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Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 sowie M 220 vom 06.11.2009

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.08.2010, M 158

Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 sowie M 220 vom 06.11.2009 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7329 (M 220) Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss zum Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der im Rahmen der Konjunkturprogramme (kurz: KP) des Bundes und des Landes Hessen realisiert wird bzw. werden soll. Aus unterschiedlichen Gründen ergaben sich bei der einen oder anderen Maßnahme Veränderungen oder es fielen Maßnahmen weg und wurden, durch dafür mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen, ersetzt. Hierüber wurde mit dem Vortrag des Magistrats M 220 vom 06.11.2009 unterrichtet. Der vorliegende Vortrag dient insbesondere der erneuten Sachstandsinformation über die weiteren Entwicklungen und Änderungen bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen. Die kursiven Klammerhinweise dienen der Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Ursprungsvorgang und beziehen sich jeweils auf die Fundstelle in der Vorlage des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 bzw. den Anlagen dazu.

  1. Die Maßnahmen, die aus dem Konjunkturprogramm des Landes Hessen gefördert werden sollten, waren bis zum 31.12.2009 zu beginnen und entsprechende Mittelabrufanträge bis zu diesem Tag bei der WI-Bank einzureichen. Da diese Voraussetzungen bei folgenden Maßnahmen absehbar nicht erfüllt werden konnten, gleichwohl aber die Ausschöpfung des Förderkontingents erfolgen sollte, wird deren Streichung aus dem Konjunkturprogramm und die Umschichtung der Fördermittel zustimmend zur Kenntnis genommen: · Maßnahme "Städelschule" (Erweiterung und Sanierung des Altbaus) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 18) Die hierfür vorgesehenen Fördermittel i.H.v. 5 Mio. € wurden der Maßnahme "Erweiterung Städelmuseum" zugeordnet; das Fördervolumen aus Konjunkturprogrammmitteln hier beträgt damit nunmehr 10 Mio. € (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 17) · Maßnahme "Jugendhaus Atterberry" (Neubau) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 26) Wegen des ausstehenden Grundstückserwerbs war ein fristgerechter Beginn im Landesprogramm nicht möglich, die Maßnahme wurde daher zunächst (siehe Anmerkung) aus dem Konjunkturprogramm gestrichen. Nach Deckung von Mehrbedarfen bei KP-Maßnahmen des Dezernats VIII konnten verfügbare Fördermittel i.H.v. rd. 1,8 Mio. € für folgende Maßnahmen verwendet werden: · Brückensanierung Bw 13 a, rd. 150 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) · Saalbau Nied, rd. 1,3 Mio. € (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 11) · Brückensanierung Bw 10, rd. 310 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 14) · Brückensanierung Bw 180, rd. 40 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 16) Anmerkung:


    Die Maßnahme "Jugendhaus Atterberry" wurde im weiteren Verfahren zwar wieder für eine Förderung i.H.v 500 T€ aus dem Konjunkturprogramm des Bundes berücksichtigt, war aber auch hierüber nicht realisierbar und wurde letztlich gestrichen. · Maßnahme KT 121 Niederrad (Sanierung des Glasdaches inkl. Auslagerung) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 3) Ein deutlich überteuertes Angebot machte eine zweite Ausschreibung erforderlich; die fristgerechte Umsetzung war nicht mehr möglich. Die hierfür vorgesehenen Fördermittel i.H.v. 450 T€ wurden zur Deckung von absehbaren Mehrbedarfen den KP-Maßnahmen des Eigenbetriebes 48 - Städtische Kitas Frankfurt am Main - · KT 148 Villa von Weinsberg (424 T€) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 4) · KT 38 Dornbusch (15 T€) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 7) sowie · KT 88 Eschersheim (11 T€) (M 55, Anlage 2, Position 8) zugeordnet.

