war aber auch hierüber nicht realisierbar und wurde letztlich
gestrichen.
· Maßnahme
KT 121 Niederrad (Sanierung des Glasdaches inkl. Auslagerung) (M 55, Anlage
1, Übersicht Nr. 4, Position 3) Ein deutlich überteuertes Angebot
machte eine zweite Ausschreibung erforderlich; die fristgerechte Umsetzung war
nicht mehr möglich. Die hierfür vorgesehenen
Fördermittel i.H.v. 450 T€ wurden zur Deckung von absehbaren Mehrbedarfen
den KP-Maßnahmen des Eigenbetriebes 48 - Städtische Kitas Frankfurt am Main
- · KT 148 Villa von Weinsberg
(424 T€) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 4) · KT 38 Dornbusch (15 T€)
(M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 7) sowie · KT 88 Eschersheim (11 T€) (M 55,
Anlage 2, Position 8) zugeordnet.
2. Zur
Deckung von Mehrkosten, die sich in der weiteren Umsetzung bei anderen
KP-Maßnahmen ergaben, wurden folgende Maßnahmen (zunächst) gestrichen: · Maßnahme "Brückensanierung Bw
11 a" (Erneuerung Fußgängersteg Praunheim) (M 55, Anlage 1, Übersicht 5,
Position 7) · Maßnahme "Brückensanierung Bw
13 a" (Erneuerung der Fußgängerbrücke ü. d. Nidda) (M 55, Anlage 1, Übersicht
4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahmen konnten im weiteren
Verfahren wieder für eine Förderung aus dem Konjunkturprogramm berücksichtigt
werden (siehe Ziffer 4.1 dieser Vorlage). 3. Es
wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
· die vorgesehene
Lärmsanierung der Offenbacher Landstraße (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr.
5, Position 6) im Rahmen des Konjunkturprogramms nicht fristgerecht umgesetzt
werden kann und · die freiwerdenden Fördermittel
zur maximal möglichen Aufstockung der Förderung (Gesamtkosten - 30 %
Eigenanteil) bei den Maßnahmen o "Industriehofkreisel" (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 8) und o "Wächtersbacher Straße" (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 9) verwendet
werden, · für die nicht verwendbaren
Mittel i.H.v. 500 T€ eine anderweitige Verwendung vorzusehen ist; vgl.
Ziffer 7 dieser Vorlage.
4. Es
wird weiter zur Kenntnis genommen, dass 4.1 von den
im Sportbereich aus dem Wegfall der Maßnahme "Stadion am Bornheimer
Hang" zunächst noch verfügbaren 1,454 Mio. € (M 220/09, Ziffer 4) Mittel
i.H.v. rd. 1,09 Mio. € dort nicht mehr benötigt und zur weiteren
Verwendung folgenden Maßnahmen zugeordnet wurden:
· Maßnahme "Drogenreferat"
(Sanierung der Grünen Straße 2-4), 149 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr.
4, Position 36) · Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a"
(Erneuerung des Fußgängerstegs Praunheim) 740 T€ (M 55, Anlage 1,
Übersicht Nr. 5, Position 7) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der
Förderung im Rahmen des Bundesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2),
konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des
Konjunkturprogramms berücksichtigt werden. · Maßnahme "KT 38 Dornbusch" (Dach- und
Sanitärsanierung, Renovierung) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 7)
6.500,- € · Maßnahme "Brückensanierung Bw 13 a"
(Erneuerung der Fußgängerbrücke ü.d. Nidda) rd. 166 T€ T€ (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der
Förderung im Rahmen des Landesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2),
konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des
Konjunkturprogramms berücksichtigt werden. · Maßnahme "Saalbau Nieder-Erlenbach"
(Wärmeverbundsystem), 23 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position
8)
4.2 die Maßnahme Rathaus Römer (Ertüchtigung als Lagezentrum
für den Katastrophenfall) (M 55, Anlage 2, Position 2) günstiger umgesetzt
werden kann und die hier nicht mehr benötigten und somit verfügbaren Mittel
i.H.v. rd. 184 T€ zur weiteren Verwendung folgenden Maßnahmen
zugeordnet wurden:
· 15 T€ zur Deckung sich
abzeichnender Mehrkosten bei der Maßnahme "Sanierung Neugotisches Treppenhaus"
(M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 1) · rd. 169 T€ T€ Maßnahme
"Brückensanierung Bw 13 a" (Erneuerung der Fußgänger-brücke ü. d. Nidda) (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der
Förderung im Rahmen des Landesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2),
konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des
Konjunkturprogramms berücksichtigt werden.
