Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung des Vortrags des Magistrats M 55 vom 20.03.2009
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.11.2009, M
220 Betreff:
Umsetzung der
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung
des Vortrags des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2009, § 5739 (M 55)
Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss zum Vortrag des Magistrats M 55
vom 20.03.2009 wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der im Rahmen der
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen realisiert werden soll.
Aus unterschiedlichen Gründen ergaben sich bei der einen oder anderen Maßnahme
Veränderungen oder es fielen Maßnahmen weg und wurden, durch dafür
mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen, ersetzt. Der vorliegende Vortrag dient insbesondere der
Sachstandsinformation über die Entwicklung und Änderungen bei der Umsetzung der
Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen, ausgehend vom Vortrag des
Magistrats M 55 vom 20.03.2009. Die kursiven Klammerhinweise dienen der
Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Ursprungsvorgang und beziehen sich jeweils
auf die Fundstelle in der Vorlage des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 bzw. den
Anlagen dazu. Die LTH - Bank für Infrastruktur,
die vom HMdF mit der Umsetzung der Konjunkturprogramme beauftragt ist, wurde
umbenannt. Die Investitionsbank Hessen (IBH) firmiert zusammen mit der
Landestreuhandstelle - Bank für Infrastruktur (LTH - Bank für Infrastruktur) ab
dem 01.09.09 als "Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich
unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale",
kurz: WI-Bank. In den
weiteren Ausführungen wird aus Vereinfachungsgründen nur noch die aktuelle
Kurzbezeichnung WI-Bank verwendet. 1.1 Es dient zur Kenntnis, dass sich im Rahmen der
weiteren Umsetzung der Konjunkturprogramme bisher folgende Veränderungen
gegenüber dem Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 (nachfolgend
abgekürzt: M 55) ergeben haben: a) Bei der Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a,
Erneuerung Fußgängersteg Praunheim" war, entgegen der ursprünglichen Annahme,
eine Förderfähigkeit der beantragten Mittel i.H.v. 400 T€ aus dem
Bundesprogramm nicht gegeben. Sie wurde daher in das Landesprogramm
transferiert. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 7) b) Von den dadurch im Bundesprogramm frei werdenden
Mitteln wurden 380 T€ für die Nachrückermaßnahme "Sanierung KT 72
Sossenheim" verwendet. (M 55, Anlage 2, Position 7) Es dient insoweit zur Kenntnis, dass das
Förderkontingent im Bundesprogramm mit den bisherigen Anmeldungen um 43 T€
überschritten war und sich diese Überschreitung hierdurch um 20 T€ auf 23
T€ reduziert (M 55, Ziffer 4., 3. Abs.) c) Die für die Maßnahme "Jugendhaus Atterberry"
angemeldeten Kosten enthielten einen Ansatz für Grunderwerb, dieser ist nicht
förderfähig. Insofern reduzierten sich die hierfür anmeldbaren Fördermittel um
1,348 Mio. €, von ursprünglich 3,505 Mio. € auf 2,157 Mio. €. (M
55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 26) d) Von den hierdurch anderweitig verwendbaren
Fördermitteln wurden 72 T€ zur Korrektur des Förderbetrags der Maßnahme
"Jugendhaus Kalbach" zugeordnet (Förderbetrag neu: 1,218 Mio. €). (M 55,
Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 27) 1.2 Die weiteren im Saldo frei werdenden Mittel
i.H.v. 1,276 Mio. € wurden wie folgt verwendet: a) 400 T€ für die aus dem Bundesprogramm in das
Landesprogramm transferierte Maßnahme "Brückensanierung Bw 11 a, Erneuerung
Fußgängersteg Praunheim (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 5, Position 7) b) 280 T€ für die "Sanierung KT 88 Eschersheim"
(Nachrückermaßnahme) (M 55, Anlage 2, Position 8) c) 600 T€ für die "Ertüchtigung des Rathauses
Römer als Lagezentrum für den Katastrophenfall" (Nachrückermaßnahme) (M 55,
Anlage 2, Position 2) 2.1 Es dient weiter zur Kenntnis, dass, um die zur
Förderung notwendigen Fristen einhalten zu können, folgende Maßnahmen getauscht
