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Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung des Vortrags des Magistrats M 55 vom 20.03.2009

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.11.2009, M 220 Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung des Vortrags des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2009, § 5739 (M 55) Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss zum Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen realisiert werden soll. Aus unterschiedlichen Gründen ergaben sich bei der einen oder anderen Maßnahme Veränderungen oder es fielen Maßnahmen weg und wurden, durch dafür mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen, ersetzt. Der vorliegende Vortrag dient insbesondere der Sachstandsinformation über die Entwicklung und Änderungen bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen, ausgehend vom Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009. Die kursiven Klammerhinweise dienen der Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Ursprungsvorgang und beziehen sich jeweils auf die Fundstelle in der Vorlage des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 bzw. den Anlagen dazu. Die LTH - Bank für Infrastruktur, die vom HMdF mit der Umsetzung der Konjunkturprogramme beauftragt ist, wurde umbenannt. Die Investitionsbank Hessen (IBH) firmiert zusammen mit der Landestreuhandstelle - Bank für Infrastruktur (LTH - Bank für Infrastruktur) ab dem 01.09.09 als "Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale", kurz: WI-Bank. In den weiteren Ausführungen wird aus Vereinfachungsgründen nur noch die aktuelle Kurzbezeichnung WI-Bank verwendet. 1.1 Es dient zur Kenntnis, dass sich im Rahmen der weiteren Umsetzung der Konjunkturprogramme bisher folgende Veränderungen gegenüber dem Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 (nachfolgend abgekürzt: M 55) ergeben haben: a) Bei der Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a, Erneuerung Fußgängersteg Praunheim" war, entgegen der ursprünglichen Annahme, eine Förderfähigkeit der beantragten Mittel i.H.v. 400 T€ aus dem Bundesprogramm nicht gegeben. Sie wurde daher in das Landesprogramm transferiert. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 7) b) Von den dadurch im Bundesprogramm frei werdenden Mitteln wurden 380 T€ für die Nachrückermaßnahme "Sanierung KT 72 Sossenheim" verwendet. (M 55, Anlage 2, Position 7) Es dient insoweit zur Kenntnis, dass das Förderkontingent im Bundesprogramm mit den bisherigen Anmeldungen um 43 T€ überschritten war und sich diese Überschreitung hierdurch um 20 T€ auf 23 T€ reduziert (M 55, Ziffer 4., 3. Abs.) c) Die für die Maßnahme "Jugendhaus Atterberry" angemeldeten Kosten enthielten einen Ansatz für Grunderwerb, dieser ist nicht förderfähig. Insofern reduzierten sich die hierfür anmeldbaren Fördermittel um 1,348 Mio. €, von ursprünglich 3,505 Mio. € auf 2,157 Mio. €. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 26) d) Von den hierdurch anderweitig verwendbaren Fördermitteln wurden 72 T€ zur Korrektur des Förderbetrags der Maßnahme "Jugendhaus Kalbach" zugeordnet (Förderbetrag neu: 1,218 Mio. €). (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 27) 1.2 Die weiteren im Saldo frei werdenden Mittel i.H.v. 1,276 Mio. € wurden wie folgt verwendet: a) 400 T€ für die aus dem Bundesprogramm in das Landesprogramm transferierte Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a, Erneuerung Fußgängersteg Praunheim (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 7) b) 280 T€ für die "Sanierung KT 88 Eschersheim" (Nachrückermaßnahme) (M 55, Anlage 2, Position 8) c) 600 T€ für die "Ertüchtigung des Rathauses Römer als Lagezentrum für den Katastrophenfall" (Nachrückermaßnahme) (M 55, Anlage 2, Position 2) 2.1 Es dient weiter zur Kenntnis, dass, um die zur Förderung notwendigen Fristen einhalten zu können, folgende Maßnahmen getauscht wurden: Aus dem Bundesprogramm in das Landesprogramm a) Albert-Schweitzer-Schule (Abriss und Neubau Turnhalle) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 4) b) Michael-Ende-Schule (Abriss und Neubau Turnhalle und Erweiterung) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 7) c) Astrid-Lindgren-Schule (Neubau einer Turnhalle) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 8) und zum Ausgleich aus dem Landesprogramm in das Bundesprogramm d) Schillerschule (Sanierung des Westflügels) (M 55, Anlage 1, Übersicht 2, Pos. 34) e) Schule am Landgraben (Erweiterung) (M 55, Anlage 1, Übersicht 2, Pos. 45) 2.2 Die Förderbeträge blieben hier unverändert, dadurch ergab sich im Bundesprogramm eine Überschreitung des Kontingents, die entsprechend der Vorgabe der WI-Bank zu kompensieren war. Hierzu wurden die Förderbeträge bei folgenden Maßnahmen gekürzt: a) Münzenbergerschule (Dach- und Fassadensanierung) um 45 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 12) und b) Otto-Hahn-Schule (Neugestaltung Eingang) um 30 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 13) Die beiden Maßnahmen liegen mit dem voraussichtlichen Mittelbedarf unter den angemeldeten Kosten. 3. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass aufgrund der Antragsprüfung durch die WI-Bank und des Hessischen Ministeriums der Finanzen folgende Anmeldungen abgelehnt und nicht in die Konjunkturprogramme aufgenommen wurden: a) Jugendhaus Seckbach (Sanierung) (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 30) Hier konnte der Nachweis über eine langfristige Nutzbarkeit der Einrichtung durch die Stadt nicht mehr termingerecht erbracht werden. Die hierfür vorgesehenen Mittel i.H.v. 125 T€ wurden der Maßnahme "Anbau/Sanierung ehemaliger Hort Im Uhrig" zugeschlagen; sie weist nunmehr einen Betrag von 2.125 T€ auf. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 32) b) Städtische Klinken Frankfurt am Main - Höchst (Zentraler Klinischer Sprechstunden-Bereich, Intermediate Care Station für internistische Patienten, Zentraler Umkleidebereich, Ersatzneubau Technikgebäude mit Versorgungskanal) (M 55, Anlage 1 - Ergänzung) 4. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass a) der Antrag auf Förderung der Maßnahme "Stadion am Bornheimer Hang (Neubau Haupttribüne)", angemeldeter Förderbetrag 10,504 Mio. €, zurückgezogen wurde. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 19) Es wurde erforderlich, das Raumprogramm für ein neues Tribünengebäude gemäß den Wünschen des, das Stadion nutzenden und in der zweiten Bundesliga spielenden, Fußballvereins zu überarbeiten. Dabei sollen Aspekte in das Raumprogramm eingebracht werden, die auch eine wirtschaftliche Nutzung eines neuen Tribünengebäudes berücksichtigen. Dies war mit den zeitlichen Vorgaben der Konjunkturprogramme nicht mehr zu vereinbaren. b) der Magistrat hierfür gemäß Ziffer 6. der M 55 folgende Maßnahmen bei der WI-Bank für Infrastruktur nachgemeldet (M 55, Anlage 2, Position 24 - 32) hat: Sportanlage Gerbermühle Neubau Umkleidegebäude 1.500.000,00 Sportanlage Denisweg Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz 1.000.000,00 Sportanlage Kalbach Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz 1.000.000,00 Sportanlage Riederwald Umwandlung Rasen- in Kunstrasenplatz (Platz neben Hockey-KR) 1.000.000,00 Sportanlage Eichenstraße Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz 1.000.000,00 Sportanlage Sindlingen Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz 1.000.000,00 Sportanlage Berkersheimer Weg Renovation Rasenplatz, Erneuerung der Zufahrt und der Lichtanlage 750.000,00 Sportanlage Pfortenstraße Sanierung Rasenplatz und Laufbahn 800.000,00 Sportanlage Brühlwiese Umwandlung Tennen- in Kunstrasenplatz 1.000.000,00 Das Gesamtvolumen der nachgemeldeten Ersatzmaßnahmen beläuft sich auf 9,05 Mio. €; gegenüber der entfallenen Maßnahme (Stadion am Bornheimer Hang) sind somit noch rd. 1,454 Mio. € verfügbar. Diese werden zur Deckung der sich abzeichnenden Mehrkosten im Sportbereich verwendet. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass a) die Kostenschätzungen bzw. die vorliegenden Kostenberechnungen einen Mittelmehrbedarf über alle Maßnahmen (ohne Nachrücker) i.H.v. zurzeit rund 16,6 Mio. € aufzeigen (Stand 30.09.09), b) vor diesem Hintergrund keine weitere Planung und Umsetzung von Nachrückermaßnahmen im Rahmen der Konjunkturprogramme erfolgt, c) durch den Entfall von Maßnahmen frei werdende Mittel zur Deckung von Mehrkosten bei Maßnahmen des entsprechenden Konjunkturprogramms verwendet werden. Darüber hinausgehender Mehrbedarf ist aus den Budgets der Ämter/Dezernate zu decken. d) bisher insgesamt Mittel i.H.v. 22,439 Mio. € abgerufen wurden (Stand 30.09.09). Hierauf gingen bisher 16,979 Mio. € ein. 6.1 Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass a) in Hessen aus dem Krankenhaus Konjunkturprogramm 100 Millionen Euro für Baumaßnahmen bereitgestellt werden. 75 Prozent der Fördersumme stammen aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung und 25 Prozent aus Landesmitteln. b) in Frankfurt am Main ansässige Krankenhäuser Fördermittel wie folgt erhalten sollen: Bürgerhospital Frankfurt am Main Umbau der Entgiftungs- und Motivationsstation A8/A9 2.610.000,00 Clementine Kinderhospital Frankfurt am Main Erweiterung Kinderspielplatz 252.500,00 St. Elisabethen Krankenhaus Frankfurt Neue Zentralapotheke 2.000.000,00 Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH Umbau und Erweiterung der Operationsabteilung 5.000.000,00 St. Katharinen Krankenhaus Brandschutzmaßnahmen 300.000,00 c) das Land Hessen die Landesmittel über Darlehen mit 30-jähriger Laufzeit gewährt. Die entsprechenden Darlehensverträge sind mit der Stadt zu schließen. Die Hälfte der Tilgung wird vom Land übernommen, die andere Hälfte soll von den Kommunen getragen werden, in denen die Krankenhäuser ihren Sitz haben. 6.2 Dem Abschluss der Darlehensverträge wird zugestimmt. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die kommunalen Tilgungsanteile von den jeweiligen Krankenhausträgern in vollem Umfang selbst übernommen werden. Entsprechende Freistellungserklärungen gegenüber der Stadt liegen vor. Begründung: In der weiteren Bearbeitung der, gemäß der M 55 zu den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen, angemeldeten Maßnahmen haben sich Änderungen ergeben, über die mit diesem Vortrag unterrichtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2010, M 158 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 13 Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M 253 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 220 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 23.11.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); Freie Wähler (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 11 am 23.11.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2009, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 24.11.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2009, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 24.11.2009, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP 38. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2009, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 24.11.2009, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 26.11.2009, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 220 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 04.12.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7329, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 20 0

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