  2. Zur Deckung von Mehrkosten, die sich in der weiteren Umsetzung bei anderen KP-Maßnahmen ergaben, wurden folgende Maßnahmen (zunächst) gestrichen: · Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a" (Erneuerung Fußgängersteg Praunheim) (M 55, Anlage 1, Übersicht 5, Position 7) · Maßnahme "Brückensanierung Bw 13 a" (Erneuerung der Fußgängerbrücke ü. d. Nidda) (M 55, Anlage 1, Übersicht 4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahmen konnten im weiteren Verfahren wieder für eine Förderung aus dem Konjunkturprogramm berücksichtigt werden (siehe Ziffer 4.1 dieser Vorlage).

  3. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass · die vorgesehene Lärmsanierung der Offenbacher Landstraße (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 6) im Rahmen des Konjunkturprogramms nicht fristgerecht umgesetzt werden kann und · die freiwerdenden Fördermittel zur maximal möglichen Aufstockung der Förderung (Gesamtkosten - 30 % Eigenanteil) bei den Maßnahmen o "Industriehofkreisel" (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 8) und o "Wächtersbacher Straße" (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 9) verwendet werden, · für die nicht verwendbaren Mittel i.H.v. 500 T€ eine anderweitige Verwendung vorzusehen ist; vgl. Ziffer 7 dieser Vorlage.

  4. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass 4.1 von den im Sportbereich aus dem Wegfall der Maßnahme "Stadion am Bornheimer Hang" zunächst noch verfügbaren 1,454 Mio. € (M 220/09, Ziffer 4) Mittel i.H.v. rd. 1,09 Mio. € dort nicht mehr benötigt und zur weiteren Verwendung folgenden Maßnahmen zugeordnet wurden: · Maßnahme "Drogenreferat" (Sanierung der Grünen Straße 2-4), 149 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 36) · Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a" (Erneuerung des Fußgängerstegs Praunheim) 740 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 7) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der Förderung im Rahmen des Bundesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2), konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des Konjunkturprogramms berücksichtigt werden. · Maßnahme "KT 38 Dornbusch" (Dach- und Sanitärsanierung, Renovierung) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 7) 6.500,- € · Maßnahme "Brückensanierung Bw 13 a" (Erneuerung der Fußgängerbrücke ü.d. Nidda) rd. 166 T€ T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der Förderung im Rahmen des Landesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2), konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des Konjunkturprogramms berücksichtigt werden. · Maßnahme "Saalbau Nieder-Erlenbach" (Wärmeverbundsystem), 23 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 8) 4.2 die Maßnahme Rathaus Römer (Ertüchtigung als Lagezentrum für den Katastrophenfall) (M 55, Anlage 2, Position 2) günstiger umgesetzt werden kann und die hier nicht mehr benötigten und somit verfügbaren Mittel i.H.v. rd. 184 T€ zur weiteren Verwendung folgenden Maßnahmen zugeordnet wurden: · 15 T€ zur Deckung sich abzeichnender Mehrkosten bei der Maßnahme "Sanierung Neugotisches Treppenhaus" (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 1) · rd. 169 T€ T€ Maßnahme "Brückensanierung Bw 13 a" (Erneuerung der Fußgänger-brücke ü. d. Nidda) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 15) Anmerkung: Die Maßnahme war zuvor aus der Förderung im Rahmen des Landesprogramms gestrichen worden (vgl. Ziffer 2), konnte aber hierdurch wieder für eine Förderung/Umsetzung im Rahmen des Konjunkturprogramms berücksichtigt werden. 4.3 die Maßnahme Sportanlage Seckbach Süd (Umbau der Tennenlaufbahn in eine Kunststofflaufbahn) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 4) und die Maßnahme Sportanlage Babenhäuser Landstraße (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 3) nunmehr über das Landesprogramm abgewickelt werden und als Ausgleich dafür 4.4 die Maßnahme Sportanlage Denisweg (Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz) (M 55, Anlage 2, Position 25) und die Maßnahme Sportanlage Mainwasen (Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz) (M 55, Anlage 1, Übersicht 4, Position 25) in das Bundesprogramm getauscht wurden.