wurden: Aus dem Bundesprogramm in das
Landesprogramm
a) Albert-Schweitzer-Schule
(Abriss und Neubau Turnhalle) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 4) b) Michael-Ende-Schule (Abriss und
Neubau Turnhalle und Erweiterung) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 7) c) Astrid-Lindgren-Schule (Neubau
einer Turnhalle) (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 8) und zum Ausgleich aus dem Landesprogramm in das
Bundesprogramm
d) Schillerschule (Sanierung des
Westflügels) (M 55, Anlage 1, Übersicht 2, Pos. 34) e) Schule am Landgraben (Erweiterung) (M 55, Anlage
1, Übersicht 2, Pos. 45) 2.2 Die Förderbeträge blieben hier unverändert,
dadurch ergab sich im Bundesprogramm eine Überschreitung des Kontingents, die
entsprechend der Vorgabe der WI-Bank zu kompensieren war. Hierzu wurden die
Förderbeträge bei folgenden Maßnahmen gekürzt: a) Münzenbergerschule (Dach- und Fassadensanierung)
um 45 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 12) und b) Otto-Hahn-Schule (Neugestaltung
Eingang) um 30 T€ (M 55, Anlage 1, Übersicht 3, Pos. 13) Die beiden Maßnahmen liegen mit dem
voraussichtlichen Mittelbedarf unter den angemeldeten Kosten. 3. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass
aufgrund der Antragsprüfung durch die WI-Bank und des Hessischen Ministeriums
der Finanzen folgende Anmeldungen abgelehnt und nicht in die
Konjunkturprogramme aufgenommen wurden: a) Jugendhaus Seckbach (Sanierung) (M 55, Anlage 1,
Übersicht Nr. 4, Position 30) Hier konnte der Nachweis über eine langfristige
Nutzbarkeit der Einrichtung durch die Stadt nicht mehr termingerecht erbracht
werden. Die hierfür
vorgesehenen Mittel i.H.v. 125 T€ wurden der Maßnahme "Anbau/Sanierung
ehemaliger Hort Im Uhrig" zugeschlagen; sie weist nunmehr einen Betrag von
2.125 T€ auf. (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 4, Position 32) b) Städtische Klinken Frankfurt am Main - Höchst
(Zentraler Klinischer Sprechstunden-Bereich, Intermediate Care Station für
internistische Patienten, Zentraler Umkleidebereich, Ersatzneubau
Technikgebäude mit Versorgungskanal) (M 55, Anlage 1 - Ergänzung) 4. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen,
dass a) der Antrag auf Förderung der
Maßnahme "Stadion am Bornheimer Hang (Neubau Haupttribüne)", angemeldeter
Förderbetrag 10,504 Mio. €, zurückgezogen wurde. (M 55, Anlage 1,
Übersicht Nr. 4, Position 19) Es wurde erforderlich, das Raumprogramm für ein
neues Tribünengebäude gemäß den Wünschen des, das Stadion nutzenden und in der
zweiten Bundesliga spielenden, Fußballvereins zu überarbeiten. Dabei sollen
Aspekte in das Raumprogramm eingebracht werden, die auch eine wirtschaftliche
Nutzung eines neuen Tribünengebäudes berücksichtigen. Dies war mit den
zeitlichen Vorgaben der Konjunkturprogramme nicht mehr zu vereinbaren. b) der Magistrat hierfür gemäß Ziffer 6. der M 55
folgende Maßnahmen bei der WI-Bank für Infrastruktur nachgemeldet (M 55, Anlage
2, Position 24 - 32) hat:
Sportanlage Gerbermühle Neubau
Umkleidegebäude 1.500.000,00
Sportanlage Denisweg Umwandlung Tennen- in
Kunstrasenplatz 1.000.000,00
Sportanlage Kalbach Umwandlung Tennen- in
Kunstrasenplatz 1.000.000,00
Sportanlage Riederwald Umwandlung Rasen- in Kunstrasenplatz
(Platz neben Hockey-KR) 1.000.000,00
Sportanlage Eichenstraße Umwandlung Tennen- in
Kunstrasenplatz 1.000.000,00
Sportanlage Sindlingen Umwandlung Tennen- in
Kunstrasenplatz 1.000.000,00
Sportanlage Berkersheimer Weg Renovation Rasenplatz, Erneuerung
der Zufahrt und der Lichtanlage 750.000,00
Sportanlage Pfortenstraße Sanierung Rasenplatz und
Laufbahn 800.000,00
Sportanlage Brühlwiese Umwandlung Tennen- in
Kunstrasenplatz 1.000.000,00
Das Gesamtvolumen der nachgemeldeten
Ersatzmaßnahmen beläuft sich auf 9,05 Mio. €; gegenüber der entfallenen
Maßnahme (Stadion am Bornheimer Hang) sind somit noch rd. 1,454 Mio. €
verfügbar. Diese werden zur Deckung der sich abzeichnenden Mehrkosten im
Sportbereich verwendet. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass a) die Kostenschätzungen bzw. die vorliegenden