4.3 die Maßnahme Sportanlage Seckbach Süd (Umbau der
Tennenlaufbahn in eine Kunststofflaufbahn) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5,
Position 4) und die Maßnahme Sportanlage Babenhäuser Landstraße (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 3) nunmehr über das Landesprogramm
abgewickelt werden und als Ausgleich dafür 4.4 die
Maßnahme Sportanlage Denisweg (Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz) (M
55, Anlage 2, Position 25) und die Maßnahme Sportanlage Mainwasen
(Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz) (M 55, Anlage 1, Übersicht 4,
Position 25) in das Bundesprogramm getauscht wurden. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat im Dezember
2009 umfängliche Änderungen zu
Schulinfrastrukturmaßnahmen des Konjunkturprogramms beschlossen hat, u. a., dass folgende Maßnahmen nicht im Rahmen des Konjunkturprogramms
realisiert werden: · Albert-Schweitzer-Schule -
Abriss und Neubau einer Turnhalle (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position
4) · Otto-Hahn-Schule -
Neugestaltung Eingang (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 13) · Schillerschule
- Neubau einer Turnhalle (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 2) Die insoweit frei
werdenden Fördermittel i.H.v. rd. 7,3 Mio. € dienen der Deckung von
Mehrkosten bei anderen Schulinfrastrukturmaßnahmen. Darüber hinaus wurden von den
"Landesmittel Schulinfrastruktur für pauschale Maßnahmen zur Verbesserung des
Lernumfeldes" (kurz: Pauschalmittel) (14,7 Mio. € gem. M 55, Anlage 1,
Übersicht 1) rd. 3,5 Mio. € zur Deckung von Mehrkosten auf Einzelmaßnahmen
umgeschichtet; die Förderung aus den "Pauschalmitteln" beträgt jetzt noch 11,2
Mio. €.
6. Die
Verfahrensregelungen der M 55 vom 20.03.2009 haben sich bewährt und gelten, bis
auf das gemäß der nachfolgenden Ziffer dieser Vorlage zu realisierende Projekt,
für Maßnahmen der Konjunkturprogramme bis zu deren endgültigen Abwicklung
unverändert fort. Die Regelungen der Ziffer 8 der M 55, wonach die
Verfahrensvereinfachungen auch für Maßnahmen des IPG 2009 greifen, finden keine
Anwendung mehr. 7. Der
Magistrat wird beauftragt, zur Ausschöpfung des Förderkontingents die durch den
Wegfall der Maßnahme "Jugendhaus Atterberry" aus dem Bundesprogramm
freiwerdenden Fördermittel i.H.v. 500.000,- € zur Lärmsanierung an Straßen
einzusetzen. Eine entsprechende Maßnahme ist mit der zuständigen WI-Bank
abzustimmen und fristgerecht bis spätestens 31.12.2010 anzumelden sowie
haushalterisch zu beordnen. Der Beginn der Maßnahme kann, um
die Einhaltung der Förderbedingungen zu gewährleisten, vor der Beschlussfassung
der Bau- und Finanzierungsvorlage (B+F) hierzu erfolgen. Diese ist umgehend nachzuholen.
Begründung: In der
weiteren Bearbeitung der, gemäß der M 55 zu den Konjunkturprogrammen des Bundes
und des Landes Hessen, angemeldeten Maßnahmen haben sich Änderungen ergeben,
über die mit diesem Vortrag unterrichtet wird. Zu Ziffer 7 Es besteht z. Z.
keine Möglichkeit, die durch die Streichung der Maßnahme "Atterberry" frei
werdenden Bundesmittel i.H.v. 500 T€ bei einer der in Umsetzung
befindlichen Bundesprogrammmaßnahmen zu verwenden. Es besteht aber die Möglichkeit,
eine weitere Maßnahme zur Förderung aus dem Bundesprogramm nachzumelden; sie
muss bis spätestens 31.12.2010 begonnen werden. Angesichts der
Rahmenbedingungen erscheint nur eine Straßenbaumaßnahme (Lärmsanierung)
umsetzbar. Im zuständigen Fachdezernat
Verkehr erfolgt die Prüfung einer insoweit in Frage kommenden Straße, von daher
kann diese hier noch nicht weiter konkretisiert werden. Eine vorlaufende Beschlussfassung
einer B+F durch den Magistrat gemäß der M 55 oder durch die Stadtv.-Vers. gemäß
den Allgemeinen Bewirtschaftsungsvorschriften würde eine zeitliche Verzögerung zur Folge haben, die eine
richtlinienkonforme Umsetzung nicht mehr ermöglichen würde und voraussichtlich
den "Verlust" der Fördermittel zur Folge hätte. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
14.09.2010, OF
662/16 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2009, M 220
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 09.11.2012, M 253
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 144
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2016, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 18.08.2010 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 06.09.2010, TO I, TOP 7
Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
48. Sitzung des OBR 2
am 13.09.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 158 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
10 am 14.09.2010, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
13 am 14.09.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6
am 14.09.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4
am 14.09.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
45. Sitzung des OBR
16 am 14.09.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 158 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 662/16 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 CDU, WBE, fwf und fraktionslos gegen SPD (=
Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, GRÜNE und FDP 46. Sitzung des OBR 7
am 14.09.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 8
am 16.09.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
46. Sitzung des OBR 5
am 17.09.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
15 am 17.09.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und 1 FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und 1 FREIE
WÄHLER (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR
12 am 17.09.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1
am 21.09.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 23.09.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 158 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3
am 23.09.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 158 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
11 am 27.09.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
14 am 27.09.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 158 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 158 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; FREIE WÄHLER
(= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 34
Beschluss: Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
49. Sitzung des OBR 2
am 25.10.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 48. Sitzung des OBR 3
am 28.10.2010, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8818, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 20 16