  5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat im Dezember 2009 umfängliche Änderungen zu Schulinfrastrukturmaßnahmen des Konjunkturprogramms beschlossen hat, u. a., dass folgende Maßnahmen nicht im Rahmen des Konjunkturprogramms realisiert werden: · Albert-Schweitzer-Schule - Abriss und Neubau einer Turnhalle (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 4) · Otto-Hahn-Schule - Neugestaltung Eingang (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 13) · Schillerschule - Neubau einer Turnhalle (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 2) Die insoweit frei werdenden Fördermittel i.H.v. rd. 7,3 Mio. € dienen der Deckung von Mehrkosten bei anderen Schulinfrastrukturmaßnahmen. Darüber hinaus wurden von den "Landesmittel Schulinfrastruktur für pauschale Maßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes" (kurz: Pauschalmittel) (14,7 Mio. € gem. M 55, Anlage 1, Übersicht 1) rd. 3,5 Mio. € zur Deckung von Mehrkosten auf Einzelmaßnahmen umgeschichtet; die Förderung aus den "Pauschalmitteln" beträgt jetzt noch 11,2 Mio. €.

  6. Die Verfahrensregelungen der M 55 vom 20.03.2009 haben sich bewährt und gelten, bis auf das gemäß der nachfolgenden Ziffer dieser Vorlage zu realisierende Projekt, für Maßnahmen der Konjunkturprogramme bis zu deren endgültigen Abwicklung unverändert fort. Die Regelungen der Ziffer 8 der M 55, wonach die Verfahrensvereinfachungen auch für Maßnahmen des IPG 2009 greifen, finden keine Anwendung mehr.

  7. Der Magistrat wird beauftragt, zur Ausschöpfung des Förderkontingents die durch den Wegfall der Maßnahme "Jugendhaus Atterberry" aus dem Bundesprogramm freiwerdenden Fördermittel i.H.v. 500.000,- € zur Lärmsanierung an Straßen einzusetzen. Eine entsprechende Maßnahme ist mit der zuständigen WI-Bank abzustimmen und fristgerecht bis spätestens 31.12.2010 anzumelden sowie haushalterisch zu beordnen. Der Beginn der Maßnahme kann, um die Einhaltung der Förderbedingungen zu gewährleisten, vor der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage (B+F) hierzu erfolgen. Diese ist umgehend nachzuholen. Begründung: In der weiteren Bearbeitung der, gemäß der M 55 zu den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen, angemeldeten Maßnahmen haben sich Änderungen ergeben, über die mit diesem Vortrag unterrichtet wird. Zu Ziffer 7 Es besteht z. Z. keine Möglichkeit, die durch die Streichung der Maßnahme "Atterberry" frei werdenden Bundesmittel i.H.v. 500 T€ bei einer der in Umsetzung befindlichen Bundesprogrammmaßnahmen zu verwenden. Es besteht aber die Möglichkeit, eine weitere Maßnahme zur Förderung aus dem Bundesprogramm nachzumelden; sie muss bis spätestens 31.12.2010 begonnen werden. Angesichts der Rahmenbedingungen erscheint nur eine Straßenbaumaßnahme (Lärmsanierung) umsetzbar. Im zuständigen Fachdezernat Verkehr erfolgt die Prüfung einer insoweit in Frage kommenden Straße, von daher kann diese hier noch nicht weiter konkretisiert werden. Eine vorlaufende Beschlussfassung einer B+F durch den Magistrat gemäß der M 55 oder durch die Stadtv.-Vers. gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftsungsvorschriften würde eine zeitliche Verzögerung zur Folge haben, die eine richtlinienkonforme Umsetzung nicht mehr ermöglichen würde und voraussichtlich den "Verlust" der Fördermittel zur Folge hätte.Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2010, OF 662/16

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