Kostenberechnungen einen Mittelmehrbedarf über alle Maßnahmen (ohne Nachrücker)
i.H.v. zurzeit rund 16,6 Mio. € aufzeigen (Stand 30.09.09), b) vor diesem Hintergrund keine weitere Planung und
Umsetzung von Nachrückermaßnahmen im Rahmen der Konjunkturprogramme
erfolgt, c) durch den Entfall von Maßnahmen
frei werdende Mittel zur Deckung von Mehrkosten bei Maßnahmen des
entsprechenden Konjunkturprogramms verwendet werden. Darüber hinausgehender
Mehrbedarf ist aus den Budgets der Ämter/Dezernate zu decken. d) bisher insgesamt Mittel i.H.v. 22,439 Mio. €
abgerufen wurden (Stand 30.09.09). Hierauf gingen bisher 16,979 Mio. €
ein. 6.1 Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass
a) in Hessen aus dem Krankenhaus Konjunkturprogramm
100 Millionen Euro für Baumaßnahmen bereitgestellt werden. 75 Prozent der
Fördersumme stammen aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung und 25
Prozent aus Landesmitteln. b) in Frankfurt am Main ansässige Krankenhäuser
Fördermittel wie folgt erhalten sollen:
Bürgerhospital Frankfurt am Main Umbau der
Entgiftungs- und Motivationsstation A8/A9 2.610.000,00
Clementine Kinderhospital Frankfurt am Main
Erweiterung
Kinderspielplatz 252.500,00
St. Elisabethen Krankenhaus Frankfurt Neue
Zentralapotheke 2.000.000,00
Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH
Umbau und
Erweiterung der Operationsabteilung 5.000.000,00
St. Katharinen Krankenhaus Brandschutzmaßnahmen
300.000,00
c) das Land Hessen die Landesmittel über Darlehen
mit 30-jähriger Laufzeit gewährt. Die entsprechenden Darlehensverträge sind mit
der Stadt zu schließen. Die Hälfte der Tilgung wird vom Land übernommen, die
andere Hälfte soll von den Kommunen getragen werden, in denen die Krankenhäuser
ihren Sitz haben.
6.2 Dem Abschluss der
Darlehensverträge wird zugestimmt. Es dient in diesem Zusammenhang zur
Kenntnis, dass die kommunalen Tilgungsanteile von den jeweiligen
Krankenhausträgern in vollem Umfang selbst übernommen werden. Entsprechende
Freistellungserklärungen gegenüber der Stadt liegen vor. Begründung: In der weiteren Bearbeitung
der, gemäß der M 55 zu den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes
Hessen, angemeldeten Maßnahmen haben sich Änderungen ergeben, über die mit
diesem Vortrag unterrichtet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2010, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 09.11.2012, M 253
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
14 am 23.11.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 220
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 23.11.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); Freie Wähler (= Enthaltung)
36. Sitzung des OBR
11 am 23.11.2009, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR 6
am 24.11.2009, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 1
am 24.11.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR
13 am 24.11.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR
10 am 24.11.2009, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR 4
am 24.11.2009, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
38. Sitzung des OBR 7
am 24.11.2009, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR
16 am 24.11.2009, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR 8
am 26.11.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 26.11.2009, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
36. Sitzung des OBR
12 am 27.11.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 27.11.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR 9
am 03.12.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 220
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 04.12.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 220
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2009, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 220
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und
NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 7329, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009 Aktenzeichen: 20 0